Erste-Hilfe-Schulung
Wir bereiten Ihre benannten Mitarbeiter vor, damit sie bei einem Arbeitsunfall oder einer plötzlichen Erkrankung handeln können — vom Herbeirufen des Rettungsdienstes über die Herzdruckmassage bis zur Blutstillung. Die Erste-Hilfe-Leistung am Arbeitsplatz sichert der Arbeitgeber gemäß § 8 ods. 1 písm. a) Punkt 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Wir schulen in Präsenz mit praktischem Training, die Theorie kann auch online absolviert werden.

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Was ist die Erste-Hilfe-Schulung am Arbeitsplatz
Erste-Hilfe-Schulung am Arbeitsplatz ist die Unterweisung von Mitarbeitern über das richtige Vorgehen im Falle eines plötzlichen Erkrankungsanfalls oder einer Verletzung am Arbeitsplatz — noch bevor der Rettungsdienst eintrifft. Sie ist eine direkte gesetzliche Pflicht, die sich aus § 20 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit ergibt.
Gemäß § 20 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. ist der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Tätigkeiten und der Risikobeurteilung Mitarbeiter für die Erste Hilfe zu benennen und auszubilden. Weitere Einzelheiten, insbesondere welche Kategorien von innerbetrieblichen Ersthelfern an welchem Arbeitsplatz tätig sein müssen, regelt die Verordnung des Gesundheitsministeriums der Slowakischen Republik Nr. 500/2006 Slg. über die Berufsausbildung und Schulung in der Ersten Hilfe. Diese Schulung ist also keine Aktivität nach Wahl — sie ist eine gesetzliche Pflicht, die für jeden Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter gilt.
Gut ausgebildete Ersthelfer können im Falle einer plötzlichen Herzrhythmusstörung, eines Sturzes aus der Höhe, einer Vergiftung oder einer anderen lebensbedrohlichen Situation auf dem Weg des Rettungsdienstes überbrückend einspringen — und genau diese Überbrückungszeit entscheidet oft darüber, wie die Situation ausgeht. Die Erste-Hilfe-Schulung hängt eng mit der BOZP-Schulung zusammen und ergänzt sie um die Erste-Hilfe-Dimension.
Wann die Schulung verpflichtend ist — Rechtsgrundlage
Die Pflicht zur Schulung in der Ersten Hilfe ergibt sich aus mehreren Ebenen der Rechtsvorschriften:
- § 20 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. — schreibt die Pflicht des Arbeitgebers vor, Mitarbeiter für die Erste Hilfe zu benennen und auszubilden.
- Verordnung Nr. 500/2006 Slg. — regelt Einzelheiten der Berufsausbildung und Schulung in der Ersten Hilfe, drei Kategorien von innerbetrieblichen Ersthelfern (A, B, C), ihren Umfang und ihre Periodizität.
- § 2 der Verordnung Nr. 500/2006 Slg. — schreibt die Durchführung einer Risikobeurteilung vor, auf deren Grundlage der Umfang und die Häufigkeit der Schulung bestimmt werden.
Die Pflicht gilt für jeden Arbeitgeber unabhängig von der Branche und Betriebsgröße. Die konkreten Anforderungen hängen von der Art der Tätigkeiten und den Ergebnissen der Risikobeurteilung ab — ein Büro mit geringem Risiko benötigt einen anderen Umfang als eine Produktionshalle oder ein Labor.
| Kategorie des innerbetrieblichen Ersthelfers | Wofür geeignet | Umfang der Schulung |
|---|---|---|
| A — Basissthelfer | Betriebe mit geringem Risiko, Verwaltung, Handel | Basisschulung — Basis-CPR, stabile Seitenlage, Alarmierung |
| B — Betrieblicher Ersthelfer | Betriebe mit mittlerem Risiko, Produktion, Bauwesen | Erweiterter Erste-Hilfe-Umfang einschließlich AED |
| C — Spezialisierter betrieblicher Ersthelfer | Betriebe mit hohem Risiko, Arbeit mit gefährlichen Stoffen | Umfangreiche Ausbildung mit speziellen Verfahren für das konkrete Risiko |
Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung, welche Kategorie des innerbetrieblichen Ersthelfers Ihre Mitarbeiter gemäß der Verordnung Nr. 500/2006 Slg. sein müssen, und passen den Schulungsumfang entsprechend an.
Was Sie in der Erste-Hilfe-Schulung lernen
Der Schulungsinhalt richtet sich nach dem Umfang der Kategorie des innerbetrieblichen Ersthelfers und nach den konkreten Risiken Ihres Arbeitsplatzes. Den Kernteil bildet immer das praktische Training mit Übungsmodellen.
Herzdruckmassage (CPR) und AED
Bei einem Herzstillstand ist jede Minute entscheidend. Das Ziel der Schulung ist es, dass jeder Teilnehmer danach ohne Zögern mit der Herzdruckmassage beginnen und einen AED-Defibrillator verwenden kann. Die Teilnehmer üben an einem Übungsmodell das richtige Anlegen der Hände, die Frequenz und Tiefe der Kompressionen und die Kombination mit der Beatmung.
Bewusstlosigkeit und stabile Seitenlage
Eine bewusstlose Person, die atmet, ist in Rückenlage durch Erstickung gefährdet. Die stabile Seitenlage ist daher eine der grundlegenden Maßnahmen — die Teilnehmer üben, wann sie angewendet wird, wie die Person richtig gelagert wird und wie sie bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überwacht wird.
Blutstillung und Verbandsanlage
Schnitte, Quetschungen und Wunden sind die häufigsten Verletzungen am Arbeitsplatz. Die Teilnehmer lernen das richtige Verfahren zur Blutstillung, die Verwendung von Druckverbänden und die korrekte Anlage eines Verbands. Bei bestimmten Arbeitsplätzen (zum Beispiel bei Arbeit mit rotierenden Maschinen) schulen wir auch den Umgang mit einem Tourniquet.
Weitere im Schulungsprogramm enthaltene Situationen
Abhängig vom Schulungsumfang (Kategorie A, B oder C) umfasst die Schulung auch:
- Erstickung — Vorgehen bei einem fremdkörperbedingten Atemwegsverschluss (Heimlich-Handgriff, Rückenschläge).
- Verbrennung und Verbrühung — Kühlung, Schutz der Wunde, Verbot des Entfernens von Kleidung.
- Knochenbruch und Prellung — Ruhigstellung des verletzten Gliedmaßes, Transport.
- Vergiftung — Vorgehen bei Inhalation, Einnahme oder Hautkontakt mit gefährlichen Stoffen.
- Hitzschlag und Unterkühlung — Erkennung und erster Eingriff.
- Zuckerkrankheit — hypoglykämische Krise — Erkennung und Vorgehen.
- Alarmierung des Rettungsdienstes — wie man den Rettungsdienst richtig ruft, welche Informationen man angibt und wie lange man am Apparat bleibt.
Wie das Vorgehen bei der Ersten Hilfe aussieht
Das Vorgehen bei der Ersten Hilfe basiert auf dem international anerkannten Konzept der BLS-Kette (Basic Life Support) — einer Abfolge von Maßnahmen, bei denen jeder Schritt zählt und deren Reihenfolge bei einem Herzstillstand Menschenleben rettet. Die Kette beginnt mit der Erkennung und Alarmierung und endet mit dem Einsatz einer Defibrillation.
- 1. Erkennung — Ansprechen der Person, Überprüfung des Bewusstseins und der Atmung.
- 2. Alarm — sofortige Alarmierung des Rettungsdienstes unter der Nummer 112 oder 155.
- 3. CPR — Beginn der Herzdruckmassage (30 Kompressionen + 2 Beatmungen oder ausschließlich Kompressionen).
- 4. AED — schnellstmöglicher Einsatz eines Defibrillators — jede Minute ohne Defibrillation verringert die Überlebenschance um 10 %.
- 5. Fortgeschrittene Versorgung — Übergabe des Patienten an den Rettungsdienst und Kommunikation der Maßnahmen.
Häufiges Missverständnis — Erste Hilfe braucht keine Arztausbildung. Herzdruckmassage und AED-Nutzung können alle Laien nach einer kurzen Schulung erlernen. Ungeschulte Person, die CPR beginnt, ist immer besser als keine Erste Hilfe — und ein AED leitet den Ersthelfer durch Sprachanweisungen, sodass er keine Diagnose stellen muss.
Wie wir die Schulung sicherstellen
Die Erste-Hilfe-Schulung führen wir in Ihren Räumlichkeiten durch — so sparen Sie die Zeit der Mitarbeiter und können das Training an Ihren tatsächlichen Arbeitsplatz anpassen.
Anfrage Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und teilen Sie uns die grundlegenden Angaben mit — Anzahl der Teilnehmer, Art der Tätigkeiten und Risiken des Arbeitsplatzes sowie ob Sie auch einen AED-Defibrillator haben oder anschaffen möchten.
Beurteilung des Umfangs entsprechend den Risiken des Arbeitsplatzes Wir passen den Inhalt der Erste-Hilfe-Schulung den tatsächlichen Risiken Ihres Arbeitsplatzes an — ein Büro hat andere Prioritäten als ein Produktionsbetrieb, ein Labor oder ein Betrieb mit Fahrzeugeinsatz. Der Schulungsumfang hängt von der Risikobeurteilung gemäß § 2 der Verordnung Nr. 500/2006 Slg. und von der Anzahl der Mitarbeiter ab.
Theoretische Vorbereitung Theorie behandelt Grundlagen der ersten Hilfe — Erkennung von Zustands- und Verletzungsarten, Reihenfolge der Verfahren, Ersteinsatz und Kommunikation mit dem Rettungsdienst. Pädagogisch aufgebaut, damit die Teilnehmer das Verfahren verstehen und nicht nur mechanisch memorieren.
Praktisches Training — Übung am Modell Der Schwerpunkt der Schulung liegt auf der praktischen Übung. Die Teilnehmer üben die Herzdruckmassage an einem Übungsmodell (CPR), die Nutzung eines AED-Defibrillators, stabile Seitenlage, Blutstillung und Verbandsanlage, sowie Überprüfung des Bewusstseins und der Atmung bei einer bewusstlosen Person.
Unterweisungsnachweis und Evidenz Nach der Schulung erstellen wir einen schriftlichen Unterweisungsnachweis im Erste-Hilfe-Bereich für jeden Teilnehmer. Im Falle eines innerbetrieblichen Ersthelfers erstellen wir auch den Nachweis für eine der drei Kategorien (A, B, C) gemäß der Verordnung Nr. 500/2006 Slg. Wir weisen auf die nächsten Wiederholungsfristen hin.
Wie wir die Schulung sicherstellen
Für die Schulung benötigen wir ausreichend Platz für das praktische Training mit Übungsmodellen — in der Regel eine Fläche von 3 × 3 m pro Gruppe von 6 Teilnehmern. Wir bringen alle notwendigen Hilfsmittel mit — Übungsmodell, Defibrillatorsimulator, Verbandsmaterial und Schulungsunterlagen. Für die Gruppen von 6 Teilnehmern plant man mindestens 2–3 Stunden. Bei größeren Gruppen wechseln wir uns in Untergruppen ab, damit jeder ausreichend praktisch übt.
Die Schulung kann auf Slowakisch oder auf Deutsch durchgeführt werden — wir berücksichtigen die Sprachzusammensetzung Ihres Teams.
Wenn Sie auch eine komplexe BOZP-Sicherstellung suchen — einschließlich Risikobeurteilung, Dokumentation und laufender Betreuung — lesen Sie den Arbeitssicherheitsdienst. Die Erste-Hilfe-Schulung ist ein Teil dieser umfassenden Sicherstellung, kann aber auch unabhängig bestellt werden.
Was die Erste-Hilfe-Schulung umfasst
Herzdruckmassage (CPR)
Erkennung eines Herz-Kreislauf-Stillstands, Herzmassage und Beatmung, Reanimation eines Erwachsenen, eines Kindes und eines Säuglings sowie Bedienung des automatisierten externen Defibrillators (AED), falls am Arbeitsplatz vorhanden. Geübt wird am Reanimationsmodell.
Blutstillung und Wundversorgung
Versorgung äußerer und arterieller Blutungen, Druckverband und Tourniquet, Wundversorgung, Behandlung von Verbrennungen und offenen Knochenbrüchen, Verhinderung großen Blutverlusts und Erkennung und Behandlung eines Schocks.
Häufigste Arbeitsunfälle und plötzliche Erkrankungen
Vorgehen bei Stürzen, Prellungen und Knochenbrüchen, Verbrennungen, Verätzungen durch Chemikalien, Stromschlag, Bewusstlosigkeit, Erstickung und Fremdkörperverschluss sowie bei plötzlichen Erkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall, Kollaps).
Herbeirufen von Hilfe und Kommunikation mit dem Rettungsdienst
Richtiges Herbeirufen des Rettungsdienstes unter der Nummer 155 und der Notrufnummer 112, was dem Disponenten zu melden ist, Einweisung der Rettungskräfte zum Einsatzort und Mitwirkung bis zu ihrem Eintreffen.
Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen
Ausstattung und Kontrolle des Erste-Hilfe-Koffers, Rolle der benannten Mitarbeiter, Notfallplan und Abfolge der Schritte bei einem außergewöhnlichen Ereignis so, dass ihnen Evakuierung und Rettungsarbeiten gemäß § 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. anschließen.
Praktisches Training
Modellsituationen aus dem realen Umfeld Ihres Unternehmens, Training am Modell und Einüben der gesamten Abfolge der Rettung der Überlebenskette vom Herbeirufen der Hilfe bis zur Übergabe des Verletzten an die Rettungskräfte.
Warum Alpha Safety wählen?
- Dozenten mit praktischer Erfahrung in der Ersten-Hilfe-Leistung
- Praktisches Training am Modell und Modellsituationen aus Ihrem Umfeld
- Inhalt individuell auf die Risiken des konkreten Arbeitsplatzes zugeschnitten
- Schulungen in der gesamten Slowakei, in Präsenz und Online-Theorie
- Nachweisbarer Unterweisungsnachweis für die Kontrolle
Dauer
4 Stunden
Format
Online und in Präsenz
Stručná odpoveď
Die Erste-Hilfe-Schulung am Arbeitsplatz bereitet die benannten Mitarbeiter vor, bei einem Unfall oder einer plötzlichen Erkrankung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes handeln zu können — Hilfe herbeirufen, Reanimation durchführen und Blutstillung vornehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern für die Erste Hilfe zu benennen und durch fachkundige Personen auszubilden gemäß § 8 ods. 1 písm. a) Punkt 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Wir schulen in Präsenz mit praktischem Training.
Časté otázky – Erste-Hilfe-Schulung
Der Arbeitgeber ist gemäß § 8 ods. 1 písm. a) Punkt 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern für die Erste-Hilfe-Leistung sowie für die Durchführung von Rettungsarbeiten und Evakuierung zu benennen und regelmäßig durch fachkundige Personen auszubilden. Nicht jeder Mitarbeiter muss ausgebildet sein — ausgebildet müssen diejenigen sein, die der Arbeitgeber für diese Aufgaben benennt, und es muss ihrer ausreichend viele geben im Verhältnis zur Betriebsgröße, den Risiken und der Betriebsanordnung.
Das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. bestimmt keine konkrete Anzahl — in § 8 ods. 1 písm. a) Punkt 3 spricht es von einer „ausreichenden Anzahl" von Mitarbeitern. Die Ausreichendheit beurteilt der Arbeitgeber nach der Anzahl der Mitarbeiter, dem Charakter und den Risiken der Arbeit, der Anzahl der Arbeitsplätze, der Schichtbetriebsweise und der Raumfläche. Das Ziel ist, dass in jeder Schicht und an jedem Arbeitsplatz stets eine Person anwesend ist, die in der Lage ist, Erste Hilfe zu leisten.
Das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. bestimmt für die Erste Hilfe keine feste Frist — in § 8 ods. 1 písm. a) Punkt 3 schreibt es vor, Mitarbeiter „regelmäßig auszubilden". In der Praxis wird die Periodizität in der Regel an den allgemeinen Zyklus der Wiederholungsunterweisung von mindestens einmal alle drei Jahre gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes geknüpft. Da sich praktische Fertigkeiten (insbesondere Reanimation) ohne Training schnell verflüchtigen, empfehlen wir häufigere Wiederholungen.
Gemäß § 8 ods. 1 písm. a) Punkt 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. sollen Mitarbeiter durch eine fachkundige Person ausgebildet werden. Bei der Ersten Hilfe handelt es sich in der Praxis um eine Person mit medizinischer Qualifikation oder einen Dozenten mit einschlägiger Fachausbildung, der aktuelle Verfahren vermitteln und das praktische Reanimationstraining leiten kann. Unsere Schulungen werden von Dozenten mit praktischer Erfahrung in der Ersten-Hilfe-Leistung geleitet.
Nein. Der akkreditierte Erste-Hilfe-Kurs für Führerscheinbewerber gehört in den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsministeriums und richtet sich nach besonderen Vorschriften über Erste-Hilfe-Anbieter und -Kurse. Die betriebliche Erste-Hilfe-Schulung am Arbeitsplatz ist Teil der Fürsorge für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit gemäß § 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. — ihr Ziel ist es, die benannten Mitarbeiter auf Verletzungen und plötzliche Erkrankungen im konkreten Arbeitsumfeld vorzubereiten.
Den theoretischen Teil — Erste-Hilfe-Grundsätze, Vorgehen bei der Alarmierung, Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen — kann man auch online absolvieren. Praktische Fertigkeiten, insbesondere das Training der Herzdruckmassage und der AED-Nutzung am Übungsmodell, werden jedoch nur in Präsenz effektiv erworben. Wir empfehlen daher ein Modell, bei dem die Theorie online stattfindet und das praktische Training in Präsenz direkt bei Ihnen im Unternehmen.
Nach der Schulung stellen wir eine Bestätigung über die Absolvierung aus und erstellen einen Nachweis mit Datum, Inhalt und Liste der Teilnehmer. Dieser Nachweis belegt bei der Arbeitsinspektion, dass der Arbeitgeber seiner Pflicht nachgekommen ist, Mitarbeiter für die Erste-Hilfe-Leistung zu benennen und auszubilden gemäß § 8 ods. 1 písm. a) Punkt 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Es handelt sich um einen Unterweisungs- und Ausbildungsnachweis, keinen landesweit gültigen Ausweis.
Die Schulung deckt die gesamte Überlebenskette ab: Erkennung eines lebensbedrohlichen Zustands, Alarmierung des Rettungsdienstes unter der Nummer 155 und der Notrufnummer 112, Herzdruckmassage einschließlich AED-Nutzung, Blutstillung, Wundversorgung, Versorgung bei Verbrennungen und Knochenbrüchen, Vorgehen bei Bewusstlosigkeit, Erstickung, Stromschlag und Verätzung sowie Schockbehandlung. Den Inhalt passen wir stets den tatsächlichen Risiken Ihres Arbeitsplatzes an.
Ja. § 8 ods. 1 písm. a) Punkt 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. verbindet in einer Pflicht die Ausbildung von Mitarbeitern für die Erste-Hilfe-Leistung, für die Durchführung von Rettungsarbeiten und für die Evakuierung. Die Erste Hilfe ist daher Teil der Notfallbereitschaft des Unternehmens zusammen mit dem Brandschutz und der BOZP-Schulung. Daher verknüpfen wir bei der Schulung die Erste-Hilfe-Leistung mit dem Evakuierungs- und Hilfealarmierungsverfahren.
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