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Landwirtschaftliche Maschinen

Ausbildung zum Betrieb ausgewählter landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte

Sichern Sie sich den Nachweis zum Betrieb landwirtschaftlicher Maschinen. Wir bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf das sichere Arbeiten während der gesamten Saison vor — die Schulung absolvieren Sie online und in Präsenz und schließen sie mit einer Wissensüberprüfung ab. Nach Abschluss erhalten Sie einen gültigen Nachweis der Fachbefähigung.

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Ausbildung zum Betrieb ausgewählter landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte
Kurspreisab 149,90 €/ Person · Preise zzgl. MwSt.
Gruppe 1149,90 €
Gruppe 2204,90 €
Gruppe 3249,90 €
Wiederholungsschulung21,90 €
Aktualisierungsschulung (AOP)44,90 €

Interesse an diesem Kurs?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns mit Termin, meist innerhalb von 24 Stunden.

Was ist der Kurs zur Bedienung von Landmaschinen

Der Kurs zur Bedienung von Landmaschinen ist eine Fachausbildung, nach deren Abschluss Sie den Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung zur Bedienung erhalten — einen Nachweis gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg., der Sie zur Bedienung ausgewählter Landmaschinen und -geräte in der Landwirtschaft berechtigt.

Die ausgewählten Landmaschinen sind in Anlage Nr. 1a Buchst. r) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aufgeführt (Zulassungsgruppe 09.1). Den Nachweis stellt die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus, nicht das Arbeitsinspektorat. Verwandt ist auch der Kurs zur Bedienung von Baumaschinen und Forstmaschinen; umfassende BOZP-Schulungen bieten wir ebenfalls an.

Für wen ist der Kurs bestimmt

Der Kurs richtet sich an Einzelpersonen, die in der Landwirtschaft Maschinen bedienen, sowie an Unternehmen, die eine fachlich qualifizierte Bedienung sicherstellen müssen.

Für Einzelpersonen

Der Nachweis für die Bedienung von Landmaschinen ist eine gesuchte Qualifikation in der Landwirtschaft. Die Bedienung dieser Maschinen ist mit erhöhtem Risiko verbunden, weshalb die fachliche Eignung bei den meisten Arbeitgebern Einstellungsvoraussetzung ist.

Für Unternehmen und Arbeitgeber

Gemäß § 6 und § 12 ods. 2 písm. d) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. darf ein Arbeitnehmer diese Maschinen nur auf Grundlage eines Nachweises und einer Beauftragung bedienen. Der Nachweis ist an eine bestimmte Person gebunden; bei einer Kontrolle ohne Nachweis drohen Geldstrafen, bei einem Unfall auch strafrechtliche Verantwortung.

Arten von Landmaschinen und Gruppen

Die ausgewählten Landmaschinen werden gemäß Anlage Nr. 1a Buchst. r) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. in folgende Arten unterteilt:

Art der MaschinenBeispiele
Selbstfahrende Häckslerselbstfahrende Futter- und Silohäcksler
Getreidekombinenselbstfahrende Getreidekombinen
Spezialmaschinen zur Ernteselbstfahrende Maschinen zur Ernte von Kartoffeln, Rüben, Obst und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Nachweis, kein „Ausweis”: Das Ergebnis ist der Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung (§ 16 ods. 1 písm. b), kein Ausweis oder Bescheinigung — diese werden für andere Tätigkeiten ausgestellt (z. B. Kranführer oder Anschläger). Umgangssprachlich wird der Nachweis auch „Maschinenführerausweis” genannt, die offizielle Bezeichnung lautet jedoch Nachweis.

Kursinhalt und Abschlussprüfung

Der Kurs basiert auf der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. und hat einen Mindestumfang von 16 Stunden grundlegender Fachausbildung. Er darf nur von der zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person für die Gruppe 09.1 durchgeführt werden.

Theoretischer und praktischer Teil

Die Theorie umfasst Rechtsvorschriften, Konstruktion und Wartung der Maschinen, sichere Arbeitspraktiken und Risiken beim Betrieb. Die praktische Bedienung eines konkreten Geräts wird nach slowakischer Regelung direkt beim Arbeitgeber erworben (Einweisung) — der Kurs bestätigt die fachliche Eignung; die praktische Einweisung können wir auf Anfrage arrangieren.

Abschlussprüfung

Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Nachweis zur Bedienung von Landmaschinen ausgestellt.

Rechtsgrundlage, Pflichten und Sanktionen

Die Bedienung von Landmaschinen ist durch das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. und die Verordnung Nr. 356/2007 Slg. geregelt.

Wichtigste Vorschriften

Der Nachweis wird gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. für die in Anlage Nr. 1a Buchst. r) genannte Tätigkeit ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung (§ 16 ods. 2 und 4). Der Nachweis muss die Registriernummer, die Registriernummer der Zulassung der Schulungsorganisation sowie die Rechtsvorschrift, nach der er ausgestellt wird, enthalten (§ 16 ods. 5).

Sanktionen bei Verstößen

Stellt das Arbeitsinspektorat fest, dass der Arbeitgeber die Bedienung von Maschinen ohne fachliche Eignung zugelassen hat, drohen gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. folgende Geldstrafen:

VerstoßGeldstrafeRechtsgrundlage
Verstoß gegen BOZP-Vorschriften (Arbeitgeber)bis zu 100 000 €§ 19 ods. 1 písm. a)
Unfall mit schwerer Körperverletzung / mit Todesfolgemindestens 20 000 € / mindestens 33 000 €§ 19 ods. 1 písm. a)
Schwerwiegender Verstoß gegen BOZP-Pflichtenvon 1 000 € bis 200 000 €§ 19 ods. 2 písm. b)

Achtung — Ausstellung durch OPVV, nicht das Inspektorat: Den Nachweis stellt die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person (Schulungsorganisation mit NIP-Berechtigung) aus. Das Arbeitsinspektorat entzieht den Nachweis lediglich bei schwerwiegendem Verstoß (§ 16 ods. 11).

Nachweis, Gültigkeit und Erneuerung

Der Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Seine Gültigkeit ist an die laufende Erfüllung der Pflichten (§ 16 ods. 12) geknüpft:

  • Wiederholungsunterweisung: mindestens einmal alle 3 Jahre (§ 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Dies ist das gesetzliche Mindestmaß — einige Unternehmen geben kürzere Intervalle (12 oder 24 Monate) auf der Grundlage interner STN oder Betriebsregeln an, das Gesetz schreibt jedoch drei Jahre vor.
  • Aktualisierungsweiterbildung (AOP): innerhalb von 5 Jahren ab der Ausstellung und danach jeweils innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 8); der Umfang beträgt mindestens 6 Stunden.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (LPP): innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 6); bei Verlust der gesundheitlichen Eignung verliert der Nachweis seine Gültigkeit.

Wiederholungsunterweisung (3 Jahre) und Aktualisierungsweiterbildung (5 Jahre) sind zwei selbständige Pflichten — die eine ersetzt die andere nicht. Für Ihr Unternehmen können wir beide Fristen verfolgen und rechtzeitig daran erinnern.

So erhalten Sie den Nachweis — Schritt für Schritt

Der Weg zum Nachweis umfasst fünf Schritte — unser Team begleitet Sie vom ärztlichen Gutachten bis zur Ausstellung des Nachweises.

  1. Ärztliches Gutachten Besorgen Sie sich ein ärztliches Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung für die Arbeit — bei der Ausstellung des Nachweises darf es nicht älter als sechs Monate sein (§ 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.).

  2. Anmeldung und Terminvereinbarung Nehmen Sie Kontakt mit uns auf — mit der Anzahl der Teilnehmer und den Gruppen von Landmaschinen, die sie bedienen werden. Wir vereinbaren Termin und Umfang.

  3. Theoretische Vorbereitung Der Dozent behandelt die Rechtsvorschriften, Konstruktion und Wartung der Maschinen, sichere Arbeitspraktiken und BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)-Grundsätze. Die grundlegende Fachausbildung hat einen Mindestumfang von 16 Stunden.

  4. Abschlussprüfung Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft.

  5. Ausstellung des Nachweises Nach erfolgreichem Abschluss stellt Ihnen die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person den Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung zur Bedienung von Landmaschinen aus. Wir weisen Sie auf die Fristen für die Wiederholungsunterweisung, LPP und die Aktualisierungsweiterbildung hin.

Unverbindlich Kurs zur Bedienung von Landmaschinen vereinbaren

Teilnahmevoraussetzungen, Fristen und Rechtsgrundlage

PositionWertRechtsgrundlage
Mindestaltermindestens 18 Jahre§ 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Gesundheitliche Eignungärztliches Gutachten, nicht älter als 6 Monate§ 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
QualifikationsnachweisNachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung (Gruppe 09.1, ausgestellt durch OPVV)§ 16 ods. 1 písm. b) + Anlage Nr. 1a Buchst. r)
Mindestumfang der AusbildungZOP mindestens 16 StundenVerordnung Nr. 356/2007 Slg. (Anlage Nr. 9)
Wiederholungsunterweisungmindestens einmal alle 3 Jahre§ 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Aktualisierungsweiterbildunginnerhalb von 5 Jahren (Umfang mindestens 6 Std.)§ 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Gültigkeit des Nachweisesauf unbestimmte Zeit (bei Erfüllung der Pflichten)§ 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

Kursumfang

Teilnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Schulpflicht, Mindestalter 18 Jahre, ärztliches Attest. Ohne Führerschein nur mit Arbeitsplatzbeschränkung.

Kursumfang

Grundkurs: 16 Stunden. Wiederholungsunterweisung: 3 Stunden. Aktualisierungsschulung: 6 Stunden.

Wiederholungsunterweisung

Alle 36 Monate (§7 Abs. 5). Aktualisierungsschulung alle 5 Jahre (§16 Abs. 8).

Gruppen landwirtschaftlicher Maschinen

1A – selbstfahrende Feldhäcksler, 1B – Mähdrescher, 1C – Spezialmaschinen zur Ernte landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Warum Alpha Safety wählen?

  • Zertifizierte Ausbilder mit langjähriger Erfahrung
  • Ausstellung offizieller Zertifikate und Nachweise
  • Flexible Schulungstermine
  • Schulungen in der gesamten Slowakei
  • Individueller Ansatz für jeden Teilnehmer

Dauer

16 Stunden (Grundkurs)

Format

Online und in Präsenz

Ich interessiere mich für den Kurs

Stručná odpoveď

Der Kurs „Bedienung von Landmaschinen“ ist für Mitarbeiter von Unternehmen bestimmt, die selbstfahrende Häcksler, Mähdrescher und Spezialmaschinen zur Ernte bedienen sollen. Er umfasst eine Aus- und Weiterbildung mit Schwerpunkt auf der sicheren Bedienung dieser Maschinen. Nach der Überprüfung der Kenntnisse erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung von Bedienpersonen gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

Časté otázky – Landwirtschaftliche Maschinen

Der Kurs ist für Mitarbeiter von Unternehmen bestimmt, die selbstfahrende Landmaschinen zur Ernte bedienen – Mähdrescher, selbstfahrende Häcksler und ähnliche Spezialmaschinen. Wir führen Schulungen für ganze Mitarbeitergruppen direkt bei Ihnen im Unternehmen oder im Gelände durch. Gemäß § 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. muss der Teilnehmer ein Alter von mindestens 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung für die betreffende Arbeit haben.

Die ausgewählten Landmaschinen sind in Anlage Nr. 1a písm. r) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aufgeführt: selbstfahrende Häcksler, Mähdrescher und Spezialmaschinen zur Ernte landwirtschaftlicher Kulturen. Bei einer Schulung für Ihr Unternehmen können wir den Inhalt an den konkreten Maschinenpark anpassen, den Ihre Mitarbeiter bedienen.

Nach der Überprüfung der Fachkenntnisse erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung von Bedienpersonen gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. — keinen Ausweis und keine Bescheinigung. Der Nachweis berechtigt den Mitarbeiter, die betreffende Landmaschine im Sinne der BOZP-Vorschriften zu bedienen.

Den Nachweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus (eine Schulungsorganisation mit Berechtigung des Nationalen Arbeitsinspektorats), nicht das Arbeitsinspektorat. Das Arbeitsinspektorat entzieht den Nachweis bei einem schweren Verstoß gegen die Vorschriften lediglich gemäß § 16 ods. 11 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

Die fachliche Grundvorbereitung hat gemäß der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. einen Umfang von mindestens 16 Stunden (Approbationsgruppe 09.1). Für betriebliche Gruppen passen wir Organisation und Termine an Ihren Betrieb an, einschließlich saisonaler Spitzen während der Ernte.

Der Teilnehmer muss die gesundheitliche Eignung für die Arbeit durch ein ärztliches Gutachten nachweisen, das gemäß § 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. nicht älter als sechs Monate sein darf. Das Gutachten beruht auf einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung in Bezug auf die Arbeit. Wir empfehlen, die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung vor dem Schulungstermin sicherzustellen.

Die wiederholte Unterweisung wird gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal alle drei Jahre durchgeführt. Der Nachweisinhaber ist darüber hinaus gemäß § 16 ods. 8 verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren eine aktualisierende fachliche Vorbereitung (Umfang mindestens 6 Stunden) zu absolvieren und sie alle fünf Jahre zu wiederholen. Es sind zwei eigenständige Pflichten.

Der Nachweis wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Er verliert seine Gültigkeit, wenn sich der Inhaber keiner arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzieht (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 6), keine aktualisierende fachliche Vorbereitung absolviert (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 8) oder ihm der Nachweis entzogen wurde (§ 16 ods. 12).

Für die Bedienung von Maschinen (Landwirtschafts-, Bau-, Forstmaschinen) wird gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. ein Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung ausgestellt. Ein Ausweis oder eine Bescheinigung (písm. a) wird für andere Tätigkeiten ausgestellt — zum Beispiel Kranführer, Lastenanschläger, Gabelstapler oder Motorsäge. Umgangssprachlich wird der Nachweis auch „Maschinistenausweis“ genannt, die amtliche Bezeichnung lautet jedoch Nachweis.

Dem Arbeitgeber droht gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro, bei schwerem Verstoß von 1 000 bis 200 000 Euro. Ist infolge des Verstoßes ein Arbeitsunfall mit schwerem Gesundheitsschaden entstanden, beträgt die Geldstrafe mindestens 20 000 Euro, bei Tod mindestens 33 000 Euro. Der Nachweis ist an eine konkrete Person gebunden.

Nach der slowakischen Regelung ist der Kurs auf die theoretische fachliche Vorbereitung und die Überprüfung der Kenntnisse ausgerichtet; die praktische Bedienung einer konkreten Maschine erwirbt der Mitarbeiter durch Einübung direkt beim Arbeitgeber. Eine praktische Einschulung können wir auf Anfrage je nach Maschinentyp vereinbaren.

Ein nach slowakischen Vorschriften ausgestellter Nachweis gilt im gesamten Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik. Für eine Arbeit im Ausland richtet sich die Anerkennung der Qualifikation nach den Regeln des betreffenden Staates und den Anforderungen des Arbeitgebers, daher empfehlen wir, die konkreten Bedingungen zu prüfen.

Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreicher Absolvierung wird ein Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung zur Bedienung von Landmaschinen ausgestellt.

Ja, wir organisieren die Schulung für Mitarbeitergruppen und können sie an den Betrieb Ihres Unternehmens anpassen, einschließlich saisonaler Spitzen während der Ernte. Termin und Ort vereinbaren wir so, dass die Schulung den Betriebsablauf möglichst wenig beeinträchtigt. Bei einer größeren Anzahl von Mitarbeitern können wir die Schulung auf mehrere Termine aufteilen.

Grundkurs ab 149,90 € pro Person (Preise zzgl. MwSt.). Wiederholungsschulung 21,90 €. Aktualisierungsschulung (AOP) 44,90 €. Den genauen Preis bestätigen wir nach Teilnehmerzahl und Schulungsform.

Kostenlose Beratung

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