DSGVO – Datenschutz
Unser Unternehmen gewährleistet umfassend den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO) für Firmen, Selbstständige, Online-Shops und ihre Betriebe in der gesamten Slowakei — von der Erstellung der Dokumentation und Verarbeitungsverzeichnisse über Einwilligungen und Folgenabschätzung bis hin zur Funktion des Datenschutzbeauftragten (DSB). Alles im Einklang mit der Verordnung (EU) 2016/679 und dem Gesetz Nr. 18/2018 Slg., damit Ihr Unternehmen die Kontrollen der Datenschutzbehörde problemlos besteht und Bußgelder vermeidet.

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DSGVO für Unternehmen schlüsselfertig — wir erledigen sie für Sie
Bei Nichteinhaltung der DSGVO droht einem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (čl. 83 ods. 5 der Verordnung (EU) 2016/679), je nachdem, welcher Betrag höher ist. Und Pflichten hat praktisch jeder Unternehmer, der personenbezogene Daten verarbeitet — wer Personalunterlagen führt, Rechnungen versendet, einen E-Shop betreibt, Kontakte über ein Formular sammelt, ein Kamerasystem betreibt oder einen Newsletter verschickt.
In der Slowakei gilt unmittelbar die Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und ergänzend das Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten. Der Umfang der Pflichten hängt nicht von der Größe des Unternehmens ab — es unterscheidet sich nur die Menge der Dokumentation. Alpha Safety löst den Schutz personenbezogener Daten für Sie schlüsselfertig: Sie müssen kein Experte werden, wir übernehmen die gesamte Agenda für Sie, vom Audit über die Dokumentation und Schulungen bis hin zur Vertretung bei einer Kontrolle.
Möchten Sie zunächst verstehen, was die DSGVO überhaupt ist und wie sie funktioniert? Lesen Sie unseren vollständigen DSGVO-Leitfaden. Diese Seite handelt davon, wie wir das für Sie lösen.
Was einem Unternehmen bei Nichteinhaltung der DSGVO droht
Die Nichteinhaltung der DSGVO ist nicht nur eine Formalität auf dem Papier — sie hat drei konkrete Folgen: Bußgelder, eine Kontrolle der Behörde und Reputationsschaden.
| Bußgeldstufe | Höhe | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Niedrigere Stufe (z. B. Aufzeichnungen, DPO, Sicherheit) | bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes | čl. 83 ods. 4 DSGVO |
| Höhere Stufe (Grundsätze, Rechte der Personen, Übermittlungen) | bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes | čl. 83 ods. 5 DSGVO |
Es gilt stets der höhere der beiden Werte (der Betrag oder der Prozentsatz des Umsatzes). Eine detaillierte Analyse der Sanktionen, der Kontrolle und der Stellung der Behörde finden Sie im DSGVO-Leitfaden — auf dieser Seite zeigen wir Ihnen, wie Sie das Risiko vermeiden.
Die Aufsichtsbehörde ist weder das Bezirksamt noch das Arbeitsinspektorat, sondern das Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Slowakischen Republik (ÚOOÚ). Eine Kontrolle erfolgt meist auf der Grundlage einer Beschwerde — etwa eines unzufriedenen Kunden oder eines ehemaligen Mitarbeiters — und dabei verlangt die Behörde gerade die Dokumentation. Wir gehen daher die häufigsten Verstöße zuerst an: fehlende Dokumentation, Nichterfüllung der Informationspflicht, Verarbeitung ohne Rechtsgrundlage und ungesicherte Daten.
Was wir für Sie sicherstellen — DSGVO schlüsselfertig
Wir übernehmen die gesamte Agenda für Sie — vom ersten Audit bis zur Vertretung bei einer Kontrolle. Im Auftragsverhältnis decken wir den gesamten Lebenszyklus der DSGVO-Konformität ab.
Eingangsaudit und Gap-Analyse
Wir erfassen, welche personenbezogenen Daten Sie zu welchen Zwecken und auf welcher Rechtsgrundlage (čl. 6 DSGVO) verarbeiten, wer Zugriff darauf hat und an wen Sie sie weitergeben. Das Ergebnis ist eine Übersicht der Lücken und eine konkrete Liste dessen, was ergänzt oder korrigiert werden muss. Das Audit ist der Ausgangspunkt für alles Weitere.
Vollständige maßgeschneiderte DSGVO-Dokumentation
Wir erstellen das gesamte Dokumentenpaket, das auf Ihre Tätigkeit zugeschnitten ist, keine generischen Vorlagen aus dem Internet:
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (čl. 30 DSGVO),
- Informationspflichten für Kunden, Mitarbeiter und Bewerber (čl. 13–14 DSGVO),
- Einwilligungen und interne Datenschutzrichtlinien,
- Auftragsverarbeitungsverträge mit Lieferanten (Buchhalter, IT, Marketing, Cloud) gemäß čl. 28 DSGVO,
- Verfahren bei Anträgen betroffener Personen und bei einer Verletzung des Datenschutzes,
- bei Bedarf eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA) gemäß čl. 35 DSGVO und § 42 des Gesetzes Nr. 18/2018 Slg.
Datenschutzbeauftragter (DPO) als Outsourcing
Wenn Ihnen das Gesetz vorschreibt, eine verantwortliche Person / DPO zu haben (čl. 37 DSGVO, § 44 des Gesetzes Nr. 18/2018 Slg.) — oder Sie sie freiwillig haben möchten — übernehmen wir diese Funktion extern. Wir sind Anlaufstelle für die Behörde und für betroffene Personen, überwachen die Konformität und bieten laufende Beratung. Das Outsourcing des DPO ist günstiger und zuverlässiger als die Schulung und das Vorhalten eines eigenen Mitarbeiters.
Mitarbeiterschulung und Vertretung bei einer Kontrolle
Das schwächste Glied ist meist der Mensch — wir schulen Ihr Team, wie es mit Daten umgeht, auf Anträge reagiert sowie einen Datenleck erkennt und meldet. Und wenn eine Kontrolle oder ein Antrag des ÚOOÚ kommt, bleiben Sie damit nicht allein: Wir bereiten die Unterlagen vor, kommunizieren für Sie mit der Behörde und helfen Ihnen, das Verfahren so zu bewältigen, dass Sie das Risiko einer Sanktion minimieren.
Für welche Art von Unternehmen die Leistung bestimmt ist
Die schlüsselfertige DSGVO passen wir an die Art des Betriebs an. Am häufigsten lösen wir sie für:
- E-Shops und Online-Dienste — Einwilligungen, Cookies, Newsletter, Bearbeitung von Bestellungen und Reklamationen, Profiling.
- Arbeitgeber und HR — Personal- und Lohnagenda, Anwesenheit, Kameras, Überwachung der Mitarbeiter (§ 13 ods. 4 des Arbeitsgesetzbuchs).
- IT-Unternehmen und Agenturen, die als Auftragsverarbeiter auftreten und sowohl Verträge als auch Garantien für ihre Kunden benötigen.
- Kleine Unternehmen und Selbständige mit Mitarbeitern, die Ordnung haben wollen, ohne eine interne Abteilung aufzubauen.
- Gesundheits-, Sozial- und Bildungseinrichtungen, die besondere Kategorien von Daten verarbeiten (čl. 9 DSGVO) und einem strengeren Regime unterliegen.
Sie wissen nicht, in welche Kategorie Sie gehören? Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir bestimmen den Umfang — das Audit zeigt es Ihnen genau.
Wie die Zusammenarbeit mit Alpha Safety abläuft
Wir haben die Zusammenarbeit so gestaltet, dass sie Sie so wenig wie möglich belastet. Der erste Kontakt und die Beurteilung sind unverbindlich.
Unverbindliche Anfrage und Beratung Sie melden sich über das Formular oder telefonisch. Wir ermitteln kurz die Art Ihrer Tätigkeit und schlagen den Umfang vor. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Eingangsaudit und Preisangebot Wir erfassen die Verarbeitung personenbezogener Daten, identifizieren die Lücken und senden Ihnen ein festes Preisangebot nach dem tatsächlichen Umfang — keine versteckten Positionen.
Erstellung der maßgeschneiderten Dokumentation Wir bereiten ein vollständiges Paket aus Dokumenten, Richtlinien und Verträgen vor, das auf Ihren Betrieb zugeschnitten ist, und übergeben es einsatzbereit.
Schulung und Einführung Wir schulen die verantwortlichen Mitarbeiter, erklären die Verfahren und richten die Prozesse ein: Anträge betroffener Personen, Meldung von Verletzungen, Auftragsverarbeitungsverhältnisse.
Laufende Unterstützung und Vertretung Wir übernehmen die Funktion des DPO (falls erforderlich), aktualisieren die Dokumentation bei Änderungen der Gesetzgebung und vertreten Sie bei einer Kontrolle des ÚOOÚ. Konformität ist keine einmalige Sache — wir erhalten sie mit Ihnen langfristig aufrecht.
Die kanonischen DSGVO-Artikel, die Sie betreffen
Zur Orientierung führen wir die wichtigsten Bestimmungen an, die wir im Rahmen der Leistung abdecken. Sie müssen sie sich nicht merken — das ist unsere Aufgabe.
| Bereich | Artikel / § | Was es regelt |
|---|---|---|
| Grundsätze der Verarbeitung | čl. 5 DSGVO | 7 Grundsätze (Rechtmäßigkeit, Zweck, Minimierung, Richtigkeit, Speicherung, Integrität, Rechenschaft) |
| Rechtsgrundlagen | čl. 6 DSGVO | Einwilligung, Vertrag, Gesetz, lebenswichtiges/öffentliches/berechtigtes Interesse |
| Informationspflicht | čl. 13–14 DSGVO | was Sie der betroffenen Person mitteilen müssen |
| Rechte der betroffenen Person | čl. 15–22 DSGVO | Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Übertragbarkeit, Widerspruch |
| Verzeichnis der Tätigkeiten | čl. 30 DSGVO | Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten |
| Verantwortliche Person (DPO) | čl. 37 DSGVO, § 44 z. 18/2018 | wann die Bestellung eines DPO verpflichtend ist |
| Folgenabschätzung (DPIA) | čl. 35 DSGVO, § 42 z. 18/2018 | bei hohem Risiko für die Rechte der Personen |
| Meldung einer Verletzung an die Behörde | čl. 33 DSGVO, § 40 z. 18/2018 | Meldung an das ÚOOÚ binnen 72 Stunden |
| Sanktionen | čl. 83 DSGVO | bis zu 10 Mio. €/2 % oder 20 Mio. €/4 % |
| Überwachung der Mitarbeiter | § 13 ods. 4 des Arbeitsgesetzbuchs | Bedingungen für die Kontrolle der Mitarbeiter |
Wie viel die schlüsselfertige DSGVO kostet
Der Preis hängt vom Umfang ab — der Anzahl der Verarbeitungstätigkeiten, der Art des Betriebs und davon, ob Sie eine einmalige Dokumentation oder ein langfristiges DPO-Outsourcing benötigen. Das Eingangsaudit vereinbaren wir zu Beginn, und sein Ergebnis ist die Grundlage für ein genaues Angebot; die schlüsselfertige Dokumentation wird einmalig abgerechnet, das DPO-Outsourcing in Form einer monatlichen Pauschale.
Nach einer unverbindlichen Beratung erhalten Sie ein festes Angebot ohne versteckte Positionen. Bedenken Sie, dass ein einziges Bußgeld des ÚOOÚ die Kosten der Konformität um ein Vielfaches übersteigt — die schlüsselfertige DSGVO ist eine Versicherung, keine zusätzliche Ausgabe. Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot.
Warum Alpha Safety — DSGVO und Sicherheit unter einem Dach
Die meisten Anbieter lösen nur die DSGVO. Wir lösen die gesamte Konformität des Unternehmens von einer Stelle aus — das ist unser wichtigster Unterschied.
- Ein Partner, eine Rechnung — die DSGVO führen Sie zusammen mit BOZP, Brandschutz, dem arbeitsmedizinischen Dienst und Zivilschutz. Kein Jonglieren mit mehreren Lieferanten.
- Praktischer Ansatz, nicht nur Papier — wir richten die Dokumentation so ein, dass sie im realen Betrieb funktioniert und nicht in der Schublade liegt.
- Vertretung bei einer Kontrolle — bei einer Kontrolle der Behörde sind Sie nicht allein, die Kommunikation führen wir für Sie.
- Langfristige Pflege — die Gesetzgebung ändert sich, und wir halten Ihre Dokumentation aktuell.
- Lokale Verfügbarkeit in der gesamten Slowakei — wir sind in allen Kreis- und Bezirksstädten tätig.
Unsere Dienstleistungen im Bereich DSGVO
Dokumentationserstellung
Erstellung von DSGVO-Dokumentation und notwendigen internen Richtlinien.
Analyse der Verarbeitungszwecke
Analyse der Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Informationspflicht
Entwurf von Informationspflichten gegenüber betroffenen Personen.
Verträge mit Auftragsverarbeitern
Erstellung von Verträgen mit Auftragsverarbeitern und anderen Stellen.
Schulungen
Schulung befugter Personen und verantwortlicher Mitarbeiter.
Beratung und Dienstleistungen
Beratung und Dienstleistungen auch nach der Übergabe der Dokumentation.
DSB-Dienste
Datenschutzbeauftragten (DSB) Dienste und laufende Unterstützung.
Warum mit uns zusammenarbeiten?
- Fachkenntnisse der DSGVO-Verordnung
- Umfassende maßgeschneiderte Lösungen
- Vorbeugung von Bußgeldern bis zu 20 Mio. €
- Regelmäßige Dokumentationsaktualisierungen
- Unterstützung bei Datenschutzbehördenkontrollen
Stručná odpoveď
DSGVO – der Schutz personenbezogener Daten ist die Konformität der Firma mit der Verordnung (EU) 2016/679 und dem Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten. Alpha Safety erstellt die DSGVO-Dokumentation und Richtlinien, analysiert die Verarbeitungszwecke, schlägt Informationspflichten und Verträge mit Auftragsverarbeitern vor, schult die Arbeitnehmer, bietet laufende Beratung und übt die Funktion des Datenschutzbeauftragten (DPO) aus.
Časté otázky – GDPR
Die Erstellung der DSGVO-Dokumentation und interner Richtlinien, die Analyse der Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, den Vorschlag zur Erfüllung der Informationspflicht gegenüber den betroffenen Personen und die Vorbereitung von Verträgen mit Auftragsverarbeitern. Teil davon sind auch die Schulung der Arbeitnehmer, die laufende Beratung und die Ausübung der Funktion des Datenschutzbeauftragten (DPO).
Gemäß § 44 ods. 1 des Gesetzes Nr. 18/2018 Slg. ist die Bestimmung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend für Organe der öffentlichen Gewalt und für Verantwortliche, deren Haupttätigkeit in der regelmäßigen und systematischen Überwachung betroffener Personen in großem Umfang oder in der Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten in großem Umfang besteht. Wir beurteilen, ob die Pflicht auch Sie betrifft, und gewährleisten die Funktion bei Bedarf.
Gemäß Art. 83 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/679 kann die Geldstrafe bis zu 20 000 000 EUR erreichen, oder im Falle eines Unternehmens bis zu 4 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Eine richtig eingestellte DSGVO senkt dieses Risiko deutlich.
Gemäß § 42 des Gesetzes Nr. 18/2018 Slg. muss der Verantwortliche eine Folgenabschätzung durchführen, wenn eine Art der Verarbeitung, insbesondere unter Verwendung neuer Technologien, zu einem hohen Risiko für die Rechte natürlicher Personen führen kann. Im Rahmen der Analyse beurteilen wir, ob die DPIA auf Ihre Verarbeitung zutrifft, und helfen bei ihrer Erstellung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in der SR regeln die unmittelbar geltende Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und das Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten. Das Gesetz Nr. 18/2018 Slg. regelt zugleich die Stellung und Zuständigkeit des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten der SR, das die Einhaltung der Regeln überwacht.
Ja. Wir bieten Unterstützung bei Kontrollen der Aufsichtsbehörde, bereiten die erforderliche Dokumentation und Kommunikation vor und stehen während des gesamten Prozesses als Berater zur Verfügung. Ziel ist nachzuweisen, dass Ihre Datenverarbeitung im Einklang mit der DSGVO und dem Gesetz Nr. 18/2018 Slg. steht.
Für Firmen und Organisationen jeder Größe, die personenbezogene Daten von Arbeitnehmern, Kunden oder Partnern verarbeiten. Den Umfang der Dienstleistung passen wir daran an, welche Daten Sie verarbeiten, zu welchen Zwecken und in welchem Umfang, sodass die Lösung sowohl einer kleinen Firma als auch einer größeren Organisation passt.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten regelt § 46 des Gesetzes Nr. 18/2018 Slg. Der Datenschutzbeauftragte berät insbesondere zu den Pflichten beim Datenschutz, überwacht die Einhaltung der Vorschriften und dient als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde und die betroffenen Personen. Bei der Ausübung dieser Funktion bieten wir laufende Assistenz.
Ja. Die DSGVO gilt für jeden, der personenbezogene Daten natürlicher Personen verarbeitet, unabhängig von der Größe. Wenn Sie Arbeitnehmer, Kunden, Lieferanten oder Kontakte aus einem Formular führen, haben Sie Pflichten. Es unterscheidet sich nur der Umfang der Dokumentation, nicht die Pflicht selbst.
Wenn eine Verletzung des Datenschutzes ein Risiko darstellt, wird sie dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten in der Regel binnen 72 Stunden gemäß Art. 33 der Verordnung (EU) 2016/679 und § 40 des Gesetzes Nr. 18/2018 Slg. gemeldet, und in schwerwiegenden Fällen auch der betroffenen Person (Art. 34). Das Vorgehen stellen wir Ihnen so ein, dass Sie rechtzeitig reagieren können.
Ja. Online-Shops behandeln zusätzlich Einwilligungen, Cookies und Tracking-Werkzeuge, Newsletter, die Bearbeitung von Bestellungen und Reklamationen sowie gegebenenfalls Profiling. Diese Bereiche stellen wir bei Online-Shops vorrangig ein, einschließlich der Verträge mit Auftragsverarbeitern bei Lieferanten.
Wir raten davon ab. Generische Muster berücksichtigen Ihre konkrete Verarbeitung nicht und haben bei einer Kontrolle selten Bestand. Die Dokumentation erstellen wir maßgeschneidert danach, was und warum Sie tatsächlich verarbeiten.
Nur unter festgelegten Bedingungen und nach Erfüllung der Informationspflicht. Die Überwachung von Arbeitnehmern regelt neben der DSGVO auch § 13 ods. 4 des Arbeitsgesetzbuchs. Wir helfen Ihnen, sie so einzustellen, dass sie im Einklang mit den Vorschriften steht.
Nein. Die DSGVO befasst sich mit dem Schutz personenbezogener Daten, während sich die Verwaltung von Registraturunterlagen nach dem eigenständigen Gesetz Nr. 395/2002 Slg. über Archive und Registraturen richtet. Es sind zwei unterschiedliche Agenden, die sich zwar teilweise überschneiden, und beide können wir abdecken.
Schreiben Sie uns — wir melden uns innerhalb eines Werktags
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