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Anschläger

Aus- und Weiterbildung von Anschlägern

Sichern Sie sich den Anschlägerausweis. Wir bringen Ihnen und Ihren Mitarbeitern bei, Lasten sicher anzuschlagen, einzuhängen und abzusetzen — die Theorie absolvieren Sie online, den praktischen Teil in Präsenz. Den Kurs schließen Sie mit einem gültigen Anschlägerausweis ab.

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Aus- und Weiterbildung von Anschlägern
Kurspreis74,90 €/ Person · Preise zzgl. MwSt.
Wiederholungsschulung 21,90 €AOP 44,90 €

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Was ist der Anschläger-Kurs

Der Anschläger-Kurs (Lastenanschläger) ist eine Fachausbildung für Arbeitnehmer, die beim Arbeiten mit Kränen und Hebezeugen Lasten an das Hebezeug hängen und anschlagen. Er verbindet einen theoretischen und einen praktischen Teil und schließt mit einer Wissensüberprüfung und einer praktischen Prüfung ab. Er richtet sich an Einzelpersonen, die eine Qualifikation erwerben möchten, sowie an Unternehmen, die sicherstellen müssen, dass Lasten nur von berechtigten Arbeitnehmern angeschlagen werden.

Das Anschlagen von Lasten ist eine eigenständige Fachkunde, getrennt von der Bedienung des Krans selbst. Welchen Nachweis der Anschläger benötigt, hängt von der Einstufung des Hebezeugs ab: Bei Geräten der Gruppe A ist es der Anschläger-Ausweis, bei Geräten der Gruppe B ein schriftlicher Nachweis des Revisionstechnikers. Die Bedienung des Krans selbst regelt der Kurs für Bediener von Hebezeugen und Kränen; Einzelheiten zu den Geräten finden Sie im Leitfaden zu vorbehaltenen technischen Geräten (VTZ).

Für wen ist der Kurs bestimmt

Der Kurs richtet sich an Einzelpersonen, die den Anschläger-Ausweis erwerben und ihre Beschäftigungsmöglichkeiten erweitern möchten, sowie an Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, ein berechtigtes Anschlagen von Lasten sicherzustellen.

Für Einzelpersonen

Der Anschläger-Ausweis ist im Maschinenbau, Bauwesen, Hüttenwesen und in der Logistik gefragt — überall dort, wo Lasten mit einem Kran gehoben werden. Es handelt sich um eine Arbeit mit erhöhtem Risiko (schlechtes Anschlagen oder eine falsche Einschätzung des Schwerpunkts kann einen Lastenfall verursachen), daher hat ein qualifizierter Anschläger eine stabile Position auf dem Arbeitsmarkt.

Für das Unternehmen und den Arbeitgeber

Gemäß § 6 und § 12 ods. 2 písm. d) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. darf nur eine Person mit einem gültigen Nachweis gemäß § 16 ods. 1, die der Arbeitgeber dazu beauftragt hat, Lasten an einem vorbehaltenen Gerät anschlagen. Der Nachweis ist an eine bestimmte Person gebunden — jeder, der Lasten anschlägt, muss ihn besitzen. Bei einer Kontrolle ohne gültigen Nachweis droht eine Geldstrafe, und bei einem Unfall auch strafrechtliche Verantwortung.

Anschlagmittel und Gerätegruppen

Der Anschläger arbeitet mit Anschlagmitteln, die er richtig auswählen, überprüfen und einsetzen können muss. Der Kurs deckt das gesamte Spektrum der Mittel sowie die Grundsätze ihrer sicheren Verwendung ab.

  • Drahtseile und Drahtseilschlingen — tragend, widerstandsfähig, geeignet für schwerere Lasten; auf gebrochene Drähte und Verformungen kontrolliert.
  • Kettenschlingen — fest und beständig gegen Hitze und Abrieb; Verschleiß und Verformungen der Kettenglieder werden überwacht.
  • Textilgurte und -schlingen — leicht und schonend für die Lastoberfläche; auf Schnitte, Verbrennungen und Nähschäden kontrolliert.
  • Haken, Verbindungsglieder und Traversen — Elemente zum Aufhängen und Verteilen der Last; Haken müssen eine funktionsfähige Sicherung haben.

Gruppe A versus Gruppe B

Gemäß § 17 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. darf Lasten an Hebezeugen der Gruppe A (Kran und Hebezeug mit motorischem Antrieb mit einer Tragfähigkeit von über 1 000 kg, mit menschlichem Antrieb über 5 000 kg) nur ein Anschläger mit gültigem Ausweis anschlagen. Bei Geräten der Gruppe B (motorischer Antrieb bis 1 000 kg) genügt ein schriftlicher Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse, ausgestellt vom Revisionstechniker. Es entscheidet also die Tragfähigkeit des Gerätes — nicht die Höhe, die nur bei fahrbaren Arbeitsbühnen ein Kriterium ist.

Kursinhalt

Der Grundkurs dauert 20 Stunden und basiert auf der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. über die Aus- und Weiterbildungstätigkeit. Er kombiniert Theorie mit praktischer Vorbereitung und schließt mit einer schriftlichen Überprüfung und einer praktischen Prüfung ab.

Theoretischer Teil

Sie erarbeiten Sicherheitsvorschriften, Arten und Kontrolle der Anschlagmittel, Berechnung des Gewichts und Bestimmung des Schwerpunkts der Last, Einfluss des Anschlagwinkels auf die Belastung der Schlingen, Verständigungssignale beim Heben sowie Grundsätze des sicheren Anschlagens, Hebens und Absetzens von Lasten.

Praktischer Teil und Prüfung

Der praktische Teil ist beim Anschläger entscheidend — trainiert werden die richtige Auswahl und Kontrolle der Mittel, Anschlagen und Aufhängen der Last, Einschätzung des Schwerpunkts und Kommunikation mit dem Kranführer. Der Kurs schließt mit einem schriftlichen Test und einer praktischen Prüfung ab; nach deren erfolgreichem Bestehen wird der Anschläger-Ausweis ausgestellt.

Rechtsgrundlage, Pflichten und Sanktionen

Die Tätigkeit des Anschlägers ist durch verbindliche Rechtsvorschriften geregelt, die von technischen STN-Normen zu unterscheiden sind.

Wichtigste Vorschriften

Gemäß § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. wird beim Anschlagen von Lasten an Geräten der Gruppe A der Anschläger-Ausweis nachgewiesen; § 17 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. unterscheidet Gruppe A (Ausweis) und Gruppe B (Nachweis des Revisionstechnikers). Voraussetzung für die Ausstellung des Ausweises ist ein Mindestalter von 18 Jahren und gesundheitliche Eignung (§ 16 ods. 2 und 4).

Sanktionen bei Verstößen

Wenn das Arbeitsinspektorat das Anschlagen von Lasten ohne gültigen Nachweis feststellt, drohen gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. Geldstrafen:

VerstoßGeldstrafeRechtsgrundlage
Verstoß gegen BOZP (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz)-Vorschriften (Arbeitgeber)bis zu 100 000 €§ 19 ods. 1 písm. a)
Unfall mit schwerer Körperverletzung / Unfall mit Todesfolgemindestens 20 000 € / mindestens 33 000 €§ 19 ods. 1 písm. a)
Schwerwiegender Verstoß gegen BOZP-Pflichtenvon 1 000 € bis 200 000 €§ 19 ods. 2 písm. b)
Tätigkeit ohne Ausweis oder Nachweisvon 300 € bis 33 000 €§ 19 ods. 2 písm. a)
Führungskraft oder gesetzlicher Vertreterbis zum 4-Fachen des durchschnittlichen monatlichen Verdienstes§ 19 ods. 1 písm. c)

Wer den Anschläger-Ausweis ausstellt. Den Anschläger-Ausweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus, nicht das Arbeitsinspektorat (§ 15 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. in Verbindung mit § 16 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Ab 1. April 2021 (Gesetz Nr. 73/2021 Slg.) wurde die Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen von den Arbeitsinspektoraten auf berechtigte Personen verlagert.

Nachweis, Gültigkeit und Erneuerung

Bei Geräten der Gruppe A erhalten Sie den Anschläger-Ausweis, ausgestellt von einer zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person; bei Gruppe B einen schriftlichen Nachweis vom Revisionstechniker. Der Ausweis wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt.

Die Gültigkeit ist an die laufende Erfüllung der Pflichten gebunden (§ 16 ods. 12):

  • Wiederholungsunterweisung: gesetzliches Minimum mindestens einmal alle 3 Jahre (§ 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.); für Anschläger wird in der Praxis ein strengeres Intervall von 2 Jahren aus der technischen Norm STN 27 0143 angewendet (nicht aus dem Gesetz).
  • Aktualisierungsschulung (AOP): Der Inhaber des Ausweises des Anschlägers muss sie innerhalb von 5 Jahren ab Ausstellung absolvieren und danach jeweils innerhalb von 5 Jahren (§ 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.).
  • Ärztliche Vorsorgeuntersuchung (LPP): Die gesundheitliche Eignung muss innerhalb von 5 Jahren erneuert werden (§ 16 ods. 6); bei deren Verlust verliert der Ausweis seine Gültigkeit.

Für Ihr Unternehmen können wir diese Fristen verfolgen und daran erinnern, damit die Ausweise Ihrer Anschläger gültig bleiben.

Wie der Kurs abläuft — Ablauf

Der gesamte Prozess wird von unserem Team begleitet — vom ersten Kontakt bis zur Ausstellung des Ausweises in fünf Schritten.

  1. Anfrage Sie kontaktieren uns und teilen uns grundlegende Angaben mit — Anzahl der Teilnehmer, Art der Hebezeuge, an denen Lasten angeschlagen werden (Gruppe A oder B nach Tragfähigkeit), und den Schulungsort.

  2. Terminvereinbarung Wir vereinbaren Termin und Umfang des Kurses (Grundkurs 20 Stunden einschließlich des praktischen Teils) und senden Ihnen das Formular für das ärztliche Gutachten zur gesundheitlichen Eignung zu.

  3. Schulung in Ihrem Unternehmen Der Referent führt die theoretische und praktische Vorbereitung durch — Anschlagmittel und deren Kontrolle, Berechnung des Gewichts und Schwerpunkts der Last, Anschlagwinkel, Signale und Kommunikation mit dem Kranführer.

  4. Abschließende Wissensüberprüfung und praktische Prüfung Die Teilnehmer absolvieren eine schriftliche Wissensüberprüfung und eine praktische Prüfung. Die Fachkenntnisse des Anschlägers werden von einer zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person überprüft.

  5. Ausstellung des Ausweises Nach erfolgreichem Bestehen wird der Anschläger-Ausweis von einer zur Aus- und Weiterbildung berechtigten Person ausgestellt; bei Geräten der Gruppe B ein schriftlicher Nachweis des Revisionstechnikers. Wir weisen Sie auf die Fristen für die Unterweisung, LPP und Aktualisierungsschulung hin.

Anschläger-Schulung unverbindlich vereinbaren

Teilnahmebedingungen, Fristen und Rechtsgrundlage

PositionWertRechtsgrundlage
Mindestaltermindestens 18 Jahre§ 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Gesundheitliche Eignungärztliches Gutachten, nicht älter als 6 Monate§ 16 ods. 2 und 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
KursumfangGrundkurs 20 Stunden (einschließlich des praktischen Teils)Verordnung Nr. 356/2007 Slg.
Nachweis — Geräte der Gruppe AAnschläger-Ausweis (zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person)§ 17 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. + § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Nachweis — Geräte der Gruppe Bschriftlicher Nachweis des Revisionstechnikers§ 17 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. + § 16 ods. 1 písm. c) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
WiederholungsunterweisungGesetz mindestens einmal alle 3 Jahre; STN 27 0143 strenger 2 Jahre§ 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. / STN 27 0143
Aktualisierungsschulung (AOP) (Ausweis)innerhalb von 5 Jahren, danach jeweils innerhalb von 5 Jahren§ 16 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Gültigkeit des Ausweisesauf unbestimmte Zeit (bei Erfüllung der Pflichten)§ 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

Kursumfang

Teilnahmevoraussetzungen

Abgeschlossene Schulpflicht, Mindestalter 18 Jahre, ärztliches Attest nicht älter als 6 Monate.

Kursumfang

Grundkurs: 8 Stunden. Wiederholungsunterweisung: 3 Stunden. Aktualisierungsschulung: 4 Stunden.

Wiederholungsunterweisung

Alle 36 Monate (Gesetz 124/2006, §7 Abs. 5). Aktualisierungsschulung alle 5 Jahre (§16 Abs. 8).

Warum Alpha Safety wählen?

  • Zertifizierte Ausbilder mit langjähriger Erfahrung
  • Ausstellung offizieller Zertifikate und Nachweise
  • Flexible Schulungstermine
  • Schulungen in der gesamten Slowakei
  • Individueller Ansatz für jeden Teilnehmer

Dauer

8 Stunden (Grundkurs)

Format

Theorie online + praktische Ausbildung

Ich interessiere mich für den Kurs

Stručná odpoveď

Der Kurs „Lastenanschläger“ ist für Mitarbeiter von Unternehmen bestimmt, die bei der Arbeit mit Kranen und Hebezeugen Lasten an das Hebegerät einhängen und anschlagen. Er umfasst die theoretische und praktische Vorbereitung über sicheres Anschlagen, Anschlagmittel und Signalisierung. Nach der Überprüfung der Kenntnisse erhält der Teilnehmer einen Lastenanschläger-Ausweis, der zum Anschlagen von Lasten an vorbehaltenen technischen Hebegeräten der Gruppe A gemäß § 17 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. berechtigt.

Časté otázky – Anschläger

Den Ausweis benötigt jeder Mitarbeiter, der Lasten an vorbehaltene technische Hebegeräte der Gruppe A anschlägt und einhängt. Gemäß § 17 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. darf solche Lasten nur ein Anschläger mit gültigem Ausweis anschlagen. Bei Geräten der Gruppe B genügt ein schriftlicher Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse, der vom Revisionstechniker ausgestellt wird. Geeignet ist dies auch für Arbeitgeber, die gemäß § 6 und § 12 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. das berechtigte Anschlagen von Lasten sicherstellen müssen.

Das hängt von der Einstufung des Geräts ab. Bei Hebegeräten der Gruppe A (Tragfähigkeit über 1 000 kg) erhält der Teilnehmer einen Lastenanschläger-Ausweis gemäß § 16 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Bei Geräten der Gruppe B genügt ein schriftlicher Nachweis über die Überprüfung der Fachkenntnisse, der vom Revisionstechniker ausgestellt wird. Sowohl der Ausweis als auch der Nachweis berechtigen zum Anschlagen von Lasten in dem Umfang, für den sie ausgestellt wurden.

Den Anschläger-Ausweis stellt eine zur Aus- und Weiterbildung berechtigte Person aus, nicht das Arbeitsinspektorat. Dies ergibt sich aus § 15 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. in Verbindung mit § 16 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Seit dem 1. April 2021 wurde gemäß dem Gesetz Nr. 73/2021 Slg. die Ausstellung von Ausweisen und Bescheinigungen von den Arbeitsinspektoraten auf berechtigte Personen übertragen.

Das gesetzliche Minimum der wiederholten Unterweisung beträgt mindestens einmal alle drei Jahre gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Für Anschläger gilt in der Praxis ein strengeres Intervall — mindestens einmal alle zwei Jahre —, das sich aus der technischen Norm STN 27 0143 ergibt, nicht aus dem Gesetz. Der Ausweisinhaber muss darüber hinaus innerhalb von fünf Jahren eine aktualisierende fachliche Vorbereitung gemäß § 16 ods. 8 absolvieren.

Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt und gesundheitlich geeignet sein gemäß § 16 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Die gesundheitliche Eignung wird durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen, das nicht älter als sechs Monate ist (§ 16 ods. 4) und auf der Grundlage einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung in Bezug auf die Arbeit erstellt wird.

Der Grundkurs für Lastenanschläger dauert 20 Stunden und umfasst die theoretische und praktische Vorbereitung. Er stützt sich auf den Aus- und Weiterbildungsrahmen gemäß der Verordnung Nr. 356/2007 Slg. Abgeschlossen wird er durch eine schriftliche Überprüfung der Kenntnisse und eine praktische Prüfung. Für betriebliche Gruppen können wir Organisation und Termine an Ihren Betriebsablauf anpassen.

Der Kurs verbindet Theorie und Praxis: Sicherheitsvorschriften, Arten und Kontrolle von Anschlagmitteln (Seile, Ketten, Gurte, Haken), Berechnung des Gewichts und Bestimmung des Schwerpunkts der Last, Einfluss des Anschlagwinkels auf die Belastung der Anschläge, Verständigungssignale und die Grundsätze des sicheren Anschlagens, Hebens und Ablegens von Lasten.

Ja. Beim Anschläger ist der praktische Teil entscheidend — geübt werden die richtige Auswahl und Kontrolle von Anschlagmitteln, das Anschlagen und Einhängen der Last, die Einschätzung des Schwerpunkts und die Kommunikation mit dem Kranführer. Der Kurs wird durch einen schriftlichen Test und eine praktische Prüfung abgeschlossen; erst nach deren erfolgreicher Absolvierung wird der Anschläger-Ausweis ausgestellt.

Entscheidend ist die Tragfähigkeit des Geräts. Die Gruppe A umfasst Krane und Hebezeuge mit Motorantrieb mit einer Tragfähigkeit über 1 000 kg (und mit Handantrieb über 5 000 kg) — dort ist ein Anschläger-Ausweis erforderlich. Die Gruppe B sind Geräte mit Motorantrieb bis 1 000 kg — dort genügt ein schriftlicher Nachweis vom Revisionstechniker. Dies ergibt sich aus Anlage Nr. 1 und § 17 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.

Es handelt sich um zwei eigenständige fachliche Befähigungen. Der Anschläger-Ausweis berechtigt zum Anschlagen und Einhängen von Lasten, während die Bedienung des Krans selbst einen eigenen Ausweis oder Nachweis gemäß der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. erfordert. Wenn ein Mitarbeiter Lasten anschlägt und zugleich das Gerät bedient, benötigt er beide Befähigungen.

Dem Arbeitgeber droht gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro, bei schwerem Verstoß von 1 000 bis 200 000 Euro und für eine Tätigkeit ohne Ausweis von 300 bis 33 000 Euro. Bei einem Unfall mit schwerem Gesundheitsschaden beträgt die Geldstrafe mindestens 20 000 Euro, bei Tod mindestens 33 000 Euro. Der Ausweis ist an eine konkrete Person gebunden, daher muss ihn jeder besitzen, der Lasten anschlägt.

Der Anschläger-Ausweis wird gemäß § 16 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. auf unbestimmte Zeit ausgestellt. Seine Gültigkeit ist jedoch an eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung innerhalb von fünf Jahren (§ 16 ods. 6), eine aktualisierende fachliche Vorbereitung innerhalb von fünf Jahren (§ 16 ods. 8) und die wiederholte Unterweisung gebunden. Bei deren Vernachlässigung verliert der Ausweis seine Gültigkeit (§ 16 ods. 12).

Der Bewerber soll mindestens 18 Jahre alt sein, eine entsprechende Grundbildung und die durch ein ärztliches Gutachten belegte gesundheitliche Eignung für die betreffende Arbeit haben. Die konkreten Eingangsvoraussetzungen und das erforderliche ärztliche Gutachten für eine Gruppe von Mitarbeitern können wir je nach den Arbeitspositionen in Ihrem Unternehmen präzisieren.

Ja, den Kurs für eine Gruppe von Mitarbeitern können wir direkt in Ihrem Unternehmen oder Betrieb organisieren, einschließlich des praktischen Teils an Ihren Hebegeräten. Umfang und Termine passen wir an den Betrieb an, damit der Arbeitsausfall möglichst gering ist.

Grundkurs 74,90 € pro Person (Preise zzgl. MwSt.). Wiederholungsschulung 21,90 €. Aktualisierungsschulung (AOP) 44,90 €. Den genauen Preis bestätigen wir nach Teilnehmerzahl und Schulungsform.

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