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Elektriker

Aus- und Weiterbildung von Elektrikern

Aus- und Weiterbildung von Elektrikern, selbstständigen Elektrikern und Elektrikern für die Leitung von Tätigkeiten oder Betrieb (§21–§23).

Aus- und Weiterbildung von Elektrikern

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Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns mit Preis und Termin, meist innerhalb von 24 Stunden.

Was ist der Kurs zur Fachkunde der Elektrofachkräfte

Der Kurs zur Fachkunde der Elektrofachkräfte ist eine Fachausbildung, nach deren Abschluss Sie die Bescheinigung der fachlichen Eignung in der Elektrotechnik gemäß § 21 bis § 23 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. erhalten. Die Bescheinigung berechtigt Sie zur Tätigkeit an vorbehaltenen technischen elektrischen Geräten (VTZ) und ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Elektrofachkraft, selbständige Elektrofachkraft oder Elektrofachkraft für die Leitung von Tätigkeiten bzw. des Betriebs.

Die Bescheinigung ist ein Nachweis gemäß § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. (Anlage Nr. 1a písm. l). Sie wird von einer zur Aus- und Weiterbildung befugten Person ausgestellt, nicht vom Arbeitsinspektorat (§ 15 ods. 4 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.). Sie steht in Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen im Bereich vorbehaltene technische Geräte; weitere Details finden Sie im VTZ-Leitfaden.

Für wen ist der Kurs geeignet

Der Kurs richtet sich sowohl an Einzelpersonen, die an elektrischen Geräten tätig sind oder tätig werden möchten, als auch an Unternehmen, die eine fachkundig qualifizierte Bedienung und Wartung elektrischer Geräte sicherstellen müssen.

Für Einzelpersonen

Der Kurs ist geeignet für Personen mit elektrotechnischer Ausbildung, die die Bescheinigung als Elektrofachkraft (§ 21) benötigen oder zur selbständigen Elektrofachkraft (§ 22) bzw. zur Elektrofachkraft für die Leitung (§ 23) aufsteigen möchten. Er eignet sich auch für Absolventen anderer Fachrichtungen, die das elektrotechnische Mindestwissen ergänzt haben (akkreditiertes Programm im Umfang von mindestens 400 Stunden gemäß § 21 ods. 2).

Für Unternehmen und Arbeitgeber

Gemäß § 6 und § 12 ods. 2 písm. d) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. darf ein Arbeitnehmer an vorbehaltenen technischen elektrischen Geräten nur mit einer gültigen Bescheinigung tätig sein. Die Bescheinigung ist an die jeweilige Person, ihre Ausbildung, Berufspraxis und Spannungsklasse gebunden; bei einer Kontrolle ohne gültige Bescheinigung drohen Geldstrafen und im Unfallfall auch strafrechtliche Verantwortung.

Fachkundestufen (§ 20 – § 24)

Die Verordnung Nr. 508/2009 Slg. unterscheidet in § 19 bis § 24 fünf Fachkundestufen für Tätigkeiten an elektrischen Geräten. Unser Kurs umfasst die Bescheinigungen für die Stufen § 21 bis § 23.

Stufe (§)VoraussetzungenWas er darf / wen er leitet
Unterwiesene Person (§ 20)ohne elektrotechnische Ausbildung, nach UnterweisungTätigkeit im Rahmen der Unterweisung (ohne Bescheinigung)
Elektrofachkraft (§ 21)Fachschul-/Hochschulabschluss in Elektrotechnik (oder 400-h-Programm)Tätigkeit an VTZ im Rahmen der Ausbildung
Selbständige Elektrofachkraft (§ 22)Elektrofachkraft + Berufspraxis (Anlage Nr. 11)leitet unterwiesene Personen und max. 2 Elektrofachkräfte
Für die Leitung von Tätigkeiten/Betrieb (§ 23)Elektrofachkraft + längere Berufspraxis (Anlage Nr. 11)leitet Tätigkeiten und Betrieb, mehrere Personen
Revisionstechniker (§ 24)Elektrofachkraft + Berufspraxis (Anlage Nr. 11)zusätzlich fachliche Prüfungen und Tests (Revisionen) von VTZ

Achtung: zwei unterschiedliche Regimes: Die Bescheinigung für § 21 – § 23 stellt eine zur Aus- und Weiterbildung befugte Person aus. Die unterwiesene Person (§ 20) erhält keine Bescheinigung — eine nachweisliche Unterweisung genügt. Dem Revisionstechniker (§ 24) stellt die Bescheinigung das Arbeitsinspektorat aus.

Spannungsklassen und Objektklassen

Der Geltungsbereich der Bescheinigung wird nach der Spannungsklasse des Geräts und der Objektklasse bestimmt (Anlage Nr. 11 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.):

BezeichnungBedeutung
E1technisches Gerät ohne Spannungsbegrenzung (einschließlich Spannungen über 1 000 V) und Blitzschutzanlage
E2technisches Gerät mit einer Spannung bis einschließlich 1 000 V und Blitzschutzanlage
Klasse AObjekt ohne Explosionsgefahr
Klasse BObjekt mit Explosionsgefahr (B1 — nur im Rahmen des Geräts in der Gasregelstation)

Bei der Anmeldung werden wir präzisieren, für welche Spannungsklasse und Objektklasse Sie die Bescheinigung benötigen — davon hängt auch die erforderliche Berufspraxis ab.

Kursinhalt, Ausbildung und Berufspraxis

Der Kurs verbindet theoretische Fachausbildung und eine abschließende Wissensüberprüfung vor einem Prüfungsausschuss. Er umfasst Rechtsvorschriften, technische Normen, sicherheitstechnische Anforderungen, Erste Hilfe bei Stromunfällen und sichere Arbeitsverfahren.

Ausbildung

Eine Elektrofachkraft (§ 21) muss über eine abgeschlossene Fachschul- oder Hochschulausbildung in Elektrotechnik verfügen. Eine Person mit Berufsabschluss in einer anderen Fachrichtung kann als Elektrofachkraft tätig sein, wenn sie ein akkreditiertes Weiterbildungsprogramm im Umfang von mindestens 400 Stunden absolviert (§ 21 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.).

Berufspraxis

Selbständige Elektrofachkraft (§ 22), Elektrofachkraft für die Leitung (§ 23) sowie Revisionstechniker (§ 24) müssen über eine Berufspraxis gemäß Anlage Nr. 11 verfügen. Die Dauer staffelt sich nach erreichtem Bildungsabschluss, Spannungsklasse (E1/E2) und Objektklasse (A/B) — bei höherer Stufe und höherer Spannung wird eine längere Praxis verlangt. Den genauen Praxisumfang für Ihre Situation klären wir vor der Kursaufnahme.

Rechtsgrundlage, Pflichten und Sanktionen

Die Fachkunde der Elektrofachkräfte ist durch die Verordnung Nr. 508/2009 Slg. und das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. geregelt.

Maßgebliche Vorschriften

Die Stufen und Bedingungen regelt § 19 bis § 25 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.; die Bescheinigung wird gemäß § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. (Anlage Nr. 1a písm. l) ausgestellt. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 18 Jahren, die erforderliche Ausbildung und Berufspraxis, gesundheitliche Eignung (§ 16 ods. 2 a 4) sowie eine Wissensüberprüfung.

Sanktionen bei Verstößen

Stellt das Arbeitsinspektorat Tätigkeiten an elektrischen Geräten ohne gültige Bescheinigung fest, drohen gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. folgende Geldstrafen:

VerstoßGeldstrafeRechtsgrundlage
Tätigkeit ohne erforderliche Bescheinigungvon 300 € bis 33 000 €§ 19 ods. 2 písm. a)
Verstoß gegen BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)-Vorschriften (Arbeitgeber)bis zu 100 000 €§ 19 ods. 1 písm. a)
Unfall mit schwerer Körperverletzung / mit Todesfolgemindestens 20 000 € / mindestens 33 000 €§ 19 ods. 1 písm. a)

Ausgestellt von OPVV, entzogen durch das Arbeitsinspektorat: Die Bescheinigung für § 21 – § 23 stellt eine zur Aus- und Weiterbildung befugte Person aus. Das Arbeitsinspektorat entzieht die Bescheinigung bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen Vorschriften (§ 16 ods. 11 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.).

Bescheinigung, Gültigkeit und Erneuerung

Die Bescheinigung über die fachliche Eignung wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Ihre Gültigkeit ist an die laufende Erfüllung der Pflichten gebunden (§ 16 ods. 12):

  • Aktualisierungsfortbildung (AOP): bis zu 5 Jahren nach Ausstellung der Bescheinigung und anschließend jeweils innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 8). Wird sie vom Inhaber nicht absolviert, verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (LPP): innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 6); bei Verlust der gesundheitlichen Eignung verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit.
  • Keine eigenständige 3-Jahres-Frist: Die Verordnung Nr. 508/2009 Slg. schreibt für Elektrofachkräfte keine gesonderte „Nachprüfung“ alle drei Jahre vor — die Periodizität ergibt sich ausschließlich aus der 5-jährigen AOP und LPP gemäß Gesetz Nr. 124/2006 Slg.

Die Fristen für AOP und LPP können wir für Ihr Unternehmen nachverfolgen und rechtzeitig darauf hinweisen, damit die Bescheinigungen Ihrer Elektrofachkräfte gültig bleiben.

Wie man die Bescheinigung erhält — Ablauf

Der Weg zur Bescheinigung umfasst sechs Schritte — unser Team begleitet Sie von der Überprüfung der Einstiegsvoraussetzungen bis zur Ausstellung der Bescheinigung.

  1. Überprüfung der Einstiegsvoraussetzungen Gemeinsam überprüfen wir Ausbildung und Berufspraxis: Elektrofachkraft (§ 21) benötigt einen Fachschul- oder Hochschulabschluss in Elektrotechnik (oder eine andere Fachrichtung ergänzt durch ein akkreditiertes Programm im Umfang von mindestens 400 Stunden), höhere Stufen (§ 22, § 23) benötigen zusätzlich Berufspraxis gemäß Anlage Nr. 11.

  2. Ärztliches Gutachten Besorgen Sie sich ein ärztliches Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung für die Arbeit — bei der Ausstellung der Bescheinigung darf es nicht älter als sechs Monate sein (§ 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.).

  3. Anmeldung und Terminvereinbarung Kontaktieren Sie uns mit der gewünschten Stufe (§ 21, § 22 oder § 23) und der Spannungsklasse (E1/E2). Wir vereinbaren Termin und Umfang.

  4. Theoretische Vorbereitung Die Fachausbildung umfasst Rechtsvorschriften, technische Normen, sicherheitstechnische Anforderungen, Erste Hilfe bei Stromunfällen und sichere Arbeitsverfahren an elektrischen Geräten.

  5. Überprüfung der Fachkenntnisse Die Fachkenntnisse werden durch eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der zur Aus- und Weiterbildung befugten Person überprüft.

  6. Ausstellung der Bescheinigung Nach erfolgreicher Überprüfung stellt Ihnen die zur Aus- und Weiterbildung befugte Person die Bescheinigung der fachlichen Eignung in der Elektrotechnik aus. Wir weisen Sie auf die Fristen der Aktualisierungsfortbildung und der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung hin.

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Teilnahmebedingungen, Fristen und Rechtsgrundlage

PositionWertRechtsgrundlage
Mindestaltermindestens 18 Jahre§ 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
AusbildungFachschul-/Hochschulabschluss in Elektrotechnik (oder andere Fachrichtung + Programm min. 400 h)§ 21 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.
Berufspraxis (§ 22, § 23)je nach Ausbildung, Spannungsklasse und Objektklasse§ 25 und Anlage Nr. 11 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.
Gesundheitliche Eignungärztliches Gutachten, nicht älter als 6 Monate§ 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
QualifikationsnachweisBescheinigung der fachlichen Eignung (ausgestellt von OPVV)§ 16 ods. 1 písm. a) + § 15 ods. 4 Verordnung Nr. 508/2009 Slg.
Aktualisierungsfortbildunginnerhalb von 5 Jahren§ 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchunginnerhalb von 5 Jahren§ 16 ods. 6 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Gültigkeit der Bescheinigungauf unbestimmte Zeit (bei Erfüllung der Pflichten)§ 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

Umfang des Elektrikerkurses

§21 – Teilnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung oder gleichwertige Ausbildung mit entsprechenden Inhalten. Ärztliches Attest nicht älter als 6 Monate.

§21 – Umfang des Grundkurses

Elektroanlagen bis 1000 V, Gebäudeklasse A: 18 Stunden. Über 1000 V, Klasse A: 19 Stunden.

§22 – Teilnahmevoraussetzungen

Ärztliches Attest nicht älter als 6 Monate. Fachkompetenz §21. Berufserfahrung: 1 Jahr (bis 1000 V) oder 2 Jahre (über 1000 V).

§22 – Umfang des Grundkurses

Bis 1000 V, Klasse A: 21 Stunden. Über 1000 V, Klasse A: 23 Stunden.

§23 – Teilnahmevoraussetzungen

Fachkompetenz §21. Ärztliches Attest. Berufserfahrung: Geselle 4/5 Jahre; elektrotechn. Ausbildung 3/4 Jahre; Hochschulstudium 2/3 Jahre (bis/über 1000 V).

§23 – Umfang des Grundkurses

Bis 1000 V, Klasse A: 24 Stunden. Über 1000 V, Klasse A: 27 Stunden.

Wiederholungsunterweisung und Aktualisierungsschulung

Wiederholungsunterweisung: 3 Stunden alle 36 Monate. Aktualisierungsschulung: 8 Stunden alle 5 Jahre.

Warum Alpha Safety wählen?

  • Zertifizierte Ausbilder mit langjähriger Erfahrung
  • Ausstellung offizieller Bescheinigungen
  • Flexible Schulungstermine
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  • Individueller Ansatz für jeden Teilnehmer

Dauer

18–27 Stunden (je nach Kategorie)

Format

Präsenzschulung

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Stručná odpoveď

Der Kurs „Fachliche Befähigung von Elektrofachkräften“ ist für Mitarbeiter von Unternehmen bestimmt, die an vorbehaltenen elektrischen Geräten arbeiten. Er umfasst die theoretische Vorbereitung und die Überprüfung der Fachkenntnisse für die Stufen Elektrofachkraft (§ 21), selbständige Elektrofachkraft (§ 22) und Elektrofachkraft zur Leitung von Tätigkeiten oder des Betriebs (§ 23) gemäß der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. Nach der Überprüfung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über die fachliche Befähigung.

Časté otázky – Elektriker

Er ist für Mitarbeiter des Unternehmens bestimmt, die an vorbehaltenen technischen elektrischen Geräten arbeiten oder eine solche Tätigkeit bzw. den Betrieb leiten. Die Verordnung Nr. 508/2009 Slg. unterscheidet die Stufen Elektrofachkraft (§ 21), selbständige Elektrofachkraft (§ 22) und Elektrofachkraft zur Leitung von Tätigkeiten oder des Betriebs (§ 23). Die Stufe richtet sich nach Ausbildung und Praxis des Mitarbeiters.

Nach der Überprüfung der Fachkenntnisse erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung über die fachliche Befähigung für die jeweilige Stufe (§ 21, § 22 oder § 23). Es handelt sich um eine Bescheinigung gemäß § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. (Anlage Nr. 1a písm. l) — nicht um einen Ausweis oder einen Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung. Die Bescheinigung weist die Befähigung des Mitarbeiters gegenüber dem Arbeitgeber sowie den Kontrollorganen nach.

Für die Stufen § 21 bis § 23 überprüft die Fachkenntnisse und stellt die Bescheinigung eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus (eine Bildungseinrichtung mit Berechtigung des Nationalen Arbeitsinspektorats) gemäß § 15 ods. 4 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. — nicht das Arbeitsinspektorat. Das Arbeitsinspektorat stellt die Bescheinigung nur dem Revisionstechniker aus (§ 24). Dies ist ein häufiger Irrtum, den viele Websites falsch angeben.

Eine Elektrofachkraft (§ 21) muss eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung auf Sekundar- oder Hochschulniveau haben. Wenn Sie eine Fachausbildung in einem anderen Bereich haben, können Sie nach Absolvierung eines akkreditierten Weiterbildungsprogramms im Umfang von mindestens 400 Stunden Elektrofachkraft werden (§ 21 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.).

Die selbständige Elektrofachkraft (§ 22), die Elektrofachkraft zur Leitung (§ 23) sowie der Revisionstechniker (§ 24) müssen eine fachliche Praxis gemäß Anlage Nr. 11 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. nachweisen. Deren Dauer ist nach erreichter Ausbildung, Spannungsklasse (E1/E2) und Objektklasse (A/B) abgestuft — bei höherer Stufe und höherer Spannung wird eine längere Praxis verlangt. Den konkreten Umfang für Ihre Situation prüfen wir vor der Aufnahme in den Kurs.

Eine unterwiesene Person (§ 20 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.) hat keine elektrotechnische Ausbildung und darf nur abgegrenzte Tätigkeiten nach nachweislicher Unterweisung ausführen — eine Bescheinigung erhält sie nicht. Eine Elektrofachkraft (§ 21) hat eine abgeschlossene elektrotechnische Ausbildung und erhält eine Bescheinigung. Dieser Kurs konzentriert sich auf die Stufen § 21 bis § 23.

Ja. Der Umfang der Bescheinigung wird durch die Spannungsklasse bestimmt: E1 ist ein Gerät ohne Spannungsbegrenzung (einschließlich Spannung über 1 000 V) und Blitzableiter, E2 ist ein Gerät bis einschließlich 1 000 V. Ergänzend wird die Objektklasse A (ohne Explosionsgefahr) und B (mit Explosionsgefahr) unterschieden. Den Umfang für Ihre Mitarbeiter legen wir nach den Geräten fest, an denen sie arbeiten.

Der Inhaber der Bescheinigung ist gemäß § 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Ausstellung der Bescheinigung und danach stets innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss der vorherigen Vorbereitung eine aktualisierende fachliche Vorbereitung zu absolvieren. Absolviert er sie nicht, verliert die Bescheinigung ihre Gültigkeit. Für das Unternehmen bedeutet das, die Gültigkeit der Bescheinigungen zu überwachen und die Erneuerung rechtzeitig sicherzustellen.

Nein. Die Verordnung Nr. 508/2009 Slg. schreibt für Elektrofachkräfte keine gesonderte Nachprüfung alle drei Jahre vor. Die Periodizität ergibt sich ausschließlich aus dem Gesetz Nr. 124/2006 Slg.: eine aktualisierende fachliche Vorbereitung alle 5 Jahre (§ 16 ods. 8) und eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung alle 5 Jahre (§ 16 ods. 6). Die Behauptung über einen 3-jährigen Zyklus hat im geltenden Recht keine Grundlage.

Die Bescheinigung wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Sie verliert ihre Gültigkeit, wenn der Inhaber keine aktualisierende fachliche Vorbereitung absolviert (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 8), sich keiner arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzieht (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 6) oder ihm die Bescheinigung vom Arbeitsinspektorat entzogen wurde (§ 16 ods. 11 und 12).

Für die Ausübung einer Tätigkeit ohne die erforderliche Bescheinigung kann das Arbeitsinspektorat eine Geldstrafe von 300 bis 33 000 Euro verhängen (§ 19 ods. 2 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg.). Dem Arbeitgeber droht für einen Verstoß gegen die BOZP-Vorschriften eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro; bei einem Unfall mit schwerem Gesundheitsschaden mindestens 20 000 Euro, bei Tod mindestens 33 000 Euro. Die Bescheinigung ist an eine konkrete Person gebunden.

Der Revisionstechniker für vorbehaltene technische elektrische Geräte (§ 24) erfüllt die Anforderungen an eine Elektrofachkraft, verfügt über die vorgeschriebene Praxis und darf darüber hinaus fachliche Prüfungen und fachliche Proben (Revisionen) von elektrischen Geräten durchführen. Die Bescheinigung stellt dem Revisionstechniker das Arbeitsinspektorat aus (nach Überprüfung durch eine berechtigte juristische Person), nicht eine Bildungseinrichtung. Dieser Kurs deckt die Stufen § 21 bis § 23 ab.

Die Fachkenntnisse werden durch eine Prüfung vor der Prüfungskommission der zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person überprüft. Die Vorbereitung umfasst Rechtsvorschriften, technische Normen, sicherheitstechnische Anforderungen und Erste Hilfe bei einem Stromunfall. Nach erfolgreicher Überprüfung wird eine Bescheinigung über die fachliche Befähigung ausgestellt.

Ja, wir können den Kurs für eine Gruppe Ihrer Mitarbeiter durchführen, einschließlich der Schulung direkt in Ihren Räumlichkeiten. Termin, Umfang und Zusammensetzung der Gruppe passen wir an Ihren Betrieb an, damit Sie den Arbeitsausfall minimieren. Kontaktieren Sie uns einfach mit der Anzahl der Personen und den gewünschten Stufen der fachlichen Befähigung.

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