Ausbildung zum Betrieb fahrbarer Arbeitsbühnen
Sichern Sie sich den Ausweis oder Nachweis zum Betrieb fahrbarer Arbeitsbühnen. Wir bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf das sichere Arbeiten in der Höhe von der Arbeitsbühne aus vor — die Schulung absolvieren Sie online und in Präsenz. Nach der Wissensüberprüfung erhalten Sie je nach Bühnentyp einen Ausweis oder einen schriftlichen Nachweis der Fachbefähigung.

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Was ist der Kurs zur Bedienung fahrbarer Arbeitsbühnen
Der Kurs zur Bedienung fahrbarer Arbeitsbühnen ist eine Fachausbildung, nach deren erfolgreichem Abschluss Sie einen gültigen Nachweis erhalten, der Sie berechtigt, eine mobile Hebebühne (international MEWP — Mobile Elevating Work Platform) selbstständig und sicher zu bedienen. Er richtet sich an Arbeitnehmer im Bauwesen, in der Wartung, Logistik und Montage sowie an Arbeitgeber, die sicherstellen müssen, dass ihre Arbeitsbühnen nur von berechtigten Personen bedient werden.
Eine motorgetriebene fahrbare Arbeitsbühne mit einer Hubhöhe über 1,5 m ist ein vorbehaltenes technisches Hebezeug (VTZ) der Gruppe A gemäß Anlage Nr. 1 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. Die Art, wie Sie Ihre Fachkunde nachweisen, hängt davon ab, ob die Bühne für den Betrieb auf öffentlichen Straßen bestimmt ist. Sie erlernen die Konstruktion der Bühnen, sichere Arbeitsmethoden, Absturzrisiken und Grundsätze der Arbeit in der Höhe — Theorie, die Sie in der Praxis sofort anwenden können. Weitere verwandte Kurse: Bedienung von Hebezeugen und Kranen und Anschläger oder Leitfaden zu vorbehaltenen technischen Geräten.
Für wen ist der Kurs bestimmt
Der Kurs richtet sich an zwei Gruppen — Einzelpersonen, die eine Qualifikation erwerben und ihre Beschäftigungschancen verbessern möchten, und Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, einen berechtigten Betrieb ihrer Arbeitsbühnen sicherzustellen.
Für Einzelpersonen
Der Nachweis zur Bedienung einer fahrbaren Arbeitsbühne erweitert Ihre beruflichen Möglichkeiten erheblich. Arbeitnehmer mit dieser Qualifikation sind im Bauwesen, bei der Fassadendämmung und -montage, in der Gebäudewartung, in Lagern und Logistikzentren, bei der Montage von Lüftungsanlagen und Elektroinstallationen sowie beim Baumschnitt oder bei Beleuchtungsreparaturen gefragt. Ein gültiger Nachweis ist bei vielen Arbeitgebern Voraussetzung für die Einstellung und häufig auch Grundlage für ein höheres Gehalt.
Für Unternehmen und Arbeitgeber
Gemäß § 6 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. sind Sie verpflichtet, die BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Arbeitsmittel nur von fachlich qualifizierten Personen bedient werden. Gemäß § 12 ods. 2 písm. d) dieses Gesetzes darf ein Arbeitnehmer Arbeitsmittel mit höherem Risiko nur auf Grundlage eines Nachweises gemäß § 16 ods. 1 und nur dann bedienen, wenn Sie ihn dazu beauftragt haben. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen und das Arbeitsinspektorat feststellt, dass die Bühne von einer Person ohne gültigen Nachweis bedient wird, setzen Sie sich einer Geldstrafe und im Falle eines Unfalls auch strafrechtlicher Haftung aus. Der Nachweis ist dabei an eine bestimmte natürliche Person gebunden, nicht an das Unternehmen — jeder Arbeitnehmer, der die Bühne bedient, muss einen gültigen Nachweis besitzen.
Arten fahrbarer Arbeitsbühnen
Fahrbare Arbeitsbühnen unterscheiden sich nach dem Hubmechanismus, dem Fahrgestell und der Antriebsart. Für die richtige Auswahl und den sicheren Betrieb ist es wichtig, ihre Typen und Einsatzbereiche zu kennen — den Schulungsinhalt passen wir stets den Bühnen an, die Ihr Unternehmen tatsächlich verwendet.
- Scherenarbeitsbühnen heben sich senkrecht auf und ab durch einen Scherenmechanismus. Der Korb dreht sich nicht zur Seite, bietet aber eine große Arbeitsfläche und höhere Tragfähigkeit. Ideal auf ebenen, befestigten Flächen — in Produktions- und Lagerhallen, bei der Montage und Wartung von Decken und Wänden. Elektrische Versionen sind leise und emissionsfrei für den Innenbereich, Dieselversionen eignen sich auch für den Außenbereich.
- Gelenkarbeitsbühnen (Knickarmarbeitsbühnen) haben einen Ausleger mit Gelenk, sodass der Arm Hindernisse umgehen, „um die Ecke” gelangen oder über Konstruktionen reichen kann; der Korb ist drehbar. Geeignet für schwer zugängliche Stellen — Baumschnitt, Arbeiten über Zäune, Montagen in unübersichtlichem Umfeld.
- Teleskoparbeitsbühnen haben einen ausfahrbaren Ausleger und erreichen die größte Arbeitshöhe und den größten seitlichen Reichweite. Sie werden an Fassaden, in hohen Hallen und dort eingesetzt, wo eine lange horizontale Reichweite erforderlich ist.
- Selbstfahrende Arbeitsbühnen haben einen eigenen Fahrantrieb, und der Bediener bewegt sie direkt vom Korb oder Fahrgestell aus — sie ermöglichen einen schnellen Standortwechsel auf dem Arbeitsplatz ohne Zugfahrzeug.
- Anhänger-Arbeitsbühnen werden an ein Zugfahrzeug angehängt und am Einsatzort mit Stützbeinen stabilisiert. Sie sind kostengünstig und eignen sich für gelegentliche Arbeiten und Einsätze an mehreren Standorten.
Arbeitsbühnen mit Kennzeichen und ohne Kennzeichen
Aus rechtlicher Sicht ist entscheidend, ob die Arbeitsbühne für den Betrieb auf öffentlichen Straßen bestimmt ist. Arbeitsbühnen ohne Kennzeichen (typischerweise Scheren-, Gelenk-, Teleskop- und Anhänger-Bühnen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind) fallen unter § 17 ods. 3 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. und dürfen nur von Personen mit einem schriftlichen Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse bedient werden, der von einem Revisionstechniker ausgestellt wird. Arbeitsbühnen mit Kennzeichen auf einem motorgetriebenen Fahrgestell, die für den Betrieb auf öffentlichen Straßen bestimmt sind, fallen unter § 17 ods. 1 písm. b) derselben Verordnung und erfordern einen Ausweis zur Bedienung. Die Art des Nachweises und das Verfahren zur Ausstellung hängen also davon ab, ob die Bühne auf Straßen fährt oder nicht.
Kursinhalt
Der Kurs ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt und wird durch eine Wissensüberprüfung abgeschlossen. Inhaltlich basiert er auf den Anforderungen der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. über die Aus- und Weiterbildungstätigkeit und auf den sicherheitstechnischen Anforderungen für die Bedienung vorbehaltener technischer Hebezeuge.
Theoretischer Teil
Er führt Sie durch den rechtlichen Rahmen und die Sicherheitsgrundsätze: grundlegende Vorschriften (Gesetz Nr. 124/2006 Slg., Verordnungen Nr. 508/2009 Slg. und Nr. 147/2013 Slg.), Pflichten der Bediener und des Arbeitgebers, Einteilung und Konstruktion der Bühnen, ihre technischen Parameter (Korbtraglast, Arbeitshöhe, seitliche Reichweite, Stabilität), Funktionsprinzip der Hubmechanismen und Sicherheitselemente. Besonderes Gewicht liegt auf den Risiken: Absturz aus der Höhe, Umkippen der Bühne, Kontakt mit Stromleitungen, Einfluss von Wind und unebenem Untergrund sowie Betriebsbegehungen vor der Nutzung, Lesen der Herstelleranleitung, Verwendung von Absturzsicherungen und Rettungsverfahren für Personen aus dem Korb.
Praktischer Teil und Abschlussüberprüfung
Der praktische Betrieb wird überprüft und die Einweisung erfolgt am konkreten Bühnentyp in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Ein qualitätsbewusster Anbieter geht über das Minimum hinaus und fügt praktische Demonstrationen ein — Prüfung vor der Arbeit, Ausrichten der Stützfüße, Steuerung der Bewegungen und Verhalten bei Störungen — damit die Teilnehmer auf die reale Arbeit tatsächlich vorbereitet sind. Die Abschlussüberprüfung erfolgt in der Regel schriftlich (als Test); bei einer berechtigten juristischen Person gilt in der Regel 80 % richtige Antworten als Erfolgskriterium. Nach erfolgreichem Abschluss wird der entsprechende Nachweis ausgestellt.
Rechtsgrundlage, Pflichten und Sanktionen
Die Bedienung fahrbarer Arbeitsbühnen ist durch verbindliche Rechtsvorschriften geregelt. Diese sind von den technischen Normen STN (z. B. STN EN 280-1) zu unterscheiden, die eine technische Grundlage bilden, aber selbst kein Gesetz sind.
Gesetz Nr. 124/2006 Slg. über BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)
Gemäß § 16 ods. 1 darf ein bestimmtes Arbeitsmittel nur auf Grundlage eines gültigen Ausweises, Zertifikats oder Nachweises bedient werden. Bei einer Bühne mit Kennzeichen handelt es sich um einen Ausweis (§ 16 ods. 1 písm. a), bei einer Bühne ohne Kennzeichen um einen Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse, der von einem Revisionstechniker ausgestellt wird (§ 16 ods. 1 písm. c). Gemäß § 16 ods. 2 ist Voraussetzung für die Ausstellung unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung. Gemäß § 7 ods. 5 ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Wiederholungsunterweisung so zu gestalten, dass sie mindestens einmal alle drei Jahre durchgeführt wird, sofern eine besondere Vorschrift keinen kürzeren Zeitraum vorsieht — und bei Arbeiten von der Bühne ist ein solcher kürzerer Zeitraum (12 Monate) vorgesehen.
Verordnungen Nr. 508/2009 und Nr. 147/2013 Slg.
Die Verordnung Nr. 508/2009 Slg. ordnet eine motorgetriebene Arbeitsbühne mit einer Hubhöhe über 1,5 m in die vorbehaltenen technischen Hebezeuge der Gruppe A ein (Anlage Nr. 1). Gemäß § 17 ods. 1 písm. b) darf eine Bühne auf einem Fahrgestell, die für den Betrieb auf öffentlichen Straßen bestimmt ist, nur von einer Person mit einem gültigen Ausweis bedient werden; gemäß § 17 ods. 3 darf eine nicht in Absatz 1 genannte Bühne von einer Person mit einem schriftlichen Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse, ausgestellt von einem Revisionstechniker, bedient werden. Die Verordnung Nr. 147/2013 Slg. legt in § 3 ods. 1 písm. b) fest, dass die Unterweisung bei Arbeiten von einer fahrbaren Arbeitsbühne mindestens einmal alle 12 Monate durchgeführt wird.
Sanktionen gemäß Gesetz Nr. 125/2006 Slg.
Wenn das Arbeitsinspektorat feststellt, dass die Bühne von einer Person ohne gültigen Nachweis bedient wird, drohen gemäß § 19 des Gesetzes über die Arbeitsinspektion spürbare Bußgelder:
| Verstoß | Bußgeld | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verstoß gegen BOZP-Vorschriften (Arbeitgeber) | bis zu 100 000 € | § 19 ods. 1 písm. a) |
| Unfall mit schwerer Körperverletzung / mit Todesfolge | mindestens 20 000 € / mindestens 33 000 € | § 19 ods. 1 písm. a) |
| Leitender Angestellter oder Geschäftsführer | bis zum 4-fachen des durchschnittlichen Monatsverdiensts | § 19 ods. 1 písm. c) |
| Tätigkeit ohne Berechtigung, Ausweis oder Nachweis | von 300 € bis 33 000 € | § 19 ods. 2 písm. a) |
Achtung vor einem verbreiteten Irrtum: Manche Anbieter geben als Rechtsgrundlage für die Bedienung von Arbeitsbühnen die „Regierungsverordnung Nr. 356/2006 Slg.” an. Das ist falsch — diese Verordnung regelte den Gesundheitsschutz vor karzinogenen und mutagenen Faktoren (chemische Risiken), wurde aufgehoben und ab 1. 6. 2024 durch die Regierungsverordnung Nr. 121/2024 Slg. ersetzt. Mit der Berechtigung zur Bedienung von Arbeitsbühnen hat sie nichts zu tun.
Nachweis, Gültigkeit und Erneuerung
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen dem Bühnentyp entsprechenden Nachweis: Bei Bühnen ohne Kennzeichen ist dies ein schriftlicher Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse, ausgestellt von einem Revisionstechniker (§ 17 ods. 3 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.), bei Bühnen mit Kennzeichen ein Ausweis, der von einer berechtigten juristischen Person ausgestellt wird. Beide werden gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Ab 1. 4. 2021 stellen Ausweise und Zertifikate ausschließlich berechtigte juristische Personen aus, nicht mehr die Arbeitsinspektorate (Gesetz Nr. 73/2021 Slg.).
Unbestimmte Zeit bedeutet jedoch nicht, dass keine weiteren Pflichten bestehen — und hier liegt ein wichtiger Unterschied zwischen den beiden Nachweistypen:
- Arbeitsbühne ohne Kennzeichen (Nachweis vom Revisionstechniker): Es ist eine Wiederholungsunterweisung mindestens einmal alle 12 Monate erforderlich (§ 3 ods. 1 písm. b der Verordnung Nr. 147/2013 Slg.). Die Aktualisierungsausbildung gemäß § 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. gilt nicht für diesen Nachweis — diese Bestimmung betrifft nur den Ausweis, das Zertifikat und den Nachweis gemäß § 16 ods. 1 písm. b).
- Arbeitsbühne mit Kennzeichen (Ausweis): Neben der Wiederholungsunterweisung (12 Monate) muss der Inhaber gemäß § 16 ods. 8 eine Aktualisierungsausbildung innerhalb von fünf Jahren nach Ausstellung des Ausweises absolvieren und anschließend stets innerhalb von fünf Jahren nach der vorherigen Ausbildung.
- Die gesundheitliche Eignung wird durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen (§ 16 ods. 2 und 4); verliert der Inhaber sie, verliert der Nachweis seine Gültigkeit.
Wenn Sie die Wiederholungsunterweisung versäumen (oder bei einem Ausweis die Aktualisierungsausbildung), dürfen Sie die Arbeitsbühne nicht legal bedienen, auch wenn der Nachweis auf unbestimmte Zeit ausgestellt wurde. Für Ihr Unternehmen können wir eine Terminerinnerung einrichten, damit die Nachweise gültig bleiben.
Wie der Kurs abläuft — Ablauf
Der gesamte Prozess ist unkompliziert und unser Team begleitet Sie — vom ersten Kontakt bis zur Ausstellung des Nachweises in fünf Schritten.
Anfrage Sie kontaktieren uns telefonisch oder per E-Mail und teilen uns grundlegende Angaben mit — Anzahl der Teilnehmer, Art der Arbeitsbühne (mit Kennzeichen oder ohne) und den Ort, an dem Sie die Schulung benötigen.
Terminvereinbarung Wir vereinbaren gemeinsam einen geeigneten Termin und den Umfang der Schulung. Wir beraten Sie, welchen Nachweis Sie für Ihre Arbeitsbühnen benötigen, und senden Ihnen das Formular für das ärztliche Gutachten über die gesundheitliche Eignung.
Schulung in Ihrem Unternehmen Der Schulungsleiter führt die theoretische Vorbereitung direkt in Ihren Räumlichkeiten durch, wodurch wir Ihre Zeit und Reisekosten sparen. Die Teilnehmer werden mit den Vorschriften, der Konstruktion der Arbeitsbühne, den Risiken und den sicheren Arbeitsverfahren vertraut gemacht.
Abschließende Wissensüberprüfung Die Teilnehmer absolvieren eine schriftliche Wissensüberprüfung. Bei Arbeitsbühnen ohne Kennzeichen überprüft ein Revisionstechniker die Kenntnisse, bei Arbeitsbühnen mit Kennzeichen findet die Überprüfung bei einer berechtigten juristischen Person statt.
Ausstellung des Nachweises Nach erfolgreichem Abschluss stellen wir Ihnen den entsprechenden Nachweis zur Bedienung einer fahrbaren Arbeitsbühne aus und weisen Sie auf die Fristen der Wiederholungsunterweisung und einer etwaigen Aktualisierungsausbildung hin.
Teilnahmebedingungen, Fristen und Rechtsgrundlage
| Position | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mindestalter | mindestens 18 Jahre | § 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Gesundheitliche Eignung | ärztliches Gutachten nicht älter als 6 Monate | § 16 ods. 2 und 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Nachweis — Bühne ohne Kennzeichen | schriftlicher Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse (Revisionstechniker) | § 17 ods. 3 Verord. Nr. 508/2009 + § 16 ods. 1 písm. c) Ges. Nr. 124/2006 |
| Nachweis — Bühne mit Kennzeichen | Ausweis | § 17 ods. 1 písm. b) Verord. Nr. 508/2009 + § 16 ods. 1 písm. a) Ges. Nr. 124/2006 |
| Einstufung der Bühne | VTZ Hebezeuge Gruppe A (Hubhöhe über 1,5 m) | Anlage Nr. 1 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. |
| Wiederholungsunterweisung | mindestens einmal alle 12 Monate | § 3 ods. 1 písm. b) der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. |
| Aktualisierungsausbildung (nur Ausweis) | innerhalb von 5 Jahren, danach stets innerhalb von 5 Jahren | § 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Gültigkeit des Nachweises | auf unbestimmte Zeit (bei Erfüllung der Pflichten) | § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
Kursumfang
Teilnahmevoraussetzungen
Abgeschlossene Schulpflicht, Mindestalter 18 Jahre.
Kursumfang
Grundkurs: 3 Stunden. Wiederholungsunterweisung: 3 Stunden.
Wiederholungsunterweisung
Alle 12 Monate (Verordnung 147/2013, §3 Abs. 1).
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Dauer
Je nach Gerätetyp
Format
Online und in Präsenz
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Stručná odpoveď
Der Kurs „Bedienung von fahrbaren Arbeitsbühnen“ ist für Mitarbeiter von Unternehmen bestimmt, die Scheren-, Gelenk- oder Teleskopbühnen bedienen. Er umfasst die Theorie über die Arten von Arbeitsbühnen, ihre sichere Bedienung und die Grundsätze der BOZP bei Arbeiten in der Höhe. Der Absolvent erhält einen Nachweis über die fachliche Befähigung zur Bedienung, den der Arbeitgeber bei vorbehaltenen technischen Hebegeräten gemäß der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. verlangt.
Časté otázky – Fahrbare Arbeitsbühnen
Der Kurs ist für Mitarbeiter von Unternehmen bestimmt, die selbstfahrende oder transportable Arbeitsbühnen bedienen – Scheren-, Gelenk- und Teleskopbühnen. Geeignet ist er für Bau-, Montage-, Instandhaltungs- und Lagerbetriebe, in denen in der Höhe gearbeitet wird. Der Teilnehmer muss ein Alter von mindestens 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung haben. Der Kurs richtet sich auch an Arbeitgeber, die gemäß § 6 und § 12 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. die berechtigte Bedienung ihrer Arbeitsbühnen sicherstellen müssen.
Das hängt vom Typ der Arbeitsbühne ab. Bei einer Arbeitsbühne ohne Registriernummer erhält der Absolvent einen schriftlichen Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse, der vom Revisionstechniker gemäß § 17 ods. 3 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. ausgestellt wird (entspricht § 16 ods. 1 písm. c) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Bei einer Arbeitsbühne mit Registriernummer, die für den Betrieb auf öffentlichen Straßen bestimmt ist, erhält er einen Ausweis gemäß § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Beide werden auf unbestimmte Zeit ausgestellt.
Eine Arbeitsbühne mit Registriernummer steht auf einem Fahrgestell mit Motorantrieb und ist für den Betrieb auf öffentlichen Straßen bestimmt – sie wird auf der Grundlage eines Ausweises gemäß § 17 ods. 1 písm. b) der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. bedient. Eine Arbeitsbühne ohne Registriernummer (typischerweise Scheren-, Gelenk-, Teleskopbühne) ist nicht für die Fahrt auf Straßen bestimmt – sie wird auf der Grundlage eines schriftlichen Nachweises über die Überprüfung der Fachkenntnisse gemäß § 17 ods. 3 derselben Verordnung bedient. Davon hängen der Typ des Nachweises sowie das Verfahren seiner Ausstellung ab.
Die wiederholte Unterweisung bei Arbeiten von einer fahrbaren Arbeitsbühne wird mindestens einmal alle 12 Monate gemäß § 3 ods. 1 písm. b) der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. durchgeführt. Bei einer Arbeitsbühne mit Registriernummer (Ausweis) muss der Inhaber darüber hinaus innerhalb von fünf Jahren eine aktualisierende fachliche Vorbereitung gemäß § 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. absolvieren. Auf den Nachweis vom Revisionstechniker (Arbeitsbühne ohne Registriernummer) bezieht sich diese aktualisierende fachliche Vorbereitung nicht – bei ihm genügt die wiederholte Unterweisung einmal alle 12 Monate.
Es ist ein technisches Gerät mit höherem Gefährdungsgrad gemäß der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. Eine fahrbare Arbeitsbühne mit Motorantrieb und einer Hubhöhe über 1,5 m zählt zu den vorbehaltenen technischen Hebegeräten der Gruppe A gemäß Anlage Nr. 1 dieser Verordnung. Gerade deshalb ist für ihre Bedienung ein Ausweis oder ein Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse erforderlich.
Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt und gesundheitlich geeignet sein gemäß § 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Die gesundheitliche Eignung wird durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen, das nicht älter als sechs Monate ist (§ 16 ods. 4) und auf der Grundlage einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung in Bezug auf die Arbeit ausgestellt wird.
Die Teilnehmer erwerben theoretische Kenntnisse über die Arten und Verfahren der Bedienung der einzelnen Typen fahrbarer Arbeitsbühnen mit Schwerpunkt auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Bestandteil sind die Grundsätze des Betriebs, Kontrollen vor der Verwendung, Risiken des Absturzes und des Umkippens sowie die sichere Arbeit in der Höhe. Der Inhalt stützt sich auf die Verordnung Nr. 356/2007 Slg. und wir passen ihn an den Typ der Arbeitsbühnen an, die Ihr Unternehmen tatsächlich verwendet.
Ja, wir führen die Schulung auch direkt in Ihrem Betrieb für eine Gruppe von Mitarbeitern durch, wodurch Anfahrt und Verlust von Arbeitszeit entfallen. Termin und Umfang vereinbaren wir nach der Anzahl der Bedienpersonen und dem Typ der verwendeten Arbeitsbühnen. Für den genauen Umfang und ein Angebot kontaktieren Sie uns.
Eine fahrbare Arbeitsbühne mit einer Hubhöhe über 1,5 m ist ein vorbehaltenes technisches Hebegerät gemäß der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. Gemäß § 17 dieser Verordnung darf sie nur eine fachlich befähigte Person mit gültigem Nachweis bedienen. Der Arbeitgeber hat zugleich die Pflicht, jeden Mitarbeiter regelmäßig, nachweislich und verständlich mit den BOZP-Vorschriften gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. vertraut zu machen.
Dem Arbeitgeber droht gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. über die Arbeitsinspektion eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro; bei einem Arbeitsunfall mit schwerem Gesundheitsschaden mindestens 20 000 Euro und bei Tod mindestens 33 000 Euro. Für die Ausübung einer Tätigkeit ohne Berechtigung, Ausweis oder Nachweis droht eine Geldstrafe von 300 bis 33 000 Euro. Der Nachweis ist an eine konkrete Person gebunden, daher muss ihn jeder besitzen, der die Arbeitsbühne bedient.
Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen häufiger und gelegentlicher Bedienung. Sobald Sie eine fahrbare Arbeitsbühne mit einer Hubhöhe über 1,5 m bedienen, sind Sie verpflichtet, einen gültigen Nachweis gemäß § 16 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. und § 17 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. zu besitzen.
Nein. Bei Arbeitsbühnen ohne Registriernummer stellt der Revisionstechniker den Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse aus. Bei Arbeitsbühnen mit Registriernummer erfolgt die Überprüfung bei einer berechtigten juristischen Person. Seit dem 1. April 2021 stellen Ausweise und Bescheinigungen ausschließlich berechtigte juristische Personen aus, nicht die Arbeitsinspektorate – diese Änderung führte das Gesetz Nr. 73/2021 Slg. ein.
Ein nach slowakischen Vorschriften ausgestellter Nachweis gilt im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik. Für eine Arbeit im Ausland richtet sich die Anerkennung der Qualifikation nach den Regeln des betreffenden Staates und den Anforderungen des Arbeitgebers; die technische Grundlage für die Konstruktion und Prüfung von Arbeitsbühnen bildet die Norm STN EN 280-1. Vor einer Arbeit in einem anderen Staat empfehlen wir daher, die konkreten Anforderungen zu prüfen.
Nein. STN EN 280-1 ist eine slowakische technische Norm für fahrbare Hubarbeitsbühnen (Konstruktionsberechnungen, Stabilitätskriterien, Konstruktion, Sicherheit und Prüfungen). Sie ist eine technische Grundlage, keine Rechtsvorschrift. Verbindliche Pflichten bei der Bedienung ergeben sich aus dem Gesetz Nr. 124/2006 Slg. und der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.
Grundkurs 79,90 € pro Person (Preise zzgl. MwSt.). Wiederholungsschulung 21,90 €. Den genauen Preis bestätigen wir nach Teilnehmerzahl und Schulungsform.
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