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Höhenarbeit-Schulung

Schulung Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe

Wir bereiten Ihre Mitarbeiter auf die sichere Arbeit in der Höhe und über freier Tiefe vor — auf Dächern, Leitern, Gerüsten und Bühnen sowie an den Rändern von Aushebungen, Gruben und Behältern. Die Schulung basiert auf der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. und dem Gesetz Nr. 124/2006 Slg.; die Theorie absolvieren Sie in Präsenz und online und sie wiederholt sich mindestens einmal alle 12 Monate. Das Ergebnis ist ein Unterweisungsnachweis.

Schulung Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe

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Was sind Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe

Schulung für Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe ist eine Unterweisung der Mitarbeiter über die Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Tätigkeiten, bei denen Absturzgefahr besteht. Sie stützt sich auf die Verordnung Nr. 147/2013 Slg., die Einzelheiten zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei Bauarbeiten und damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie Einzelheiten über die Fachkunde für die Ausübung bestimmter Arbeiten regelt, und auf das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Gemäß § 2 písm. j) der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. ist Arbeit in der Höhe und über freier Tiefe eine Arbeit, bei der der Mitarbeiter durch Absturz, Durchbruch oder Abrutschen aus der Höhe oder in die Tiefe gefährdet ist. Der Begriff umfasst also nicht nur Tätigkeiten hoch über dem Boden — dazu gehören gleichermaßen Tätigkeiten an den Rändern von Aushebungen, Gruben, Behältern und Öffnungen, wo die Gefahr des Hineinfallens oder des Abrutschens in die Tiefe besteht.

Die Schulung deckt typische Situationen ab, in denen Mitarbeiter in der Höhe oder über freier Tiefe arbeiten:

  • Dächer — Arbeiten auf geneigten und Flachdächern, an Rändern, Oberlichtern und Dachdurchbrüchen.
  • Leitern — Kurzarbeiten von der Leiter, ihre Standsicherheit, Tragfähigkeit und richtige Aufstellung.
  • Gerüste und Hilfskonstruktionen — Arbeiten auf Arbeitsebenen in der Höhe.
  • Fahrbare Arbeitsbühnen — Bewegung und Arbeiten im Korb der Bühne über freier Tiefe.
  • Ränder von Aushebungen, Gruben und Behältern — Gefahr des Hineinfallens oder Abrutschens in die Tiefe.

Gesondert beurteilt wird der Seilzugang und die Klettertechnik, die nicht Gegenstand dieser Schulung sind. Ziel der Schulung ist es, dass die Mitarbeiter bei jeder dieser Tätigkeiten erkennen, wo ihnen Absturzgefahr droht, und sich richtig davor schützen können.

Für wen ist die Schulung bestimmt

Die Schulung richtet sich an den Arbeitgeber, der gesetzlich verpflichtet ist, Mitarbeiter, die in der Höhe und über freier Tiefe arbeiten, zu unterweisen, sowie an den Mitarbeiter, der solche Tätigkeiten ausführt und wissen muss, wie er sich schützen kann.

Für Unternehmen und Arbeitgeber

Gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. ist der Arbeitgeber verpflichtet, jeden Mitarbeiter regelmäßig, verständlich und nachweislich mit den Vorschriften zur Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit und mit den Risiken seiner Tätigkeit vertraut zu machen. Bei Tätigkeiten in der Höhe und über freier Tiefe wird diese Unterweisung durch die Verordnung Nr. 147/2013 Slg. konkretisiert. Den Unterweisungsnachweis müssen Sie bei einer Kontrolle der Arbeitsinspektion vorlegen können.

Für Mitarbeiter

Arbeiten auf dem Dach, auf der Leiter, auf dem Gerüst oder am Rand einer Aushebung gehören zu den Tätigkeiten mit erhöhtem Risiko. Ein Mitarbeiter, der Absturzrisiken erkennt und PSA gegen Absturz richtig anwendet, senkt die Wahrscheinlichkeit einer schweren Verletzung erheblich. Die Schulung gibt ihm praktische Sicherheit bei der täglichen Arbeit.

Wann die Schulung verpflichtend ist und wie oft sie sich wiederholt

Die Unterweisung erfolgt vor der Zuweisung des Mitarbeiters zu Tätigkeiten in der Höhe und über freier Tiefe und wird danach regelmäßig wiederholt. Die Periodizität für diese Tätigkeiten ist gesondert in der Verordnung festgelegt, die sie regelt.

Gemäß § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. wird die Unterweisung der Mitarbeiter mindestens einmal alle 12 Monate wiederholt. Diese Frist ist nicht mit dem Dreijahres-Zyklus der Wiederholungsunterweisung zu verwechseln, den § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. für die sonstige Unterweisung der Mitarbeiter vorschreibt — bei Tätigkeiten in der Höhe und über freier Tiefe gilt das strengere jährliche Intervall.

Häufiges Missverständnis — 12 Monate versus 3 Jahre. Für den Großteil der Mitarbeiterunterweisung gilt gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. ein Intervall von mindestens einmal alle drei Jahre. Bei Tätigkeiten in der Höhe und über freier Tiefe ist die Frist jedoch kürzer — mindestens einmal alle 12 Monate gemäß § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. Es handelt sich um eine besondere Regelung, die Vorrang hat.

Absturzsicherung — kollektiv und persönlich

Die Sicherung gegen Absturz, Durchbruch oder Abrutschen ist an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen über freier Tiefe ab einer Höhe von 1,5 m gemäß Anlage Nr. 6 Punkt 1.1 písm. a) der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. erforderlich. Die Art der Sicherung muss nach dem Charakter der Tätigkeit und des Arbeitsplatzes gewählt werden.

Kollektive Sicherung hat Vorrang

Vorrang hat stets die kollektive Sicherung, die alle Mitarbeiter schützt, unabhängig von ihrer aktiven Mitwirkung — Geländer, Schutzumzäunung, Abdeckungen und Abdeckungen von Öffnungen, Auffangkonstruktionen und Fangnetze. Kollektive Mittel wirken dauerhaft und hängen nicht davon ab, ob der Mitarbeiter sie richtig anlegt.

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz

Dort, wo eine kollektive Sicherung nicht möglich ist oder nicht ausreicht, werden persönliche Schutzausrüstungsgegenstände gegen Absturz eingesetzt. Dazu gehören Auffanggurt, Falldämpfer, Verbindungs- und Auffangmittel sowie Ankerpunkte. Die Teilnehmer lernen, diese Mittel vor der Verwendung zu überprüfen, richtig anzulegen und sicher zu verankern.

  • Auffanggurt — richtig angelegt und angezogen, mit funktionsfähigen Schnallen und ohne Beschädigung der Gurte.
  • Falldämpfer — begrenzt die Kraft, die beim Auffangen des Sturzes auf den Körper wirkt.
  • Ankerpunkt — ausreichend fest und so positioniert, dass die Länge und Folgen eines möglichen Sturzes so weit wie möglich begrenzt werden.
  • Rettung nach einem Sturz — vorbereitetes Verfahren und Mittel zur schnellen Befreiung eines im Gurt aufgefangenen Mitarbeiters.

Schulungsinhalt

Die Schulung besteht aus theoretischer Vorbereitung und praktischem Training. Umfang und Schwerpunkt der einzelnen Themen passen wir stets den Tätigkeiten an, die Ihre Mitarbeiter tatsächlich ausführen — andere Risiken hat die Dacharbeit, andere die Arbeit auf dem Gerüst und andere die Arbeit am Rand einer Aushebung.

Theoretischer Teil

Sie erlernen den Rechtsrahmen — die Verordnung Nr. 147/2013 Slg. und die Unterweisungspflicht gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg., die Definition von Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe (§ 2 písm. j), Risiken des Absturzes aus der Höhe und in die Tiefe, das Prinzip des Vorrangs der kollektiven Sicherung vor der persönlichen sowie Anforderungen an Leitern, Gerüste, Bühnen und Arbeiten bei Aushebungen. Dazu gehört auch die Erläuterung der Wiederholungsunterweisung mindestens einmal alle 12 Monate (§ 3 ods. 1).

Praktisches Training

Der praktische Teil konzentriert sich auf die persönlichen Schutzausrüstungsgegenstände gegen Absturz. Die Teilnehmer üben das richtige Anlegen und die Überprüfung des Auffanggurts, die Verwendung des Falldämpfers und der Verbindungsmittel sowie die Auswahl und Überprüfung des Ankerpunkts. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir der Rettung eines nach einem Sturz aufgefangenen Mitarbeiters — warum sie schnell sein muss und welche Mittel und Verfahren vorab vorbereitet werden müssen. Das praktische Training findet in Präsenz statt.

Arbeiten bei Aushebungen und über freier Tiefe

Der Begriff „über freier Tiefe" umfasst auch Arbeiten an den Rändern von Aushebungen, Gruben und Behältern. Erdarbeiten und Aushebungen regelt § 10 und Anlage Nr. 2 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg., die Anforderungen an die Sicherheit beim Ausheben, der Sicherung von Wänden und der Bewegung um Aushebungen herum festlegen.

Die Schlüsselanforderung ist die Sicherung der Aushebungswände gegen Abrutschen. Gemäß Anlage Nr. 2 Punkt 5.5 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. müssen die Wände von Hand ausgehobener Aushebungen (z. B. durch Verbauung oder Böschung) ab einer Tiefe von mehr als 1,3 m im bebauten Gebiet und von mehr als 1,5 m im unbebauten Gebiet gesichert werden.

Die Schulung deckt daher nicht nur Tätigkeiten hoch über dem Boden ab, sondern auch das sichere Bewegen an den Rändern von Aushebungen, Gruben und Behältern, das Risiko des Abrutschens von Wänden und der Verschüttung sowie das Risiko des Hineinfallens einer Person in eine Öffnung oder Tiefe. Bei Erdarbeiten muss man neben der Sicherung der Wände auch an sichere Ränder der Aushebung, die Verhinderung des Herabfallens von Material auf die darin arbeitenden Personen und den sicheren Abstieg und Aufstieg aus der Aushebung denken.

Gerade weil „über freier Tiefe" nicht nur ein Dach oder Gerüst ist, sondern auch jede tiefere Aushebung, Grube oder Behälter, ist es wichtig, dass die Mitarbeiter die Risikostellen an ihrem Arbeitsplatz kennen und wissen, wann bereits Absturz- oder Abrutschgefahr in die Tiefe besteht.

Wie die Schulung abläuft — Vorgehensweise

Der gesamte Prozess begleitet Ihr Team — vom ersten Kontakt bis zur Erstellung des Unterweisungsnachweises in fünf Schritten.

  1. Anfrage Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und teilen Sie uns die grundlegenden Angaben mit — Anzahl der Teilnehmer, Art der Tätigkeiten (Dächer, Leitern, Gerüste, Bühnen, Aushebungen) und den Ort, an dem Sie die Schulung benötigen.

  2. Beurteilung und Terminvereinbarung Wir beurteilen gemeinsam, welche Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe Ihre Mitarbeiter tatsächlich ausführen, und passen den Schulungsumfang entsprechend an. Wir vereinbaren einen geeigneten Termin und die Form — Theorie in Präsenz oder online und praktisches Training in Präsenz.

  3. Theoretische Vorbereitung Der Dozent behandelt den Rechtsrahmen (Verordnung Nr. 147/2013 Slg. und § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.), Risiken des Absturzes aus der Höhe und in die Tiefe, kollektive und persönliche Absturzsicherung und sichere Verfahren bei konkreten Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen.

  4. Praktisches Training mit PSA gegen Absturz Die Teilnehmer üben in Präsenz das richtige Anlegen und die Überprüfung des Auffanggurts, des Falldämpfers und der Verankerung und werden mit dem Vorgehen zur Rettung eines nach einem Sturz aufgefangenen Mitarbeiters vertraut gemacht.

  5. Unterweisungsnachweis Nach der Schulung erstellen wir einen Unterweisungsnachweis und weisen Sie auf die Wiederholungsfrist von mindestens einmal alle 12 Monate gemäß § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. hin.

Unverbindliche Terminvereinbarung für die Schulung Arbeiten in der Höhe

Ausweis versus Unterweisung — häufige Irrtümer

Für gewöhnliche Tätigkeiten in der Höhe und über freier Tiefe wird kein Ausweis ausgestellt. Es handelt sich um eine Unterweisung der Mitarbeiter gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. und der Verordnung Nr. 147/2013 Slg., deren Ergebnis ein Unterweisungsnachweis ist. Diese Schulung ist nicht mit Qualifikationen zu verwechseln, bei denen ein Bedienerausweis ausgestellt wird — zum Beispiel die Bedienung von fahrbaren Arbeitsbühnen. Seilzugang und Klettertechnik werden gesondert beurteilt und sind nicht Gegenstand dieser Schulung.

Die Schulung für Arbeiten in der Höhe knüpft an die umfassende BOZP-Sicherstellung im Unternehmen an. Wenn Sie eine vollständige BOZP-Schulung der Mitarbeiter oder eine externe BOZP-Sicherstellung benötigen, lesen Sie den Dienst Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Bei Gerüstarbeiten ist auch der Gerüstbauer-Kurs relevant.

PunktWertRechtsgrundlage
Definition von Arbeit in der Höhe und über freier TiefeGefährdung durch Absturz, Durchbruch oder Abrutschen aus der Höhe oder in die Tiefe§ 2 písm. j) Verordn. Nr. 147/2013 Slg.
Rechtsgrundlage der UnterweisungUnterweisung der Mitarbeiter§ 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Wiederholungsfristmindestens einmal alle 12 Monate§ 3 ods. 1 Verordn. Nr. 147/2013 Slg.
Absturzsicherung ab Höheab 1,5 mAnlage Nr. 6 Punkt 1.1 písm. a) Verordn. Nr. 147/2013 Slg.
Sicherung der Wände von Handaushebungenab Tiefe > 1,3 m (bebaut) / > 1,5 m (unbebaut)Anlage Nr. 2 Punkt 5.5 Verordn. Nr. 147/2013 Slg.
Erdarbeiten und AushebungenAnforderungen an die Sicherheit bei Aushebungen§ 10 und Anlage Nr. 2 Verordn. Nr. 147/2013 Slg.
Nachweis nach der SchulungUnterweisungsnachweis (ohne Ausweis)§ 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

Was die Schulung abdeckt

Absturzrisiken aus der Höhe und in die Tiefe

Arbeit in der Höhe und über freier Tiefe ist gemäß § 2 písm. j) der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. die Gefährdung durch Absturz, Durchbruch oder Abrutschen aus der Höhe oder in die Tiefe. Die Teilnehmer lernen, diese Risiken bei konkreten Tätigkeiten zu erkennen — auf Dächern, Leitern, Gerüsten, Bühnen und an den Rändern von Aushebungen, Gruben und Behältern.

Kollektive versus persönliche Absturzsicherung

Vorrang hat stets die kollektive Sicherung (Geländer, Schutzumzäunung, Auffangkonstruktionen und Netze) vor der persönlichen. Persönliche Absturzsicherungsmittel werden dort eingesetzt, wo kollektive Sicherung nicht möglich ist oder nicht ausreicht. Absturzsicherung ist ab einer Höhe von 1,5 m gemäß Anlage Nr. 6 Punkt 1.1 písm. a) der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. erforderlich.

PSA gegen Absturz — Gurt, Dämpfer, Verankerung

Praktisches Training des richtigen Anlegens und der Überprüfung von Absturzsicherungsausrüstung: Auffanggurt, Falldämpfer, Verbindungs- und Auffangmittel sowie Ankerpunkte. Die Teilnehmer üben, wie sie die Mittel vor der Verwendung überprüfen und wie sie sie richtig verankern.

Leitern und Gerüste

Sichere Verwendung von Leitern und Arbeiten auf Gerüsten — Standfestigkeit, Tragfähigkeit, richtige Aufstellung und Kontrolle vor der Verwendung. Die Teilnehmer werden mit Risiken dieser Arbeitsmittel und mit Verfahren zu ihrer Vorbeugung vertraut gemacht.

Arbeiten bei Aushebungen und über freier Tiefe

Erdarbeiten und Aushebungen regelt § 10 und Anlage Nr. 2 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. Wände von Hand ausgehobener Aushebungen müssen ab einer Tiefe von mehr als 1,3 m im bebauten Gebiet und mehr als 1,5 m im unbebauten Gebiet gesichert werden (Anlage Nr. 2 Punkt 5.5). Dazu gehört auch das sichere Bewegen an den Rändern von Aushebungen, Gruben und Behältern.

Rettung nach einem Sturz

Die Arbeit mit persönlichen Absturzsicherungsmitteln erfordert auch die Bereitschaft zur Rettung eines Mitarbeiters, der nach einem Sturz im Gurt aufgefangen wurde. Die Teilnehmer werden damit vertraut gemacht, warum die schnelle Rettung wichtig ist und welche Verfahren und Mittel vorbereitet sein müssen.

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  • Erfahrene Dozenten mit Praxis in der Arbeitssicherheit
  • Theorie in Präsenz und online, praktisches Training mit PSA in Präsenz
  • Schulung individuell auf Ihre tatsächlichen Tätigkeiten und Arbeitsplätze zugeschnitten
  • Wir erstellen den Unterweisungsnachweis und überwachen die Wiederholungsfrist
  • Schulungen in der gesamten Slowakei

Dauer

1 Stunde

Format

Online und in Präsenz

Ich interessiere mich für den Kurs

Stručná odpoveď

Die Schulung für Arbeiten in der Höhe und über freier Tiefe ist eine Unterweisung von Mitarbeitern gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. und der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. Sie betrifft jeden, der auf Dächern, Leitern, Gerüsten, Bühnen oder an den Rändern von Aushebungen und Gruben arbeitet. Absturzsicherung ist ab einer Höhe von 1,5 m erforderlich und die Schulung wird mindestens einmal alle 12 Monate wiederholt. Es wird kein Ausweis ausgestellt — das Ergebnis ist ein Unterweisungsnachweis.

Časté otázky – Höhenarbeit-Schulung

Absturzsicherung ist an Arbeitsplätzen und Verkehrswegen über freier Tiefe ab einer Höhe von 1,5 m gemäß Anlage Nr. 6 Punkt 1.1 písm. a) der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. erforderlich. Vorrang hat die kollektive Sicherung (z. B. Geländer oder Schutzumzäunung); persönliche Schutzausrüstungsgegenstände gegen Absturz werden dort eingesetzt, wo kollektive Sicherung nicht möglich ist oder nicht ausreicht.

Arbeit in der Höhe und über freier Tiefe ist gemäß § 2 písm. j) der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. eine Arbeit, bei der der Mitarbeiter durch Absturz, Durchbruch oder Abrutschen aus der Höhe oder in die Tiefe gefährdet ist. „Über freier Tiefe" bedeutet also nicht nur Arbeit hoch über dem Boden, sondern auch Arbeit an den Rändern von Aushebungen, Gruben, Behältern oder Öffnungen, wo Gefahr des Hineinfallens oder Abrutschens in die Tiefe besteht.

Die Unterweisung von Mitarbeitern über die Gewährleistung der Sicherheit bei Tätigkeiten in der Höhe und über freier Tiefe wird gemäß § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. mindestens einmal alle 12 Monate wiederholt. Dabei handelt es sich um eine eigenständige Frist gemäß dieser Verordnung; sie darf nicht mit dem Dreijahres-Zyklus der Wiederholungsunterweisung verwechselt werden, den § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. für die sonstige Unterweisung vorschreibt.

Nein. Für gewöhnliche Tätigkeiten in der Höhe und über freier Tiefe wird kein Ausweis ausgestellt. Es handelt sich um eine Unterweisung von Mitarbeitern gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. und der Verordnung Nr. 147/2013 Slg., deren Ergebnis ein Unterweisungsnachweis ist, kein Ausweis zur Bedienung. Seilzugang und Klettertechnik werden gesondert beurteilt und sind nicht Gegenstand dieser Schulung.

Die Schulung betrifft jeden Mitarbeiter, der Tätigkeiten ausführt, bei denen Absturzgefahr aus der Höhe oder in die Tiefe besteht — Mitarbeiter auf Dächern, Leitern, Gerüsten und Bühnen sowie diejenigen, die an den Rändern von Aushebungen, Gruben und Behältern arbeiten. Der Arbeitgeber ist gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. verpflichtet, solche Mitarbeiter vor der Aufnahme dieser Tätigkeit zu unterweisen und die Unterweisung regelmäßig zu wiederholen.

Ja. Erdarbeiten und Aushebungen regelt § 10 und Anlage Nr. 2 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. Die Wände von Hand ausgehobener Aushebungen müssen ab einer Tiefe von mehr als 1,3 m im bebauten Gebiet und mehr als 1,5 m im unbebauten Gebiet gemäß Anlage Nr. 2 Punkt 5.5 gesichert werden. Die Schulung deckt auch das sichere Bewegen und Arbeiten an den Rändern von Aushebungen und Gruben ab.

Den theoretischen Teil der Unterweisung kann man in Präsenz und online absolvieren. Das praktische Training mit persönlichen Schutzausrüstungsgegenständen gegen Absturz — Anlegen des Auffanggurts, des Falldämpfers und der Verankerung — empfehlen wir in Präsenz, damit die Mitarbeiter die Verfahren tatsächlich üben. Die Wiederholungsfrist von mindestens einmal alle 12 Monate gemäß § 3 ods. 1 der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. gilt gleichermaßen für Präsenz- und Online-Theorie.

Nach der Schulung erstellen wir einen Unterweisungsnachweis für den Mitarbeiter, der die Erfüllung der Pflicht gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. und der Verordnung Nr. 147/2013 Slg. belegt. Dieser Nachweis dient dem Arbeitgeber als Dokument bei einer Kontrolle der Arbeitsinspektion. Es handelt sich nicht um einen Ausweis zur Bedienung — Tätigkeiten in der Höhe und über freier Tiefe werden durch Unterweisung geregelt, nicht durch Ausstellung eines Ausweises.

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