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Brandschutzgeräteprüfung

Brandschutzgeräteprüfung (Feuerlöscher und Hydranten)

Unser Unternehmen gewährleistet umfassend die Kontrolle und Revision von Brandschutzeinrichtungen für Firmen, Selbstständige und ihre Betriebe in der gesamten Slowakei — von Kontrollen und Druckprüfungen der Feuerlöscher über Hydranten und Löschwasserleitungen bis hin zu Brandschutzabschlüssen und -türen, einschließlich Aufzeichnungen und Nachweisen. Alles im Einklang mit dem Gesetz Nr. 314/2001 Slg. und der Verordnung Nr. 121/2002 Slg., damit Ihr Betrieb die staatliche Brandschutzaufsicht problemlos besteht und Bußgelder vermeidet.

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Brandschutzgeräteprüfung (Feuerlöscher und Hydranten)

Interesse an dieser Dienstleistung?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns mit Preis und Termin, meist innerhalb von 24 Stunden.

Was wir alles für Sie prüfen

Die Kontrolle und Revision Ihrer Brandschutzeinrichtungen stellen wir umfassend in der gesamten SR sicher — Feuerlöscher, Hydranten und Löschwasserleitungen, Feuerwehrschläuche, Brandschutzklappen und -abschlüsse, elektrische Brandmeldeanlagen (EPS), Notbeleuchtung sowie ortsfeste Löschanlagen (SHZ). Die Kontrollen führen benannte zertifizierte Brandschutztechniker (TPO) direkt bei Ihnen im Betrieb durch. Sie erhalten ein Protokoll, das für die Feuerwehr- und Rettungseinheit (HaZZ) sowie für die Versicherung gültig ist, und eine automatische Erinnerung an die nächste Kontrolle. Was Brandschutzeinrichtungen sind, definiert § 2 ods. 4 Gesetz Nr. 314/2001 Slg. über Brandschutz.

Auf dieser Seite geht es darum, was wir für Sie prüfen, wann, zu welchem Preis und wer es unterschreibt. Wenn Sie eine tiefgehende Erläuterung der einzelnen Verordnungen und Begriffe suchen, haben wir einen eigenen Leitfaden zu Revisionen von Brandschutzeinrichtungen vorbereitet. Die breitere Agenda des Brandschutzes (Dokumentation, Schulungen, Brandwachen) behandelt unsere Dienstleistung Brandschutz (OPP). Hier konzentrieren wir uns auf die Kontrollen der Einrichtungen selbst — bestellen Sie sie an einem Ort.

Wir prüfen Ihre Feuerlöscher

Wir prüfen tragbare und fahrbare Feuerlöscher direkt vor Ort — wir überprüfen die Einsatzbereitschaft, den Druck und die Plombe, ergänzen ein fehlendes Kontrolletikett und eine Plombe und vermitteln die Druckprüfung des Behälters. Die periodische Kontrolle eines tragbaren Feuerlöschers wird mindestens einmal alle 24 Monate gemäß § 9 ods. 4 Verordnung Nr. 347/2022 Slg. durchgeführt, sofern der Hersteller in der Begleitdokumentation oder in der Gebrauchsanweisung keine kürzere Frist festlegt (in der Praxis legen Hersteller üblicherweise 12 Monate fest). Bei einem fahrbaren Feuerlöscher beträgt die Frist 24 Monate und bei einem fahrbaren Feuerlöscher mit Kohlendioxid (CO₂) 12 Monate (§ 9 ods. 5 Verordnung Nr. 347/2022 Slg.).

Wir überprüfen Hydranten und Löschwasserleitungen

Wir überprüfen innenliegende Wandhydranten, äußere Unterflur- und Überflurhydranten sowie Löschwasserleitungen einschließlich der Messung von Überdruck und Durchfluss im Rahmen der Kontrolle. Die Kontrolle der Einrichtungen zur Lieferung von Löschwasser führt eine juristische Person oder eine selbständig tätige natürliche Person mindestens einmal alle 12 Monate gemäß § 15 ods. 2 Verordnung Nr. 699/2004 Slg. durch, sofern der Hersteller der einzelnen Teile der Einrichtungen keine kürzere Frist festlegt.

Wir testen Feuerwehrschläuche

Feuerwehrschläuche, die in Schlauchanlagen angebracht sind, testen wir mit einer Druckprüfung gemäß technischer Norm auf Funktionsfähigkeit (z. B. STN 92 0801) im Sinne von § 14 ods. 4 Verordnung Nr. 699/2004 Slg. Wir stellen die Demontage, Trocknung und Wiedermontage des Schlauchs sicher. Die Verordnung legt für die Druckprüfung von Schläuchen kein festes Intervall fest — sie bindet diese an eine technische Norm und an die jährliche Kontrolle des Hydranten, weshalb wir die Prüfung „gemäß STN“ angeben und nicht als pauschale gesetzliche Frist.

Wir prüfen Brandschutzklappen und -abschlüsse

Wir führen vorbeugende Wartung und Prüfung der Brandschutzklappen in der Lüftungstechnik sowie der übrigen Brandschutzabschlüsse durch (eine Brandschutzklappe ist eine Art Brandschutzabschluss gemäß § 2 Verordnung Nr. 478/2008 Slg.). Die vorbeugende Wartung wird mindestens einmal alle 12 Monate durchgeführt, sofern die Herstelleranweisungen keine kürzere Frist festlegen (§ 9 ods. 6 písm. a) Verordnung Nr. 478/2008 Slg.); die Prüfung der Betriebsfähigkeit führen wir ebenfalls mindestens einmal alle 12 Monate durch (§ 9 ods. 6 písm. b) bod 1), wobei eine kürzere Frist durch die Herstelleranweisungen festgelegt werden kann.

Wir revidieren die EPS (elektrische Brandmeldeanlage)

Wir stellen das gesamte Kontrollregime der elektrischen Brandmeldeanlage (EPS) sicher — tägliche, monatliche, vierteljährliche und jährliche Kontrollen gemäß § 15 ods. 2 písm. a) bis d) Verordnung Nr. 726/2002 Slg. Eine weitere Kontrolle des EPS-Betriebs wird mindestens einmal jährlich durchgeführt (§ 13 ods. 5 Verordnung Nr. 726/2002 Slg.) und diese jährliche Kontrolle führt eine Person mit besonderer Berechtigung durch — wir verfügen darüber und kümmern uns auch um die Einrichtung des gesamten Kalenders der laufenden Kontrollen.

Wir überprüfen die Notbeleuchtung

Die Notbeleuchtung ist eine Brandschutzeinrichtung gemäß § 2 ods. 4 Gesetz Nr. 314/2001 Slg. Wir überprüfen die Funktionsfähigkeit der Leuchten, den Zustand der Batterien und die Dauer der Autonomie. Die Kontrolle wird mindestens einmal alle 12 Monate gemäß § 13 ods. 1 Verordnung Nr. 121/2002 Slg. durchgeführt — die Notbeleuchtung hat keine eigene Verordnung; die Rechtsgrundlage ist die Verordnung Nr. 121/2002 Slg. in Verbindung mit technischen Normen.

Wir stellen SHZ — ortsfeste Löschanlagen sicher

Wir decken auch ortsfeste Löschanlagen (SHZ) einschließlich Sprinkleranlagen ab. Die Verordnung legt ein gestuftes Kontrollregime fest — täglich, wöchentlich, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich gemäß § 13 ods. 2 písm. a) bis f) Verordnung Nr. 169/2006 Slg. Die jährliche Kontrolle und Funktionsprüfung führt eine natürliche Person mit besonderer Berechtigung durch (§ 13 ods. 8 Verordnung Nr. 169/2006 Slg.). Diesen „weißen Fleck“, den die meisten Anbieter nicht umfassend behandeln, erhalten Sie bei uns unter einem Dach.

Wir sind der einzige Anbieter, der Ihnen bei jedem Einrichtungstyp sagt, *wann* (die Frist), *warum* (der Paragraf), *wie viel es kostet* und *wer es unterschreibt* — mit aktuellem Recht und dem Namen des Technikers. Eine tiefgehende rechtliche Erläuterung der einzelnen Verordnungen finden Sie im Leitfaden zu Revisionen.

Kontroll- und Prüffristen — übersichtliche Tabelle

Nachstehend finden Sie eine Übersicht der gesetzlichen Kontrollfristen für die einzelnen Brandschutzeinrichtungen mit der genauen Rechtsgrundlage. Die angegebenen Intervalle sind gesetzliche Mindestwerte — wenn der Hersteller in der Anleitung oder die Betriebsanweisungen eine kürzere Frist festlegen, wird die kürzere verbindlich.

EinrichtungKontrollhäufigkeitRechtsgrundlage (§ / Verordnung)
Feuerlöscher — tragbarmindestens einmal alle 24 Monate (der Hersteller legt in der Anleitung üblicherweise eine kürzere fest — 12 Monate)§ 9 ods. 4 Verordnung Nr. 347/2022 Slg.
Feuerlöscher — fahrbarmindestens einmal alle 24 Monate§ 9 ods. 5 Verordnung Nr. 347/2022 Slg.
Feuerlöscher — fahrbar CO₂mindestens einmal alle 12 Monate§ 9 ods. 5 Verordnung Nr. 347/2022 Slg.
Druckprüfung des Feuerlöscherbehältersgemäß Herstelleranleitung / besonderer Vorschrift (Praxis: Wasser und Schaum ~3 J., übrige ~5 J.)Herstelleranleitung; Verordnung Nr. 508/2009 Slg.
Hydranten / Löschwasserleitungenmindestens einmal alle 12 Monate (sofern der Hersteller keine kürzere festlegt)§ 15 ods. 2 Verordnung Nr. 699/2004 Slg.
Feuerwehrschläuche (in Schlauchanlagen)Druckprüfung auf Funktionsfähigkeit gemäß technischer Norm (z. B. STN 92 0801) — ohne festes Intervall in der Verordnung§ 14 ods. 4 Verordnung Nr. 699/2004 Slg.
Brandschutzklappen und -abschlüsse — vorbeugende Wartungmindestens einmal alle 12 Monate (sofern die Anweisungen keine kürzere festlegen)§ 9 ods. 6 písm. a) Verordnung Nr. 478/2008 Slg.
Brandschutzklappen und -abschlüsse — Prüfung der Betriebsfähigkeitmindestens einmal alle 12 Monate (sofern die Anweisungen keine kürzere festlegen)§ 9 ods. 6 písm. b) bod 1 Verordnung Nr. 478/2008 Slg.
EPS — elektrische Brandmeldeanlagetäglich / monatlich / vierteljährlich / jährlich; weitere Kontrolle mindestens einmal jährlich§ 15 ods. 2 písm. a)–d) und § 13 ods. 5 Verordnung Nr. 726/2002 Slg.
Notbeleuchtungmindestens einmal alle 12 Monate§ 13 ods. 1 Verordnung Nr. 121/2002 Slg.
SHZ — ortsfeste Löschanlagetäglich / wöchentlich / monatlich / vierteljährlich / halbjährlich / jährlich§ 13 ods. 2 písm. a)–f) Verordnung Nr. 169/2006 Slg.
Vorbeugende Brandschutzkontrolle — Verwaltungsgebäudemindestens alle 6 Monate§ 14 ods. 1 písm. b) Verordnung Nr. 121/2002 Slg.
Vorbeugende Brandschutzkontrolle — sonstige Objektemindestens alle 3 Monate§ 14 ods. 1 písm. c) Verordnung Nr. 121/2002 Slg.

Eine wichtige Unterscheidung bei Feuerlöschern: Das gesetzliche Mindestintervall der Kontrolle eines tragbaren Feuerlöschers beträgt 24 Monate (§ 9 ods. 4 Verordnung Nr. 347/2022 Slg.), doch wenn der Hersteller in der Anleitung eine kürzere Frist festlegt, wird diese verbindlich. In der Praxis legen Hersteller üblicherweise 12 Monate fest — deshalb empfehlen wir eine jährliche Kontrolle, damit Sie sowohl einer Sanktion als auch einem Streit im Versicherungsfall vorbeugen. Die Druckprüfung des Behälters und die Lebensdauer des Feuerlöschers richten sich nach der Herstelleranleitung, nicht nach einer festen gesetzlichen Frist.

Wie die Kontrolle Schritt für Schritt abläuft

Der gesamte Prozess ist schnell und mit minimalem Eingriff in Ihren Betrieb. Von der unverbindlichen Anfrage bis zum Protokoll führen wir Sie in vier Schritten — den Termin vereinbaren wir in der Regel innerhalb von 5 Arbeitstagen.

  1. Unverbindliche Anfrage und Datenerhebung. Senden Sie uns den Typ und die Anzahl der Einrichtungen sowie die Adressen der Betriebsstätten. Auf dieser Grundlage erstellen wir ein Preisangebot und einen Kontrollplan. Die Anfrage ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

  2. Terminplanung. Wir vereinbaren den Termin standardmäßig innerhalb von 5 Arbeitstagen, mit minimalem Eingriff in Ihren Betrieb. Bei mehreren Betriebsstätten erstellen wir einen Zeitplan und eine einzige Rahmenbestellung.

  3. Kontrolle vor Ort. Der benannte Techniker führt die Kontrolle durch und kennzeichnet konforme Einrichtungen mit einem Kontrolletikett und einer Plombe. Kleinere Mängel — Ergänzung der Ausstattung, Plomben, Dichtungen — behebt er sofort vor Ort, damit die Brandsicherheit des Betriebs nicht verringert wird.

  4. Protokoll, Evidenz und automatische Erinnerung. Sie erhalten ein Kontrollprotokoll und ein Kontrolletikett an der Einrichtung, wir führen die Evidenz und benachrichtigen Sie automatisch vor Ablauf der Frist der nächsten Kontrolle. Das Protokoll ist ein gültiger Nachweis sowohl für HaZZ als auch für die Versicherung.

Kontrolle bestellen

Was Sie nach der Kontrolle erhalten

Nach jeder Kontrolle bleiben Sie nicht nur mit einer „erfüllten Pflicht“ zurück — Sie erhalten ein komplettes Paket an Nachweisen und Service, das vor der staatlichen Brandaufsicht der HaZZ ebenso wie vor der Versicherung Bestand hat:

  • Kontrollprotokoll / -aufzeichnung — ein gültiger Nachweis für die staatliche Brandaufsicht der HaZZ und für die Versicherung, mit Namen und Unterschrift des Technikers.
  • Kontrolletikett und Plombe direkt an der Einrichtung — ein sichtbarer Nachweis der durchgeführten und gültigen Kontrolle.
  • Führung der Evidenz und Eintrag in die Brandschutzdokumentation — die Nachweise sind Bestandteil der OPP-Dokumentation.
  • Automatische Erinnerung an die nächste Kontrolle — wir überwachen die Fristen für Sie und melden uns, bevor Ihr Termin abläuft.
  • Zentrale Fristenübersicht bei mehreren Betriebsstätten — ein Terminkalender und eine Evidenz für das gesamte Unternehmen.

Wir empfehlen, die Kontrollnachweise während der gesamten Dauer ihrer Relevanz für die Zwecke von HaZZ und der Versicherung aufzubewahren — sie sind Bestandteil der Brandschutzdokumentation und bilden den Nachweis der Erfüllung Ihrer Pflichten. Eine tiefgehende Analyse der OPP-Dokumentation finden Sie bei der Dienstleistung Brandschutz (OPP).

Sanktionen bei nicht durchgeführter Kontrolle

Das Versäumnis der pflichtgemäßen Kontrollen ist keine Formalität — die Bezirks- oder Kreisdirektion der HaZZ kann dem Unternehmen empfindliche Geldstrafen auferlegen. Die Beträge sind nicht symbolisch:

Tatbestand / §Obergrenze der GeldstrafeWer ist betroffen
Nichtsicherstellung der regelmäßigen Kontrolle des Zustands der Brandschutzeinrichtungen — § 59 ods. 2 písm. a) Gesetz Nr. 314/2001 Slg.bis zu 16.596 €juristische Person und selbständig tätige natürliche Person
Nichtdurchführung der vorbeugenden Brandschutzkontrolle — § 59 ods. 1 Gesetz Nr. 314/2001 Slg.bis zu 8.298 €juristische Person und selbständig tätige natürliche Person
Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Person — § 61 ods. 2 / ods. 3 / ods. 4 Gesetz Nr. 314/2001 Slg.bis zu 99 € / bis zu 165 € / bis zu 331 €natürliche Person
Bußgeldverfahren — § 62 ods. 2 Gesetz Nr. 314/2001 Slg.bis zu 100 €natürliche Person

Eine Geldstrafe von bis zu 16.596 € kann die Bezirksdirektion der HaZZ einer juristischen Person und einer selbständig tätigen natürlichen Person auferlegen, die die regelmäßige Kontrolle des Zustands der Brandschutzeinrichtungen gemäß § 59 ods. 2 písm. a) Gesetz Nr. 314/2001 Slg. nicht sicherstellt. Eine gesonderte Geldstrafe von bis zu 8.298 € droht beispielsweise für die Nichtdurchführung einer vorbeugenden Brandschutzkontrolle (§ 59 ods. 1). Neben dem Risiko einer Geldstrafe droht im Versicherungsfall auch eine Kürzung oder Ablehnung der Versicherungsleistung, wenn die Einrichtungen nicht im einsatzbereiten Zustand waren — das Kontrollprotokoll ist daher Ihr Nachweis für die Versicherung.

Warum Alpha Safety

Die Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen bieten heute viele Firmen an — doch nur wenige geben bei jedem Einrichtungstyp den aktuellen Paragrafen, die Frist, den Preis und den Namen des Technikers an, der die Kontrolle unterschreibt. Genau das ist unser Unterschied:

  • Benannte zertifizierte Brandschutztechniker mit Bescheinigungsnummer — unter der fachlichen Leitung des Geschäftsführers Dávid Jamriška (Sicherheitstechniker, Brandschutztechniker, VTZ-Revisionstechniker; NIP-Berechtigung Nr. VVZ-0063/22-01.1).
  • Das gesamte Spektrum der Einrichtungen — Feuerlöscher, Hydranten, Schläuche, Klappen und Abschlüsse, EPS, Notbeleuchtung sowie SHZ unter einem Dach; die meisten Anbieter behandeln nur Feuerlöscher und Hydranten.
  • Aktuelle Gesetzgebung — wir zitieren die gültige Verordnung Nr. 347/2022 Slg. (in Kraft seit 1. 1. 2023), nicht die aufgehobene Verordnung Nr. 719/2002 Slg., die einige Anbieter noch immer angeben.
  • Transparenter Preis direkt auf der Seite — ab 5 €/Stück beim Feuerlöscher, ab 10 €/Stück beim Hydranten, Pauschale für mehrere Betriebsstätten.
  • Haftpflichtversicherungsschutz und eine automatische Fristenerinnerung mit zentraler Evidenz für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten.
  • Landesweite Abdeckung einschließlich 35 Stadtseiten — von Bratislava bis Košice, mit Schwerpunkt auf Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten.

Die Verordnung Nr. 719/2002 Slg. wurde aufgehoben (§ 12) und durch die Verordnung Nr. 347/2022 Slg. ersetzt, die seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist (§ 13). Wenn Ihr derzeitiger Anbieter weiterhin die Verordnung Nr. 719/2002 Slg. zitiert, arbeitet er mit einer aufgehobenen Vorschrift — die Genauigkeit des Rechts ist bei uns ein Vertrauenssignal.

Preis der Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen

Wir gestalten den Preis transparent — orientierende Sätze geben wir direkt hier an und den genauen Betrag erhalten Sie in einem unverbindlichen Angebot je nach Typ und Anzahl der Einrichtungen sowie der Anzahl der Betriebsstätten:

  • Kontrolle eines Feuerlöschers — ab ca. 5 € pro Stück.
  • Kontrolle eines Hydranten — ab ca. 10 € pro Stück.
  • Klappen, Abschlüsse, EPS, Notbeleuchtung und SHZ — Preis je nach Typ und Umfang der Einrichtung, wird im Angebot beziffert.
  • Pauschale / Rahmenvertrag für mehrere Betriebsstätten — einheitliche Evidenz, zentrale Fakturierung und ein gemeinsamer Fristenkalender.
  • Anfahrt — im Rahmen geplanter Fahrten in der gesamten SR ohne Aufpreis.

Für Unternehmen mit Betriebsstätten in mehreren Städten betreuen wir alle unter einem Rahmenvertrag mit einheitlicher Evidenz, zentraler Fakturierung und einem gemeinsamen Fristenkalender — unabhängig davon, wie viele Standorte und Einrichtungstypen Sie betreuen.

Preisangebot einholen

Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen in Ihrer Stadt

Wir sind in der gesamten SR tätig — Kontrollen führen wir direkt in Ihrem Betrieb in Bratislava, Košice, Žilina, Martin, Nitra, Trnava, Banská Bystrica, Prešov, Trenčín sowie in weiteren Städten durch. Wählen Sie Ihre Stadt und sehen Sie die verfügbaren Termine; für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten erstellen wir einen einheitlichen Zeitplan über die Städte hinweg.

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Inhalt der Brandschutzgeräteprüfung

Sichtprüfung

Sichtprüfung des Zustands von Brandschutzgeräten.

Funktionsprüfung

Funktionsprüfung des technischen Zustands und der Einsatzbereitschaft der Geräte.

Inhaltsprüfung

Prüfung des Inhalts und Zustands der Löschmittel.

Hydrantenprüfung

Prüfung von Brandhydranten einschließlich der Wasserzuführfunktion.

Türen- und Absperrerprüfung

Prüfung des Zustands von Brandschutztüren und Absperrern (Funktion, Schließen, Dichtheit, Kennzeichnung).

Warum uns wählen?

  • Zertifizierte Brandschutztechniker
  • Umfassender Service aller Geräte
  • Schnelle Realisierungsfristen
  • Dokumentation gemäß Rechtsvorschriften
  • Tätigkeit in der gesamten Slowakei
Kostenlose Beratung anfordern

Stručná odpoveď

Die Kontrolle und Revision von Brandschutzeinrichtungen gewährleisten wir Ihnen umfassend in der gesamten SR – Feuerlöscher, Hydranten und Löschwasserleitungen, Feuerwehrschläuche, Klappen, EPS, Notbeleuchtung, Brandabschlüsse und SHZ. Die Kontrollen führen benannte zertifizierte Brandschutztechniker direkt bei Ihnen im Betrieb durch. Sie erhalten ein für die Feuerwehr und die Versicherung gültiges Protokoll, eine Prüfplakette und Plombe am Gerät sowie eine automatische Erinnerung an die nächste Kontrolle. Preise ab 5 €/Stück für einen Feuerlöscher, Termin standardmäßig binnen 5 Arbeitstagen.

Časté otázky – Brandschutzgeräteprüfung

Mindestens einmal alle 24 Monate bei einem tragbaren Feuerlöscher und einmal alle 12 Monate bei einem fahrbaren – sofern der Hersteller in der Anleitung keine kürzere Frist festlegt. Dies ergibt sich aus § 9 ods. 4 a 5 der Verordnung Nr. 347/2022 Slg. Da die meisten Hersteller in der Anleitung ein Intervall von 12 Monaten angeben, wird in der Praxis die jährliche Kontrolle verbindlich – deshalb empfehlen wir sie, um Sanktionen und Streitigkeiten im Versicherungsfall vorzubeugen. Einen fahrbaren CO2-Löscher kontrollieren wir einmal alle 12 Monate. Den Termin bei Ihnen können wir binnen 5 Arbeitstagen sicherstellen.

Die Druckprüfung des Behälters eines Feuerlöschers wird nach der Herstelleranleitung und der Sondervorschrift für Druckgeräte (Verordnung Nr. 508/2009 Slg.) durchgeführt – es gibt nicht eine einzige pauschale gesetzliche Frist. In der üblichen Praxis legen die Hersteller ein Intervall von etwa 3 Jahren bei Wasser- und Schaumlöschern und etwa 5 Jahren bei den übrigen fest. Die Druckprüfung können wir im Rahmen der Kontrolle vermitteln; das genaue Intervall für Ihre Löscher überprüfen wir nach deren Anleitung und Typ.

Mindestens einmal alle 12 Monate. Die Kontrolle der Einrichtungen zur Lieferung von Löschwasser nach ihrer Übergabe zur Nutzung legt § 15 ods. 2 der Verordnung Nr. 699/2004 Slg. fest. Wir kontrollieren innenliegende Wandhydranten, äußere Unterflur- und Überflurhydranten einschließlich der Messung des Überdrucks und der Funktionsfähigkeit der Wasserzufuhr. Feuerwehrschläuche werden dabei mittels Druckprüfung gemäß technischer Norm (z. B. STN 92 0801) im Sinne des § 14 ods. 4 derselben Verordnung auf Funktionsfähigkeit geprüft. Der Preis für die Kontrolle eines Hydranten beträgt ab 10 €/Stück.

Einen nicht entsprechenden Löscher kennzeichnen wir als funktionsunfähig und schlagen eine Reparatur oder einen Austausch vor. Während der Reparatur können wir einen einsatzfähigen Ersatzlöscher liefern, damit die Brandsicherheit des Betriebs nicht gemindert wird und Sie nicht ohne Abdeckung bleiben. Kleinere Mängel (Ergänzung von Plombe, Plakette, Dichtung) lösen wir direkt vor Ort. Über jeden Schritt erhalten Sie eine Aufzeichnung, sodass Sie die Pflicht, Brandschutzeinrichtungen einsatzfähig zu halten, nachweislich erfüllt haben.

Die Bezirksdirektion der Feuerwehr und des Rettungskorps kann einer Firma (juristischer Person und unternehmender natürlicher Person) eine Geldstrafe von bis zu 16 596 € für die Nichtgewährleistung der regelmäßigen Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen gemäß § 59 ods. 2 písm. a) des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. auferlegen. Für die Nichtdurchführung der vorbeugenden Brandschutzkontrolle droht eine weitere Geldstrafe bis zu 8 298 € (§ 59 ods. 1). Einer natürlichen Person kann für eine Ordnungswidrigkeit eine Geldstrafe bis zu 99 €, 165 € oder 331 € auferlegt werden (§ 61), im Blockverfahren bis zu 100 € (§ 62 ods. 2). Eine regelmäßige Kontrolle ist daher günstiger als das Risiko einer Geldstrafe.

Sie erhalten ein Protokoll/eine Aufzeichnung über die Kontrolle (ein gültiger Nachweis für die staatliche Brandaufsicht der Feuerwehr und des Rettungskorps sowie für die Versicherung) und eine Prüfplakette mit Plombe, die am Gerät angebracht wird. Die Aufzeichnungen sind Teil der Brandschutzdokumentation, und wir führen dazu eine Evidenz. Aus praktischer Sicht empfehlen wir, die Nachweise mindestens einige Jahre für die Zwecke der Kontrolle und des Versicherungsfalls aufzubewahren; die konkrete Frist stellen wir Ihnen nach Ihrer Dokumentation ein und können sie auch für Sie führen.

Ja, wir decken das gesamte Spektrum ab. Brandschutzklappen und Brandabschlüsse – vorbeugende Wartung und Prüfung mindestens einmal alle 12 Monate, sofern die Anweisungen keine kürzere Frist festlegen (§ 9 der Verordnung Nr. 478/2008 Slg.). EPS (elektrische Brandsignalisierung) – tägliche, monatliche, vierteljährliche und jährliche Kontrollen gemäß § 13 a § 15 der Verordnung Nr. 726/2002 Slg.; die jährliche führt eine Person mit Sonderberechtigung durch. Notbeleuchtung – Kontrolle mindestens einmal alle 12 Monate (§ 13 ods. 1 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg.). Wir gewährleisten auch SHZ (stationäre Löschanlagen) gemäß der Verordnung Nr. 169/2006 Slg.

Ja, Kontrollen führen wir in der gesamten SR durch, einschließlich Bratislava, Košice, Žilina, Martin, Nitra, Trnava, Banská Bystrica, Prešov und Trenčín. Im Rahmen geplanter Fahrten fahren wir ohne Anfahrtszuschlag, und die Termine passen wir Ihrem Betrieb an. Wir sind landesweit tätig – sehen Sie sich die Kontrolle in Ihrer Stadt und die verfügbaren Termine an.

Die Kontrolle eines Feuerlöschers beginnt ab 5 € pro Stück, die Kontrolle eines Hydranten ab 10 € pro Stück. Für mehrere Betriebe erstellen wir eine Pauschale oder einen Rahmenvertrag mit einheitlicher Evidenz und zentraler Rechnungsstellung. Den genauen Preis nennen wir in einem unverbindlichen Preisangebot nach Anzahl und Typ der Geräte und den Adressen der Betriebe. Die Anfrage und die erste Beratung sind kostenlos. Preisangebot anfordern.

Den Termin vereinbaren wir standardmäßig binnen 5 Arbeitstagen nach Bestätigung der Bestellung, mit minimalem Eingriff in Ihren Betrieb. Bei mehreren Betrieben oder einer größeren Anzahl von Geräten erstellen wir einen Zeitplan, damit die Kontrolle reibungslos abläuft. Vor Ablauf der Frist der nächsten Kontrolle weisen wir Sie automatisch darauf hin, sodass Sie nie einen Termin versäumen und keine Geldstrafe aus Versehen droht.

Wir decken alle Ihre Betriebe unter einem Rahmenvertrag mit einheitlicher Evidenz, zentraler Rechnungsstellung und gemeinsamem Fristenkalender ab. Für Ketten und Firmen mit mehreren Filialen ist dies der einfachste Weg, Ordnung in den Nachweisen zu haben und die Gewissheit, dass kein Gerät ohne gültige Kontrolle bleibt. Wir erstellen einen gemeinsamen Zeitplan für die gesamte SR.

Die Kontrollen führen benannte zertifizierte Brandschutztechniker und Revisionstechniker mit Bescheinigung durch, unter der fachlichen Leitung des Geschäftsführers Dávid Jamriška (Sicherheitstechniker, Brandschutztechniker, Revisionstechniker VTZ; Autorisierung des Nationalen Arbeitsinspektorats Nr. VVZ-0063/22-01.1). Am Gerät wissen Sie so stets, wer die Kontrolle unterschrieben hat und mit welcher Berechtigung – was für die Gültigkeit des Nachweises gegenüber der Feuerwehr und dem Rettungskorps sowie der Versicherung wichtig ist.

Nein. Die Verordnung Nr. 719/2002 Slg. wurde durch die [Verordnung Nr. 347/2022 Slg.](https://www.zakonypreludi.sk/zz/2022-347) aufgehoben und ersetzt, mit Wirkung vom 1. Januar 2023. Wenn ein Lieferant bei der Kontrolle von Feuerlöschern noch 719/2002 zitiert, arbeitet er mit einer aufgehobenen Vorschrift – und das kann ein Signal dafür sein, dass er keinen aktuellen fachlichen Hintergrund hat. Wir zitieren die geltende Fassung und stellen Nachweise nach der aktuellen Gesetzgebung aus.

Die regelmäßige Kontrolle der Betriebsfähigkeit ist eine gesetzliche Pflicht des Betreibers des Objekts – von Firmen, Büros, Lagern, Produktionsräumen, Geschäften und weiteren Betrieben, die Feuerlöscher, Hydranten, EPS, Klappen oder andere Brandschutzeinrichtungen installiert haben. Die Pflicht, Brandschutzeinrichtungen einsatzfähig zu halten und ihre regelmäßige Kontrolle zu gewährleisten, ergibt sich aus dem Gesetz Nr. 314/2001 Slg. über den Brandschutz. Gerne stellen wir Ihnen einen maßgeschneiderten Fristenkalender ein.

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