Zum Inhalt springen
Podľa odvetvia

BOZP für Fertigung und Industrie — Kategorisierung der Arbeiten, Messungen und Zertifizierungen

Ein vollständiger Leitfaden zu BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Fertigung: Kategorisierung der Arbeiten nach § 31 des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg., Messungen von Lärm, Vibrationen, Staub und chemischen Faktoren, VTZ-Prüfungen und Maschinenbetrieb, arbeitsmedizinischer Dienst (PZS) für Kategorie 3 sowie Zertifizierungen ISO 45001, IATF 16949 und SCC.

5,041 recenziíGoogle
BOZP pre priemyselnú výrobu

Interesse an dieser Dienstleistung?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns mit Preis und Termin, meist innerhalb von 24 Stunden.

Fertigung und ihre Risiken

Fertigungs- und Industriebetriebe setzen Arbeitnehmer einem breiten Spektrum an Faktoren aus — bewegliche Maschinenteile, Lärm, Vibrationen, Staub, chemische Stoffe und körperliche Belastung. Genau deshalb ist in der Fertigung die korrekte Kategorisierung der Arbeiten der Ausgangspunkt für alle weiteren Pflichten — sie legt fest, was gemessen werden muss, wie häufig, welche Gesundheitsversorgung einzurichten ist und welche OOPP bereitzustellen sind.

Fertigungsvorgänge wie Schweißen, Lackierereien und Presswerke werden aufgrund der Kombination aus Lärm, Vibrationen, chemischen Faktoren und Staub in der Regel in Kategorie 3 eingestuft, was eine obligatorische Gesundheitsüberwachung, Vorsorgeuntersuchungen und eine jährliche Risikobeurteilung auslöst.

Kategorisierung der Arbeiten

Die Kategorisierung der Arbeiten ist das Verfahren, bei dem jede Tätigkeit gemäß dem Grad des Gesundheitsrisikos in eine von vier Kategorien eingestuft wird. Sie wird durch § 31 des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. und die Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 448/2007 Slg. geregelt.

  • Kategorie 1 — das Ausmaß des Gesundheitsrisikos ist akzeptabel; es besteht kein Risiko einer Gesundheitsschädigung.
  • Kategorie 2 — eine Beeinträchtigung des Körpers kann nicht ausgeschlossen werden, jedoch überschreiten die Faktoren die Grenzwerte nicht.
  • Kategorie 3 — hohes Risikomaß; die Exposition kann durch technische Maßnahmen nicht unter den Grenzwert gesenkt werden, organisatorische Maßnahmen und OOPP sind erforderlich.
  • Kategorie 4 — sehr hohes Risikomaß; Arbeiten dürfen maximal für ein Jahr eingestuft werden.

Die Einstufung von Arbeiten in Kategorien 3 und 4 entscheidet die zuständige regionale Gesundheitsbehörde auf Basis eines Vorschlags des Arbeitgebers in Zusammenarbeit mit dem arbeitsmedizinischen Dienst. Ohne korrekte Kategorisierung können die übrigen Pflichten nicht korrekt festgelegt werden.

Lärm und Vibrationen

Lärm muss beurteilt und — sofern Auslösewerte überschritten werden — gemäß Regierungsverordnung Nr. 115/2006 Slg. gemessen werden. Vibrationen werden durch Regierungsverordnung Nr. 416/2005 Slg. geregelt. Bei Überschreitung eines Auslösewerts wird ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Gesundheitsüberwachung ausgelöst; bei Überschreitung eines Grenzwerts ist die Exposition unverzüglich unter den Grenzwert zu senken.

FaktorAuslösewertGrenzwert
Lärm (Tagesexpositionswert)80 dB (unterer) / 85 dB (oberer)87 dB
Hand-Arm-Vibrationen2,5 m/s²5 m/s²
Ganzkörpervibrationen0,5 m/s²1,15 m/s²

Die Messungen der Faktorgrößen werden von qualifizierten Personen oder akkreditierten Labors durchgeführt. Aufzeichnungen zur Vibrationsbewertung und -messung werden 20 Jahre lang aufbewahrt. Lärm und Vibrationen sind Faktoren bei der Kategorisierung der Arbeiten.

Chemikalien — Sicherheitsdatenblätter und NPEL

Bei der Arbeit mit chemischen Stoffen und Gemischen (Schmierstoffe, Kühlmittel, Farben, Lösungsmittel, Klebstoffe) hat der Arbeitgeber Pflichten aus mehreren Vorschriften. Das Inverkehrbringen von Chemikalien wird durch Gesetz Nr. 67/2010 Slg. in Verbindung mit den unmittelbar anwendbaren EU-Verordnungen geregelt — REACH (EG Nr. 1907/2006) und CLP (EG Nr. 1272/2008).

Das Sicherheitsdatenblatt ist ein 16-seitiges Dokument, das der Lieferant für gefährliche Stoffe und Gemische auf Slowakisch bereitstellt (Art. 31 REACH). Der Arbeitgeber muss es den Arbeitnehmern zugänglich machen und auf seiner Grundlage sichere Handhabungsverfahren festlegen. Der Schutz der Gesundheit an Arbeitsplätzen mit chemischen Faktoren wird durch Regierungsverordnung Nr. 355/2006 Slg. geregelt: Gesundheitsrisikobewertung, Betriebsanweisung, Gesundheitsüberwachung und Einhaltung der maximal zulässigen Expositionsgrenzwerte (NPEL). Die Arbeitnehmer sind vor Arbeitsaufnahme und mindestens einmal jährlich wiederholt zu unterweisen.

Staub in der Fertigung

Staub ist ein häufiger Faktor in der Fertigung — metallischer Staub aus Schleifen und Schweißen (Schweißrauch), organischer und inerter Staub. Die Grenzwerte (NPEL) werden durch Regierungsverordnung Nr. 355/2006 Slg. sowohl für die Gesamt- als auch für die einatembare Fraktion festgelegt; die Exposition ist nur dann konform, wenn beide Werte eingehalten werden. Für inerten Staub gilt ein Schichtgrenzwert von 10 mg/m³.

Die Maßnahmen sind vorzugsweise technischer Natur — Absauganlagen, allgemeine Belüftung, geschlossene Prozesse — und erst dann OOPP (Atemschutzmasken FFP2/FFP3). Staubige Arbeiten wie Schweißen und Schleifen werden in der Regel in Kategorie 3 eingestuft. Zu beachten ist, dass Hartholzstaub (Eiche, Buche) seit 2024 gemäß Regierungsverordnung Nr. 121/2024 Slg. als Karzinogen eingestuft ist.

VTZ und Maschinenbetrieb

In einem Fertigungsbetrieb sind zahlreiche vorbehaltene technische Geräte (VTZ) im Einsatz — Krane, Hubarbeitsbühnen, Druckbehälter, Elektro- und Gasgeräte. Ein Brückenkran ist ein vorbehaltenesHebegerät gemäß Verordnung Nr. 508/2009 Slg.; nur ein Kranführer mit gültigem Ausweis darf ihn bedienen. Kranführer und Anschläger sind zwei separate Qualifikationen.

Sowohl § 17 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. als auch § 16 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. gelten gleichzeitig; die Auffrischungsschulung für Bediener ist alle fünf Jahre erforderlich, andernfalls verliert der Ausweis seine Gültigkeit. Vor der Arbeitsaufnahme ist eine arbeitsmedizinische Einstellungsuntersuchung erforderlich, Wiederholungsuntersuchungen sind alle fünf Jahre vorgeschrieben. VTZ-Prüfungen und ein Fristenregister sind die häufigste Quelle von Bußgeldern — weshalb es sich lohnt, diese einem einzigen Dienstleister zu übertragen.

Persönliche Schutzausrüstung (OOPP)

Persönliche Schutzausrüstung (OOPP) wird unentgeltlich gemäß § 6 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. und der Regierungsverordnung Nr. 395/2006 Slg. bereitgestellt, wenn die Risiken nicht durch technische Mittel, kollektive Schutzmaßnahmen oder die Arbeitsorganisation beseitigt oder reduziert werden können. Das Verfahren: Risikobeurteilung, Auswahl geeigneter OOPP, eine Liste der bereitgestellten OOPP und Aufzeichnungen über deren Ausgabe an jeden Arbeitnehmer.

OOPP müssen das CE-Zeichen tragen und werden je nach Risikograd in Kategorien I (einfach), II und III (höchstes Risiko — zum Beispiel Atemschutz und Absturzsicherung) eingeteilt. Typische OOPP in der Automobilfertigung umfassen Schweißhelme und -handschuhe, Atemschutz für Lackierarbeiten und Schleifen, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe und Antivibrationshandschuhe.

Arbeitsmedizinischer Dienst (PZS) für Kategorie 3

Für Arbeitnehmer, die in Kategorien 3 und 4 eingestufte Arbeiten ausführen, gelten strengere Vorschriften gemäß Gesetz Nr. 355/2007 Slg. Der Arbeitgeber muss einen arbeitsmedizinischen Dienst (PZS) einrichten — entweder intern oder über einen von der Gesundheitsbehörde zugelassenen externen Anbieter — sowie eine mindestens jährlich aktualisierte Gesundheitsrisikobewertung und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen.

  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen — für Kategorie 3 mindestens alle zwei Jahre, für Kategorie 4 mindestens einmal jährlich, sowie bei Arbeitsaufnahme und bei Änderung der Einstufung (§ 30e).
  • Facharzt — die Untersuchungen werden von einem Arzt mit entsprechender Fachrichtung durchgeführt (Arbeitsmedizin, klinische Arbeitsmedizin und Toxikologie, arbeitsmedizinische Dienste).
  • RÚVZ — der Vorschlag zur Einstufung von Arbeiten in Kategorien 3 und 4 wird von der regionalen Gesundheitsbehörde genehmigt; alle Kosten trägt der Arbeitgeber.

Brandschutz in der Fertigung

Fertigungsbetriebe sind aus Brandschutzsicht besonders gefährdet — Schweißen und Schleifen (Funken, heiße Partikel), brennbare Flüssigkeiten und Gase, Staub und Ölnebel, Lackierereien und Batterieladestationen. Der Brandschutz wird durch Gesetz Nr. 314/2001 Slg. und Verordnung Nr. 121/2002 Slg. geregelt. Standorte, an denen brennbare Stoffe verarbeitet oder gelagert werden, werden als Betriebe mit erhöhtem Brandrisiko ausgewiesen und unterliegen besonderen Maßnahmen.

  • Brandschutztechniker (TPO) gemäß § 9 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. — vorbeugende Brandschutzkontrollen, OPP-Dokumentation, Schulungen und fachliche Vorbereitung von Feuerwehren.
  • Schweißen und sonstige Heißarbeiten — Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko; vor Beginn ist ein schriftlicher Auftrag erforderlich, und bei Bedarf wird ein Brandschutzposten bestellt.
  • Feuerlöscher alle 24 Monate (§ 9 der Verordnung Nr. 347/2022 Slg.); in der Fertigung wird der Typ je nach Risiko ausgewählt (Pulver, CO₂ für elektrische Anlagen, Schaum).
  • Brennbare Flüssigkeiten gemäß Verordnung Nr. 38/2026 Slg. (die die Verordnung Nr. 96/2004 Slg. ab dem 1. April 2026 ersetzt hat) — Lagerung, Handhabung und Kennzeichnung.

Bei Verstößen gegen Brandschutzpflichten werden gemäß § 59 ods. 1 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. Bußgelder von bis zu 8.298 € verhängt, bei schwerwiegenderen Verstößen bis zu 16.596 €. Branddokumentation und Schulungen werden vom Brandschutztechniker, abgestimmt auf den Fertigungsbetrieb, übernommen.

Zertifizierungen — ISO 45001, IATF 16949 und SCC

Für Zulieferer der Automobilindustrie ist der entscheidende Standard IATF 16949 (Qualität) und kundenspezifische Anforderungen, während ISO 14001 (Umwelt) in der Regel verbindlich und ISO 45001 (das BOZP-Managementsystem) empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist. Automobilhersteller wie Kia, Volkswagen, Stellantis und Jaguar Land Rover steuern ihre Lieferketten über diese Standards.

Das SCC-Zertifikat wird von der Petrochemie, nicht von der Automobilindustrie verlangt. In der Slowakei fordern Slovnaft (ab dem 1. Januar 2018) und die MOL Group (ab 2016) es von Lieferanten gefährlicher Arbeiten. Die Gültigkeit eines Unternehmens-SCC-Zertifikats beträgt 3 Jahre; eines persönlichen Zertifikats 5 Jahre.

Alpha Safety bereitet die Dokumentation und das System für ISO 45001 vor und unterstützt die Vorbereitung auf SCC, wenn Sie für die Petrochemie tätig sind. Unabhängig von der Zertifizierung muss jedes Unternehmen Gesetz Nr. 124/2006 Slg. einhalten — ein Zertifikat ersetzt es nicht.

Bußgelder und Behördenprüfungen

Die Prüfungen werden vom Arbeitsinspektorat gemäß Gesetz Nr. 125/2006 Slg. durchgeführt — in der Slowakei sind acht regionale Inspektorate unter dem Nationalen Arbeitsinspektorat (NIP) mit Sitz in Košice tätig. Bußgelder nach § 19: für einen Arbeitgeber bei einem BOZP-Verstoß bis zu 100.000 €, bei einem schwerwiegenden Verstoß mit Gefährdung von Leben oder Gesundheit von 1.000 € bis 200.000 € sowie für leitende Arbeitnehmer bis zum Vierfachen ihres durchschnittlichen Monatsverdienstes.

Bei einem wiederholten oder schwerwiegenden Verstoß kann das Inspektorat auch den Betrieb von Anlagen untersagen. Am häufigsten werden festgestellt: überfällige VTZ-Prüfungen, fehlende oder unvollständige Risikobeurteilungen, veraltete Arbeitnehmerschulungen und Mängel bei der Bereitstellung und Aufzeichnung von OOPP. Im Falle eines tödlichen Unfalls kann auch strafrechtliche Haftung entstehen.

Was Alpha Safety für Ihren Fertigungsbetrieb bereitstellt

Alpha Safety ist ein Partner für umfassende Sicherheit in Fertigungs- und Industriebetrieben in der gesamten Slowakei — von der Kategorisierung der Arbeiten bis zur Vorbereitung auf Kundenaudits.

  • Kategorisierung der Arbeiten und PZS — Gesundheitsrisikobewertung, Kategorisierung, Gesundheitsüberwachung und Vorsorgeuntersuchungen für Gefahrenbetriebe.
  • Faktormessungen — Koordination von Lärm-, Vibrations-, Staub- und Chemikalienmessungen durch akkreditierte Labors.
  • BOZP — Risikobeurteilung von Maschinen und Produktionslinien, Dokumentation, Bedienereinweisung, OOPP-Aufzeichnungen.
  • VTZ-Prüfungen — Krane, Druck-, Elektro- und Gasgeräte mit zentralem Fristenregister.
  • ISO 45001 und SCC — Erstellung von Dokumentation und System für Zertifizierungen bei Ausschreibungen und Kundenanforderungen.
Unverbindliche Beratung für Fertigungsunternehmen

Aus der Praxis

Fertigungsunternehmen wenden sich am häufigsten an uns bei Produktionserweiterungen oder wenn ein neuer Kunde mit Zertifizierungsanforderungen hinzukommt. Wir befassen uns in der Regel mit der Konsolidierung fragmentierter Agenden verschiedener Dienstleister, der Vervollständigung der Kategorisierung und Messungen sowie der Einrichtung eines VTZ-Prüffristenregisters.

Unternehmen mit einem etablierten System — Kategorisierung, Fristenüberwachung und vorbereitete Dokumentation — bestehen sowohl Behördenprüfungen als auch Kundenaudits ohne Sanktionen und Produktionsausfälle.

Pôsobíme po celom Slovensku

Bezpečnosť v tomto odvetví zabezpečujeme vo všetkých krajských mestách aj okresoch — napríklad:

Stručná odpoveď

BOZP in der Produktion beruht auf der Kategorisierung der Arbeiten gemäß § 31 des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg., die den Umfang des arbeitsmedizinischen Dienstes (PZS), der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sowie der verpflichtenden Messungen der Faktoren des Arbeitsumfelds bestimmt. Produktionsbetriebe wie Schweißerei, Lackierereien und Pressereien werden typischerweise in die Kategorie 3 eingeordnet, was die Gesundheitsüberwachung und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen mindestens einmal alle zwei Jahre auslöst. Für Lieferanten der Automobilindustrie ist der Standard IATF 16949 und ISO 14001 maßgeblich, das SCC-Zertifikat verlangt die Petrochemie. Die Schulung der Arbeitnehmer wird mindestens einmal alle drei Jahre wiederholt.

5,041 recenziíGoogle

Časté otázky o BOZP vo výrobe

Die Kategorisierung der Arbeiten ist ein Prozess, durch den jeder Arbeitsplatz nach dem Grad des Gesundheitsrisikos aus den Umgebungsfaktoren (Lärm, Vibrationen, chemische Faktoren, Staub, körperliche Belastung) in eine von vier Kategorien eingeordnet wird. Sie wird durch § 31 des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. und die Verordnung Nr. 448/2007 Slg. geregelt. Den Vorschlag bereitet der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit dem arbeitsmedizinischen Dienst (PZS) vor; über die Einordnung in die Kategorie 3 und 4 entscheidet das regionale Amt für öffentliche Gesundheit.

SCC (Safety Certificate Contractors) ist ein Zertifizierungsstandard, der in der petrochemischen Industrie für Auftragnehmer riskanter Arbeiten auf den Geländen von Abnehmern entstanden ist. In der Slowakei verlangt ihn Slovnaft (ab 1. 1. 2018) und die MOL-Gruppe (ab 2016). Für Lieferanten der Automobilindustrie ist SCC nicht erforderlich — die Automobilhersteller steuern ihre Lieferanten über andere Standards. Die Gültigkeit eines betrieblichen SCC-Zertifikats beträgt 3 Jahre, eines persönlichen 5 Jahre.

Automobilhersteller wie Kia, Volkswagen, Stellantis und Jaguar Land Rover steuern die Lieferkette über IATF 16949 (Qualität) und kundenspezifische Anforderungen, wobei ISO 14001 (Umwelt) meist verpflichtend und ISO 45001 (BOZP-Managementsystem) empfohlen, nicht strikt verpflichtend ist. Die konkreten vertraglichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Abnehmer — die aktuellen CSR sind anzufordern.

Der Lärm ist zu beurteilen und bei Überschreitung der Auslösewerte gemäß der Regierungsverordnung Nr. 115/2006 Slg. zu messen. Der untere Auslösewert beträgt 80 dB, der obere Auslösewert 85 dB und der Grenzwert 87 dB. Bei Überschreitung des unteren Auslösewerts werden Gehörschützer bereitgestellt, beim oberen wird deren Verwendung erzwungen und es werden Lärmbereiche abgegrenzt. Die Messung führt ein akkreditiertes Labor durch.

Ja, wenn bei der Arbeit mit Werkzeugen (Schleifmaschinen, Schrauber, Aufbruchhämmer) eine Exposition gegenüber Vibrationen droht. Die Grenz- und Auslösewerte bestimmt die Regierungsverordnung Nr. 416/2005 Slg. Für auf die Hände übertragene Vibrationen beträgt der Auslösewert 2,5 m/s² und der Grenzwert 5 m/s²; für den ganzen Körper der Auslösewert 0,5 m/s² und der Grenzwert 1,15 m/s². Bei Überschreitung des Auslösewerts ist ein Maßnahmenprogramm einzuführen; die Messaufzeichnungen werden 20 Jahre aufbewahrt.

Ein Brückenkran ist ein vorbehaltenes Hebezeug gemäß der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. Bedienen darf ihn nur ein Kranführer, der älter als 18 Jahre, gesundheitlich geeignet und im Besitz eines gültigen Bedienungsnachweises ist. Kranführer und Lastenanschläger sind zwei eigenständige Qualifikationen. Es gelten gleichzeitig § 17 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. und § 16 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.; die aktualisierende fachliche Schulung erfolgt einmal alle fünf Jahre.

Bei der Arbeit mit chemischen Stoffen und Gemischen müssen die Sicherheitsdatenblätter in slowakischer Sprache gemäß der REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006) verfügbar sein und auf deren Grundlage ist ein sicherer Umgang festzulegen. Die Regierungsverordnung Nr. 355/2006 Slg. verlangt eine Risikobewertung, eine Betriebsordnung, eine Gesundheitsüberwachung und die Einhaltung der höchstzulässigen Expositionsgrenzwerte. Die Arbeitnehmer sind vor der Arbeit und wiederholt mindestens einmal jährlich zu informieren.

Die Staubgrenzwerte (NPEL) bestimmt die Regierungsverordnung Nr. 355/2006 Slg. für die Gesamt- und die alveolengängige Fraktion; für inerten Staub beträgt der Schichtgrenzwert 10 mg/m³. Vorrangig sind technische Maßnahmen (örtliche Absaugung, Belüftung, geschlossene Prozesse), dann OOPP — Atemschutzmasken FFP2/FFP3. Schweißen und Schleifen werden üblicherweise in die Kategorie 3 eingeordnet. Hartholzstaub ist seit 2024 ein Karzinogen gemäß der Regierungsverordnung Nr. 121/2024 Slg.

Persönliche Schutzausrüstung (OOPP) wird gemäß § 6 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. und der Regierungsverordnung Nr. 395/2006 Slg. kostenlos bereitgestellt, wenn die Risiken weder technisch noch organisatorisch ausgeschlossen werden können. Vorgehen: Risikobeurteilung, Auswahl geeigneter OOPP, Liste der bereitgestellten OOPP und Erfassung ihrer Übergabe. OOPP müssen eine CE-Kennzeichnung tragen und werden je nach Risikograd in die Kategorien I, II und III eingeteilt.

Für Arbeiten der Kategorie 3 muss der Arbeitgeber einen arbeitsmedizinischen Dienst (PZS) (einen eigenen oder einen externen mit einer Berechtigung des Amtes für öffentliche Gesundheit), eine mindestens einmal jährlich aktualisierte Risikobewertung, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, eine Erfassung der Risikoarbeitnehmer und eine Betriebsordnung sicherstellen. Den Vorschlag zur Einordnung in die Kategorie 3 genehmigt das regionale Amt für öffentliche Gesundheit. Alle Kosten trägt der Arbeitgeber.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen im Verhältnis zur Arbeit gemäß § 30e des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. finden bei der Kategorie 3 mindestens einmal alle zwei Jahre und bei der Kategorie 4 mindestens einmal jährlich statt, ebenso beim Eintritt, bei einer Änderung der Einordnung oder bei einer Arbeitsunterbrechung aus gesundheitlichen Gründen von mehr als sechs Monaten. Durchgeführt werden sie von einem Facharzt; die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Das Arbeitsinspektorat kann gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. dem Arbeitgeber ein Bußgeld bis zu 100 000 Euro auferlegen, bei einem schwerwiegenden, Leben oder Gesundheit gefährdenden Verstoß von 1 000 bis 200 000 Euro. Leitenden Arbeitnehmern, die ihre Pflichten schuldhaft verletzt haben, droht ein Bußgeld bis zum Vierfachen ihres durchschnittlichen Monatsverdienstes. Bei einem wiederholten oder schwerwiegenden Verstoß kann das Inspektorat auch den Betrieb des Geräts untersagen.

Kostenlose Beratung

Benötigen Sie Hilfe beim Arbeitsschutz?

Kontaktieren Sie uns noch heute und erhalten Sie eine kostenlose Beratung. Unser Expertenteam hilft Ihnen, eine Lösung zu finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

5,041 recenziíGoogle
10+
Jahre Erfahrung
im Bereich AS, Brandschutz und betriebsärztlichem Dienst
500+
Zufriedene Kunden
in der gesamten Slowakei
24/7
Verfügbarkeit
für dringende Situationen
100%
Zufriedenheit
Servicequalitätsgarantie