Ausbildung zum Betrieb ausgewählter Forstmaschinen und -geräte
Sichern Sie sich den Nachweis zum Betrieb von Forstmaschinen. Die Schulung bereitet Sie und Ihre Mitarbeiter auf das sichere Arbeiten im Wald vor — Sie absolvieren sie online und in Präsenz und schließen sie mit einer Wissensüberprüfung ab. Nach Abschluss erhalten Sie einen gültigen Nachweis der Fachbefähigung.

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Was ist der Kurs zur Bedienung von Forstmaschinen
Der Kurs zur Bedienung von Forstmaschinen ist eine Fachausbildung, nach deren Abschluss Sie den Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung zur Bedienung erhalten — einen Nachweis gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg., der Sie zur Bedienung ausgewählter forstwirtschaftlicher Maschinen und Geräte in der Forstwirtschaft berechtigt.
Die ausgewählten Forstmaschinen sind in Anlage Nr. 1a Buchst. s) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aufgeführt (Zulassungsgruppe 10.1). Den Nachweis stellt die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus, nicht das Arbeitsinspektorat. Verwandt ist auch der Kurs zur Bedienung von Baumaschinen und Landmaschinen.
Für wen ist der Kurs bestimmt
Der Kurs richtet sich an Einzelpersonen, die in der Forstwirtschaft Maschinen bedienen, sowie an Unternehmen, die eine fachlich qualifizierte Bedienung sicherstellen müssen.
Für Einzelpersonen
Der Nachweis für die Bedienung von Forstmaschinen ist eine gesuchte Qualifikation in der Forstwirtschaft. Die Bedienung dieser Maschinen ist mit erhöhtem Risiko verbunden, weshalb die fachliche Eignung bei den meisten Arbeitgebern Einstellungsvoraussetzung ist.
Für Unternehmen und Arbeitgeber
Gemäß § 6 und § 12 ods. 2 písm. d) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. darf ein Arbeitnehmer diese Maschinen nur auf Grundlage eines Nachweises und einer Beauftragung bedienen. Der Nachweis ist an eine bestimmte Person gebunden; bei einer Kontrolle ohne Nachweis drohen Geldstrafen, bei einem Unfall auch strafrechtliche Verantwortung.
Arten von Forstmaschinen und Gruppen
Die ausgewählten Forstmaschinen werden gemäß Anlage Nr. 1a Buchst. s) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. in folgende Arten unterteilt:
| Art der Maschinen | Beispiele |
|---|---|
| Rückezüge und Traktoren zum Holzrücken | Rückezüge, Universal- und Spezial-Radtraktoren (UKT/LKT) beim Holzrücken |
| Forwarder-Gespanne | Rad- und Raupen-Forwarder-Gespanne für Holz und Holzmasse (Forwarder) |
| Seilgeräte und Einzweckmaschinen | stationäre Seilförderanlagen und Einzweckmaschinen für die Forstwirtschaft |
Nachweis, kein „Ausweis”: Das Ergebnis ist der Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung (§ 16 ods. 1 písm. b), kein Ausweis oder Bescheinigung — diese werden für andere Tätigkeiten ausgestellt (z. B. Kranführer oder Anschläger). Umgangssprachlich wird der Nachweis auch „Maschinenführerausweis” genannt, die offizielle Bezeichnung lautet jedoch Nachweis.
Kursinhalt und Abschlussprüfung
Der Kurs basiert auf der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. und hat einen Mindestumfang von 16 Stunden grundlegender Fachausbildung. Er darf nur von der zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person für die Gruppe 10.1 durchgeführt werden.
Theoretischer und praktischer Teil
Die Theorie umfasst Rechtsvorschriften, Konstruktion und Wartung der Maschinen, sichere Arbeitspraktiken und Risiken beim Betrieb. Die praktische Bedienung eines konkreten Geräts wird nach slowakischer Regelung direkt beim Arbeitgeber erworben (Einweisung) — der Kurs bestätigt die fachliche Eignung; die praktische Einweisung können wir auf Anfrage arrangieren.
Abschlussprüfung
Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Nachweis zur Bedienung von Forstmaschinen ausgestellt.
Rechtsgrundlage, Pflichten und Sanktionen
Die Bedienung von Forstmaschinen ist durch das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. und die Verordnung Nr. 356/2007 Slg. geregelt. Achtung: Die Bedienung der handgeführten Motorkettensäge gehört nicht zu den Forstmaschinen — die Säge ist in Anlage Nr. 1a Buchst. t) aufgeführt und erfordert einen Ausweis für den Holzeinschlag oder für sonstige Tätigkeiten, nicht diesen Nachweis.
Wichtigste Vorschriften
Der Nachweis wird gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. für die in Anlage Nr. 1a Buchst. s) genannte Tätigkeit ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung (§ 16 ods. 2 und 4). Der Nachweis muss die Registriernummer, die Registriernummer der Zulassung der Schulungsorganisation sowie die Rechtsvorschrift, nach der er ausgestellt wird, enthalten (§ 16 ods. 5).
Sanktionen bei Verstößen
Stellt das Arbeitsinspektorat fest, dass der Arbeitgeber die Bedienung von Maschinen ohne fachliche Eignung zugelassen hat, drohen gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. folgende Geldstrafen:
| Verstoß | Geldstrafe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verstoß gegen BOZP-Vorschriften (Arbeitgeber) | bis zu 100 000 € | § 19 ods. 1 písm. a) |
| Unfall mit schwerer Körperverletzung / mit Todesfolge | mindestens 20 000 € / mindestens 33 000 € | § 19 ods. 1 písm. a) |
| Schwerwiegender Verstoß gegen BOZP-Pflichten | von 1 000 € bis 200 000 € | § 19 ods. 2 písm. b) |
Achtung — Ausstellung durch OPVV, nicht das Inspektorat: Den Nachweis stellt die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person (Schulungsorganisation mit NIP-Berechtigung) aus. Das Arbeitsinspektorat entzieht den Nachweis lediglich bei schwerwiegendem Verstoß (§ 16 ods. 11).
Nachweis, Gültigkeit und Erneuerung
Der Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Seine Gültigkeit ist an die laufende Erfüllung der Pflichten (§ 16 ods. 12) geknüpft:
- Wiederholungsunterweisung: mindestens einmal alle 3 Jahre (§ 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Dies ist das gesetzliche Mindestmaß — einige Unternehmen geben kürzere Intervalle (12 oder 24 Monate) auf der Grundlage interner STN oder Betriebsregeln an, das Gesetz schreibt jedoch drei Jahre vor.
- Aktualisierungsweiterbildung (AOP): innerhalb von 5 Jahren ab der Ausstellung und danach jeweils innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 8); der Umfang beträgt mindestens 6 Stunden.
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (LPP): innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 6); bei Verlust der gesundheitlichen Eignung verliert der Nachweis seine Gültigkeit.
Wiederholungsunterweisung (3 Jahre) und Aktualisierungsweiterbildung (5 Jahre) sind zwei selbständige Pflichten — die eine ersetzt die andere nicht. Für Ihr Unternehmen können wir beide Fristen verfolgen und rechtzeitig daran erinnern.
So erhalten Sie den Nachweis — Schritt für Schritt
Der Weg zum Nachweis umfasst fünf Schritte — unser Team begleitet Sie vom ärztlichen Gutachten bis zur Ausstellung des Nachweises.
Ärztliches Gutachten Besorgen Sie sich ein ärztliches Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung für die Arbeit — bei der Ausstellung des Nachweises darf es nicht älter als sechs Monate sein (§ 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.).
Anmeldung und Terminvereinbarung Nehmen Sie Kontakt mit uns auf — mit der Anzahl der Teilnehmer und den Gruppen von Forstmaschinen, die sie bedienen werden. Wir vereinbaren Termin und Umfang.
Theoretische Vorbereitung Der Dozent behandelt die Rechtsvorschriften, Konstruktion und Wartung der Maschinen, sichere Arbeitspraktiken und BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)-Grundsätze. Die grundlegende Fachausbildung hat einen Mindestumfang von 16 Stunden.
Abschlussprüfung Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft.
Ausstellung des Nachweises Nach erfolgreichem Abschluss stellt Ihnen die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person den Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung zur Bedienung von Forstmaschinen aus. Wir weisen Sie auf die Fristen für die Wiederholungsunterweisung, LPP und die Aktualisierungsweiterbildung hin.
Teilnahmevoraussetzungen, Fristen und Rechtsgrundlage
| Position | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mindestalter | mindestens 18 Jahre | § 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Gesundheitliche Eignung | ärztliches Gutachten, nicht älter als 6 Monate | § 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Qualifikationsnachweis | Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung (Gruppe 10.1, ausgestellt durch OPVV) | § 16 ods. 1 písm. b) + Anlage Nr. 1a Buchst. s) |
| Mindestumfang der Ausbildung | ZOP mindestens 16 Stunden | Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Anlage Nr. 10) |
| Wiederholungsunterweisung | mindestens einmal alle 3 Jahre | § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Aktualisierungsweiterbildung | innerhalb von 5 Jahren (Umfang mindestens 6 Std.) | § 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Gültigkeit des Nachweises | auf unbestimmte Zeit (bei Erfüllung der Pflichten) | § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
Kursumfang
Teilnahmevoraussetzungen
Abgeschlossene Schulpflicht, Mindestalter 18 Jahre, ärztliches Attest. Ohne Führerschein nur mit Arbeitsplatzbeschränkung.
Kursumfang
Grundkurs: 16 Stunden. Wiederholungsunterweisung: 3 Stunden. Aktualisierungsschulung: 6 Stunden.
Wiederholungsunterweisung
Alle 36 Monate (§7 Abs. 5). Aktualisierungsschulung alle 5 Jahre (§16 Abs. 8).
Gruppen von Forstmaschinen
1A – Seilschlepper, 1B – Forstschlepper, 1C – Forwarder, 1D – stationäre Seilbahnanlage, 1E – Fäll-, Entast-, Kappsägen.
Warum Alpha Safety wählen?
- Zertifizierte Ausbilder mit langjähriger Erfahrung
- Ausstellung offizieller Zertifikate und Nachweise
- Flexible Schulungstermine
- Schulungen in der gesamten Slowakei
- Individueller Ansatz für jeden Teilnehmer
Dauer
16 Stunden (Grundkurs)
Format
Online und in Präsenz
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Stručná odpoveď
Der Kurs „Bedienung von Forstmaschinen“ ist für Mitarbeiter von Forstunternehmen bestimmt, die Seilwinden, Traktoren zum Holzrücken, Rückezüge, Seilförderanlagen oder Maschinen zur Holzernte und -verarbeitung bedienen. Er umfasst die Theorie der BOZP, Rechtsvorschriften und die Überprüfung der Kenntnisse. Nach erfolgreicher Absolvierung erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung von Bedienpersonen gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Časté otázky – Forstmaschinen
Der Kurs deckt ausgewählte Forstmaschinen ab, die in Anlage Nr. 1a písm. s) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aufgeführt sind: Seilwinden, Universal- und Spezialtraktoren (UKT/LKT) zum Holzrücken, Räder- und Raupen-Rückezüge (Forwarder), stationäre Seilförderanlagen und Einzweckmaschinen, die in der Forstwirtschaft eingesetzt werden. Den Umfang der Schulung passen wir daran an, welche Maschinen Ihre Mitarbeiter tatsächlich bedienen.
Nach erfolgreicher Überprüfung der Fachkenntnisse erhält jeder Teilnehmer einen Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung von Bedienpersonen gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. (im Unterschied zum Kranführer oder Anschläger, die einen Ausweis erhalten). Den Nachweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus, und er belegt die Berechtigung bei einer Kontrolle des Arbeitsinspektorats.
Nein. Die Bedienung einer handgeführten Kettensäge zählt nicht zu den Forstmaschinen — die Säge ist in Anlage Nr. 1a písm. t) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aufgeführt und erfordert einen eigenen Ausweis (bei der Holzernte oder bei sonstiger Tätigkeit), keinen Nachweis. Für Holzfäller ist daher ein gesonderter Kurs zur Bedienung der Motorsäge erforderlich.
Den Nachweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus (eine Schulungsorganisation mit Berechtigung des Nationalen Arbeitsinspektorats), nicht das Arbeitsinspektorat. Das Arbeitsinspektorat entzieht den Nachweis bei einem schweren Verstoß gegen die Vorschriften lediglich gemäß § 16 ods. 11 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Die fachliche Grundvorbereitung hat gemäß der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. einen Umfang von mindestens 16 Stunden (Approbationsgruppe 10.1). Für betriebliche Gruppen passen wir Organisation und Termine an Ihren Betrieb an.
Gemäß § 16 ods. 2 und 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. muss der Teilnehmer ein Alter von mindestens 18 Jahren erreichen und die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Gutachten nachweisen, das nicht älter als sechs Monate ist. Das Gutachten wird auf der Grundlage einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung in Bezug auf die Arbeit ausgestellt. Diese Voraussetzungen prüfen wir bei der Anmeldung Ihrer Gruppe.
Die wiederholte Unterweisung wird gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal alle drei Jahre durchgeführt. Der Nachweisinhaber ist darüber hinaus gemäß § 16 ods. 8 verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren eine aktualisierende fachliche Vorbereitung (Umfang mindestens 6 Stunden) zu absolvieren und sie alle fünf Jahre zu wiederholen. Unterweisung und aktualisierende Vorbereitung sind zwei eigenständige Pflichten.
Der Nachweis wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Er verliert seine Gültigkeit, wenn sich der Inhaber keiner arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzieht (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 6), keine aktualisierende fachliche Vorbereitung absolviert (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 8) oder ihm der Nachweis entzogen wurde (§ 16 ods. 12).
Für die Bedienung von Maschinen (Bau-, Landwirtschafts-, Forstmaschinen) wird gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. ein Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung ausgestellt. Ein Ausweis oder eine Bescheinigung (písm. a) wird für andere Tätigkeiten ausgestellt — zum Beispiel Kranführer, Lastenanschläger, Gabelstapler oder Motorsäge. Umgangssprachlich wird der Nachweis auch „Maschinistenausweis“ genannt, die amtliche Bezeichnung lautet jedoch Nachweis.
Dem Arbeitgeber droht gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro, bei schwerem Verstoß von 1 000 bis 200 000 Euro. Ist infolge des Verstoßes ein Arbeitsunfall mit schwerem Gesundheitsschaden entstanden, beträgt die Geldstrafe mindestens 20 000 Euro, bei Tod mindestens 33 000 Euro. Der Nachweis ist an eine konkrete Person gebunden.
Nach der slowakischen Regelung ist der Kurs auf die theoretische fachliche Vorbereitung und die Überprüfung der Kenntnisse ausgerichtet; die praktische Bedienung einer konkreten Maschine erwirbt der Mitarbeiter durch Einübung direkt beim Arbeitgeber. Eine praktische Einschulung können wir auf Anfrage je nach Maschinentyp vereinbaren.
Ein nach slowakischen Vorschriften ausgestellter Nachweis gilt im gesamten Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik. Für eine Arbeit im Ausland richtet sich die Anerkennung der Qualifikation nach den Regeln des betreffenden Staates und den Anforderungen des Arbeitgebers, daher empfehlen wir, die konkreten Bedingungen zu prüfen.
Der Kurs ist auf theoretische Kenntnisse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Bedienung ausgewählter Forstmaschinen, auf die zugehörigen Rechtsvorschriften und auf die Grundsätze der sicheren Arbeit ausgerichtet. Bestandteil ist eine abschließende Überprüfung der Fachkenntnisse (schriftlicher Test und mündliche Prüfung), auf deren Grundlage ein Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung gemäß der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. ausgestellt wird.
Ja. Für Mitarbeitergruppen führen wir die Schulung zur Bedienung von Forstmaschinen direkt in Ihrem Betrieb oder nach Vereinbarung im Waldbestand durch. Termin und Umfang passen wir an Ihren Schichtbetrieb und den Maschinentyp an. Für ein Preisangebot kontaktieren Sie uns mit der Anzahl der Teilnehmer und einer Liste der Maschinen, die Ihre Leute bedienen.
Grundkurs ab 149,90 € pro Person (Preise zzgl. MwSt.). Wiederholungsschulung 21,90 €. Aktualisierungsschulung (AOP) 44,90 €. Den genauen Preis bestätigen wir nach Teilnehmerzahl und Schulungsform.
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