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Kettensäge – Holzernte

Ausbildung zum Betrieb einer Kettensäge – Holzernte

Sichern Sie sich den Motorsägenschein für die Bedienung der Kettensäge bei der Holzernte. Wir bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf das sichere Fällen und Entasten vor — die Theorie absolvieren Sie online, die praktische Ausbildung direkt im Gelände. Den Kurs schließen Sie mit einem gültigen Motorsägenschein ab.

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Ausbildung zum Betrieb einer Kettensäge – Holzernte
Kurspreis169,90 €/ Person · Preise zzgl. MwSt.
Wiederholungsschulung 21,90 €AOP 44,90 €

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Was ist der Motorsägenkurs beim Holzeinschlag

Der Motorsägenkurs beim Holzeinschlag ist eine Berufsausbildung, nach der Sie den Ausweis zur Bedienung der Handmotorkettensäge beim Holzeinschlag erhalten — beim Fällen stehender Bäume, Entasten und Aufarbeiten des Holzes beim Einschlag. Es ist die anspruchsvollste Variante mit dem größten Ausbildungsumfang.

Gemäß § 3 ods. 1 Verordnung Nr. 46/2010 Slg. darf eine natürliche Person die Motorsäge nur auf Grundlage eines gültigen Ausweises bedienen; für den Holzeinschlag ist dies der Ausweis beim Holzeinschlag (§ 16 ods. 1 písm. a) Gesetz Nr. 124/2006 Slg., Anlage Nr. 1a písm. t), der von der zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person ausgestellt wird. Für das Beschneiden und Zersägen bereits gefällten Holzes genügt der Kurs bei sonstiger Tätigkeit; es besteht auch ein Zusammenhang mit der Bedienung von Forstmaschinen.

Für wen ist der Kurs bestimmt

Der Kurs richtet sich an Einzelpersonen (Forstarbeiter, Waldarbeiter, Forstverwaltungspersonal) sowie an Unternehmen in der Forstwirtschaft und Grundstücksverwaltung, die eine berechtigte Bedienung der Motorsäge beim Einschlag sicherstellen müssen.

Für Einzelpersonen

Der Motorsägenausweis für den Holzeinschlag ist die grundlegende Qualifikation in der Forstwirtschaft und beim Holzeinschlag. Das Fällen stehender Bäume ist hochriskant (Baumfall, Rückschlag), weshalb ein qualifizierter Waldarbeiter eine stabile Stelle hat und der Ausweis oft Einstellungsvoraussetzung ist.

Für das Unternehmen und den Arbeitgeber

Gemäß § 6 und § 12 ods. 2 písm. d) Gesetz Nr. 124/2006 Slg. darf ein Arbeitnehmer beim Einschlag die Motorsäge nur auf Grundlage des Ausweises beim Holzeinschlag und einer Beauftragung bedienen. Der Ausweis ist an eine bestimmte Person gebunden; bei einer Kontrolle ohne Ausweis droht eine Geldstrafe, bei einem Unfall auch strafrechtliche Verantwortung.

Holzeinschlag versus sonstige Tätigkeit

Das Gesetz unterscheidet zwei separate Ausweise. Der Ausweis beim Holzeinschlag hat einen höheren Ausbildungsumfang, da das Fällen stehender Bäume der risikoreichste Teil der Motorsägenarbeit ist.

VarianteTypische TätigkeitenMindestausbildungsumfang
Holzeinschlag (dieser Kurs)Fällen stehender Bäume, Entasten, Aufarbeiten beim Einschlagmindestens 56 Stunden (20 h Theorie + 36 h Praxis)
Sonstige Tätigkeit (separater Kurs)Beschneiden, Zersägen gefällten Holzes, Grünpflegemindestens 23 Stunden (15 h Theorie + 8 h Praxis)

Der Ausweis beim Holzeinschlag berechtigt auch zu Tätigkeiten, die der Ausweis bei sonstiger Tätigkeit abdeckt, aber nicht umgekehrt — wer nur den Ausweis bei sonstiger Tätigkeit hat, darf keine stehenden Bäume fällen.

Kursinhalt und Abschlussprüfung

Der Kurs basiert auf der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Anlage Nr. 11, Gruppe 10, Punkt 10.2) und hat einen Mindestumfang von 56 Stunden — 20 Stunden Theorie und 36 Stunden Praxis. Er darf nur von der zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person durchgeführt werden.

Theoretischer und praktischer Teil

In der Theorie behandeln Sie Rechtsvorschriften, Aufbau und Wartung der Motorsäge, Technik des Richtungsfällens, Entastens und Aufarbeitens, Risiken beim Holzeinschlag und erste Hilfe. Die praktische Geländeausbildung ist auf das Fällen, Entasten und sichere Arbeitsverfahren direkt an der Einschlagsstelle ausgerichtet.

Abschlussprüfung

Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine praktische Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Ausweis zur Bedienung der Motorsäge beim Holzeinschlag ausgestellt.

Rechtsgrundlage, Pflichten und Sanktionen

Die Bedienung der Motorsäge beim Holzeinschlag ist hauptsächlich durch die Verordnung Nr. 46/2010 Slg. (BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) bei Forstarbeiten) und das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. geregelt.

Wichtigste Vorschriften

Gemäß § 3 ods. 1 Verordnung Nr. 46/2010 Slg. darf die Motorsäge beim Einschlag nur eine Person mit gültigem Ausweis beim Holzeinschlag bedienen. Es handelt sich um einen Ausweis gemäß § 16 ods. 1 písm. a) Gesetz Nr. 124/2006 Slg. (Anlage Nr. 1a písm. t). Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Mindestalter von 18 Jahren und gesundheitliche Eignung (§ 16 ods. 2 a 4); ein Schüler einer Fachschule darf die Motorsäge nach Vollendung des 16. Lebensjahres im praktischen Unterricht unter ständiger Aufsicht bedienen.

Sanktionen bei Verstößen

Wenn das Arbeitsinspektorat einen Einschlag ohne gültigen Ausweis feststellt, drohen gemäß § 19 Gesetz Nr. 125/2006 Slg. folgende Geldstrafen:

VerstoßGeldstrafeRechtsgrundlage
Verstoß gegen BOZP-Vorschriften (Arbeitgeber)bis zu 100 000 €§ 19 ods. 2 písm. a)
Unfall mit schwerer Körperverletzung / mit Todesfolgemindestens 20 000 € / mindestens 33 000 €§ 19 ods. 2 písm. a)
Schwerwiegender Verstoß gegen BOZP-Pflichtenvon 1 000 € bis 200 000 €§ 19 ods. 3 písm. a)
Bedienung ohne gültigen Ausweisvon 300 € bis 33 000 €§ 19 ods. 2 písm. b)

Achtung: Das Ergebnis ist ein Ausweis (§ 16 ods. 1 písm. a), nicht eine „Bescheinigung über die Absolvierung der Aus- und Weiterbildung”. Den Ausweis stellt die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus, nicht das Arbeitsinspektorat.

Ausweis, Gültigkeit und Erneuerung

Der Ausweis zur Bedienung der Motorsäge beim Holzeinschlag wird gemäß § 16 ods. 5 Gesetz Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Die Gültigkeit ist an die laufende Erfüllung der Pflichten gebunden (§ 16 ods. 12):

  • Wiederholungsunterweisung: mindestens einmal alle 3 Jahre (§ 7 ods. 5 Gesetz Nr. 124/2006 Slg.). Die Verordnung Nr. 46/2010 Slg. legt kein kürzeres Intervall fest, daher gilt die allgemeine Regel.
  • Aktualisierende Berufsausbildung (AOP): innerhalb von 5 Jahren ab Ausstellung und danach jeweils innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 8); der Mindestumfang für den Holzeinschlag beträgt 8 Stunden.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (LPP): innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 6); bei Verlust der gesundheitlichen Eignung verliert der Ausweis seine Gültigkeit.

Die Wiederholungsunterweisung (3 Jahre) und die aktualisierende Berufsausbildung (5 Jahre) sind zwei separate Pflichten. Für Ihr Unternehmen können wir beide Fristen überwachen und daran erinnern, damit die Ausweise Ihrer Waldarbeiter gültig bleiben.

Wie man den Ausweis erhält — Ablauf

Der Weg zum Motorsägenausweis hat sechs Schritte — unser Team begleitet Sie vom ärztlichen Gutachten bis zur Ausstellung des Ausweises.

  1. Ärztliches Gutachten Beschaffen Sie sich ein ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung zur Arbeit — bei Ausstellung des Ausweises darf es nicht älter als sechs Monate sein (§ 16 ods. 4 Gesetz Nr. 124/2006 Slg.).

  2. Anmeldung und Terminvereinbarung Kontaktieren Sie uns mit der Anzahl der Teilnehmer. Der Kurs beim Holzeinschlag hat einen höheren Umfang (mindestens 56 Stunden); wir vereinbaren Termin und Organisation.

  3. Theoretische Vorbereitung Der Referent behandelt Rechtsvorschriften, Aufbau und Wartung der Motorsäge, Technik des Richtungsfällens, Entastens und Aufarbeitens sowie BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)-Grundsätze beim Holzeinschlag.

  4. Praktisches Geländetraining Die Teilnehmer üben unter Aufsicht das Fällen, Entasten und Aufarbeiten von Bäumen, das Richtungsfällen und sichere Arbeitsverfahren direkt an der Einschlagsstelle.

  5. Abschlussprüfung Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine praktische Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft.

  6. Ausstellung des Ausweises Nach erfolgreichem Abschluss stellt Ihnen die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person den Ausweis zur Bedienung der Motorsäge beim Holzeinschlag aus. Wir weisen Sie auf die Fristen der Wiederholungsunterweisung, LPP (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) und AOP (aktualisierende Berufsausbildung) hin.

Kurs unverbindlich anfragen

Teilnahmebedingungen, Fristen und Rechtsgrundlage

PositionWertRechtsgrundlage
Mindestaltermindestens 18 Jahre (Schüler einer Fachschule ab 16 unter Aufsicht)§ 16 ods. 2 Ges. Nr. 124/2006 + § 3 Verordn. Nr. 46/2010
Gesundheitliche Eignungärztliches Gutachten nicht älter als 6 Monate§ 16 ods. 4 Gesetz Nr. 124/2006 Slg.
QualifikationsnachweisAusweis zur Bedienung der Motorsäge beim Holzeinschlag (ausgestellt von der zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person)§ 3 Verordn. Nr. 46/2010 + § 16 ods. 1 písm. a) Ges. Nr. 124/2006
Mindestausbildungsumfangmindestens 56 Stunden (20 h Theorie + 36 h Praxis)Anlage Nr. 11 Punkt 10.2 Verordn. Nr. 356/2007 Slg.
Wiederholungsunterweisungmindestens einmal alle 3 Jahre§ 7 ods. 5 Gesetz Nr. 124/2006 Slg.
Aktualisierende Berufsausbildung (AOP)innerhalb von 5 Jahren (Mindestumfang 8 h)§ 16 ods. 8 Ges. Nr. 124/2006 + Verordn. Nr. 356/2007
Gültigkeit des Ausweisesauf unbestimmte Zeit (bei Erfüllung der Pflichten)§ 16 ods. 5 Gesetz Nr. 124/2006 Slg.

Kursumfang

Teilnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Schulpflicht, Mindestalter 18 Jahre, ärztliches Attest nicht älter als 6 Monate.

Kursumfang

Grundkurs: 24 Stunden. Wiederholungsunterweisung: 3 Stunden. Aktualisierungsschulung: 6 Stunden.

Wiederholungsunterweisung

Alle 36 Monate (§7 Abs. 5). Aktualisierungsschulung alle 5 Jahre (§16 Abs. 8).

Warum Alpha Safety wählen?

  • Zertifizierte Ausbilder mit langjähriger Erfahrung
  • Ausstellung offizieller Zertifikate und Nachweise
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  • Schulungen in der gesamten Slowakei
  • Individueller Ansatz für jeden Teilnehmer

Dauer

57 Stunden (Grundkurs)

Format

Theorie online + Ausbildung im Gelände

Ich interessiere mich für den Kurs

Stručná odpoveď

Der Kurs „Bedienung der Motorsäge – Holzernte“ ist für Mitarbeiter von Unternehmen bestimmt, die eine handgeführte Kettensäge bei der Holzernte bedienen. Er verbindet Theorie und praktisches Geländetraining (Technik des Fällens, Entastens und Zerteilens, sichere Verfahren und Wartung der Säge). Nach erfolgreicher Absolvierung erhält der Teilnehmer einen Ausweis zur Bedienung der Motorsäge, der von einer zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person ausgestellt wird.

Časté otázky – Kettensäge – Holzernte

Der Kurs ist für Mitarbeiter, die im Unternehmen eine handgeführte Kettensäge bei der Holzernte bedienen – Waldarbeiter, Mitarbeiter der Grünpflege und Grundstücksverwalter mit Holzernte. Der Teilnehmer muss die abgeschlossene Pflichtschulbildung, ein Alter von mindestens 18 Jahren und ein gültiges ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung haben. Die Schulung führen wir für eine Gruppe direkt bei Ihnen oder im Gelände durch.

Das Programm verbindet einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Theorie umfasst Rechtsvorschriften, Konstruktion und Wartung der Säge sowie sichere Arbeitsverfahren; die Praxis findet im Gelände statt (Fällen, Entasten, Zerteilen). Für die Aus- und Weiterbildung von Personen zur Bedienung einer handgeführten Kettensäge bei der Holzernte legt die Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Anlage Nr. 11, Gruppe 10, Position 10.2) einen Umfang von mindestens 56 Stunden fest, davon mindestens 36 Stunden praktischer Teil.

Nach erfolgreicher Überprüfung der Kenntnisse erhält der Teilnehmer einen Ausweis zur Bedienung der Motorsäge gemäß § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. (die Bedienung der Motorsäge ist in Anlage Nr. 1a unter Buchstabe t aufgeführt, daher wird ein Ausweis ausgestellt, kein Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung). Den Ausweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus, deren Berechtigung das Nationale Arbeitsinspektorat gemäß § 27 ods. 3 erteilt. Der Ausweis belegt gegenüber der Arbeitsinspektion, dass die Bedienperson ordnungsgemäß geschult wurde.

Den Ausweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person mit Berechtigung des Nationalen Arbeitsinspektorats aus, nicht das Arbeitsinspektorat. Das Inspektorat kann den Ausweis bei einem Verstoß gegen die Vorschriften lediglich entziehen. Seit dem 1. April 2021 wurde die Ausstellung der Ausweise von den Inspektoraten auf berechtigte Personen übertragen (Gesetz Nr. 73/2021 Slg.).

Die wiederholte Unterweisung wird gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal alle drei Jahre durchgeführt. Die Verordnung Nr. 46/2010 Slg. über die Waldarbeit legt kein kürzeres Intervall fest. Der Ausweisinhaber muss darüber hinaus innerhalb von fünf Jahren eine aktualisierende fachliche Vorbereitung absolvieren (§ 16 ods. 8); ihr Umfang beträgt bei der Holzernte mindestens 8 Stunden. Unterweisung und aktualisierende Vorbereitung sind zwei eigenständige Pflichten.

Der Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein und die durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesene gesundheitliche Eignung besitzen, das nicht älter als sechs Monate ist (§ 16 ods. 2 und 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Eine Ausnahme bildet ein Schüler einer berufsbildenden Sekundarschule, der die Säge nach Vollendung des 16. Lebensjahres im praktischen Unterricht unter ständiger Aufsicht des Lehrmeisters bedienen darf.

Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine praktische Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreicher Absolvierung wird ein Ausweis zur Bedienung der Motorsäge bei der Holzernte ausgestellt.

Der Ausweis wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Er verliert seine Gültigkeit, wenn sich der Inhaber keiner arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzieht (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 6), keine aktualisierende fachliche Vorbereitung absolviert (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 8) oder ihm der Ausweis entzogen wurde (§ 16 ods. 12).

Dem Arbeitgeber droht gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro, bei schwerem Verstoß von 1 000 bis 200 000 Euro und für eine Tätigkeit ohne Ausweis von 300 bis 33 000 Euro. Bei einem Unfall mit schwerem Gesundheitsschaden beträgt die Geldstrafe mindestens 20 000 Euro, bei Tod mindestens 33 000 Euro. Der Ausweis ist an eine konkrete Person gebunden.

Ein nach slowakischen Vorschriften ausgestellter Ausweis gilt im gesamten Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik. Für eine Arbeit im Ausland richtet sich die Anerkennung der Qualifikation nach den Regeln des betreffenden Staates und den Anforderungen des Arbeitgebers, daher empfehlen wir, die konkreten Bedingungen zu prüfen.

Ja. Die Bedienung einer handgeführten Kettensäge ist eine risikobehaftete Tätigkeit, daher muss der Teilnehmer ein ärztliches Gutachten über die gesundheitliche Eignung für die betreffende Arbeit besitzen, das nicht älter als sechs Monate ist. Das Unternehmen besorgt es über seinen Anbieter des arbeitsmedizinischen Dienstes (PZS).

Ja, die Schulung für eine Gruppe von Mitarbeitern führen wir in Präsenz durch, einschließlich des praktischen Geländetrainings. Die Theorie können wir in Ihren Räumlichkeiten unterrichten und die Praxis an einem geeigneten Holzernteort. Umfang und Termine passen wir an die Größe der Gruppe und Ihren Betrieb an.

Es sind zwei eigenständige Ausweise. Die Holzernte (Fällen von Bäumen) hat gemäß der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Anlage Nr. 11, Position 10.2) die höchsten Anforderungen – mindestens 56 Stunden. Die Bedienung der Säge bei der sonstigen Tätigkeit (Beschneiden, Zerteilen von bereits gefälltem Holz) hat gemäß Position 10.3 einen Umfang von mindestens 23 Stunden. Der Ausweis für die Holzernte berechtigt auch zur sonstigen Tätigkeit, aber nicht umgekehrt.

Grundkurs 169,90 € pro Person (Preise zzgl. MwSt.). Wiederholungsschulung 21,90 €. Aktualisierungsschulung (AOP) 44,90 €. Den genauen Preis bestätigen wir nach Teilnehmerzahl und Schulungsform.

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