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BOZP und Sicherheitskoordinator für das Baugewerbe

Vollständiger BOZP-Leitfaden im Baugewerbe: wann ist der Sicherheitskoordinator gemäß Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. vorgeschrieben, BOZP-Plan, Meldung an das Arbeitsinspektorat, Arbeiten in der Höhe, VTZ-Prüfungen und vorgeschriebene Schulungen.

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Das Baugewerbe zählt zu den risikoreichsten Branchen

Das Baugewerbe gehört in der Slowakei langfristig zu den risikoreichsten Branchen im Bereich BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz). Das Nationale Arbeitsinspektorat (NIP) stellt wiederholt fest, dass das Baugewerbe langfristig die risikoreichste Arbeitstätigkeit darstellt. Zur Risikoträchtigkeit tragen der wechselhafte Charakter der Baustelle, das gleichzeitige Wirken mehrerer Auftragnehmer und Subunternehmer, Arbeiten in der Höhe, schwere Technik und sich ändernde Arbeitsabläufe bei.

7 888
registrierte Arbeitsunfälle insgesamt
25
schwere Unfälle mit Todesfolge (Jahresvergleich +25 %)
55
schwere Unfälle mit schwerem Gesundheitsschaden
Arbeitsunfallstatistik in der SR für das Jahr 2024 (Bericht über den Stand des Arbeitsschutzes, NIP, März 2025)

Im Bereich der Berufskrankheiten erfasst das Nationale Zentrum für Gesundheitsinformationen für das Jahr 2024 insgesamt 423 neu anerkannte Berufskrankheiten. Am häufigsten handelte es sich um Erkrankungen der Knochen, Gelenke, Sehnen und Nerven der Gliedmaßen durch langfristige und übermäßige Belastung (47,3 %, 200 Fälle). Die zweitgrößte Gruppe der Männer mit anerkannter Berufskrankheit waren Hilfsarbeiter im Bergbau, Baugewerbe, in der Fertigung oder im Transport. Diese Zahlen bestätigen, dass ein systematisches BOZP-Management keine Formalität ist, sondern ein direkter Schutz der Gesundheit und des Lebens der Menschen auf der Baustelle.

Typische Risiken auf der Baustelle

Eine Baustelle ist ein dynamisches Arbeitsumfeld, in dem sich die Risiken von Tag zu Tag ändern. Daher ist es wichtig, Risiken systematisch zu beurteilen und zu steuern. Nachfolgend sind die häufigsten Risikokategorien aufgeführt, die der BOZP-Plan und die tägliche Koordination abdecken müssen.

Absturz aus der Höhe und in die Tiefe

Abstürze von Personen gehören zu den häufigsten und schwerwiegendsten Unfallquellen im Baugewerbe. Gemäß Anlage Nr. 6 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. muss eine Person gegen Absturz gesichert werden, wenn ein Sturz aus einer Höhe von mehr als 1,5 m droht. Das Geländer muss zweiholmig sein, die Höhe des Handlaufs mindestens 1 m und der Fußleistensockel mindestens 0,15 m. Auf Schrägdächern mit einer Neigung von mehr als 25° sind weitere Maßnahmen gegen Abrutschen erforderlich.

Schwere Technik, Krane und Baumaschinen

Krane, Bauaufzüge, fahrbare Arbeitsbühnen und schwere Maschinen stellen ein Risiko des Einschnürens, Quetschens, des Maschinenkippens und des Lastabsturzes dar. Viele davon sind vorbehaltene technische Geräte (VTZ) — Hebezeuge — gemäß Verordnung Nr. 508/2009 Slg. und erfordern gültige Prüfungen sowie die Bedienung durch eine Person mit gültigem Ausweis. Das Anschlagen von Lasten an einem Hebegerät der Gruppe A darf gemäß § 17 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. nur ein Anschläger (Lastenanschläger) mit gültigem Ausweis vornehmen.

Aushubarbeiten, Einsturz von Konstruktionen, Verschüttung

Erdarbeiten und Aushubarbeiten bergen das Risiko des Wandeinsturzes, des Verschüttens und des Begrabens. Gemäß Anlage Nr. 2 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. muss beim Einbringen von Verfüllmaterial in eine Grube tiefer als 1,5 m am Rand ein fester Anschlag mit einer Höhe von mindestens 0,15 m errichtet werden. Böschungen dürfen nicht unterhöhlt werden und bei einer Neigung von mehr als 1 : 1 und einer Höhe über 3 m werden Maßnahmen gegen Abrutschen ergriffen. Diese Arbeiten gehören zu den Arbeiten mit besonderer Gefährdung, die der BOZP-Plan gesondert regelt.

Elektrounfall auf der Baustelle

Baustellenverteiler, Anschlüsse, Verlängerungskabel und handgeführte Elektrowerkzeuge stellen ein Risiko für Stromschlag, Verbrennungen und Brand dar. Die elektrischen Installationen der Baustelle sind vorbehaltene technische Geräte (VTZ) — elektrische Geräte — gemäß Verordnung Nr. 508/2009 Slg. und unterliegen fachlichen Prüfungen und Proben. Der Zustand von Handwerkzeugen und Verbrauchern wird gemäß den Normen STN 33 1600 und STN 33 1610 überprüft. Der provisorische Charakter der Leitungen, Feuchtigkeit und mechanische Beschädigung von Kabeln erhöhen das Risiko erheblich.

Sicherheitskoordinator und BOZP-Plan

Der Sicherheitskoordinator ist eine Schlüsselfunktion auf jeder Baustelle, auf der mehrere Auftragnehmer tätig sind. Gemäß § 3 ods. 1 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. beauftragt der Bauherr einen Dokumentationskoordinator (§ 5) und einen Sicherheitskoordinator (§ 6) für jede Baustelle, auf der mehr als ein Arbeitgeber oder mehr als eine natürliche Person — Unternehmer tätig sein wird. Die Pflicht entsteht also bereits bei zwei Firmen oder Selbständigen auf einer Baustelle.

Der Dokumentationskoordinator gemäß § 5 ist bereits in der Planungsphase tätig — er arbeitet die allgemeinen Präventionsgrundsätze in die Projektdokumentation ein und wirkt an der Erstellung des BOZP-Plans mit. Der Sicherheitskoordinator gemäß § 6 ist während der Ausführung tätig — er koordiniert die Aufgabenerfüllung, überwacht die Einhaltung des BOZP-Plans, die Zusammenarbeit zwischen den Auftragnehmern und die Anpassung des Plans entsprechend dem Baufortschritt. Als Koordinator kann eine Person fungieren, die zur Tätigkeit als Bauleiter, Bauaufsicht oder Sicherheitstechniker berechtigt ist; der Bauleiter darf jedoch nicht Koordinator auf der Baustelle sein, auf der er diese Tätigkeit ausübt.

Gemäß § 3 ods. 5 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. wird der Bauherr durch die Beauftragung eines Koordinators nicht von der Verantwortung für die Aufgabenerfüllung entbunden. Die Verantwortung für die Sicherheit verbleibt beim Bauherr — daher lohnt es sich, einen zuverlässigen Partner zu wählen.

  1. Beauftragen Sie einen Sicherheitskoordinator. Der Bauherr (Investor) beauftragt gemäß § 3 ods. 1 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. einen Dokumentationskoordinator (§ 5) und einen Sicherheitskoordinator (§ 6) für jede Baustelle, auf der mehr als ein Arbeitgeber oder mehr als eine selbständige Person tätig sein wird. Die Pflicht entsteht bereits bei zwei Auftragnehmern auf einer Baustelle.

  2. Stellen Sie den BOZP-Plan vor der Einrichtung der Baustelle sicher. Gemäß § 3 ods. 2 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. stellt der Bauherr vor der Einrichtung der Baustelle die Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans sicher. Der Plan basiert auf der Begleitdokumentation des Bauwerks und enthält besondere Maßnahmen für Arbeiten mit besonderer Gefährdung, die in Anlage Nr. 2 aufgeführt sind.

  3. Reichen Sie die Meldung beim Arbeitsinspektorat ein. Wenn die geplante Arbeitsdauer 30 Arbeitstage überschreitet und gleichzeitig mehr als 20 Personen tätig sein werden, oder wenn der Arbeitsumfang 500 Personentage überschreitet, reicht der Bauherr vor Arbeitsbeginn beim Arbeitsinspektorat eine Meldung gemäß Anlage Nr. 1 (§ 3 ods. 3) ein und bringt diese gut sichtbar an der Baustelle an.

  4. Beurteilen Sie die Risiken und weisen Sie alle auf der Baustelle ein. Vor Arbeitsbeginn müssen alle Personen auf der Baustelle einschließlich der Subunternehmer in den BOZP-Plan eingewiesen werden. Jeder Auftragnehmer beurteilt die Risiken seiner Arbeiten gemäß § 6 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. und der Sicherheitskoordinator koordiniert ihre Zusammenarbeit und gegenseitige Information.

  5. Sichern Sie Arbeiten in der Höhe und OOPP. Bei Arbeiten mit Absturzgefahr aus einer Höhe über 1,5 m sichern Sie Personen vorrangig durch kollektive Sicherung (Geländer, Gerüst, Netze) und dort, wo dies nicht möglich ist, durch persönliche Schutzausrüstung (OOPP) gegen Absturz gemäß Anlage Nr. 6 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. und der Regierungsverordnung Nr. 395/2006 Slg.

  6. Stellen Sie VTZ-Prüfungen und den Brandschutz sicher. Krane, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen und elektrische Leitungen der Baustelle sind vorbehaltene technische Geräte (VTZ) gemäß Verordnung Nr. 508/2009 Slg. und müssen über gültige fachliche Prüfungen und Proben verfügen. Beim Schweißen und bei Arbeiten mit offenem Feuer stellen Sie Brandschutzmaßnahmen (OPP) gemäß Gesetz Nr. 314/2001 Slg. sicher.

  7. Schulen Sie Mitarbeiter und führen Sie die Dokumentation. Erstunterweisung beim Dienstantritt und Wiederholungsunterweisung mindestens alle drei Jahre (§ 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.); für Arbeiten in der Höhe, Kranbedienung und das Anschlagen von Lasten gelten kürzere Fristen aus Sondervorschriften. Die Aus- und Weiterbildung darf auf Vertragsbasis nur eine Person mit einer Berechtigung des Nationalen Arbeitsinspektorats (NIP) durchführen.

Arbeiten in der Höhe — Rechtsvorschriften und Pflichten

Arbeiten in der Höhe gehören im Baugewerbe zu den häufigsten Quellen schwerer Unfälle. Die grundlegende Vorschrift ist die Verordnung Nr. 147/2013 Slg., die in Anlage Nr. 6 die Sicherheit bei der Arbeit in der Höhe und über freier Tiefe regelt. Eine Person muss stets gegen Absturz gesichert werden, wenn ein Sturz aus einer Höhe von mehr als 1,5 m droht, vorrangig durch kollektive Sicherung (Geländer, Gerüst, Fangnetze) und erst dort, wo dies nicht möglich ist, durch persönliche Schutzausrüstung (OOPP) gegen Absturz.

  • Sicherungsmittel sind nicht erforderlich, wenn der Arbeitsplatz durch eine Absperrung von mindestens 1,5 m von der Absturzkante abgegrenzt ist.
  • Das Schutzgeländer muss zweiholmig sein, mit einer Handlaufhöhe von mindestens 1 m und einem Fußleistensockel von mindestens 0,15 m.
  • Die lichte Durchgangshöhe eines Gerüstbodens muss mindestens 1,8 m betragen.
  • Das Auffangsystem (Ganzkörpergurt, Falldämpfer, Anschlagmittel) muss ordnungsgemäß zusammengestellt und von einer geschulten Person gemäß den Herstelleranweisungen verwendet werden.

Die OOPP (persönliche Schutzausrüstung) gegen Absturz regelt auch die Regierungsverordnung Nr. 395/2006 Slg. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, wirksame OOPP bereitzustellen und sie in funktionsfähigem Zustand zu halten; die Nichtbereitstellung oder Nichterhaltung wirksamer OOPP stellt eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Das Schulungsintervall für Arbeiten in der Höhe ist in der Regel kürzer als die allgemeine Frist — in der Praxis wird es mit einmal alle 12 Monate angegeben, was auf technischen Normen und Sondervorschriften beruht, nicht unmittelbar auf der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. Arbeiten auf Gerüsten, Leitern und Dächern gehören zu den Arbeiten mit besonderer Gefährdung.

OPP — Brandschutz auf der Baustelle

Auf der Baustelle wird mit brennbaren Stoffen, Gasen, offenem Feuer beim Schweißen und mit elektrischen Geräten gearbeitet, daher ist der Brandschutz (OPP) ein untrennbarer Bestandteil der Sicherheit. Die grundlegende Vorschrift ist das Gesetz Nr. 314/2001 Slg. über den Schutz vor Bränden. Gemäß § 4 ist eine juristische Person und eine natürliche Person-Unternehmerin verpflichtet, die Durchführung vorbeugender Brandschutzkontrollen sicherzustellen, festgestellte Mängel zu beseitigen und Maßnahmen an Orten und bei Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr zu erfüllen.

Bei Tätigkeiten mit erhöhter Gefahr (typischerweise Schweißen und andere Arbeiten mit offenem Feuer) werden Brandschutzwachen eingerichtet. Die Aufgaben und die Einrichtung der Brandschutzwache am Arbeitsplatz und der Brandschutzhilfswache sowie der Inhalt und Umfang ihrer Ausbildung werden durch die Verordnung des Ministeriums des Innern der SR Nr. 121/2002 Slg. über die Brandschutzprävention geregelt. Eine umfassende Branddokumentation des Bauwerks, die Schulung der Mitarbeiter über den Brandschutz und die Ausbildung der Wachen sind auf der Baustelle ebenso wichtig wie die BOZP-Agenda selbst.

  • Feuerlöscher werden mindestens alle 24 Monate gemäß § 9 der Verordnung Nr. 347/2022 Slg. geprüft; auf der Baustelle müssen sie zugänglich sein und ihr Standort muss gekennzeichnet sein.
  • Schweißen und Schneiden sind Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr — vor ihrem Beginn wird ein schriftlicher Befehl erteilt und bei Bedarf eine Brandschutzhilfswache eingerichtet.
  • Brennbare Flüssigkeiten und Gase (Verdünnungsmittel, Kraftstoffe, Druckflaschen) werden gemäß Verordnung Nr. 38/2026 Slg. gelagert und verwendet (ab 1. 4. 2026 ersetzte sie die Verordnung Nr. 96/2004 Slg.).
  • Sanktionen: Für Pflichtverletzungen im Bereich des Brandschutzes (OPP) droht eine Geldstrafe von bis zu 8 298 EUR gemäß § 59 ods. 1 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg., bei schwerwiegenderen Delikten bis zu 16 596 EUR.

PZS für Bauarbeiter

Der arbeitsmedizinische Dienst (PZS) gewährleistet die Überwachung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Mitarbeiter. Für Bauberufe ist die korrekte Kategorisierung der Arbeiten nach gesundheitlichen Risiken und die Sicherstellung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen von entscheidender Bedeutung. Bauarbeiter sind typischerweise körperlicher Belastung, Lärm, Vibrationen, Staub und Zwangshaltungen ausgesetzt — Faktoren, die sich in der Kategorie 1 oder 2 niederschlagen.

Für Baufirmen stellt Alpha Safety PZS sicher: Kategorisierung der Arbeiten, Überwachung der Arbeitsbedingungen und Koordination der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Die gemeinsame Prüfung der Arbeitsstätten wird durch den sicherheitstechnischen Dienst (BTS) und den arbeitsmedizinischen Dienst (PZS) gemäß Gesetz Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal im Jahr durchgeführt.

Bauberufe gehören zu den am stärksten von Berufskrankheiten betroffenen Berufsgruppen. Nach Angaben des Nationalen Zentrums für Gesundheitsinformationen machten im Jahr 2024 Erkrankungen der Knochen, Gelenke, Sehnen und Nerven der Gliedmaßen durch langfristige und übermäßige Belastung bis zu 47,3 % aller anerkannten Berufskrankheiten aus, am häufigsten das Karpaltunnelsyndrom. Die Pflicht, einen arbeitsmedizinischen Dienst sicherzustellen, gilt ab dem ersten Mitarbeiter gemäß § 30 des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg.; für die Arbeitskategorien 1 und 2 gilt ein vereinfachtes Modell und einige Tätigkeiten kann auch ein Sicherheitstechniker oder ein öffentlicher Gesundheitsbeamter ausführen. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden gemäß § 30e desselben Gesetzes durchgeführt.

VTZ und Prüfungen auf der Baustelle

Eine Baustelle ist voll von vorbehaltenen technischen Geräten (VTZ), die einem strengen Kontrollregime unterliegen. Die Verordnung Nr. 508/2009 Slg. unterteilt in § 4 die VTZ je nach Gefährdungsgrad in die Gruppen A (höchster Grad), B und C; sie betrifft Druck-, Hebe-, Elektro- und Gasgeräte. Typische VTZ auf einer Baustelle sind Baukrane und Turmkrane, Mobilkrane, Bauaufzüge, fahrbare Arbeitsbühnen, elektrische Baustellenverteilungen und Gasgeräte.

Gemäß § 9 und § 13 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. wird durch fachliche Prüfung und Probe der Sicherheitszustand der VTZ nach der Montage und während des Betriebs überprüft; Umfang und Fristen bestimmen die Anlagen Nr. 5 bis 10. Bei Geräten der Gruppe A wird vor der Inbetriebnahme eine behördliche Prüfung durch eine berechtigte juristische Person durchgeführt. Fehlende oder veraltete Revisionsdokumentation ist bei der Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat einer der ersten Befunde. Prüfungen von VTZ und vollständige Dokumentation für die Bauabnahme sind daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Bauvorbereitung.

  • Turm-, Mobil- und Baukrane der Gruppe A — vor der Inbetriebnahme behördliche Prüfung, während des Betriebs wiederholte fachliche Prüfungen und Proben in den Fristen der Anlagen Nr. 5 bis 10.
  • Die Bedienung von Turm- und Mobilkranen sowie fahrbaren Arbeitsbühnen der Gruppe A nur durch eine Person mit gültigem Ausweis; das Anschlagen von Lasten darf gemäß § 17 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. nur ein Anschläger (Lastenanschläger) mit gültigem Ausweis vornehmen.
  • Elektrische Baustellenverteilungen und Handwerkzeuge werden gemäß den Normen STN 33 1600 und STN 33 1610 geprüft; provisorische Verbindungen, Feuchtigkeit und mechanische Beschädigung von Kabeln erhöhen das Risiko erheblich.
  • Revisionstechniker mit gültigem Nachweis gemäß § 24 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.; die Evidenz und Revisionsberichte sind eine Voraussetzung für die Bauabnahme.

Vorgeschriebene Schulungen im Baugewerbe

Die Schulung der Mitarbeiter ist die Grundlage der Prävention. Gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. (nach der Novellierung durch Gesetz Nr. 114/2022 Slg. mit Wirkung ab 1. 1. 2023) wird die wiederholte Unterweisung in BOZP-Regeln mindestens alle drei Jahre durchgeführt, sofern Sondervorschriften keinen kürzeren Zeitraum vorsehen. Die ursprüngliche Zweijahresfrist wurde auf drei Jahre geändert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Art und Regelmäßigkeit der Unterweisung durch eine interne Vorschrift zu regeln.

Für Bauberufe sind darüber hinaus Fachkenntnisse und spezialisierte Schulungen erforderlich — Arbeiten in der Höhe, Gerüstbauer, Bedienung von Kranen und Baumaschinen, Anschläger, Bedienung von Motorfahrzeugen und elektrotechnische Fachkunde. Bei einigen dieser Tätigkeiten ist das Schulungsintervall kürzer (häufig jährlich), was sich aus Sondervorschriften und STN ergibt. Die Unterweisung auf Vertragsbasis darf nur eine Person mit einer vom Nationalen Arbeitsinspektorat (NIP) erteilten Berechtigung durchführen — Alpha Safety ist zur Aus- und Weiterbildung berechtigt. Die Kosten und die Zeit der Schulung trägt der Arbeitgeber und die Unterweisung findet während der Arbeitszeit statt.

Bußgelder bei Verstößen gegen Vorschriften im Baugewerbe

Das Arbeitsinspektorat kann gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. dem Arbeitgeber eine Geldstrafe von bis zu 100 000 EUR für Verstöße gegen BOZP-Vorschriften auferlegen. Wenn infolge des Verstoßes ein Arbeitsunfall mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung eingetreten ist, beträgt die Geldstrafe mindestens 33 000 EUR. Sanktionen drohen für den fehlenden Koordinator, einen nicht vorhandenen oder nicht aktualisierten BOZP-Plan, die nicht eingereichte Meldung, nicht gesicherte Arbeiten in der Höhe, nicht bereitgestellte OOPP sowie für veraltete VTZ-Revisionsdokumentation.

Durch die Beauftragung eines Koordinators wird der Bauherr nicht von der Verantwortung entbunden — sowohl bei der Kontrolle als auch bei einem Unfall trägt er die Konsequenzen. Prävention ist stets günstiger als die nachträgliche Bewältigung von Schäden, Sanktionen und Streitigkeiten.

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Alpha Safety s.r.o. ist ein externer Anbieter umfassender Sicherheitsdienstleistungen für Baufirmen, Bauherren und Auftragnehmer in der gesamten Slowakei. Anstatt jeden Bereich separat zu regeln, erhalten Sie einen Partner für die gesamte Bausicherheit — vom Grundstein bis zur Bauabnahme.

  • BOZP — externer sicherheitstechnischer Dienst (BTS), Ausführung der Sicherheitskoordinatortätigkeit, Erstellung und Aktualisierung des BOZP-Plans, Risikobeurteilung und vollständige Dokumentation einschließlich der Unterlagen vor der Bauabnahme.
  • OPP — Branddokumentation des Bauwerks, Schulungen zum Brandschutz (OPP), Ausbildung der Brandschutzwachen und Maßnahmen für Schweißarbeiten.
  • PZS — Kategorisierung der Arbeiten von Bauarbeitern, Überwachung der Arbeitsbedingungen und Koordination der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (Kategorien 1 und 2).
  • VTZ-Prüfungen — fachliche Prüfungen und Proben von Bau- und Turmkranen, Mobilkranen, Arbeitsbühnen, Bauaufzügen und elektrischen Geräten der Baustelle einschließlich Evidenz und Dokumentation für die Bauabnahme.
  • Schulungen — Arbeiten in der Höhe, Anschläger, Bedienung von Kranen und Maschinen, Erst- und Wiederholungsunterweisung von Mitarbeitern und Subunternehmern.
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Aus unserer Praxis

Bei Bauprojekten begegnen wir am häufigsten dem Problem, dass der Bauherr die Entstehung der Koordinatorenpflicht bereits bei zwei Auftragnehmern unterschätzt oder die rechtzeitige Einreichung der Meldung beim Arbeitsinspektorat vergisst. Ein weiterer typischer Mangel ist ein formeller BOZP-Plan, der nach Beginn der Arbeiten nicht entsprechend dem tatsächlichen Fortschritt aktualisiert wird und keine neuen Subaufträge einbezieht.

Aus den Baustellenkontrollen ergeben sich wiederkehrende Befunde: ungesicherte Zugänge, Nichtverwendung von OOPP (fehlende Helme und geeignetes Schuhwerk), ungesicherte Kanten und Öffnungen bei Höhenarbeiten und veraltete VTZ-Revisionsdokumentation. Unsere Erfahrung ist eindeutig — Firmen mit einem funktionierenden BOZP-System, regelmäßigen Schulungen und kontinuierlicher Koordination weisen ein Minimum an Mängeln und vor allem weniger Unfälle auf.

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Stručná odpoveď

Den Sicherheitskoordinator muss der Bauherr (Investor) gemäß § 3 ods. 1 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. immer dann sicherstellen, wenn auf der Baustelle mehr als ein Arbeitgeber oder mehr als eine selbständig erwerbstätige Person tätig ist. Der Bauherr stellt auch den BOZP-Plan vor Einrichtung der Baustelle sowie die Meldung an das Arbeitsinspektorat sicher. Die wiederholte Unterweisung der Arbeitnehmer über BOZP wird gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal alle drei Jahre durchgeführt.

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Časté otázky o BOZP v stavebníctve

Ein Sicherheitskoordinator ist immer dann verpflichtend, wenn auf der Baustelle mehr als ein Arbeitgeber oder mehr als ein Selbständiger (SZČO) tätig ist. Dies ergibt sich aus § 3 ods. 1 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. Die Pflicht entsteht also bereits bei zwei Auftragnehmern auf einer Baustelle, und zwar sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase.

Gemäß Anlage Nr. 6 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. muss sich eine Person gegen Absturz sichern, wenn ein Absturz aus einer Höhe von mehr als 1,5 m droht. Die Sicherung erfolgt vorrangig durch kollektive Schutzmaßnahmen (Geländer, Gerüst, Netze) und dort, wo dies nicht möglich ist, durch persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz.

Sicherheitskoordinator kann gemäß § 6 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. eine natürliche Person sein, die zur Ausübung der Tätigkeit des Bauleiters berechtigt ist, eine natürliche Person, die zur Ausübung der Bauaufsicht berechtigt ist, oder ein Sicherheitstechniker. Der Bauleiter darf nicht Koordinator auf einer Baustelle sein, auf der er die Tätigkeit des Bauleiters ausübt.

Sie benötigen eine Erstunterweisung bei Arbeitsantritt und eine Wiederholungsunterweisung gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg., die mindestens einmal alle drei Jahre durchgeführt wird. Für riskante Tätigkeiten sind zudem fachliche Qualifikationen erforderlich — Höhenarbeiten, Gerüstbauer, Kranbedienung, Lastenanschläger und elektrotechnische Befähigung, oft mit kürzerer Periodizität.

Das Arbeitsinspektorat kann gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. dem Arbeitgeber ein Bußgeld bis zu 100 000 Euro für einen Verstoß gegen die BOZP-Vorschriften auferlegen. Ist es infolge des Verstoßes zu einem tödlichen Unfall oder einer schweren Gesundheitsschädigung gekommen, beträgt das Bußgeld mindestens 33 000 Euro. Die Verantwortung trägt der Bauherr, der sich durch die Bestellung eines Koordinators nicht von seiner Verantwortung befreit.

Die Schulung für Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe wird in der Praxis in der Regel einmal alle 12 Monate wiederholt, was sich aus technischen Normen und besonderen Vorschriften ergibt. Für Personen mit Ausweis oder Bescheinigung gilt zusätzlich die Pflicht zur aktualisierenden fachlichen Schulung. Die genaue Periodizität empfehlen wir anhand der konkreten Tätigkeit und der internen Vorschrift zu überprüfen.

Ja. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Arbeitnehmer einen arbeitsmedizinischen Dienst (PZS) bereitzustellen, der die Arbeitsbedingungen überwacht und die gesundheitlichen Risiken beurteilt. Bauberufe fallen in der Regel in die Kategorie 1 oder 2. Dazu gehören die Kategorisierung der Arbeiten und die Koordinierung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen im Verhältnis zur Arbeit.

Der Bauherr reicht die Meldung gemäß Anlage Nr. 1 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. ein, wenn die geplante Dauer der Arbeiten länger als 30 Arbeitstage beträgt und zugleich mehr als 20 Personen tätig sind, oder wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet. Die Meldung wird sichtbar auf der Baustelle angebracht und bei Änderungen aktualisiert.

Den BOZP-Plan stellt der Bauherr vor Einrichtung der Baustelle gemäß § 3 ods. 2 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. sicher. In der Praxis erstellt ihn der Dokumentationskoordinator bereits in der Planungsphase. Der Plan enthält auch besondere Maßnahmen für Arbeiten mit besonderer Gefährdung und wird während der Ausführung laufend an den Arbeitsfortschritt angepasst.

Ja, jeder Auftragnehmer ist für die Sicherheit seiner Arbeitnehmer einschließlich deren Schulungen verantwortlich. Vor Beginn der Arbeiten müssen alle Personen auf der Baustelle mit dem BOZP-Plan vertraut gemacht werden. Der Sicherheitskoordinator koordiniert die Zusammenarbeit und den gegenseitigen Informationsaustausch zwischen den Arbeitgebern gemäß § 6 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg.

Schweißen ist eine Tätigkeit mit erhöhter Brandgefahr. Gemäß dem Gesetz Nr. 314/2001 Slg. sind Brandschutzmaßnahmen sicherzustellen und dort, wo es der Charakter der Tätigkeit erfordert, ist eine Brandschutz-Assistenzwache gemäß der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. einzurichten. Die Schweißer müssen eine gültige fachliche Befähigung besitzen und die Geräte müssen die Anforderungen an einen sicheren Betrieb erfüllen.

Den Revisionen (fachliche Prüfungen und Proben) unterliegen die vorbehaltenen technischen Geräte (VTZ) gemäß der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. — Krane, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen sowie Druck-, Gas- und Elektrogeräte der Baustelle. Die Fristen bestimmen die Anlagen Nr. 5 bis 10. Ohne gültige Revisionen und Dokumentation drohen Sanktionen und Probleme bei der Bauabnahme.

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