Schulung für Referentfahrer
Gezielte Unterweisung für Mitarbeiter, die im Rahmen der Arbeit ein Dienst- oder Privatfahrzeug führen. Wir gehen die Pflichten des Fahrers, die Grundsätze der sicheren Fahrt, den technischen Zustand des Fahrzeugs und das richtige Vorgehen nach einem Verkehrsunfall durch. Die Schulung absolvieren Sie in Präsenz und online und ist Teil der Pflichtunterweisung gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.

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Was ist die Schulung für Referentfahrer
Schulung für Referentfahrer ist eine Unterweisung von Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit Kraftfahrzeuge als Referentfahrer (betriebliche Fahrer) führen — also nicht als Berufskraftfahrer, sondern als Mitarbeiter, die von Zeit zu Zeit dienstliche Fahrten ausführen, zum Beispiel zu Kundenbesuchen, Einkaufsfahrten oder Kurierdiensten.
Die Pflicht zu dieser Schulung ergibt sich aus § 7 ods. 1 und 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, jeden Mitarbeiter regelmäßig und nachweislich mit den Risiken seiner Arbeitstätigkeit vertraut zu machen — und das Fahren eines Kraftfahrzeugs im Rahmen der Arbeit ist eine Tätigkeit mit spezifischen Risiken, die eine besondere Unterweisung erfordert. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für einen Mitarbeiter, der gelegentlich mit dem eigenen PKW zu einer Besprechung fährt, als auch für jemanden, der täglich einen Firmentransporter bedient.
Die Schulung für Referentfahrer darf nicht mit der Schulung von Berufskraftfahrern verwechselt werden, die sich aus dem Gesetz Nr. 8/2009 Slg. über den Straßenverkehr und aus der EU-Richtlinie 2003/59/EG ergibt und an der Fahrschule absolviert wird — das ist etwas anderes. Diese Schulung betrifft Mitarbeiter, die keine Berufskraftfahrer sind, sondern das Fahrzeug als ein Arbeitsmittel bei ihrer Arbeit einsetzen.
Rechtsrahmen — warum diese Schulung verpflichtend ist
Straßenverkehrsunfälle sind eine der häufigsten Ursachen arbeitsbedingter Todesfälle in der Slowakischen Republik. Laut Daten des Nationalen Arbeitsinspektorats passiert ein erheblicher Teil tödlicher Arbeitsunfälle auf der Straße. Aus diesem Grund verlangt das Gesetz eine nachweisliche Unterweisung auch für Fahrtätigkeit — nicht nur für Tätigkeiten, bei denen offensichtlich gefährliche Maschinen bedient werden.
- § 7 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. — allgemeine Pflicht zur Unterweisung des Mitarbeiters über Risiken seiner Arbeit.
- § 7 ods. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. — Unterweisung bei Aufnahme, Versetzung und bei Einführung neuer Arbeitsmittel (einschließlich Fahrzeuge).
- § 6 ods. 1 písm. n) des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. — Pflicht des Arbeitgebers, sichere Arbeitsmittel sicherzustellen und deren richtige Nutzung zu gewährleisten.
- § 19 des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. — Sanktionen für BOZP-Verstöße; ein Verstoß bei der Fahrtätigkeit kann zu einer Geldstrafe von bis zu 100 000 € führen.
Im Falle eines Unfalls, an dem ein Mitarbeiter beteiligt ist, der als Referentfahrer tätig ist, prüft die Arbeitsinspektion, ob der Arbeitgeber seiner Unterweisungspflicht nachgekommen ist. Das Fehlen eines Unterweisungsnachweises wird in aller Regel als Verstoß gewertet, der sich auf die Schuld- und Schadensersatzbeurteilung auswirkt.
Referentfahrer versus Berufskraftfahrer
In der Praxis werden diese beiden Kategorien häufig verwechselt — sowohl von Unternehmen als auch von Mitarbeitern. Es ist wichtig zu verstehen, welche Pflichten für wen gelten.
| Kriterium | Referentfahrer | Berufskraftfahrer |
|---|---|---|
| Definition | Mitarbeiter, der gelegentlich im Rahmen seiner Arbeit fährt | Mitarbeiter, bei dem Fahren der Hauptgegenstand der Tätigkeit ist (Fahrer, Fahrradkurier, LKW-Fahrer) |
| Rechtsnorm | § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. | Gesetz Nr. 8/2009 Slg. + EU-Richtlinie 2003/59/EG |
| Art der Schulung | Unterweisung durch den Arbeitgeber | Weiterbildungskurse an der Fahrschule, Fachkompetenz-Nachweis (CPC-Karte) |
| Periodizität | Erstunterweisung + Wiederholungsunterweisung mindestens alle 3 Jahre | Weiterbildung alle 5 Jahre (35 Stunden) |
| Nachweis | Unterweisungsnachweis (internes Dokument) | CPC-Nachweis (EU-Dokument) |
Häufiges Missverständnis — ein Fahrerlaubnis genügt nicht. Die Fahrerlaubnis belegt nur die Fahrfähigkeit — sie beweist nicht, dass der Mitarbeiter mit den Risiken der Fahrertätigkeit im Rahmen seiner Arbeit, dem Vorgehen nach einem Unfall oder dem Vorgehen bei einer Panne im Ausland vertraut gemacht wurde. Diese Unterweisung muss der Arbeitgeber gesondert und nachweislich sicherstellen.
Was die Schulung für Referentfahrer beinhaltet
Den Inhalt der Schulung passen wir dem Typ der Fahrzeuge und der Fahrertätigkeit in Ihrem Unternehmen an. Den Kern bilden immer diese Themen:
- Rechtsrahmen — Pflichten des Fahrers und des Unternehmens, Risikobeurteilung der Fahrertätigkeit.
- Verhütung von Straßenverkehrsunfällen — Grundsätze des defensiven Fahrens, häufige Ursachen von Unfällen (Abstand, Geschwindigkeit, Übermüdung, Ablenkung).
- Fahrzeugüberprüfung vor der Abfahrt — technischer Zustand (STK, Reifenzustand, Beleuchtung), Tankfüllung und Ladung.
- Vorgehen nach einem Verkehrsunfall — Absicherung der Unfallstelle, Alarmierung der Polizei und des Rettungsdienstes, Dokumentation (Schriftliche Aufzeichnung) und Meldung dem Arbeitgeber.
- Erste Hilfe im Straßenverkehr — Grundsätze der Erste-Hilfe-Leistung bei einem Verkehrsunfall, Alarmierung, CPR-Grundlagen.
- Besondere Situationen — Fahren im Winter (Glätte, eingeschränkte Sicht), Nachtfahrten, lange Routen (Müdigkeitsprävention), internationaler Transport.
- Fahrtenbuchführung — Pflichten und Folgen der Verletzung.
- Verantwortung des Mitarbeiters — strafrechtliche, zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Verantwortung beim Führen eines Fahrzeugs auf Dienstfahrt.
Wie die Schulung für Referentfahrer abläuft
Der gesamte Prozess begleitet Ihr Team — vom ersten Kontakt bis zur Erstellung des schriftlichen Unterweisungsnachweises in fünf Schritten.
Anfrage Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail und teilen Sie uns die grundlegenden Angaben mit — Anzahl der Teilnehmer, Art der Fahrzeuge, die sie bedienen (PKW, Kleintransporter, LKW), und ob sie auch ein Fahrtenbuch führen oder für Dienstfahrten mit Privatfahrzeug entschädigt werden.
Beurteilung und Terminvereinbarung Wir beurteilen gemeinsam die Fahrertätigkeit in Ihrem Unternehmen — welche Fahrzeuge, welche Routen und welche Risiken. Den Schulungsumfang passen wir gemäß § 7 ods. 1 und § 7 ods. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. an. Wir vereinbaren einen Termin — Präsenz oder online.
Theoretische Schulung Der Dozent behandelt die Pflichten des Fahrers und des Unternehmens, die Risikobeurteilung der Fahrertätigkeit, die Verhütung von Straßenverkehrsunfällen, das Vorgehen nach einem Unfall (einschließlich Dokumentation und Meldepflichten), die Besonderheiten des Fahrens unter Stress, in der Nacht und bei schlechtem Wetter sowie die Verwendung von Fahrzeugtechnik und Hilfsmitteln.
Praktischer Teil Der praktische Teil schließt die Anwendung des erlernten Wissens auf konkrete Situationen ein — die Überprüfung des Fahrzeugs vor der Abfahrt (STK, Beleuchtung, Reifenzustand), die Grundsätze des defensiven Fahrens, das Verhalten bei einem Verkehrsunfall und die Erste Hilfe im Straßenverkehr.
Unterweisungsnachweis Nach der Schulung erstellen wir einen schriftlichen Unterweisungsnachweis für jeden Teilnehmer. Wir weisen auf die Frist der Wiederholungsunterweisung (Erstunterweisung bei Aufnahme, Wiederholungsunterweisung mindestens einmal alle 3 Jahre) und auf die Periodizität der Fahrzeugüberprüfungen hin.
Nachweis, Evidenz und Fristen
Über die Schulung für Referentfahrer wird ein schriftlicher Unterweisungsnachweis erstellt, der bei einer Kontrolle der Arbeitsinspektion oder nach einem Unfall vorgelegt werden kann. Inhalt des Nachweises:
- Datum und Inhalt der Schulung,
- Name und Unterschrift des Schulungsleiters,
- Namen und Unterschriften der Teilnehmer.
Fristen der Schulung für Referentfahrer richten sich nach § 7 ods. 3 und 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.:
| Art der Unterweisung | Frist | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Erstunterweisung | bei Aufnahme, bei Einführung neuer Fahrzeuge oder bei einer Versetzung, die Fahrtätigkeit einschließt | § 7 ods. 3 Ges. Nr. 124/2006 Slg. |
| Wiederholungsunterweisung | mindestens einmal alle 3 Jahre | § 7 ods. 5 Ges. Nr. 124/2006 Slg. |
| Außerplanmäßige Unterweisung | nach einem Unfall oder einem schwerwiegenden Beinahe-Unfall, beim Erwerb neuer Fahrzeuge | § 7 ods. 3 Ges. Nr. 124/2006 Slg. |
Für eine komplexe BOZP-Sicherstellung — einschließlich aller Schulungen, Risikobeurteilung und laufender Betreuung — nutzen Sie den Arbeitssicherheitsdienst. Die Schulung für Referentfahrer ergänzt die umfassende BOZP-Schulung und die Erste-Hilfe-Schulung.
Was die Schulung für Referentfahrer enthält
Pflichten des Referentfahrers
Rechte und Pflichten des Mitarbeiters, der bei der Arbeit ein Fahrzeug führt — Einhaltung der Straßenverkehrsregeln, rücksichtsvolles und diszipliniertes Fahren, Verbot des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss und Verantwortung für das anvertraute Fahrzeug.
Verkehrsregeln und sicheres Fahren
Wiederholung der wichtigsten Grundsätze des Gesetzes Nr. 8/2009 Slg. über den Straßenverkehr — den Bedingungen angepasste Geschwindigkeit, sicherer Abstand, Überholen, Kreuzungen, Verwendung von Sicherheitsgurten und defensiver Fahrstil.
Technischer Zustand des Fahrzeugs
Fahrzeugkontrolle vor der Fahrt (Reifen, Bremsen, Beleuchtung, Flüssigkeiten, Pflichtausstattung), Bedeutung regelmäßiger Wartung und gültiger Haupt- und Abgasuntersuchung und Vorgehen bei Feststellung einer Störung während der Fahrt.
Vorgehen nach einem Verkehrsunfall
Wie man sich nach einem Unfall verhält — Absicherung der Unfallstelle, Erste-Hilfe-Leistung, Herbeirufen der Rettungsdienste (155, 158, 112), Meldepflicht und Ausfüllen des Unfallberichts sowie Meldung des Ereignisses an den Arbeitgeber.
Müdigkeit, Pausen und Verantwortung
Einfluss von Müdigkeit, Microsleep, Medikamenten und Stress auf das Fahren, Bedeutung von Pausen bei längeren Fahrten und die persönliche und arbeitsrechtliche Verantwortung des Fahrers für Schäden und die Sicherheit der beförderten Personen und der Ladung.
Unterlagen und Evidenz
Über die Unterweisung erstellen wir einen schriftlichen Nachweis mit Anwesenheitsliste und Schulungsinhalt. Dieser Nachweis belegt bei der Arbeitsinspektion die Erfüllung der Pflicht gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. — es wird kein "Referentfahrer-Ausweis" ausgestellt.
Warum Alpha Safety wählen?
- Erfahrene Sicherheitstechniker mit Praxis
- Schulungsinhalt individuell auf die tatsächlichen Fahrten in Ihrem Unternehmen zugeschnitten
- In Präsenz und online auf Slowakisch
- Wir erstellen den Unterweisungsnachweis für die Kontrolle
- Wir verfolgen und erinnern an die 3-Jahres-Wiederholungsfrist
Dauer
30 Minuten
Format
Online und in Präsenz
Stručná odpoveď
Die Schulung für Referentfahrer ist eine gezielte Unterweisung von Mitarbeitern, die bei der Arbeit ein Fahrzeug führen. Es handelt sich nicht um einen besonderen gesetzlich vorgeschriebenen Kurs oder Ausweis — es ist Teil der Pflichtunterweisung mit BOZP-Vorschriften gemäß § 7 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Die Erstunterweisung erfolgt bei der Aufnahme und wiederholt sich mindestens einmal alle drei Jahre gemäß § 7 ods. 5. Das Ergebnis ist ein schriftlicher Unterweisungsnachweis.
Časté otázky – Fahrerschulung
Ein Referentfahrer ist ein Mitarbeiter, der kein Berufskraftfahrer ist, aber bei der Ausführung seiner Arbeitsaufgaben ein Fahrzeug führt — ein Dienst-, Firmen- oder eigenes Privatfahrzeug, das für eine Dienstfahrt genutzt wird. Typisch sind Handelsvertreter, Manager, Techniker, Verwaltungsangestellte oder Geschäftsführer. Für diesen Mitarbeiter ist das Fahren Teil der Arbeit, und deshalb gilt für ihn die Unterweisungspflicht gemäß § 7 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.
Ja, aber nicht als eigenständiger separater Referentfahrer-Kurs. Die Pflicht ergibt sich aus der allgemeinen Unterweisungspflicht: Der Arbeitgeber ist gemäß § 7 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. verpflichtet, jeden Mitarbeiter regelmäßig, verständlich und nachweislich mit den Vorschriften zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit zu unterweisen, die für seine Arbeit gelten. Wenn das Fahren Teil der Arbeit ist, muss die Unterweisung auch die Risiken des Fahrens umfassen. Ein eigenständiges Referentfahrergesetz existiert nicht.
Die Wiederholungsunterweisung erfolgt mindestens einmal alle drei Jahre gemäß § 7 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Außerhalb dieser Frist muss sie auch bei einer Versetzung des Mitarbeiters auf eine andere Tätigkeit, bei Einführung eines neuen Risikos (z. B. ein neuer Fahrzeugtyp) oder nach einem Verkehrsunfall oder einem außergewöhnlichen Ereignis wiederholt werden, wenn es die Art der Arbeit erfordert.
Die Unterweisung stellt der Arbeitgeber sicher; in der Praxis führt sie eine fachkundige Person durch — ein Sicherheitstechniker oder ein autorisierter Sicherheitstechniker gemäß § 7 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Inhalt und Umfang bestimmt der Arbeitgeber entsprechend den konkreten Risiken der Arbeit. Alpha Safety stellt diese Unterweisung auch die Erstellung des schriftlichen Unterweisungsnachweises sicher.
Nein. Das Gesetz schreibt für Referentfahrer keinen besonderen Ausweis oder keine Bescheinigung über die Fachkunde vor. Es genügt ein gültiger Führerschein der betreffenden Gruppe und eine absolvierte Unterweisung gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Der Nachweis über die Erfüllung der Pflicht ist ein schriftlicher Unterweisungsnachweis mit Anwesenheitsliste, kein „Referentfahrer-Ausweis".
Ein Referentfahrer führt ein Fahrzeug nur als Ergänzung zu seiner Haupttätigkeit und für ihn gilt die Unterweisung gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Ein Berufskraftfahrer hat das Führen eines Fahrzeugs als Gegenstand der Arbeitstätigkeit (Personen- oder Güterbeförderung) und muss neben dem Führerschein auch besondere Anforderungen an die Pflichtqualifikation und die regelmäßige Fortbildung von Berufskraftfahrern gemäß besonderen Vorschriften erfüllen. Diese Schulung ist für Referentfahrer, nicht für Berufskraftfahrer bestimmt.
Ja. Das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. schreibt für diese Unterweisung keine Präsenzpflicht vor; es legt den Schwerpunkt darauf, dass sie verständlich und nachweislich ist (§ 7 ods. 1). Die Online-Form ist gültig, wenn der Inhalt der Arbeit angemessen ist und ein ordentlicher nachweisbarer Nachweis über die Unterweisung erstellt wird. Für anspruchsvollere Betriebe empfehlen wir die Präsenzform mit Raum für Fragen.
Nach der Unterweisung erstellen wir einen schriftlichen Unterweisungsnachweis, der Datum, Inhalt und Umfang der Schulung, Name des Schulungsleiters und Anwesenheitsliste mit Unterschriften der Teilnehmer enthält. Dieser Nachweis belegt die Erfüllung der Pflicht gemäß § 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. bei einer Kontrolle der Arbeitsinspektion. Es wird kein Ausweis oder keine Bescheinigung ausgestellt.
Das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. bestimmt für die Unterweisung gemäß § 7 keine feste Stundenzahl. Den Umfang bestimmt der Arbeitgeber entsprechend dem Charakter und den Risiken der Arbeit, damit die Unterweisung verständlich und angemessen ist. Inhalt und Dauer passen wir daher an, wie und mit welchen Fahrzeugen Ihre Mitarbeiter tatsächlich fahren.
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