Ausbildung zum Betrieb ausgewählter Baumaschinen und -geräte
Sichern Sie sich den Nachweis zum Betrieb von Baumaschinen. Wir bereiten Sie und Ihre Mitarbeiter auf deren sichere Bedienung vor — die Schulung absolvieren Sie online und in Präsenz und schließen sie mit einer Wissensüberprüfung ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie einen gültigen Nachweis der Fachbefähigung.

Interesse an diesem Kurs?
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns mit Termin, meist innerhalb von 24 Stunden.
Was ist der Kurs zur Bedienung von Baumaschinen
Der Kurs zur Bedienung von Baumaschinen ist eine Fachausbildung, nach deren Abschluss Sie den Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung zur Bedienung erhalten — einen Nachweis gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg., der Sie zur Bedienung ausgewählter Baumaschinen und -geräte im Bauwesen berechtigt.
Die ausgewählten Baumaschinen sind in Anlage Nr. 1a Buchst. q) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aufgeführt (Zulassungsgruppe 08.1). Den Nachweis stellt die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus, nicht das Arbeitsinspektorat. Verwandt ist auch der Kurs zur Bedienung von Landmaschinen und Forstmaschinen; umfassende BOZP-Schulungen bieten wir ebenfalls an.
Für wen ist der Kurs bestimmt
Der Kurs richtet sich an Einzelpersonen, die im Bauwesen Maschinen bedienen, sowie an Unternehmen, die eine fachlich qualifizierte Bedienung sicherstellen müssen.
Für Einzelpersonen
Der Nachweis für die Bedienung von Baumaschinen ist eine gesuchte Qualifikation im Bauwesen. Die Bedienung dieser Maschinen ist mit erhöhtem Risiko verbunden, weshalb die fachliche Eignung bei den meisten Arbeitgebern Einstellungsvoraussetzung ist.
Für Unternehmen und Arbeitgeber
Gemäß § 6 und § 12 ods. 2 písm. d) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. darf ein Arbeitnehmer diese Maschinen nur auf Grundlage eines Nachweises und einer Beauftragung bedienen. Der Nachweis ist an eine bestimmte Person gebunden; bei einer Kontrolle ohne Nachweis drohen Geldstrafen, bei einem Unfall auch strafrechtliche Verantwortung.
Arten von Baumaschinen und Gruppen
Die ausgewählten Baumaschinen werden gemäß Anlage Nr. 1a Buchst. q) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. in folgende Arten unterteilt:
| Art der Maschinen | Beispiele |
|---|---|
| Erdbaumaschinen | Bulldozer, Bagger und Tiefbagger, Be- und Entlademaschine, Fräse und Rillenfräse, Scraper, Rohrlegemaschine, Walze |
| Maschinen zur Herstellung und Verarbeitung von Baustoffen | Maschinen zur Herstellung, Verarbeitung und Aufbereitung von Baustoffen und Beton |
| Sonstige Baumaschinen und -geräte | Spezialmaschinen, die bei Bauarbeiten gemäß Anlage Nr. 1a verwendet werden |
Nachweis, kein „Ausweis”: Das Ergebnis ist der Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung (§ 16 ods. 1 písm. b), kein Ausweis oder Bescheinigung — diese werden für andere Tätigkeiten ausgestellt (z. B. Kranführer oder Anschläger). Umgangssprachlich wird der Nachweis auch „Maschinenführerausweis” genannt, die offizielle Bezeichnung lautet jedoch Nachweis.
Kursinhalt und Abschlussprüfung
Der Kurs basiert auf der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. und hat einen Mindestumfang von 16 Stunden grundlegender Fachausbildung. Er darf nur von der zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person für die Gruppe 08.1 durchgeführt werden.
Theoretischer und praktischer Teil
Die Theorie umfasst Rechtsvorschriften, Konstruktion und Wartung der Maschinen, sichere Arbeitspraktiken und Risiken beim Betrieb. Die praktische Bedienung eines konkreten Geräts wird nach slowakischer Regelung direkt beim Arbeitgeber erworben (Einweisung) — der Kurs bestätigt die fachliche Eignung; die praktische Einweisung können wir auf Anfrage arrangieren.
Abschlussprüfung
Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Nachweis zur Bedienung von Baumaschinen ausgestellt.
Rechtsgrundlage, Pflichten und Sanktionen
Die Bedienung von Baumaschinen ist durch das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. und die Verordnung Nr. 356/2007 Slg. geregelt.
Wichtigste Vorschriften
Der Nachweis wird gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. für die in Anlage Nr. 1a Buchst. q) genannte Tätigkeit ausgestellt. Voraussetzung für die Ausstellung ist ein Mindestalter von 18 Jahren und die gesundheitliche Eignung (§ 16 ods. 2 und 4). Der Nachweis muss die Registriernummer, die Registriernummer der Zulassung der Schulungsorganisation sowie die Rechtsvorschrift, nach der er ausgestellt wird, enthalten (§ 16 ods. 5).
Sanktionen bei Verstößen
Stellt das Arbeitsinspektorat fest, dass der Arbeitgeber die Bedienung von Maschinen ohne fachliche Eignung zugelassen hat, drohen gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. folgende Geldstrafen:
| Verstoß | Geldstrafe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verstoß gegen BOZP-Vorschriften (Arbeitgeber) | bis zu 100 000 € | § 19 ods. 1 písm. a) |
| Unfall mit schwerer Körperverletzung / mit Todesfolge | mindestens 20 000 € / mindestens 33 000 € | § 19 ods. 1 písm. a) |
| Schwerwiegender Verstoß gegen BOZP-Pflichten | von 1 000 € bis 200 000 € | § 19 ods. 2 písm. b) |
Achtung — Ausstellung durch OPVV, nicht das Inspektorat: Den Nachweis stellt die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person (Schulungsorganisation mit NIP-Berechtigung) aus. Das Arbeitsinspektorat entzieht den Nachweis lediglich bei schwerwiegendem Verstoß (§ 16 ods. 11).
Nachweis, Gültigkeit und Erneuerung
Der Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Seine Gültigkeit ist an die laufende Erfüllung der Pflichten (§ 16 ods. 12) geknüpft:
- Wiederholungsunterweisung: mindestens einmal alle 3 Jahre (§ 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Dies ist das gesetzliche Mindestmaß — einige Unternehmen geben kürzere Intervalle (12 oder 24 Monate) auf der Grundlage interner STN oder Betriebsregeln an, das Gesetz schreibt jedoch drei Jahre vor.
- Aktualisierungsweiterbildung (AOP): innerhalb von 5 Jahren ab der Ausstellung und danach jeweils innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 8); der Umfang beträgt mindestens 6 Stunden.
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (LPP): innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 6); bei Verlust der gesundheitlichen Eignung verliert der Nachweis seine Gültigkeit.
Wiederholungsunterweisung (3 Jahre) und Aktualisierungsweiterbildung (5 Jahre) sind zwei selbständige Pflichten — die eine ersetzt die andere nicht. Für Ihr Unternehmen können wir beide Fristen verfolgen und rechtzeitig daran erinnern.
So erhalten Sie den Nachweis — Schritt für Schritt
Der Weg zum Nachweis umfasst fünf Schritte — unser Team begleitet Sie vom ärztlichen Gutachten bis zur Ausstellung des Nachweises.
Ärztliches Gutachten Besorgen Sie sich ein ärztliches Gutachten über Ihre gesundheitliche Eignung für die Arbeit — bei der Ausstellung des Nachweises darf es nicht älter als sechs Monate sein (§ 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.).
Anmeldung und Terminvereinbarung Nehmen Sie Kontakt mit uns auf — mit der Anzahl der Teilnehmer und den Gruppen von Baumaschinen, die sie bedienen werden. Wir vereinbaren Termin und Umfang.
Theoretische Vorbereitung Der Dozent behandelt die Rechtsvorschriften, Konstruktion und Wartung der Maschinen, sichere Arbeitspraktiken und BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)-Grundsätze. Die grundlegende Fachausbildung hat einen Mindestumfang von 16 Stunden.
Abschlussprüfung Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft.
Ausstellung des Nachweises Nach erfolgreichem Abschluss stellt Ihnen die zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person den Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung zur Bedienung von Baumaschinen aus. Wir weisen Sie auf die Fristen für die Wiederholungsunterweisung, LPP und die Aktualisierungsweiterbildung hin.
Teilnahmevoraussetzungen, Fristen und Rechtsgrundlage
| Position | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Mindestalter | mindestens 18 Jahre | § 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Gesundheitliche Eignung | ärztliches Gutachten, nicht älter als 6 Monate | § 16 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Qualifikationsnachweis | Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung (Gruppe 08.1, ausgestellt durch OPVV) | § 16 ods. 1 písm. b) + Anlage Nr. 1a Buchst. q) |
| Mindestumfang der Ausbildung | ZOP mindestens 16 Stunden | Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Anlage Nr. 8) |
| Wiederholungsunterweisung | mindestens einmal alle 3 Jahre | § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Aktualisierungsweiterbildung | innerhalb von 5 Jahren (Umfang mindestens 6 Std.) | § 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
| Gültigkeit des Nachweises | auf unbestimmte Zeit (bei Erfüllung der Pflichten) | § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. |
Kursumfang
Teilnahmevoraussetzungen
Abgeschlossene Schulpflicht, Mindestalter 18 Jahre, ärztliches Attest. Ohne Führerschein nur mit Arbeitsplatzbeschränkung.
Kursumfang
Grundkurs: 16 Stunden. Wiederholungsunterweisung: 3 Stunden. Aktualisierungsschulung: 6 Stunden.
Wiederholungsunterweisung
Alle 36 Monate (§7 Abs. 5). Aktualisierungsschulung alle 5 Jahre (§16 Abs. 8).
Gruppen von Baumaschinen
1A – Planierraupe, 1B – Bagger und Tieflöffelbagger, 1C – Lade- und Entlademaschine, 1D – Fräse und Grabenfräse, 1E – Scraper, 1F – Rohrleger, 1G – Walze.
Maschinen und Anlagen zur Herstellung, Verarbeitung und Förderung von Betongemischen
2A – Betonwerk.
Sonstige Maschinen und Anlagen
3A – Spezial-Schneeräumfahrzeug mit Motorantrieb, 3B – Kompressor.
Warum Alpha Safety wählen?
- Zertifizierte Ausbilder mit langjähriger Erfahrung
- Ausstellung offizieller Zertifikate und Nachweise
- Flexible Schulungstermine
- Schulungen in der gesamten Slowakei
- Individueller Ansatz für jeden Teilnehmer
Dauer
16 Stunden (Grundkurs)
Format
Online und in Präsenz
Ähnliche Kurse
Stručná odpoveď
Der Kurs „Bedienung von Baumaschinen“ ist für Mitarbeiter von Unternehmen bestimmt, die ausgewählte Baumaschinen bedienen – bei Erdarbeiten (Bagger, Planierraupe, Lader, Walze, Fräse), bei Betonmischungen (Betonmischanlage) sowie sonstige (Kompressor, Schneefräse). Er wird als Aus- und Weiterbildung im Umfang von mindestens 16 Stunden gemäß der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. (Gruppe 08) durchgeführt. Nach erfolgreicher abschließender Überprüfung der Kenntnisse erhält der Teilnehmer einen Nachweis zur Bedienung ausgewählter Baumaschinen.
Časté otázky – Baumaschinen
Der Kurs ist für Mitarbeiter von Unternehmen bestimmt, die im Rahmen ihrer Arbeit ausgewählte Baumaschinen und -geräte bedienen. Der Teilnehmer muss gemäß § 16 ods. 2 und 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. ein Alter von mindestens 18 Jahren und die durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesene gesundheitliche Eignung haben, das nicht älter als sechs Monate ist. Die Schulung führen wir für ganze Arbeitsgruppen direkt bei Ihnen im Unternehmen oder in unseren Räumlichkeiten durch.
Die ausgewählten Baumaschinen sind in Anlage Nr. 1a písm. q) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. aufgeführt. Für Erdarbeiten sind dies Planierraupe, Bagger und Tiefbagger, Lade- und Entlademaschine, Fräse und Grabenfräse, Scraper, Rohrleger und Walze. Ferner Maschinen zur Herstellung und Verarbeitung von Baustoffen und Beton sowie sonstige Baumaschinen. Den Umfang der Maschinen für Ihr Unternehmen passen wir an die Technik an, die Ihre Mitarbeiter tatsächlich bedienen.
Nach erfolgreicher abschließender Überprüfung der Kenntnisse erhält der Teilnehmer einen Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung zur Bedienung ausgewählter Baumaschinen gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. — keinen Ausweis und keine Bescheinigung. Umgangssprachlich wird der Nachweis auch „Maschinistenausweis“ genannt.
Den Nachweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus (eine Schulungsorganisation mit Berechtigung des Nationalen Arbeitsinspektorats), nicht das Arbeitsinspektorat. Das Arbeitsinspektorat entzieht den Nachweis bei einem schweren Verstoß gegen die Vorschriften lediglich gemäß § 16 ods. 11 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Die fachliche Grundvorbereitung zur Bedienung ausgewählter Baumaschinen hat gemäß der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. einen Umfang von mindestens 16 Stunden (Approbationsgruppe 08.1). Die Schulung kombiniert die theoretische Vorbereitung mit Schwerpunkt auf der Sicherheit und eine abschließende Überprüfung der Kenntnisse. Für betriebliche Gruppen können wir Termin und Organisation an Ihren Betrieb anpassen.
Hier treffen zwei eigenständige Pflichten aufeinander. Die wiederholte Unterweisung der Mitarbeiter wird gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. mindestens einmal alle drei Jahre durchgeführt (gesetzliches Minimum; ein Teil des Marktes gibt kürzere Intervalle auf Grundlage einer internen STN an). Darüber hinaus ist der Nachweisinhaber verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren ab dem Tag der Ausstellung des Nachweises und danach alle 5 Jahre eine aktualisierende fachliche Vorbereitung gemäß § 16 ods. 8 zu absolvieren; ihr Mindestumfang beträgt 6 Stunden. Für Ihr Unternehmen können wir eine Terminerinnerung einrichten.
Der Nachweis wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Er verliert seine Gültigkeit, wenn sich der Inhaber keiner arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung unterzieht (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 6), keine aktualisierende fachliche Vorbereitung absolviert (innerhalb von 5 Jahren, § 16 ods. 8) oder ihm der Nachweis entzogen wurde (§ 16 ods. 12).
Es ist dasselbe — es geht nur um die amtliche gegenüber der umgangssprachlichen Bezeichnung. Für die Bedienung von Baumaschinen wird gemäß § 16 ods. 1 písm. b) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. ein Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung ausgestellt, der umgangssprachlich „Maschinistenausweis“ genannt wird. Ein echter Ausweis oder eine Bescheinigung (písm. a) wird für andere Tätigkeiten ausgestellt — zum Beispiel Kranführer, Anschläger oder Gabelstapler.
Dem Arbeitgeber droht gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro, bei schwerem Verstoß von 1 000 bis 200 000 Euro. Ist infolge des Verstoßes ein Arbeitsunfall mit schwerem Gesundheitsschaden entstanden, beträgt die Geldstrafe mindestens 20 000 Euro, bei Tod mindestens 33 000 Euro. Der Nachweis ist an eine konkrete Person gebunden.
Nach der slowakischen Regelung ist der Kurs auf die theoretische fachliche Vorbereitung und die Überprüfung der Kenntnisse ausgerichtet; die praktische Bedienung einer konkreten Maschine erwirbt der Mitarbeiter durch Einübung direkt beim Arbeitgeber. Eine praktische Einschulung können wir auf Anfrage je nach Maschinentyp vereinbaren.
Ein nach slowakischen Vorschriften ausgestellter Nachweis gilt im gesamten Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik. Für eine Arbeit im Ausland richtet sich die Anerkennung der Qualifikation nach den Regeln des betreffenden Staates und den Anforderungen des Arbeitgebers, daher empfehlen wir, die konkreten Bedingungen zu prüfen.
Die Fachkenntnisse werden durch einen schriftlichen Test und eine mündliche Prüfung vor der Prüfungskommission überprüft. Nach erfolgreicher Absolvierung wird ein Nachweis über die absolvierte Aus- und Weiterbildung zur Bedienung von Baumaschinen ausgestellt.
Ja, den Kurs zur Bedienung von Baumaschinen führen wir für betriebliche Gruppen entweder direkt bei Ihnen am Arbeitsplatz oder in unseren Räumlichkeiten durch. Organisation, Termin und Umfang der Maschinen passen wir an die Anzahl der Mitarbeiter und die Technik an, die sie bedienen. Kontaktieren Sie uns, und wir erstellen ein Angebot für Ihre Gruppe.
Grundkurs ab 98,90 € pro Person (Preise zzgl. MwSt.). Wiederholungsschulung 21,90 €. Aktualisierungsschulung (AOP) 44,90 €. Den genauen Preis bestätigen wir nach Teilnehmerzahl und Schulungsform.
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Kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren einen Schulungstermin.


