Ausbildung zum Betrieb einer Kettensäge – andere Tätigkeiten
Sichern Sie sich den Motorsägenschein für die Bedienung der Kettensäge bei anderen Tätigkeiten als der Holzernte. Wir bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf das sichere Arbeiten mit der Säge bei Wartung und Beschnitt vor — die Theorie absolvieren Sie online, die praktische Ausbildung in Präsenz. Den Kurs schließen Sie mit einem gültigen Ausweis ab.

Interesse an diesem Kurs?
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Was ist der Kurs Motorsäge – sonstige Tätigkeiten
Der Kurs Motorsäge – sonstige Tätigkeiten ist eine Fachausbildung, nach deren Abschluss Sie den Ausweis zur Bedienung der handgeführten Motorsäge bei sonstigen Tätigkeiten erhalten — also für Arbeiten, die kein Holzeinschlag sind: Baumschnitt, Grünflächenpflege, Zerteilen von bereits gefälltem Holz, Arbeiten im kommunalen Bereich und im Bauwesen.
Nach § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 46/2010 Slg. darf eine natürliche Person eine Motorsäge nur auf der Grundlage eines gültigen Ausweises bedienen; für diese Tätigkeiten handelt es sich um den Ausweis bei sonstigen Tätigkeiten (§ 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg., Anlage Nr. 1a písm. t), der von einer zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person ausgestellt wird. Wenn Ihre Mitarbeiter stehende Bäume fällen, benötigen sie den Kurs beim Holzeinschlag; in Zusammenhang steht auch die Bedienung von Forstmaschinen.
Für wen ist der Kurs bestimmt
Der Kurs richtet sich an Einzelpersonen (Gartenbau, Grünflächenpflege, Kommunaldienste, Bauwesen) sowie an Unternehmen, die für den Betrieb der Säge durch befugte Personen sorgen müssen.
Für Einzelpersonen
Der Ausweis zur Motorsägenbedienung bei sonstigen Tätigkeiten ist in der Grünflächenpflege, im Gartenbau, in Kommunaldiensten und auf Baustellen gefragt. Die Arbeit mit der Säge birgt erhöhte Risiken (Rückschlag, Schnittverletzungen), weshalb die qualifizierte Bedienung bei den meisten Arbeitgebern Einstellungsvoraussetzung ist.
Für Unternehmen und Arbeitgeber
Gemäß § 6 und § 12 ods. 2 písm. d) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. darf ein Arbeitnehmer die Säge nur auf der Grundlage eines Ausweises und einer Beauftragung bedienen. Der Ausweis ist an die jeweilige Person gebunden; bei einer Kontrolle ohne gültigen Ausweis droht eine Geldstrafe, und im Verletzungsfall auch strafrechtliche Verantwortung.
Sonstige Tätigkeiten versus Holzeinschlag
Das Gesetz unterscheidet zwei eigenständige Ausweise nach dem Umfang der Tätigkeiten. Es ist wichtig, den richtigen zu wählen — der Ausweis für sonstige Tätigkeiten berechtigt nicht zum Fällen stehender Bäume.
| Variante | Typische Tätigkeiten | Mindestumfang der Ausbildung |
|---|---|---|
| Sonstige Tätigkeiten (dieser Kurs) | Baumschnitt, Zerteilen von gefälltem Holz, Grünflächenpflege, Kommunal, Bauwesen | mindestens 23 Stunden (15 h Theorie + 8 h Praxis) |
| Holzeinschlag (eigenständiger Kurs) | Fällen stehender Bäume, Entasten, Kürzen beim Einschlag | mindestens 56 Stunden (20 h Theorie + 36 h Praxis) |
Wenn ein Mitarbeiter stehende Bäume fällt, benötigt er den Ausweis beim Holzeinschlag (größerer Umfang). Für Baumschnitt und das Zerteilen von bereits gefälltem Holz genügt der Ausweis bei sonstigen Tätigkeiten.
Kursinhalt und Abschlussprüfung
Der Kurs basiert auf der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Anlage Nr. 11, Gruppe 10, Punkt 10.3) und hat einen Mindestumfang von 23 Stunden — 15 Stunden Theorie und 8 Stunden Praxis. Er darf nur von einer zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person durchgeführt werden.
Theoretischer und praktischer Teil
In der Theorie werden Rechtsvorschriften, Aufbau und Wartung der Motorsäge, Technik sicherer Schnitte, Risiken (Rückschlag, Schnittverletzungen) und Erste Hilfe behandelt. Die Praxis ist auf die sichere Handhabung, Kettenwartung und Schnitttechnik bei sonstigen Tätigkeiten ausgerichtet.
Abschlussprüfung
Die Fachkenntnisse werden durch schriftlichen Test und praktische Prüfung vor einer Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Ausweis zur Bedienung der Motorsäge bei sonstigen Tätigkeiten ausgestellt.
Rechtsgrundlage, Pflichten und Sanktionen
Die Bedienung der Motorsäge ist durch verbindliche Vorschriften geregelt — insbesondere durch die Verordnung Nr. 46/2010 Slg. (BOZP bei Forstarbeiten) und das Gesetz Nr. 124/2006 Slg.
Wichtigste Vorschriften
Nach § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 46/2010 Slg. darf die Säge nur von einer Person mit gültigem Ausweis bedient werden. Es handelt sich um einen Ausweis nach § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. (Anlage Nr. 1a písm. t). Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Mindestalter von 18 Jahren und gesundheitliche Eignung (§ 16 ods. 2 a 4); ein Schüler einer Berufsschule darf die Säge nach Vollendung des 16. Lebensjahres im praktischen Unterricht unter ständiger Aufsicht bedienen.
Sanktionen bei Verstößen
Stellt das Arbeitsinspektorat eine Bedienung der Säge ohne gültigen Ausweis fest, drohen gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. Geldbußen:
| Verstoß | Bußgeld | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verstoß gegen BOZP-Vorschriften (Arbeitgeber) | bis zu 100.000 € | § 19 ods. 2 písm. a) |
| Unfall mit schwerer Körperverletzung / mit Todesfolge | mindestens 20.000 € / mindestens 33.000 € | § 19 ods. 2 písm. a) |
| Schwerwiegender Verstoß gegen BOZP-Pflichten | von 1.000 € bis 200.000 € | § 19 ods. 3 písm. a) |
| Bedienung ohne gültigen Ausweis | von 300 € bis 33.000 € | § 19 ods. 2 písm. b) |
Achtung: Das Ergebnis ist ein Ausweis (§ 16 ods. 1 písm. a), nicht ein „Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung” (dieser gilt nur für die Bedienung von Maschinen). Den Ausweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus, nicht das Arbeitsinspektorat.
Ausweis, Gültigkeit und Erneuerung
Der Ausweis zur Bedienung der Motorsäge wird nach § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Seine Gültigkeit ist an die laufende Erfüllung der Pflichten (§ 16 ods. 12) gebunden:
- Wiederholungsunterweisung: mindestens einmal alle 3 Jahre (§ 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Die Verordnung Nr. 46/2010 Slg. über Forstarbeiten legt kein kürzeres Intervall fest, sodass die allgemeine Regelung gilt (im Gegensatz zu Arbeiten in der Höhe, wo 12 Monate gelten).
- Aktualisierungsausbildung (AOP): innerhalb von 5 Jahren ab Ausstellung und danach jeweils innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 8); der Mindestumfang für sonstige Tätigkeiten beträgt 6 Stunden.
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (LPP): innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 6); bei Verlust der gesundheitlichen Eignung verliert der Ausweis seine Gültigkeit.
Wiederholungsunterweisung (3 Jahre) und Aktualisierungsausbildung (5 Jahre) sind zwei eigenständige Pflichten — eine ersetzt die andere nicht. Für Ihr Unternehmen können wir beide Fristen verfolgen und daran erinnern.
Wie man den Ausweis erhält — Ablauf
Der Weg zum Ausweis hat sechs Schritte — unser Team begleitet Sie vom ärztlichen Gutachten bis zur Ausstellung des Ausweises.
Ärztliches Gutachten Holen Sie sich ein ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung zur Arbeit ein — bei Ausstellung des Ausweises darf es nicht älter als sechs Monate sein (§ 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.).
Anmeldung und Terminvereinbarung Kontaktieren Sie uns mit der Teilnehmerzahl und der Art der Tätigkeiten (Baumschnitt, Grünflächenpflege, Zerteilen von Holz). Wir vereinbaren Termin und Umfang.
Theoretische Vorbereitung Der Referent behandelt Rechtsvorschriften, Aufbau und Wartung der Motorsäge, Technik sicherer Schnitte und BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)-Grundsätze bei der Arbeit mit der Motorsäge.
Praktisches Training Die Teilnehmer üben unter Aufsicht die sichere Handhabung, Kettenwartung und Schnitttechnik bei sonstigen Tätigkeiten außerhalb des Holzeinschlags.
Abschlussprüfung Die Fachkenntnisse werden durch schriftlichen Test und praktische Prüfung vor einer Prüfungskommission überprüft.
Ausstellung des Ausweises Nach erfolgreichem Abschluss stellt Ihnen eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person den Ausweis zur Bedienung der Motorsäge bei sonstigen Tätigkeiten aus. Wir weisen Sie auf die Fristen der Unterweisung, LPP (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) und Aktualisierungsausbildung hin.
Teilnahmebedingungen, Fristen und Rechtsgrundlage
| Position | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mindestalter | mindestens 18 Jahre (Berufsschüler ab 16 unter Aufsicht) | § 16 ods. 2 Ges. Nr. 124/2006 + § 3 Verordn. Nr. 46/2010 |
| Gesundheitliche Eignung | ärztliches Gutachten nicht älter als 6 Monate | § 16 ods. 4 Ges. Nr. 124/2006 Slg. |
| Qualifikationsnachweis | Ausweis zur Bedienung der Motorsäge bei sonstigen Tätigkeiten (ausgestellt von OPVV) | § 3 Verordn. Nr. 46/2010 + § 16 ods. 1 písm. a) Ges. Nr. 124/2006 |
| Mindestumfang der Ausbildung | mindestens 23 Stunden (15 h Theorie + 8 h Praxis) | Anlage Nr. 11 Punkt 10.3 Verordn. Nr. 356/2007 Slg. |
| Wiederholungsunterweisung | mindestens einmal alle 3 Jahre | § 7 ods. 5 Ges. Nr. 124/2006 Slg. |
| Aktualisierungsausbildung | innerhalb von 5 Jahren (Mindestumfang 6 h) | § 16 ods. 8 Ges. Nr. 124/2006 + Verordn. Nr. 356/2007 |
| Gültigkeit des Ausweises | auf unbestimmte Zeit (bei Erfüllung der Pflichten) | § 16 ods. 5 Ges. Nr. 124/2006 Slg. |
Kursumfang
Teilnahmevoraussetzungen
Abgeschlossene Schulpflicht, Mindestalter 18 Jahre, ärztliches Attest nicht älter als 6 Monate.
Kursumfang
Grundkurs: 14 Stunden. Wiederholungsunterweisung: 3 Stunden. Aktualisierungsschulung: 4 Stunden.
Wiederholungsunterweisung
Alle 36 Monate (§7 Abs. 5). Aktualisierungsschulung alle 5 Jahre (§16 Abs. 8).
Warum Alpha Safety wählen?
- Zertifizierte Ausbilder mit langjähriger Erfahrung
- Ausstellung offizieller Zertifikate und Nachweise
- Flexible Schulungstermine
- Schulungen in der gesamten Slowakei
- Individueller Ansatz für jeden Teilnehmer
Dauer
14 Stunden (Grundkurs)
Format
Theorie online + praktische Ausbildung
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Stručná odpoveď
Der Kurs „Bedienung der Motorsäge – sonstige Tätigkeit“ ist für Unternehmen bestimmt, die Mitarbeiter schulen müssen, welche eine handgeführte Kettensäge für andere Arbeiten als die Holzernte verwenden (Beschneiden, Grünpflege, Zerteilen). Er umfasst die theoretische und praktische Vorbereitung gemäß der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Gruppe 10.3). Der Absolvent erhält einen Ausweis zur Bedienung der Motorsäge mit landesweiter Gültigkeit in der gesamten Slowakei.
Časté otázky – Kettensäge – andere Tätigkeiten
Er ist für Mitarbeiter bestimmt, die eine handgeführte Kettensäge für eine andere Tätigkeit als die Holzernte verwenden – Baumbeschnitt, Grünpflege, Zerteilen von bereits gefälltem Holz, kommunale und Bauarbeiten. Die Verordnung Nr. 356/2007 Slg. hat für diese Arbeiten eine eigene Gruppe 10.3, getrennt von der Holzernte (10.2). Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und die gesundheitliche Eignung besitzen.
Nach erfolgreicher Überprüfung der Kenntnisse erhält jeder Teilnehmer einen Ausweis zur Bedienung der Motorsäge bei sonstiger Tätigkeit gemäß § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. (die Bedienung der Motorsäge ist in Anlage Nr. 1a unter Buchstabe t aufgeführt). Es handelt sich nicht um einen „Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung“ (dieser ist nur für die Bedienung von Maschinen). Der Ausweis hat landesweite Gültigkeit in der gesamten Slowakei.
Den Ausweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person mit Berechtigung des Nationalen Arbeitsinspektorats aus, nicht das Arbeitsinspektorat. Das Arbeitsinspektorat kann den Ausweis bei einem Verstoß gegen die Vorschriften lediglich entziehen. Seit dem 1. April 2021 wurde die Ausstellung der Ausweise von den Inspektoraten auf berechtigte Personen übertragen (Gesetz Nr. 73/2021 Slg.).
Das Gesetz unterscheidet zwei eigenständige Ausweise. Die sonstige Tätigkeit (Gruppe 10.3) hat einen Mindestumfang von 23 Stunden (15 Theorie + 8 Praxis) und deckt Beschneiden, Zerteilen und Grünpflege ab. Die Holzernte (Gruppe 10.2) hat einen Umfang von 56 Stunden (20 + 36), weil das Fällen stehender Bäume gefährlicher ist. Wer Bäume fällt, benötigt den Kurs für die Holzernte – der Ausweis für die sonstige Tätigkeit berechtigt dazu nicht.
Der Mindestumfang der Grundvorbereitung für die sonstige Tätigkeit beträgt gemäß Anlage Nr. 11 Position 10.3 der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. mindestens 23 Stunden – 15 Stunden Theorie und 8 Stunden Praxis. Für betriebliche Gruppen passen wir die Organisation an Ihren Betrieb an.
Die wiederholte Unterweisung wird gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal alle drei Jahre durchgeführt. Die Verordnung Nr. 46/2010 Slg. über die Waldarbeit legt kein kürzeres Intervall fest, sodass keine 12-monatige Frist wie bei Arbeiten in der Höhe gilt. Der Ausweisinhaber muss darüber hinaus innerhalb von fünf Jahren eine aktualisierende fachliche Vorbereitung absolvieren (§ 16 ods. 8); ihr Umfang beträgt bei der sonstigen Tätigkeit mindestens 6 Stunden.
Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt und gesundheitlich geeignet sein gemäß § 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.; die gesundheitliche Eignung wird durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen, das nicht älter als sechs Monate ist (§ 16 ods. 4). Eine Ausnahme bildet ein Schüler einer berufsbildenden Sekundarschule, der die Säge nach Vollendung des 16. Lebensjahres im praktischen Unterricht unter ständiger Aufsicht bedienen darf.
Der Kurs umfasst die Theorie (Vorschriften, Konstruktion und Wartung der Säge, Technik sicherer Schnitte, Risiken wie Rückschlag und Schnittverletzungen, Erste Hilfe) und praktisches Training (sichere Handhabung, Wartung der Kette, Schnitttechnik bei der sonstigen Tätigkeit). Er stützt sich auf die Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Gruppe 10.3).
Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine praktische Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreicher Absolvierung wird ein Ausweis zur Bedienung der Motorsäge bei sonstiger Tätigkeit ausgestellt.
Der Ausweis wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Er verliert jedoch seine Gültigkeit, wenn sich der Inhaber keiner arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzieht (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 6), keine aktualisierende fachliche Vorbereitung absolviert (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 8) oder ihm der Ausweis entzogen wurde (§ 16 ods. 12).
Dem Arbeitgeber droht gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro, bei schwerem Verstoß von 1 000 bis 200 000 Euro und für eine Tätigkeit ohne Ausweis von 300 bis 33 000 Euro. Bei einem Unfall mit schwerem Gesundheitsschaden beträgt die Geldstrafe mindestens 20 000 Euro, bei Tod mindestens 33 000 Euro. Der Ausweis ist an eine konkrete Person gebunden.
Ein nach slowakischen Vorschriften ausgestellter Ausweis gilt im gesamten Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik. Für eine Arbeit im Ausland richtet sich die Anerkennung der Qualifikation nach den Regeln des betreffenden Staates und den Anforderungen des Arbeitgebers, daher empfehlen wir, die konkreten Bedingungen zu prüfen.
Ja. Gemäß § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 46/2010 Slg. darf eine natürliche Person eine Motorsäge nur auf der Grundlage eines gültigen Ausweises bedienen. Für Arbeiten außerhalb der Holzernte handelt es sich um den Ausweis für die sonstige Tätigkeit; ohne ihn darf niemand die Säge bedienen.
Ja, wir können den Kurs direkt in Ihren Räumlichkeiten für die gesamte Gruppe von Mitarbeitern auf einmal durchführen, was Zeit und Anfahrtskosten spart. Termin und Umfang passen wir an Ihren Betrieb an. Der Dozent stellt Theorie und Praxis vor Ort sicher und stellt den Teilnehmern nach der Überprüfung der Kenntnisse die Ausweise aus.
Grundkurs 129,90 € pro Person (Preise zzgl. MwSt.). Wiederholungsschulung 21,90 €. Aktualisierungsschulung (AOP) 44,90 €. Den genauen Preis bestätigen wir nach Teilnehmerzahl und Schulungsform.
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