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Gerüstbauer

Aus- und Weiterbildung von Gerüstbauern

Sichern Sie sich den Gerüstbauerausweis. Wir bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf den sicheren Auf- und Abbau von Gerüsten vor — die Theorie absolvieren Sie online, die praktische Übung in Präsenz bei Ihnen oder direkt auf der Baustelle. Den Kurs schließen Sie mit einem gültigen Gerüstbauerausweis ab.

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Aus- und Weiterbildung von Gerüstbauern
Kurspreis94,90 €/ Person · Preise zzgl. MwSt.
Wiederholungsschulung 21,90 €AOP 44,90 €

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Was ist der Gerüstbauer-Kurs

Der Gerüstbauer-Kurs ist eine Fachausbildung, nach deren erfolgreichem Abschluss Sie den Gerüstbauer-Ausweis erhalten — das Dokument, das Sie zur Montage und Demontage von Gerüsten berechtigt. Gemäß § 14 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. darf eine natürliche Person die Montage und Demontage von Gerüsten nur auf Grundlage eines gültigen Gerüstbauer-Ausweises ausführen. Der Kurs richtet sich an Mitarbeiter im Bauwesen und in der Instandhaltung sowie an Unternehmen, die sicherstellen müssen, dass Gerüste nur von berechtigten Personen errichtet werden.

Die Aus- und Weiterbildung von Gerüstbauern gehört zur Gruppe 07.2 (BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) bei Höhenarbeit) gemäß Anlage Nr. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.; Einzelheiten regelt die Verordnung Nr. 356/2007 Slg. Den Ausweis stellt die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus. Verwandte Kurse für Höhenarbeit finden Sie im Angebot der fahrbaren Arbeitsbühnen; für die Sicherheitskoordination auf der Baustelle lesen Sie den Dienst Koordination der BOZP auf der Baustelle.

Für wen ist der Kurs bestimmt

Der Kurs richtet sich an Einzelpersonen, die den Gerüstbauer-Ausweis erwerben und ihre Berufschancen im Bauwesen verbessern möchten, sowie an Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, eine fachgerechte Gerüstmontage sicherzustellen.

Für Einzelpersonen

Der Gerüstbauer-Ausweis ist eine gefragte Qualifikation im Bauwesen, bei der Wärmedämmung, der Fassadenmontage und der Gebäudeinstandhaltung. Da es sich um Höhenarbeit mit hohem Absturzrisiko handelt, hat ein qualifizierter Gerüstbauer eine stabile Position auf dem Arbeitsmarkt, und ein gültiger Ausweis ist häufig Einstellungsvoraussetzung.

Für Unternehmen und Arbeitgeber

Gemäß § 6 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. sind Sie verpflichtet, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, und gemäß § 12 ods. 2 písm. d) darf ein Arbeitnehmer Gerüste nur auf Grundlage eines Ausweises gemäß § 16 ods. 1 und nur dann montieren, wenn Sie ihn mit dieser Tätigkeit beauftragt haben. Der Ausweis ist an eine bestimmte Person gebunden — jeder, der Gerüste montiert oder demontiert, muss einen besitzen. Bei einer Kontrolle ohne gültigen Ausweis drohen Bußgelder, und im Falle eines Unfalls auch strafrechtliche Verantwortung.

Gerüstarten

Gerüste unterscheiden sich in Konstruktion, Material und Einsatzweise. Den Kursinhalt und den Umfang des Ausweises passen wir den Gerüsttypen an, die Ihr Unternehmen tatsächlich errichtet.

  • Rohrgerüst — aus Rohren und Kupplungen zusammengesetzt; universell, anpassbar an gegliederte Fassaden.
  • Rahmen- (System-, Modul-)gerüst — aus typisierten Rahmen und Elementen; schnelle Montage, am häufigsten für Fassaden.
  • Fahrgerüst und freistehendes Gerüst — fahrbare Türme auf Rollen für Innen- und Außenarbeiten.
  • Traggerüst — trägt Schalungen und Lasten bei Betonierarbeiten und Montagearbeiten.
  • Holzgerüst und Bauaufzüge — für spezifische Bausituationen.

Konstruktionssicherheit: Gemäß § 14 ods. 3 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. wird das Gerüst erst nach vollständiger Fertigstellung zur Nutzung übergeben und muss räumliche Steifigkeit und Stabilität aufweisen (Aussteifung, Verankerung, Abstützung). Deshalb ist die fachgerechte Montage durch einen Gerüstbauer mit Ausweis von entscheidender Bedeutung.

Kursinhalt und Abschlussprüfung

Der Kurs verbindet theoretische Vorbereitung mit praktischer Ausbildung und schließt mit einer Wissensüberprüfung ab. Er basiert auf der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Gruppe 07.2) und darf nur von einer zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person durchgeführt werden.

Theoretischer und praktischer Teil

In der Theorie lernen Sie Rechtsvorschriften, Gerüstarten und -konstruktionen, Anforderungen an Steifigkeit, Stabilität und Verankerung, Grundsätze der Höhenarbeit und Absturzsicherung. Das praktische Training konzentriert sich auf die sichere Montage, Demontage und Prüfung von Gerüsten sowie auf die ordnungsgemäße Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (OOPP / PSA) gegen Absturz.

Abschlussprüfung

Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine praktische Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Gerüstbauer-Ausweis für die Gerüsttypen ausgestellt, für die der Teilnehmer ausgebildet wurde.

Rechtsgrundlage, Pflichten und Sanktionen

Die Montage und Demontage von Gerüsten ist durch verbindliche Rechtsvorschriften geregelt, die von technischen Normen STN zu unterscheiden sind (diese dienen als technische Grundlagen für die Konstruktion, sind aber selbst kein Gesetz).

Wichtigste Vorschriften

Gemäß § 14 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. darf Gerüste nur eine Person mit einem gültigen Gerüstbauer-Ausweis montieren. Der Gerüstbauer ist in Anlage Nr. 1a písm. p) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. unter den ausweispflichtigen Tätigkeiten aufgeführt; es handelt sich um einen Ausweis gemäß § 16 ods. 1 písm. a) Punkt 2, der von einer zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person ausgestellt wird. Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung (§ 16 ods. 2 und 4).

Sanktionen bei Verstößen

Stellt das Arbeitsinspektorat die Gerüstmontage durch eine Person ohne gültigen Ausweis fest, drohen gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. folgende Bußgelder:

VerstoßBußgeldRechtsgrundlage
Verstoß gegen BOZP-Vorschriften (Arbeitgeber)bis zu 100 000 €§ 19 ods. 1 písm. a)
Unfall mit schwerer Körperverletzung / mit Todesfolgemindestens 20 000 € / mindestens 33 000 €§ 19 ods. 1 písm. a)
Schwerwiegender Verstoß gegen BOZP-Pflichtenvon 1 000 € bis 200 000 €§ 19 ods. 2 písm. b)
Gerüstmontage ohne gültigen Ausweisvon 300 € bis 33 000 €§ 19 ods. 2 písm. a)
Leitender Mitarbeiter oder gesetzlicher Vertreterbis zum 4-fachen des durchschnittlichen Monatsentgelts§ 19 ods. 1 písm. c)

Achtung auf den Dokumententyp. Der Gerüstbauer erhält den Gerüstbauer-Ausweis (§ 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.), nicht ein „Dokument über den Abschluss der Aus- und Weiterbildung” gemäß Buchstabe b) — das gilt nur für die Bedienung von Bau- und Landmaschinen. Den Gerüstbauer-Ausweis stellt die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus, nicht das Arbeitsinspektorat.

Ausweis, Gültigkeit und Verlängerung

Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie den Gerüstbauer-Ausweis, der gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt wird. Seine Gültigkeit ist jedoch an die laufende Erfüllung der Pflichten gebunden (§ 16 ods. 12) — deren Vernachlässigung bedeutet, dass Sie Gerüste nicht legal montieren dürfen:

  • Wiederholungsunterweisung: Bei Arbeiten in der Höhe über 1,5 m (und damit auch bei der Gerüstmontage) wird sie mindestens einmal alle 12 Monate gemäß § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. durchgeführt (kürzerer Zeitraum als die allgemeinen 3 Jahre gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Dazu gehören auch die Auswahl und Verwendung von Absturz-Schutzausrüstung.
  • Aktualisierungsausbildung (AOP): Der Ausweisinhaber muss sie innerhalb von 5 Jahren nach der Ausstellung absolvieren und danach stets innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.).
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (LPP): Die gesundheitliche Eignung muss innerhalb von 5 Jahren erneuert werden (§ 16 ods. 6); bei deren Verlust verliert der Ausweis seine Gültigkeit.

Achtung auf einen häufigen Irrtum: die Wiederholungsunterweisung (alle 12 Monate) und die Aktualisierungsausbildung (alle 5 Jahre) sind zwei getrennte Pflichten — die eine ersetzt die andere nicht. Für Ihr Unternehmen können wir beide Fristen verfolgen und erinnern, damit die Ausweise Ihrer Gerüstbauer gültig bleiben.

Wie man den Gerüstbauer-Ausweis erhält — Ablauf

Der Weg zum Gerüstbauer-Ausweis hat sechs Schritte — unser Team begleitet Sie vom ärztlichen Gutachten bis zur Ausstellung des Ausweises.

  1. Ärztliches Gutachten zur gesundheitlichen Eignung Besorgen Sie sich ein ärztliches Gutachten zur gesundheitlichen Eignung für die Arbeit (einschließlich Höhenarbeit) — bei der Ausstellung des Ausweises darf es nicht älter als sechs Monate sein (§ 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.).

  2. Anmeldung und Terminvereinbarung Kontaktieren Sie uns mit der Anzahl der Teilnehmer und den Gerüsttypen, die Ihre Mitarbeiter montieren. Wir vereinbaren Termin und Umfang und beraten Sie zu den erforderlichen Formularen.

  3. Theoretische Vorbereitung Der Kursleiter behandelt die Vorschriften, Gerüstarten und -konstruktionen, Anforderungen an räumliche Steifigkeit und Stabilität, Höhenarbeit und Absturzsicherung.

  4. Praktische Ausbildung Die Teilnehmer üben unter Aufsicht die sichere Montage, Demontage und Prüfung von Gerüsten einschließlich der ordnungsgemäßen Verwendung persönlicher Schutzausrüstung (OOPP / PSA) gegen Absturz.

  5. Abschlussprüfung Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine praktische Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft.

  6. Ausstellung des Gerüstbauer-Ausweises Nach erfolgreichem Abschluss stellt Ihnen die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person den Gerüstbauer-Ausweis aus. Wir weisen Sie auf die Fristen der Wiederholungsunterweisung (12 Monate), der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung und der Aktualisierungsausbildung hin.

Gerüstbauer-Kurs unverbindlich vereinbaren

Teilnahmebedingungen, Fristen und Rechtsgrundlage

PunktWertRechtsgrundlage
Mindestaltermindestens 18 Jahre§ 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Gesundheitliche Eignungärztliches Gutachten nicht älter als 6 Monate§ 16 ods. 2 und 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
QualifikationsnachweisGerüstbauer-Ausweis (ausgestellt durch die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person)§ 14 ods. 1 Verordnung Nr. 147/2013 Slg. + § 16 ods. 1 písm. a) Ges. Nr. 124/2006
EinordnungGruppe 07.2 — Höhenarbeit, Gerüstmontage und -demontageAnlage Nr. 2 Ges. Nr. 124/2006 + Verordnung Nr. 356/2007
Wiederholungsunterweisungmindestens einmal alle 12 Monate (Höhenarbeit über 1,5 m)§ 3 ods. 1 Verordnung Nr. 147/2013 Slg.
Aktualisierungsausbildunginnerhalb von 5 Jahren, danach stets innerhalb von 5 Jahren§ 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchunginnerhalb von 5 Jahren§ 16 ods. 6 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Gültigkeit des Ausweisesauf unbestimmte Zeit (bei Erfüllung der Pflichten)§ 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

Umfang des Gerüstbauerkurses

Teilnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Schulpflicht, Mindestalter 18 Jahre, ärztliches Attest nicht älter als 6 Monate.

Kursumfang

Grundkurs: 34 Stunden. Wiederholungsunterweisung: 3 Stunden. Aktualisierungsschulung: 4 Stunden.

Wiederholungsunterweisung und Aktualisierungsschulung

Wiederholungsunterweisung alle 12 Monate (Verordnung 147/2013, §3 Abs. 1). Aktualisierungsschulung alle 5 Jahre (Gesetz 124/2006, §16 Abs. 8).

Gerüstarten

A – Rohrgerüst, B – Stützgerüst, C – Fahrgerüst und freistehend, D – Holzgerüst, E – Bauaufzug, F – Systemgerüst.

Warum Alpha Safety wählen?

  • Zertifizierte Ausbilder mit langjähriger Erfahrung
  • Ausstellung offizieller Zertifikate und Nachweise
  • Flexible Schulungstermine
  • Schulungen in der gesamten Slowakei
  • Individueller Ansatz für jeden Teilnehmer

Dauer

34 Stunden (Grundkurs)

Format

Theorie online + praktische Übung

Ich interessiere mich für den Kurs

Stručná odpoveď

Der Kurs „Gerüstbauer – Montage und Arbeit am Gerüst“ ist eine fachliche Vorbereitung für Mitarbeiter von Unternehmen, die Gerüste (Rohr-, Stütz-, fahrbare, Holzgerüste) aufbauen, umbauen und abbauen. Er umfasst Theorie sowie die praktische Übung der sicheren Montage und Demontage und die Grundsätze der Arbeit in der Höhe. Nach erfolgreichem Test und praktischer Prüfung erhält der Absolvent einen Gerüstbauerausweis.

Časté otázky – Gerüstbauer

Er ist für Mitarbeiter bestimmt, die Gerüste montieren und demontieren – Bauunternehmen, Montagetrupps, Instandhaltung und Ausführungsteams, die in der Höhe arbeiten. Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und die gesundheitliche Eignung für Arbeiten in der Höhe besitzen. Geeignet ist er auch für Arbeitgeber, die gemäß § 6 und § 12 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. eine berechtigte Gerüstmontage sicherstellen müssen. Wir schulen direkt bei Ihnen im Unternehmen oder auf der Baustelle.

Nach Absolvierung der Theorie, des schriftlichen Tests und der praktischen Prüfung erhält jeder Teilnehmer einen Gerüstbauerausweis. Gemäß § 14 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. darf die Montage und Demontage eines Gerüsts nur eine Person mit gültigem Gerüstbauerausweis durchführen. Es handelt sich um einen Ausweis gemäß § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. (nicht um einen „Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung“ nach Buchstabe b), der die Bedienung von Maschinen betrifft).

Den Gerüstbauerausweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus (eine Schulungsstätte mit Berechtigung des Nationalen Arbeitsinspektorats), nicht das Arbeitsinspektorat. Dies ergibt sich aus § 16 ods. 1 písm. a) bodu 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

Der Kurs deckt Rohrgerüste, Bauteil-(System-, Rahmen-)Gerüste, fahrbare und freistehende Gerüste, Stützgerüste sowie gegebenenfalls Holzgerüste und Bauplattformaufzüge ab. Inhalt und Umfang des Ausweises passen wir an die Gerüstarten an, die Ihr Unternehmen tatsächlich aufbaut.

Bei Arbeiten in der Höhe über 1,5 m – also auch bei der Gerüstmontage – wird die wiederholte Unterweisung mindestens einmal alle 12 Monate gemäß § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. durchgeführt. Das ist ein kürzerer Zeitraum als die allgemeinen drei Jahre gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Bestandteil der Unterweisung ist auch die Auswahl und Verwendung von Schutzausrüstung gegen Absturz.

Die allgemeine wiederholte Unterweisung gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. erfolgt mindestens einmal alle drei Jahre (36 Monate), gilt aber nur dann, wenn eine besondere Vorschrift keinen kürzeren Zeitraum festlegt. Für Arbeiten in der Höhe über 1,5 m gibt es einen solchen kürzeren Zeitraum – 12 Monate gemäß § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. Für den Gerüstbauer gilt daher der 12-Monats-Zyklus, nicht der 36-Monats-Zyklus.

Die aktualisierende fachliche Vorbereitung (AOP) ist eine wiederholte Auffrischung der Kenntnisse, die der Ausweisinhaber innerhalb von fünf Jahren ab Ausstellung und danach stets innerhalb von fünf Jahren gemäß § 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. absolvieren muss. Die AOP ist eine eigenständige Pflicht – sie ersetzt nicht die 12-monatige wiederholte Unterweisung und umgekehrt.

Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt und gesundheitlich geeignet sein gemäß § 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Die gesundheitliche Eignung wird durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen, das nicht älter als sechs Monate ist (§ 16 ods. 4) und auf der Grundlage einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung in Bezug auf Arbeiten in der Höhe ausgestellt wird.

Der Kurs umfasst die theoretische Vorbereitung (Vorschriften, Arten und Konstruktion von Gerüsten, Anforderungen an Steifigkeit und Stabilität, Arbeit in der Höhe) und die praktische Übung der sicheren Montage, Demontage und Kontrolle von Gerüsten einschließlich der korrekten Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz. Er stützt sich auf die Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Gruppe 07.2).

Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine praktische Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreicher Absolvierung wird ein Gerüstbauerausweis im Umfang der Gerüstarten ausgestellt, für die der Teilnehmer geschult wurde.

Der Ausweis wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Er verliert jedoch seine Gültigkeit, wenn sich der Inhaber keiner arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzieht (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 6), keine aktualisierende fachliche Vorbereitung absolviert (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 8) oder ihm der Ausweis entzogen wurde (§ 16 ods. 12).

Dem Arbeitgeber droht gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro, bei schwerem Verstoß von 1 000 bis 200 000 Euro und für eine Tätigkeit ohne Ausweis von 300 bis 33 000 Euro. Bei einem Unfall mit schwerem Gesundheitsschaden beträgt die Geldstrafe mindestens 20 000 Euro, bei Tod mindestens 33 000 Euro. Der Ausweis ist an eine konkrete Person gebunden, daher muss ihn jeder besitzen, der ein Gerüst montiert oder demontiert.

Ja. Gemäß § 14 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. darf eine natürliche Person die Montage und Demontage eines Gerüsts nur auf der Grundlage eines gültigen Gerüstbauerausweises durchführen. Ohne gültigen Ausweis darf niemand ein Gerüst montieren oder demontieren.

Ja, wir führen den Gerüstbauer-Kurs direkt in Ihren Räumlichkeiten oder auf Ihrer Baustelle für eine Gruppe von Mitarbeitern durch, damit Sie den Betrieb nicht unterbrechen. Theorie und praktische Übung passen wir an die Gerüstarten an, die Ihr Unternehmen tatsächlich verwendet. Termin und Umfang vereinbaren wir nach der Anzahl der Mitarbeiter.

Grundkurs 94,90 € pro Person (Preise zzgl. MwSt.). Wiederholungsschulung 21,90 €. Aktualisierungsschulung (AOP) 44,90 €. Den genauen Preis bestätigen wir nach Teilnehmerzahl und Schulungsform.

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