Zum Inhalt springen
HACCP

HACCP – Lebensmittelsicherheitssystem in Ihrem Betrieb

Unser Unternehmen gewährleistet umfassend HACCP-Systeme für Restaurants, Gastronomiebetriebe, Hersteller und Lebensmittelhändler in der gesamten Slowakei — von der Erstellung eines maßgeschneiderten HACCP-Plans über Betriebs- und Sanitationsordnungen bis hin zu Schulungen und Beratung anhand der Risiken des konkreten Betriebs. Alles im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und dem Gesetz Nr. 152/1995 Slg. über Lebensmittel, damit Ihr Betrieb die Kontrollen von RÚVZ und ŠVPS problemlos besteht und Bußgelder vermeidet.

5,044 recenziíGoogle
HACCP – Lebensmittelsicherheitssystem in Ihrem Betrieb

Interesse an dieser Dienstleistung?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns mit Preis und Termin, meist innerhalb von 24 Stunden.

Was unsere HACCP-Dokumentation umfasst

Hinter dem Begriff HACCP-Dokumentation verbirgt sich ein umfassendes System von Verfahren, zu dem die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene den Lebensmittelunternehmer verpflichtet. Nach čl. 5 ods. 1 dieser Verordnung müssen Lebensmittelunternehmer ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-Grundsätzen beruhen, einrichten, durchführen und aufrechterhalten. Es genügt also nicht, nur Papier im Ordner zu haben — das System muss tatsächlich funktionieren und dem entsprechen, was in Ihrem Betrieb wirklich geschieht.

Im Rahmen der Leistung erstellen wir Ihre vollständige Dokumentation schlüsselfertig: einen eigenen HACCP-Plan, eine Betriebsordnung, ein Reinigungs- und Desinfektionsprogramm sowie einen Satz an Aufzeichnungsformularen, die auf Ihre Prozesse zugeschnitten sind. Wir verwenden keine universellen Vorlagen aus dem Internet — jedes Dokument beruht auf einer physischen Begehung Ihres Betriebs und auf einer Analyse der konkreten Risiken.

  • Gefahrenanalyse — biologischer, chemischer und physikalischer Gefahren, auf jedem Schritt der Lebensmittelverarbeitung.
  • Festlegung der kritischen Kontrollpunkte (CCP) und kritischer Grenzwerte, die den akzeptablen vom nicht akzeptablen Zustand trennen.
  • HACCP-Plan mit Überwachungsverfahren, Korrekturmaßnahmen und Verifizierungsverfahren.
  • Betriebs- und Reinigungsordnung einschließlich Aufzeichnungen über Reinigung, Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (DDD).
  • Aufzeichnungsformulare für Temperaturen, Wareneingang, Überwachung der Verbrauchsdaten und Personalhygiene.
  • Einschulung des Personals und Begleitung bei der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde.

Für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung erstellen wir auch eine Betriebsordnung. Das Gesetz Nr. 355/2007 Slg. schreibt sie Verpflegungseinrichtungen nicht vor — § 26 führt sie nicht unter den Pflichten des Betreibers auf, und § 52 ods. 1 písm. e) greift nur dort, wo eine andere Vorschrift die Pflicht begründet. Als internes Hygienedokument ist sie dennoch sinnvoll: Sie vereinheitlicht Abläufe, erleichtert die Einarbeitung und zeigt bei einer Kontrolle Ordnung im Betrieb. Für Einrichtungen, denen das Gesetz sie vorschreibt (Beherbergungsbetriebe, Bäder, Einrichtungen der Körperpflege), erstellen wir sie und legen sie dem RÚVZ zur Genehmigung vor.

Für wen HACCP verpflichtend ist

Die Pflicht, ein auf den HACCP-Grundsätzen beruhendes System einzuführen, ist weder an die Größe des Betriebs noch an die Zahl der Beschäftigten gebunden. Sie ergibt sich unmittelbar aus čl. 5 ods. 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und gilt für jeden Lebensmittelunternehmer, der nach der Primärproduktion in irgendeiner Weise mit Lebensmitteln umgeht.

In der Praxis bedeutet das, dass jeder Betrieb HACCP benötigt, der Lebensmittel herstellt, verarbeitet, lagert, befördert, verkauft oder ausgibt. Es betrifft somit ein breites Spektrum von Unternehmen — vom kleinen Café bis zum Produktionsbetrieb.

  • Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung — Restaurants, Cafés, Konditoreien, Imbisse, Kantinen, Schnellimbissstände.
  • Lebensmittelproduktion — Bäckereien, Fleischverarbeitung, Molkereien, Getränke- und Fertiggerichtherstellung.
  • Geschäfte und Einzelhandel — Lebensmittelgeschäfte, Metzgereien, Feinkostläden, Theken mit unverpackter Ware.
  • Lager und Distribution — Lagerung und Transport von Lebensmitteln, einschließlich Kühllogistik.
  • Catering und Massenverpflegung — Schul- und Betriebskantinen, Transport von Fertiggerichten.
  • Lebensmittel-Onlineshops — Verkauf und Versand von Lebensmittelware.

Eine wichtige Ausnahme: Die Primärproduktion ist von der HACCP-Pflicht ausgenommen. Nach čl. 5 ods. 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 gelten die HACCP-Grundsätze nur für die der Primärproduktion nachgelagerten Stufen. Für die Primärproduktion selbst (z. B. Anbau oder Tierhaltung) gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen nach Anhang I der Verordnung. Den nationalen Rahmen ergänzt das Gesetz Nr. 152/1995 Slg. über Lebensmittel, das in § 4 Pflichten auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung und des Vertriebs von Lebensmitteln auferlegt.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob HACCP für Ihren Betrieb gilt, hilft Ihnen auch unser vollständiger HACCP-Leitfaden oder eine unverbindliche Beratung.

Die Rechtsvorschriften, die HACCP erfüllt

HACCP ist keine eigenständige Norm, sondern die Art und Weise, wie ein Betreiber mehrere Rechtsvorschriften zugleich erfüllt. Kern ist die europäische Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, die in čl. 5 die Pflicht zu auf den HACCP-Grundsätzen beruhenden Verfahren verankert und in ihrem Anhang II die allgemeinen Hygieneanforderungen für die Stufen nach der Primärproduktion festlegt.

Die innerstaatliche Brücke bildet das Gesetz Nr. 152/1995 Slg. über Lebensmittel, das in § 4 ods. 2 dem Betreiber auferlegt, eine Eigenkontrolle der Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln durchzuführen, darüber Aufzeichnungen zu führen und die Beschäftigten in der Lebensmittelhygiene zu unterweisen und zu schulen. Für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung kommen das Gesetz Nr. 355/2007 Slg. über den Schutz, die Förderung und die Entwicklung der öffentlichen Gesundheit und die ausführende Verordnung des MZ SR Nr. 533/2007 Slg. über die Einzelheiten der Anforderungen an Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung hinzu.

VorschriftWas sie regeltWen sie betrifft
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über LebensmittelhygieneHACCP-Grundsätze (čl. 5) und allgemeine HygieneanforderungenAlle Betriebe nach der Primärproduktion
Gesetz Nr. 152/1995 Slg. über LebensmittelEigenkontrolle der Lebensmittelsicherheit und Aufzeichnungen (§ 4 ods. 2)Erzeugung, Verarbeitung, Vertrieb, Verkauf
Gesetz Nr. 355/2007 Slg. über den Schutz der öffentlichen GesundheitBetriebsordnung und gute Herstellungspraxis (§ 26 ods. 4)Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (Gastronomie)
Verordnung des MZ SR Nr. 533/2007 Slg.Einzelheiten der Anforderungen an Einrichtungen der GemeinschaftsverpflegungRestaurants, Kantinen, Cafés, Imbisse
Codex Alimentarius CXC 1-1969Internationale Grundsätze der Lebensmittelhygiene und die 7 HACCP-GrundsätzeFreiwillige fachliche Grundlage (ohne Sanktionen)

Die Struktur der sieben HACCP-Grundsätze und der zwölf Schritte ihrer Anwendung selbst geht auf die internationale Empfehlung Codex Alimentarius CXC 1-1969 zurück. Es handelt sich um eine freiwillige internationale Norm ohne eigene Sanktionen — verbindlichen Charakter erhält sie erst durch die Übernahme in die Verordnung 852/2004.

Wer Ihr HACCP kontrolliert — RÚVZ oder die Veterinärverwaltung

Die Aufsichtsbehörde für HACCP ist nicht nur eine — sie hängt davon ab, was Ihr Betrieb tut. Die Aufteilung der Zuständigkeit regelt § 23 des Gesetzes Nr. 152/1995 Slg. und schafft in der Praxis zwei getrennte Kontrolllinien. Zu wissen, wer zu Ihnen kommt, ist schon bei der Vorbereitung der Dokumentation wichtig.

Art des BetriebsAufsichtsbehördeRechtsgrundlage
Öffentliche und Gemeinschaftsverpflegung (Gastronomie)Regionale Behörde für öffentliche Gesundheit (RÚVZ / ÚVZ SR)§ 23 ods. 2 des Gesetzes 152/1995 + Gesetz 355/2007
Erzeugung, Verarbeitung und Inverkehrbringen von LebensmittelnStaatliche Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ŠVPS) und RVPS§ 23 ods. 1 des Gesetzes 152/1995

Restaurants, Cafés, Konditoreien, Imbisse, Stände und Kantinen kontrolliert die regionale Behörde für öffentliche Gesundheit (RÚVZ). Produktionsbetriebe, Geschäfte und Lager, die Lebensmittel in Verkehr bringen, fallen unter die Staatliche Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ŠVPS) und die regionalen Veterinär- und Lebensmittelverwaltungen (RVPS).

Bei der Kontrolle verlangen die Inspektoren typischerweise den HACCP-Plan, die Betriebs- und Reinigungsordnung, ausgefüllte Aufzeichnungen über Temperaturen und Reinigung, einen Nachweis über die Einschulung des Personals und bei der Gastronomie auch eine vom RÚVZ genehmigte Betriebsordnung. Wir bereiten Ihre Dokumentation so vor, dass sie den Anforderungen der zuständigen Behörde entspricht, und begleiten Sie bei Bedarf persönlich bei der Kontrolle.

Geldstrafen bei fehlendem oder fehlerhaftem HACCP

Fehlende, nicht aktuelle oder nur formell ausgefüllte HACCP-Dokumentation gehört zu den häufigsten Feststellungen bei Kontrollen. Die Sanktionen unterscheiden sich danach, welche Aufsichtsbehörde den Verstoß feststellt und wie schwerwiegend das Versäumnis ist.

Bereich des VerstoßesSanktionRechtsgrundlage
Gastronomie / Gemeinschaftsverpflegung150 € bis 20 000 € (bei Wiederholung bis zum Doppelten)§ 57 ods. 43 písm. a) des Gesetzes 355/2007
Lebensmittelerzeugung und -verkauf — unteres Band100 € bis 1 000 €§ 28 ods. 1 des Gesetzes 152/1995
Erzeugung und Verkauf — mittleres Band100 € bis 100 000 €§ 28 ods. 2 des Gesetzes 152/1995
Erzeugung und Verkauf — oberes Band500 € bis 200 000 €§ 28 ods. 3 des Gesetzes 152/1995
Schwerwiegendste Verstöße (gefährliche Lebensmittel)1 000 € bis 500 000 €§ 28 ods. 4 des Gesetzes 152/1995
Natürliche Person — Nichtunternehmerbis 2 000 € (bei Wiederholung bis 4 000 €)§ 29 des Gesetzes 152/1995

Für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung ist § 57 ods. 43 písm. a) des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. ausschlaggebend, wonach das RÚVZ eine Geldstrafe von 150 € bis 20 000 € verhängen kann, bei wiederholtem Verstoß bis zum Doppelten. In der Erzeugung und beim Inverkehrbringen von Lebensmitteln sind die Sanktionen nach § 28 des Gesetzes Nr. 152/1995 Slg. abgestuft — von einem Band von 100 € bis 1 000 € für weniger schwerwiegende Versäumnisse bis zu 1 000 € bis 500 000 € für die schwerwiegendsten Verstöße, wie das Inverkehrbringen gefährlicher Lebensmittel.

Die Kosten für die professionelle Erstellung und Pflege von HACCP liegen um eine Größenordnung unter der Untergrenze der Geldstrafe — und vor allem schützen sie Sie vor dem Reputationsschaden bei einer Schließung des Betriebs.

HACCP für die Gastronomie versus HACCP für die Produktion

Obwohl das Prinzip dasselbe ist, unterscheiden sich HACCP für ein Restaurant und HACCP für einen Produktionsbetrieb erheblich im Umfang und in der Aufsicht. Wir haben den Unterschied so zusammengefasst, dass Sie wissen, zu welchem Cluster Sie gehören.

HACCP für die Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung

Restaurants, Cafés, Konditoreien und Imbisse arbeiten überwiegend mit Fertig- oder Halbfertigprodukten, und entscheidend ist bei ihnen die Einhaltung der Temperaturkette, der Hygiene und der Sanitation. Verpflichtend sind für sie der HACCP-Plan nach Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und die Registrierung des Betriebs nach § 6 des Gesetzes Nr. 152/1995 Slg. Das Gesetz Nr. 355/2007 Slg. schreibt ihnen zugleich in § 26 ods. 4 písm. c) vor, die Grundsätze der guten Herstellungspraxis anzuwenden und kritische Arbeitsgänge zu kontrollieren. Eine Betriebsordnung schreibt ihnen das Gesetz nicht vor — wir erstellen sie auf Wunsch als freiwilliges internes Dokument.

HACCP für die Lebensmittelproduktion

Produktionsbetriebe (Bäckereien, Fleischverarbeitung, Molkereien) haben eine längere und komplexere technologische Kette, mehr kritische Kontrollpunkte und strengere Anforderungen nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Über sie wachen die ŠVPS und RVPS. Die Dokumentation ist umfangreicher und legt größeren Wert auf die Rückverfolgbarkeit der Rohstoffe, das Allergenmanagement und die Validierung der kritischen Grenzwerte.

Für kleinere Betriebe ermöglicht čl. 5 ods. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 einen flexiblen Ansatz — in manchen Unternehmen lassen sich keine kritischen Kontrollpunkte festlegen, und ihre Überwachung kann durch gute Hygienepraxis ersetzt werden. Auch diese Flexibilität können wir für Sie richtig anwenden.

Wie die Zusammenarbeit mit Alpha Safety abläuft

Wir haben die Zusammenarbeit so gestaltet, dass sie Sie so wenig wie möglich belastet. Der erste Kontakt und die Beurteilung der Pflicht sind unverbindlich und kostenlos — erst danach schlagen wir einen konkreten Umfang und ein maßgeschneidertes Angebot je nach Charakter Ihres Betriebs und seiner Risiken vor.

  1. Eingangsbegehung und Prozessanalyse Wir besuchen Ihren Betrieb persönlich, gehen den Lebensmittelfluss vom Wareneingang bis zur Ausgabe durch und erfassen die realen Bedingungen und Risiken.

  2. Gefahrenanalyse und Festlegung der CCP Wir identifizieren biologische, chemische und physikalische Gefahren und legen die kritischen Kontrollpunkte mit ihren kritischen Grenzwerten fest.

  3. Erstellung der maßgeschneiderten Dokumentation Wir erstellen den HACCP-Plan, die Betriebs- und Reinigungsordnung sowie einen Satz an Aufzeichnungsformularen, die auf Ihren Betrieb zugeschnitten sind.

  4. Umsetzung in die Praxis und Einschulung Wir führen das System in den laufenden Betrieb ein und schulen das Personal so ein, dass es die Aufzeichnungen korrekt und selbstverständlich führt.

  5. Vorlage beim RÚVZ oder Vorbereitung auf die Kontrolle Bei der Gastronomie bereiten wir die Betriebsordnung vor und reichen sie beim RÚVZ ein, bei der Produktion bereiten wir Sie auf die Kontrolle der RVPS vor.

Wir sind in der gesamten Slowakei tätig, mit Sitz in Martin und einer Erreichbarkeit rund um die Uhr. Der Preis für HACCP hängt von Art und Größe des Betriebs ab, daher bestätigen wir ihn stets erst nach einer unverbindlichen Beratung — keine versteckten Posten. Vereinbaren können Sie ihn über unser Kontaktformular.

HACCP-Schulung und Aktualisierung der Dokumentation

HACCP ist kein einmaliges Dokument, sondern ein lebendiges System. Damit es tatsächlich schützt und bei einer Kontrolle besteht, muss das Personal geschult sein und die Dokumentation dem aktuellen Stand des Betriebs entsprechen.

Die Schulung der Beschäftigten zur Lebensmittelhygiene ist nicht freiwillig. Sie ergibt sich aus § 4 ods. 2 des Gesetzes Nr. 152/1995 Slg., wonach der Betreiber verpflichtet ist, die Beschäftigten, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, in der Lebensmittelhygiene zu unterweisen und zu schulen. Wir übernehmen die Schulung einschließlich des Nachweises, der bei einer Kontrolle ihre Durchführung belegt. Sehen Sie sich auch unsere Kurse und Schulungen an.

Die Dokumentation ist bei jeder wesentlichen Änderung zu aktualisieren. Nach dem letzten Unterabsatz von čl. 5 ods. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 muss der Betreiber bei einer Änderung des Produkts, des Prozesses oder eines beliebigen Schritts das Verfahren überprüfen und ändern. Das betrifft eine neue Speisekarte, Technologie, Ausstattung und ebenso das Sortiment.

  • Periodische Überprüfung der Dokumentation, damit sie dem realen Betrieb entspricht.
  • Aktualisierung bei Änderung des Produkts, der Technologie oder der Anordnung des Betriebs.
  • Auffrischung der Schulungen des Personals und Ergänzung beim Eintritt neuer Beschäftigter.
  • Vorbereitung auf Kontrollen und Aktualisierung der Aufzeichnungsformulare nach neuen Anforderungen.

Betreffen Sie auch Brandschutz und BOZP? Wir können alle Pflichten Ihres Betriebs unter einem Dach abdecken.

Wie helfen wir Ihnen?

HACCP-Dokumentation

Vollständige Erstellung einer maßgeschneiderten HACCP-Dokumentation gemäß dem Charakter Ihres Betriebs.

Übersichtlicher und verständlicher Plan

Ein übersichtlicher und verständlicher Plan, den Sie sofort in der Praxis umsetzen können.

Personalschulung

Schulung des Personals für eine effektive Systemimplementierung.

Planaktualisierung

Aktualisierung des Plans bei Änderungen der Technologie oder des Betriebsumfangs.

Unterstützung bei Kontrollen

Unterstützung bei Lebensmittelsicherheitsbehördenkontrollen einschließlich Vertretung und Kommunikation.

Warum mit uns zusammenarbeiten?

  • Professionell erstellte Dokumentation
  • Schnelle maßgeschneiderte Erstellung
  • Schulung Ihres Personals
  • Unterstützung bei Lebensmittelsicherheitskontrollen
  • Vorbeugung von Bußgeldern bis zu 500.000 €
Kostenlose Beratung anfordern

Stručná odpoveď

HACCP für Gastronomie und Lebensmittelbranche ist ein System der Gefahrenanalyse und kritischer Kontrollpunkte, das jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, verpflichtend einführt – Restaurants, Imbisse, Cafés, Konditoreien, Stände, Lager und Produktion. Alpha Safety erstellt eine personalisierte HACCP-Dokumentation nach dem Charakter des Betriebs und seinen Risiken, führt sie in die Praxis ein, schult das Personal, aktualisiert die Dokumente bei Änderungen und assistiert bei der Kontrolle des regionalen Amtes für öffentliche Gesundheit. Das Preisangebot erstellen wir maßgeschneidert nach einer unverbindlichen Beratung.

Časté otázky – HACCP

Den Preis legen wir individuell nach Typ, Größe und Risikohaftigkeit Ihres Betriebs fest – einen anderen Umfang hat ein Imbiss, einen anderen eine Lebensmittelproduktion. Deshalb geben wir keine pauschalen Zahlen an. Nach einer unverbindlichen Beratung, bei der wir den Charakter des Betriebs und das Sortiment ermitteln, erstellen wir Ihnen ein konkretes, maßgeschneidertes Preisangebot. Melden Sie sich bei uns über das Kontaktformular.

Der Termin hängt von Typ und Größe des Betriebs und von der Komplexität der technologischen Verfahren ab. Nach einer Besichtigung oder einer Erstberatung geben wir Ihnen eine verbindliche Schätzung. Einfachere Betriebe (Stand, kleines Café) bewältigen wir schnell, Produktionsbetriebe mit mehreren Prozessen erfordern eine gründlichere Gefahrenanalyse und die Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte.

Ja. Die Dokumentation erstellen wir für das gesamte Spektrum an Betrieben – Restaurants, Cafés, Konditoreien, Imbisse, Kantinen, Catering, Geschäfte und auch Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln. Bei gastronomischen Betrieben übt das regionale Amt für öffentliche Gesundheit die Aufsicht aus, bei der Produktion und dem Inverkehrbringen von Lebensmitteln die Staatliche Veterinär- und Lebensmittelverwaltung. Den Plan passen wir stets dem konkreten Betriebstyp an.

Ja. Auch ein Food Truck, ein Imbissstand oder ein Saisonbetrieb ist eine Einrichtung der Gemeinschaftsverpflegung, die mit Lebensmitteln umgeht, und für sie gilt die Pflicht, ein auf den HACCP-Grundsätzen beruhendes Verfahren eingeführt zu haben. Die Aufsicht übt das zuständige regionale Amt für öffentliche Gesundheit aus. Die Dokumentation passen wir dem begrenzten Sortiment und den Bedingungen des mobilen Betriebs an.

Ja. Lagerung, Verpackung, Beförderung und Verkauf von Lebensmitteln sind Stufen, die der Primärproduktion nachfolgen und für die gemäß Art. 5 Abs. 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene die Pflicht gilt, auf den HACCP-Grundsätzen beruhende Verfahren einzuführen. Für einen Online-Shop erstellen wir eine Dokumentation, die auf Lagerbedingungen, Temperaturkette und Versand ausgerichtet ist.

Ja. Teil der Dienstleistung ist die Unterweisung und Schulung des Personals zur Lebensmittelhygiene und dazu, wie das eingeführte HACCP-System in der Praxis einzuhalten ist. Diese Pflicht legt § 4 ods. 2 des Gesetzes Nr. 152/1995 Slg. über Lebensmittel auf. Über die Schulung übergeben wir Ihnen auch eine Aufzeichnung, die die Erfüllung der Pflicht bei einer Kontrolle nachweist.

Ja. Das Gesetz Nr. 355/2007 Slg. schreibt Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung keine Betriebsordnung vor — § 26 führt sie nicht unter den Pflichten des Betreibers auf, und § 52 ods. 1 písm. e) greift nur dort, wo eine andere Vorschrift die Pflicht begründet. Dennoch erstellen wir sie für Gastronomiebetriebe gerne als internes Hygienedokument: Sie vereinheitlicht Abläufe, erleichtert die Einarbeitung des Personals und zeigt bei einer Kontrolle Ordnung im Betrieb. Für Einrichtungen, denen das Gesetz sie tatsächlich vorschreibt (Beherbergungsbetriebe, Bäder, Einrichtungen der Körperpflege und des Gesundheitswesens), erstellen wir sie und legen sie dem RÚVZ zur Genehmigung vor. In beiden Fällen ergänzen wir sie um ein Sanitationsprogramm, sodass sie mit Ihrer HACCP-Dokumentation ein geschlossenes Ganzes bildet.

Wir helfen Ihnen, auf das Kontrollprotokoll zu reagieren – wir bewerten die festgestellten Mängel, schlagen Abhilfemaßnahmen vor, arbeiten sie ein und gleichen die Dokumentation mit dem tatsächlichen Zustand des Betriebs ab. Wir begleiten Sie bei der Kommunikation mit der Behörde bis zur Beseitigung der Mängel, damit Sie weiteren Sanktionen vorbeugen.

Ja. Bei einer Änderung des Sortiments, der Rezeptur, des technologischen Verfahrens oder der Geräte ist das Verfahren zu überprüfen und anzupassen – dies ergibt sich aus Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004. Der HACCP-Plan muss stets dem tatsächlichen Zustand des Betriebs entsprechen, deshalb aktualisieren wir die Dokumentation bei Änderungen laufend.

Ja. Wir überprüfen Ihre aktuelle HACCP-Dokumentation, ob sie den tatsächlichen Prozessen des Betriebs und der geltenden Gesetzgebung entspricht, identifizieren Schwachstellen und fehlende Bestandteile und schlagen konkrete Ergänzungen vor. Das ist vor allem bei der Übernahme eines Betriebs, einer Änderung des Sortiments oder vor einer angekündigten Kontrolle angebracht.

Ja. Teil der Lieferung sind auch Aufzeichnungsformulare zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte, ein Sanitationsprogramm (Reinigung und Desinfektion) und Muster von Aufzeichnungen, die die wirksame Anwendung des Systems nachweisen. Die Führung von Aufzeichnungen und die eigene Kontrolle der Lebensmittelsicherheit verlangt § 4 ods. 2 des Gesetzes Nr. 152/1995 Slg.

Ja. Einen großen Teil der Arbeiten bewältigen wir aus der Ferne – Unterlagen und Prozessbeschreibungen können wir elektronisch übergeben, und die Dokumentation senden wir Ihnen in digitaler Form. Bei komplexeren oder Produktionsbetrieben ist auch eine persönliche Besichtigung angebracht, damit die Gefahrenanalyse genau auf die tatsächlichen Bedingungen passt. Wir sind in der ganzen Slowakei tätig.

ISO 22000 ist eine internationale, freiwillige, zertifizierbare Norm des Managementsystems der Lebensmittelsicherheit, die die HACCP-Grundsätze umfasst. Ein richtig eingeführtes und gepflegtes HACCP-System ist ein guter Ausgangspunkt dafür. Den konkreten Umfang der Vorbereitung auf die Zertifizierung vereinbaren wir individuell – melden Sie sich über das Kontaktformular, und wir gehen Ihre Bedürfnisse durch.

Bei gastronomischen Betrieben kann das regionale Amt für öffentliche Gesundheit für die Verletzung der Hygienepflichten eine Geldstrafe von 150 bis 20 000 Euro gemäß § 57 ods. 43 písm. a) des Gesetzes Nr. 355/2007 Slg. auferlegen, bei wiederholter Verletzung bis zum Doppelten. Sanktionen drohen auch nach dem Gesetz Nr. 152/1995 Slg. über Lebensmittel.

Für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln umgehen – Restaurants, Cafés, Konditoreien, Imbisse, Stände und Food Trucks, Kantinen, Catering, Geschäfte und Online-Shops mit Lebensmitteln, Lager und auch Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln. Die Dokumentation passen wir stets dem Betriebstyp, dem Sortiment und dem an, ob das RÚVZ oder die Staatliche Veterinär- und Lebensmittelverwaltung die Aufsicht ausübt.

Schreiben Sie uns — wir melden uns innerhalb eines Werktags

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns, unverbindlich.

Kostenlose Beratung

Benötigen Sie eine HACCP-Dokumentation?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung. Wir schlagen eine Lösung vor, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

5,044 recenziíGoogle
10+
Jahre Erfahrung
im Bereich AS, Brandschutz und betriebsärztlichem Dienst
500+
Zufriedene Kunden
in der gesamten Slowakei
24/7
Verfügbarkeit
für dringende Situationen
100%
Zufriedenheit
Servicequalitätsgarantie