Brandschutz
Unser Unternehmen gewährleistet umfassenden Brandschutz (OPP) für Firmen, Selbstständige und ihre Betriebe in der gesamten Slowakei — von der Erstellung und Führung der Brandschutzdokumentation über vorbeugende Brandschutzkontrollen und Mitarbeiterschulungen bis hin zur fachlichen Vorbereitung von Brandschutztrupps und Evakuierungsübungen. Alles wird von einem Brandschutztechniker im Einklang mit dem Gesetz Nr. 314/2001 Slg. über den Brandschutz durchgeführt, damit Ihr Betrieb die staatliche Brandschutzaufsicht problemlos besteht und Bußgelder vermeidet.

- Vstupný audit požiarnej ochrany
- Kompletná dokumentácia OPP — vypracovanie aj aktualizácie
- Školenia zamestnancov o ochrane pred požiarmi
- Preventívne protipožiarne prehliadky a požiarna kniha
- Určenie miest so zvýšeným nebezpečenstvom vzniku požiaru
- Odborná príprava protipožiarnych hliadok
- Poradenstvo a podpora 24/7
- Zastúpenie pri kontrole štátneho požiarneho dozoru
Prevezmeme plnú zodpovednosť za požiarnu ochranu vo vašej spoločnosti.
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Was OPP regelt und warum jede Firma sie haben muss
Brandschutz (OPP) ist weder eine freiwillige Leistung noch „Papier für die Schublade“ — es ist ein Bündel gesetzlicher Pflichten, die in der Slowakei praktisch jede juristische Person und jeder Selbständige erfüllen muss, der Menschen beschäftigt oder Gebäude und Räumlichkeiten für das Unternehmen nutzt. Den gesamten Bereich regelt das Gesetz Nr. 314/2001 Slg. über den Brandschutz in der jeweils geltenden Fassung sowie dessen wichtigste Durchführungsverordnung, die Verordnung des Innenministeriums der SR Nr. 121/2002 Slg. über die Brandprävention in der jeweils geltenden Fassung. Beide sind zum Jahr 2026 vollständig in Kraft und von neueren Verordnungen unberührt.
Entscheidend ist zu wissen, wer für OPP verantwortlich ist. Nach § 6 ods. 1 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. ist für die Erfüllung der brandschutzrechtlichen Pflichten einer juristischen Person deren Statutarorgan verantwortlich — also der Geschäftsführer; bei einem Kollektivorgan die von ihm beauftragte Person und bei einem Selbständigen diese Person oder ihr verantwortlicher Vertreter. Bei der Vermietung von Räumlichkeiten ist für OPP der Eigentümer oder Verwalter des Gebäudes verantwortlich, sofern im Mietvertrag mit dem Mieter nichts anderes vereinbart wird (§ 6 ods. 2). Das bedeutet, dass selbst dann, wenn die Agenda physisch von einem Brandschutztechniker betreut wird, die rechtliche Verantwortung und das Risiko einer Geldstrafe bei der Unternehmensleitung verbleiben.
Auf dieser Seite geht es darum, welche konkreten Pflichten das Gesetz Ihrer Firma auferlegt und wie Alpha Safety s.r.o. sie vollständig übernimmt. Wir haben unseren Sitz in Martin und sind in der gesamten Slowakei tätig. Wenn Sie erläuternde Inhalte zum Thema „was OPP ist und wie sie funktioniert“ suchen, haben wir einen gesonderten ausführlichen OPP-Leitfaden vorbereitet. Hier konzentrieren wir uns auf die praktische Seite: was Sie erfüllt haben müssen und wie wir es schlüsselfertig für Sie regeln — einschließlich der Verbindung zur Arbeitssicherheit (BOZP).
Ihre Pflichten im Bereich OPP und wie wir sie übernehmen
Die wichtigsten Pflichten einer juristischen Person und eines Selbständigen im Bereich der Verhütung der Entstehung von Bränden zählt § 4 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. auf, an die sich die auf die Bekämpfung von Bränden und die Schaffung von Bedingungen für deren Beseitigung ausgerichteten Pflichten nach § 5 anschließen. In der Praxis bedeutet dies vor allem:
- die Durchführung vorbeugender Brandschutzkontrollen in Gebäuden und Räumlichkeiten sicherzustellen und festgestellte Mängel zu beseitigen (§ 4);
- Orte mit erhöhter Brandgefahr zu bestimmen und sie mit den entsprechenden Geboten, Verboten und Anweisungen zu kennzeichnen (§ 4);
- die regelmäßige Schulung und Überprüfung der Kenntnisse der Arbeitnehmer im Brandschutz sicherzustellen (§ 4 písm. e);
- die OPP-Dokumentation auszuarbeiten, zu führen und in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Zustand zu pflegen (§ 4);
- der Behörde der staatlichen Brandschutzaufsicht und der Gemeinde den Zutritt zu Gebäuden zur Kontrolle zu ermöglichen und die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen (§ 4 písm. h);
- geeignete Arten von Brandschutzeinrichtungen, sachliche Mittel des Brandschutzes und Wasserquellen zum Löschen zu beschaffen und in einsatzfähigem Zustand zu halten (§ 5) — in der Praxis vor allem Feuerlöscher, Löschwasserleitungen und Hydranten;
- die Fluchtwege, Notausgänge und den Zugang zu Energieabsperrungen und zu Brandschutzeinrichtungen zu kennzeichnen und dauerhaft frei zu halten (§ 5);
- mindestens einmal alle 12 Monate einen Probefeueralarm durchzuführen in Gebäuden, in denen keine einfachen Bedingungen für die Evakuierung von Personen bestehen (§ 5 písm. e);
- Brandschutzwachen einzurichten und deren Einsatzfähigkeit sicherzustellen (§ 5 písm. h).
Dies ist eine lange und fachlich anspruchsvolle Liste — und wir übernehmen sie vollständig. Nachstehend finden Sie unser bewährtes 8-stufiges Verfahren zur Übernahme der OPP-Agenda, das Sie von der ersten Besichtigung bis zur dauerhaften Aufsicht und Vertretung bei einer Kontrolle führt.
Kostenlose Erstberatung und Besichtigung des Betriebs. Wir besuchen Ihre Firma, erfassen die Gebäude, die ausgeübten Tätigkeiten und die Risiken. Wir beurteilen, welche Pflichten nach § 4 und § 5 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. auf Sie zutreffen und in welchem Umfang. Das Ergebnis ist ein klarer Plan und ein maßgeschneidertes Angebot.
Bestimmung von Orten mit erhöhter Brandgefahr. Unser Brandschutztechniker bestimmt die Risikoorte und die Anzahl der Mitglieder der Brandschutzwachen nach § 9 ods. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. Diese Orte kennzeichnen wir mit den entsprechenden Geboten, Verboten und Anweisungen im Sinne von § 4 des Gesetzes.
Erstellung der vollständigen OPP-Dokumentation. Wir erarbeiten die Dokumentation nach § 24 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. — die Brandidentifikationskarte, die Brandordnungen der Arbeitsstätten, die Brandalarmrichtlinien, die Brandevakuierungspläne, das Brandbuch und weitere erforderliche Unterlagen. Die Dokumentation erstellt der Brandschutztechniker in schriftlicher Form und versieht sie mit Namen, Unterschrift und Datum.
Einrichtung der vorbeugenden Brandschutzkontrollen. Wir führen die Kontrollen in den gesetzlichen Fristen je nach Gebäudetyp ein — alle 3 Monate in sonstigen Gebäuden, alle 6 Monate in der Verwaltung und alle 12 Monate in Wohngebäuden und Räumlichkeiten mit gelegentlichen Arbeitsplätzen (§ 14 ods. 1 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg.).
Schulungen der Arbeitnehmer und der leitenden Arbeitnehmer. Wir stellen die Schulungen in den gesetzlichen Fristen sicher — mindestens einmal alle 24 Monate für leitende und sonstige Arbeitnehmer (§ 21 ods. 1 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg.), mit Überprüfung der Kenntnisse und einem vollständigen Protokoll. Neueingestellte schulen wir nach der Zuweisung an die Arbeitsstätte, vor Arbeitsbeginn. In Präsenz und online.
Fachliche Vorbereitung der Brandschutzwachen. Wir schulen die Mitglieder der Arbeitsstättenwache (§ 18) und der Assistenzwache (§ 19 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg.) — die Arbeitsstättenwache mindestens einmal alle 12 Monate (§ 23 ods. 4), die Assistenzwache vor Beginn der Tätigkeit und bei Wiederholung mindestens einmal alle 12 Monate (§ 23 ods. 7), sowohl im theoretischen als auch im praktischen Teil.
Kontrollen von Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen. Wir stellen die Kontrolle tragbarer Feuerlöscher mindestens einmal alle 24 Monate sicher (§ 9 ods. 4 der Verordnung Nr. 347/2022 Slg.), die Kontrolle der Löschwasserleitungen und Hydranten mindestens einmal alle 12 Monate (§ 15 ods. 2 der Verordnung Nr. 699/2004 Slg.) und die Prüfung der Brandabschlüsse mindestens einmal alle 12 Monate (§ 9 ods. 6 der Verordnung Nr. 478/2008 Slg.) — unter Führung der vorgeschriebenen Dokumentation.
Dauerhafte Aufsicht und Vertretung bei einer HaZZ-Kontrolle. Wir überwachen für Sie alle Fristen, aktualisieren laufend die Dokumentation in Übereinstimmung mit dem tatsächlichen Zustand (mindestens einmal alle 12 Monate und nach jeder Änderung, § 31 ods. 3) und vertreten Sie im Falle einer staatlichen Brandschutzaufsicht nach § 25 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. — wir bereiten die Unterlagen vor und kommunizieren mit dem Inspektor.
Aus der Praxis: der häufigste kritische Fehler ist eine veraltete Dokumentation mit dem nicht existierenden Begriff „Brandstatut“. Die geltende Fassung der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. kennt ihn nicht — die erste Art der Dokumentation ist die Brandidentifikationskarte (§ 24 ods. 1 písm. a + § 25). Wir bringen Ihre Dokumentation mit der aktuellen Fassung der Vorschriften in Einklang.
Interner Arbeitnehmer vs. externer Brandschutztechniker — was sich für die Firma lohnt
Nach § 9 ods. 1 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. darf nur eine natürliche Person mit fachlicher Eignung Brandschutztechniker sein. § 9 ods. 2 zählt unmittelbar auf, was eine Firma über den Brandschutztechniker sicherstellt: die Durchführung vorbeugender Brandschutzkontrollen, die Bestimmung von Orten mit erhöhter Brandgefahr und der Anzahl der Mitglieder der Brandschutzwachen, die Durchführung von OPP-Schulungen und der fachlichen Vorbereitung der Wachen, die Ausarbeitung und Pflege der OPP-Dokumentation, die Festlegung der Anforderungen an die Brandsicherheit bei der Nutzung eines Bauwerks sowie die Organisation und Auswertung von Probefeueralarmen.
Eine abweichende Rolle ist der Brandschutzspezialist nach § 9 ods. 3 — er behandelt die Brandsicherheit von Bauwerken in der Projektdokumentation, die Beurteilung von Produkten und die Analyse der Brandgefahr. Für die gewöhnliche betriebliche Agenda einer Firma benötigen Sie einen Brandschutztechniker; einen Brandschutzspezialisten nur bei Projekten und im Bauwesen.
Die fachliche Eignung und deren Überprüfung regelt § 11. Die Bescheinigung des Brandschutztechnikers stellt das Kreisdirektorat des HaZZ aus und sie ist fünf Jahre gültig (§ 11 ods. 6); nach ihrem Ablauf wird sie durch eine neue Überprüfung nach Absolvierung einer weiteren fachlichen Vorbereitung erneuert. (Eine Bescheinigung ohne zeitliche Begrenzung erhält eine Person erst nach dem dritten Erwerb und zehn Jahren Ausübung — § 11 ods. 7 — und dann ist eine Aktualisierungsvorbereitung einmal alle fünf Jahre Pflicht.) Die Qualifikation des Brandschutztechnikers regeln ausschließlich das Gesetz Nr. 314/2001 Slg. und die Verordnung Nr. 121/2002 Slg. — nicht die Bergvorschriften.
Interner Arbeitnehmer vs. externer Brandschutztechniker / Alpha Safety
| Kriterium | Interner Arbeitnehmer-Brandschutztechniker | Externer Brandschutztechniker / Alpha Safety |
|---|---|---|
| Fachliche Eignung | Sie müssen sie aufbauen und pflegen — Bescheinigung nach § 11 mit 5 Jahren Gültigkeit | abgesichert und laufend gepflegt, stets aktuell |
| Kosten | Lohn + Abgaben + Schulungen und Hilfsmittel | vorhersehbare monatliche Pauschale, auf den Betrieb zugeschnitten |
| Vertretbarkeit | bei Krankschreibung/Urlaub Ausfall der Agenda | ein Team von Fachleuten, Verfügbarkeit und Vertretbarkeit |
| Verfolgung der Gesetzgebung | auf den Schultern des Arbeitnehmers | Novellierungen verfolgen und wenden wir für Sie an |
| Vertretung bei einer HaZZ-Kontrolle | der Arbeitnehmer allein | Assistenz und Kommunikation mit dem Inspektor (§ 25) |
| Leistungsumfang | nur OPP | OPP + BOZP + PZS + Revisionen unter einem Dach |
Ein eigener Arbeitnehmer-Brandschutztechniker bedeutet Lohn, Abgaben, laufende Schulungen und das Risiko eines Ausfalls während Urlaub oder Krankschreibung. Ein externer Techniker von Alpha Safety bringt ein Team von Fachleuten mit laufend gepflegter Eignung, Vertretbarkeit, Verfügbarkeit und feste monatliche Kosten — ohne die Notwendigkeit, eine eigene Abteilung aufzubauen.
Was wir alles für Sie erledigen: Dokumentation, Schulungen, Wachen, Gerätekontrollen
OPP-Dokumentation
Die Arten der Brandschutzdokumentation zählt § 24 ods. 1 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. auf. Dazu gehören insbesondere: die Brandidentifikationskarte (§ 25), die Brandordnung der Arbeitsstätte (§ 26), die Brandalarmrichtlinien (§ 27), der Brandevakuierungsplan (§ 28), das Brandbuch (§ 29), die Analyse der Brandgefahr, Belege über die Kontrolle von Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Brandabschlüsse, elektrische Brandmeldeanlage, Löschwasserleitungen), Angaben zu Bränden und deren Analysen, die Dokumentation über die Schulung der Arbeitnehmer und über die fachliche Vorbereitung der Wachen. Die Dokumentation wird in schriftlicher Form geführt und vom Brandschutztechniker erstellt.
Das Brandbuch dient der Erfassung durchgeführter vorbeugender Kontrollen, festgestellter Mängel und der Art ihrer Beseitigung. Die Dokumentation genehmigt das Statutarorgan, der Selbständige oder eine beauftragte Person (§ 31 ods. 1) und sie wird mindestens einmal alle 12 Monate, nach jeder Änderung und nach einem Brand überprüft (§ 31 ods. 3). Für Wohngebäude genügt eine Dokumentation im Umfang von písm. g) und m) (§ 24 ods. 2).
OPP-Schulungen
Nach § 21 ods. 1 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. wird die Brandschutzschulung, sofern der Arbeitgeber keine kürzere Frist festlegt, mindestens einmal alle 24 Monate für leitende und sonstige Arbeitnehmer und einmal alle 12 Monate für Personen, die OPP außerhalb der Arbeitszeit sicherstellen, durchgeführt. Neueingestellte Arbeitnehmer sind nach der Zuweisung an die Arbeitsstätte, vor Arbeitsbeginn, zu schulen (§ 22 ods. 1). Die Schulungen führen wir in Präsenz und online durch und stellen ein vollständiges Schulungsprotokoll aus.
Brandschutzwachen
Die Verordnung Nr. 121/2002 Slg. unterscheidet zwischen der Arbeitsstättenwache (§ 18 — wird an Arbeitsstätten mit Orten erhöhter Brandgefahr eingerichtet) und der Brandschutz-Assistenzwache (§ 19 — wird bei Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr und bei Veranstaltungen eingerichtet, an denen eine größere Anzahl von Personen teilnimmt). Die fachliche Vorbereitung der Arbeitsstättenwache wird mindestens einmal alle 12 Monate durchgeführt (§ 23 ods. 4). Die Anzahl der Mitglieder und ihre Aufgaben bestimmt unser Brandschutztechniker bei der Besichtigung.
Kontrollen von Brandschutzeinrichtungen und Feuerlöschern
Die Kontrollen haben ihre eigenen gesetzlichen Fristen (siehe die Fristentabelle unten) — wir stellen sie auch über die Leistung Prüfung von Brandschutzeinrichtungen sicher und überwachen die Termine für Sie. Für Schornsteine und Rauchabzüge gelten genaue Intervalle nach der Verordnung Nr. 401/2007 Slg.
| Vorgang | Frist / Periodizität | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Vorbeugende Brandschutzkontrolle — sonstige Gebäude und Räumlichkeiten | mindestens alle 3 Monate | § 14 ods. 1 písm. c) vyhl. č. 121/2002 Z. z. |
| Vorbeugende Brandschutzkontrolle — Verwaltung | mindestens alle 6 Monate | § 14 ods. 1 písm. b) vyhl. č. 121/2002 Z. z. |
| Vorbeugende Brandschutzkontrolle — Wohngebäude und Gebäude mit gelegentlichen Arbeitsplätzen | mindestens alle 12 Monate | § 14 ods. 1 písm. a) vyhl. č. 121/2002 Z. z. |
| Schulung leitender und sonstiger Arbeitnehmer zu OPP | mindestens einmal alle 24 Monate | § 21 ods. 1 vyhl. č. 121/2002 Z. z. |
| Schulung von Personen, die OPP außerhalb der Arbeitszeit sicherstellen | mindestens einmal alle 12 Monate | § 21 ods. 1 vyhl. č. 121/2002 Z. z. |
| Fachliche Vorbereitung der Arbeitsstättenwache | mindestens einmal alle 12 Monate | § 23 ods. 4 vyhl. č. 121/2002 Z. z. |
| Probefeueralarm (Gebäude ohne einfache Evakuierungsbedingungen) | mindestens einmal alle 12 Monate | § 5 písm. e) zák. č. 314/2001 Z. z. |
| Kontrolle eines tragbaren Feuerlöschers | mindestens einmal alle 24 Monate | § 9 ods. 4 vyhl. č. 347/2022 Z. z. |
| Kontrolle eines fahrbaren CO₂-Feuerlöschers | mindestens einmal alle 12 Monate | § 9 ods. 5 vyhl. č. 347/2022 Z. z. |
| Druckprüfung des Behälters eines Feuerlöschers | nach einer besonderen Vorschrift | § 8 vyhl. č. 347/2022 Z. z. (odkaz na vyhl. č. 508/2009 Z. z.) |
| Kontrolle der Löschwasserleitung und der Hydranten | mindestens einmal alle 12 Monate (sofern der Hersteller keine kürzere festlegt) | § 15 ods. 2 vyhl. č. 699/2004 Z. z. |
| Prüfung eines Brandabschlusses | mindestens einmal alle 12 Monate (sofern die Betriebsanweisungen keine kürzere festlegen) | § 9 ods. 6 vyhl. č. 478/2008 Z. z. |
| Schornstein — Verbraucher bis 50 kW für feste/flüssige Brennstoffe | mindestens alle 4 Monate | § 20 ods. 2 vyhl. č. 401/2007 Z. z. |
| Schornstein — Verbraucher über 50 kW für feste/flüssige Brennstoffe | mindestens alle 2 Monate | § 20 ods. 2 vyhl. č. 401/2007 Z. z. |
Kommt eine HaZZ-Kontrolle? Wir stellen uns ihr für Sie
Die staatliche Brandschutzaufsicht übt das Feuerwehr- und Rettungskorps in einer dreistufigen Struktur aus: das Bezirksdirektorat des HaZZ (§ 28), das Kreisdirektorat des HaZZ (§ 27) und das Innenministerium der SR (§ 26). Teil der Aufsicht ist eine Brandschutzkontrolle nach § 25 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. — diese wird in Einfamilienhäusern und Wohngebäuden bis zu 8 oberirdischen Geschossen nicht durchgeführt (§ 25 ods. 1 písm. a).
Die aufsichtsführende Behörde ist nach § 25 ods. 2 berechtigt, die Gebäude der Firma in Begleitung einer beauftragten Person zu betreten, die Mitwirkung der Arbeitnehmer zu verlangen, eine Bildaufzeichnung über festgestellte Mängel und Kopien der Dokumentation anzufertigen; vor der Kontrolle muss sie sich durch eine Beauftragung ausweisen. Über die Kontrolle wird eine Niederschrift angefertigt (§ 25 ods. 3) mit den Kontrollfeststellungen, den auferlegten Maßnahmen und den Fristen zur Beseitigung der Mängel sowie mit der Unterschrift des Statutarorgans. Die Frist zur Beseitigung der Mängel legt die Aufsichtsbehörde in der Niederschrift oder Entscheidung fest — das Gesetz setzt keinen festen Termin.
Welche Geldstrafen drohen
Für die Verletzung von Pflichten kann das Kreis- oder Bezirksdirektorat des HaZZ eine Geldstrafe verhängen. Die Beträge sind nicht symbolisch:
| Tatbestand / § | Obergrenze | Anmerkung |
|---|---|---|
| § 59 ods. 1 (z. B. keine vorbeugende Brandschutzkontrolle durchführen, Schulung oder Dokumentation vernachlässigen) | bis 8 298 € | verhängt das Kreis-/Bezirksdirektorat des HaZZ |
| § 59 ods. 2 (z. B. keine Kontrolle des Zustands der Brandschutzeinrichtungen sicherstellen; Fluchtwege nicht frei halten) | bis 16 596 € | dieselbe Obergrenze haben auch ods. 3 und ods. 4 |
| § 59 ods. 5 (wiederholte Verletzung binnen 3 Jahren — Rückfall) | bis zum Doppelten der Geldstrafe | ods. 1 → 16 596 €; ods. 2 → 33 192 € |
| § 61 ods. 2 (Ordnungswidrigkeit einer natürlichen Person — allgemeine Verletzung) | Verweis oder Geldstrafe bis 99 € | verhängt das Bezirksdirektorat des HaZZ |
Eine Geldstrafe nach § 59 kann binnen 1 Jahres ab dem Tag, an dem die Behörde der staatlichen Brandschutzaufsicht von der Verletzung erfahren hat, verhängt werden, spätestens binnen 3 Jahren ab der Verletzung (§ 60). Bei einer wiederholten Verletzung einer Pflicht, für die in den vorangegangenen drei Jahren bereits eine Geldstrafe verhängt wurde, kann nach § 59 ods. 5 eine weitere Geldstrafe bis zum Doppelten verhängt werden.
Bei einer HaZZ-Kontrolle vertreten wir Sie: wir bereiten die vollständigen Unterlagen vor, legen die Dokumentation in Ordnung vor und kommunizieren mit dem Inspektor. Das Ziel ist, dass die Kontrolle ohne Mängel und ohne Sanktionen abläuft.
OPP für Selbständige und Gewerbetreibende
Anders als BOZP, die an die Arbeitnehmer gebunden ist, ergeben sich die Pflichten im Bereich des Brandschutzes bereits aus der bloßen Nutzung von Gebäuden und Räumlichkeiten für das Unternehmen. Auch ein Selbständiger oder Gewerbetreibender ohne Arbeitnehmer ist ein Selbständiger nach § 4 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. — wenn er einen Betrieb, eine Werkstatt, ein Geschäft oder ein Lager hat, treffen ihn die OPP-Pflichten.
Das Gesetz denkt jedoch an kleine Betriebe. Nach § 7 ods. 1 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. haben definierte kleine Betriebe einen verengten Umfang an Pflichten (in der Regel Räumlichkeiten bis 100 m², höchstens 5 Arbeitnehmer und ohne Tätigkeiten mit erhöhter Brandgefahr). Ob die vereinfachte Regelung auf Sie zutrifft, beurteilen wir gerne für Sie — und auch in ihr bleiben die Schulung und die Überprüfung der Kenntnisse Pflicht.
Für Selbständige und kleine Firmen richten wir genau den Umfang ein, den das Gesetz verlangt — ohne unnötige zusätzliche Dokumentation. Wir beurteilen Ihren Zustand, bereiten maßgeschneiderte Dokumentation und Schulung vor und überwachen die Fristen für Sie.
OPP nach Betriebsart — Produktion, Lager, Büro, HoReCa, Landwirtschaft
Sowohl die Risiken als auch die gesetzlichen Kontrollfristen unterscheiden sich je nach Charakter des Betriebs. Die Fristen der vorbeugenden Brandschutzkontrollen regelt § 14 ods. 1 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. — die genannten Intervalle sind Höchstwerte und das Statutarorgan kann kürzere festlegen:
- Produktion, Lager, Werkstätten, HoReCa-Küchen und sonstige Gebäude und Räumlichkeiten — Kontrolle mindestens alle 3 Monate (§ 14 ods. 1 písm. c). Es handelt sich um die Restkategorie „sonstige Gebäude oder Räumlichkeiten“, zu der Maschinenbau- und Chemiebetriebe, Lager für brennbare Stoffe, Lackierereien, Schweißarbeitsplätze, Bäckereien und Restaurantküchen gehören.
- Verwaltung und Büros — Kontrolle mindestens alle 6 Monate (§ 14 ods. 1 písm. b).
- Wohngebäude und Gebäude mit gelegentlichen Arbeitsplätzen — Kontrolle mindestens alle 12 Monate (§ 14 ods. 1 písm. a). Ein gelegentlicher Arbeitsplatz ist einer, an dem der Arbeitnehmer nicht regelmäßig gebunden ist und sich gelegentlich, in mehrtägigen Intervallen, aufhält (Kontrolle, Wartung, Reparatur).
Im Handel und in der HoReCa müssen zusätzlich die Fluchtwege bei Menschenansammlungen und gegebenenfalls Assistenzwachen behandelt werden. In der Landwirtschaft und bei der Lagerung von Heu, Stroh und brennbaren Flüssigkeiten gelten besondere Vorschriften. Für jeden Betrieb richten wir Dokumentation, Fristen und Wachen zugeschnitten auf seine realen Risiken ein.
Ausnahme für die kleinsten Firmen: nach § 7 ods. 1 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. kommt die vereinfachte Regelung nur bei kumulativer Erfüllung dreier Bedingungen zur Anwendung — definierte Räumlichkeiten bis 100 m², höchstens 5 Arbeitnehmer und ohne Orte erhöhter Brandgefahr. Auch dann erfüllt die Firma die Schulung und Überprüfung (§ 4 písm. e) und zugleich die Pflichten einer natürlichen Person. Wird auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, gilt der volle Umfang von § 4 und § 5.
Warum OPP nicht aufgeschoben werden kann — Zahlen, die klar sprechen
Ein Brand kommt ohne Ankündigung — und eine HaZZ-Kontrolle ebenso. Dass dies keine Theorie ist, belegen die offiziellen Zahlen für das Jahr 2024:
Die Anzahl der Brände stieg gegenüber dem Jahr 2023 um 21,9 % (+1 384). Die häufigste Ursache war die Fahrlässigkeit und Unachtsamkeit erwachsener Personen (44,8 %), gefolgt von betrieblich-technischen Störungen (15,8 %), vorsätzlicher Brandstiftung (9,1 %) und Störungen von Heizgeräten (6,7 %). Zugleich schützten die Feuerwehrleute Vermögen im Wert von fast 459 Millionen Euro.
Warten Sie nicht, bis das eine oder das andere geschieht. Alpha Safety s.r.o. übernimmt die komplette OPP-Agenda für Firmen in der gesamten Slowakei — Dokumentation, vorbeugende Kontrollen, Schulungen, Brandschutzwachen, Kontrollen von Feuerlöschern sowie die Vertretung bei einer HaZZ-Kontrolle. Sie widmen sich Ihrem Unternehmen, wir kümmern uns um die Übereinstimmung mit dem Gesetz.
Was umfasst unser Brandschutzservice?
Brandschutzdokumentation
Brandschutzordnung, Brandalarmrichtlinien, Evakuierungspläne und weitere Dokumentation.
Brandschutzschulungen
Schulungen für Mitarbeiter, Führungskräfte und Personen, die für den Brandschutz zuständig sind.
Brandschutzgeräteprüfungen
Regelmäßige Prüfungen von Feuerlöschern, Hydranten und anderen Brandschutzgeräten.
Brandschutzübungen
Organisation und Durchführung von Brandalarmübungen und Evakuierungsübungen.
Präventive Inspektionen
Regelmäßige Kontrollen der Einhaltung von Brandschutzvorschriften.
Vorbeugende Brandschutzkontrollen
Durchführung vorbeugender Brandschutzkontrollen sowie Identifizierung von Orten und Tätigkeiten mit erhöhtem Brandrisiko.
Anforderungen an den Brandschutz von Bauwerken
Festlegung der Anforderungen an den Brandschutz bei der Nutzung oder Nutzungsänderung von Bauwerken.
Brandschutz-Alarmübungen
Organisation und Auswertung von Brandschutz-Alarmübungen.
Warum mit uns zusammenarbeiten?
- Autorisierte Brandschutztechniker
- Vollständiger Service von A bis Z
- Flexible Schulungstermine
- Tätigkeit in der gesamten Slowakei
- Garantie der Gesetzeskonformität
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Stručná odpoveď
Brandschutz (OPP) ist ein gesetzlich verpflichtendes System präventiver und organisatorischer Maßnahmen, das Personen und Eigentum gemäß Gesetz Nr. 314/2001 Slg. vor Bränden schützt. Alpha Safety s.r.o. aus Martin übernimmt für Firmen in der ganzen Slowakei die komplette OPP-Agenda über einen eigenen Brandschutztechniker, damit Sie alle gesetzlichen Pflichten ohne eigenen Arbeitnehmer erfüllen.
Časté otázky – BS
Pflichten auf dem Gebiet des Brandschutzes hat jede juristische Person und jede natürliche Person – Unternehmer gemäß Gesetz Nr. 314/2001 Slg. Dazu gehören die Durchführung vorbeugender Brandschutzkontrollen, die Schulung der Arbeitnehmer und die Führung der Branddokumentation. Diese Tätigkeiten werden über einen Brandschutztechniker gemäß § 9 ods. 2 des Gesetzes gewährleistet – diese Rolle übernehmen wir für Sie.
Führungskräfte und übrige Arbeitnehmer werden mindestens einmal alle 24 Monate gemäß § 21 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. geschult, Personen, die außerhalb der Arbeitszeit tätig sind, einmal alle 12 Monate und neu eingestellte Personen vor Arbeitsbeginn (§ 22). Der Arbeitgeber kann kürzere Fristen festlegen. Alle diese Schulungen sowie die Evidenz der Nachweise stellen wir für Sie sicher.
Der Brandschutztechniker gewährleistet gemäß § 9 ods. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. vorbeugende Brandschutzkontrollen, die Bestimmung von Stellen mit erhöhter Brandgefahr, die Schulung der Arbeitnehmer und die Führung der Branddokumentation. Diese Tätigkeiten muss eine Firma fachlich gewährleistet haben. Unser TPO deckt sie für Sie komplett ab, ohne dass ein eigener Arbeitnehmer nötig ist.
Die komplette Branddokumentation gemäß § 24 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. erstellt unser TPO maßgeschneidert für Ihren Betrieb – einschließlich Brand-Identifikationskarte, Brandordnung und Evakuierungsplan. Bei jeder Änderung des Betriebs oder der Gesetzgebung aktualisieren wir sie, sodass Sie bei einer Kontrolle stets gültige und vollständige Nachweise haben.
Ja. Wenn Ihr Betrieb eine Brandschutzstreife gemäß § 5 písm. h) des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. benötigt, stellen wir deren fachliche Vorbereitung theoretisch und praktisch sicher – bei einer Arbeitsplatzstreife einmal alle 12 Monate gemäß § 23 ods. 4 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. Wir bereiten Ihre Leute so vor, dass sie im Brandfall real handeln können.
Ja. Wir bieten fachliche Begleitung und Unterstützung bei Brandschutzkontrollen der staatlichen Brandaufsicht, die von den Bezirks- und Kreisdirektionen des HaZZ gemäß Gesetz Nr. 314/2001 Slg. durchgeführt werden. Vor der Kontrolle prüfen wir den Stand der Dokumentation und die Erfüllung der Pflichten, schlagen Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln vor und stehen Ihnen während der Kontrolle direkt am Arbeitsplatz zur Verfügung.
Ja, Erst- und Wiederholungsschulungen im Bereich des Brandschutzes bieten wir auch in Online-Form über unser E-Learning-Portal an. Damit sparen Sie Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter und müssen den Betrieb nicht unterbrechen. Nach der Schulung überprüfen wir die Kenntnisse der Arbeitnehmer und stellen einen Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht aus, der bei einer Kontrolle Bestand hat.
Der Preis hängt von der Größe der Firma, der Anzahl der Betriebe, der Art der Tätigkeit und dem Brandrisiko ab, deshalb gibt die Website ihn nicht pauschal an. Ein externer TPO kommt günstiger als ein eigener Arbeitnehmer, da Sie nur für die tatsächlichen Leistungen zahlen. Wir beginnen mit einer unverbindlichen Beratung, bei der wir Ihre Pflichten erfassen und ein konkretes, maßgeschneidertes Preisangebot erstellen.
Die Agenda können wir kurzfristig übernehmen. Nach der Besichtigung des Betriebs und der Prüfung der vorhandenen Dokumentation erstellen wir einen Zeitplan und ergänzen fehlende Dokumente, Schulungen oder Kontrollen nach Prioritäten. Wenn Sie der Termin einer Brandschutzkontrolle drängt, konzentrieren wir uns zuerst auf die Punkte, die die staatliche Brandaufsicht prüft, und stimmen den Rest nach und nach ab.
Ja. Wir haben unseren Sitz in Martin, doch die OPP-Agenda gewährleisten wir für Firmen in der ganzen Slowakei. Regelmäßige Dokumentation, Schulungen und Beratung lösen wir effizient auch durch eine Kombination aus Online-Werkzeugen und persönlichen Einsätzen, sodass die Entfernung kein Hindernis ist. Bei mehreren Betrieben in verschiedenen Regionen richten wir ein einheitliches System und einen einheitlichen Zeitplan ein.
Die Kreis- oder Bezirksdirektion des HaZZ kann einer Firma eine Geldstrafe von bis zu 8 298 € gemäß § 59 ods. 1 und bei schwereren Verstößen bis zu 16 596 € gemäß § 59 ods. 2 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. auferlegen. Durch die Übernahme der Agenda bewachen wir Ihre Dokumentation, Termine und Schulungen, sodass Sie eine Kontrolle nicht unvorbereitet trifft und das Sanktionsrisiko auf ein Minimum sinkt.
Die Fristen legt § 14 der Verordnung Nr. 121/2002 Slg. fest – von 3 bis 12 Monaten je nach Art des Raums. Wir führen einen Kalender all Ihrer Termine, weisen Sie rechtzeitig darauf hin und führen die vorbeugenden Kontrollen sowie die Schulungen der Arbeitnehmer pünktlich durch. Sie müssen nichts verfolgen und kein Risiko einer versäumten Frist eingehen, die bei einer Kontrolle eine Sanktion bedeuten würde.
Ja. Das vereinfachte Regime gemäß § 7 ods. 1 des Gesetzes Nr. 314/2001 Slg. gilt nur bei kumulativer Erfüllung dreier Bedingungen – bis zu 100 m², höchstens 5 Arbeitnehmer und ohne erhöhte Gefahr. Wir beurteilen kostenlos, ob Sie diese erfüllen, und stellen genau den Pflichtenumfang ein, den das Gesetz verlangt, nichts darüber hinaus und nichts unterschätzt.
Ja, im Rahmen der eigenständigen Dienstleistung der Prüfung von Brandschutzeinrichtungen. Tragbare Feuerlöscher kontrollieren wir mindestens einmal alle 24 Monate (§ 9 ods. 4 der Verordnung Nr. 347/2022 Slg.) und Feuerhydranten einmal alle 12 Monate, sofern der Hersteller keine kürzere Frist festlegt (§ 15 der Verordnung Nr. 699/2004 Slg.). Wir kümmern uns um Termine und Aufzeichnungen.
Ja, und die meisten Kunden lösen es so. Neben dem Brandschutz gewährleisten wir auch die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz sowie den arbeitsmedizinischen Dienst. Ein Lieferant bedeutet einen Vertrag, abgestimmte Termine für Schulungen und Kontrollen und einen Ansprechpartner für die gesamte Sicherheitsagenda – weniger Verwaltung und keine Lücken zwischen den Dienstleistungen.
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