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Registratur

Registraturverwaltung für Unternehmen und Organisationen

Unser Unternehmen gewährleistet umfassend die Schriftgutverwaltung für Firmen, Selbstständige und ihre Betriebe in der gesamten Slowakei — von der Erstellung der Registraturordnung und des Registraturplans über die Evidenz und Aufbewahrung der Aufzeichnungen bis hin zu deren Aussonderung und Archivierung. Alles im Einklang mit dem Gesetz Nr. 395/2002 Slg. über Archive und Registraturen, damit Ihr Unternehmen Dokumente korrekt verwaltet und die Kontrollen des Staatsarchivs besteht.

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Registraturverwaltung für Unternehmen und Organisationen

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Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns mit Preis und Termin, meist innerhalb von 24 Stunden.

Wir übernehmen die Registraturverwaltung für Sie — vom Aktenplan bis zur Aussonderung

Jede Firma, die im Rahmen ihrer Tätigkeit Dokumente erstellt und empfängt, ist aus Sicht des Gesetzes ein Registraturbildner und muss ihre Schriftstücke systematisch erfassen, ablegen, schützen und nach Ablauf der Fristen rechtmäßig aussondern. Das ist keine interne Formalität — die Pflicht ergibt sich aus dem Gesetz Nr. 395/2002 Slg. über Archive und Registraturen, und ihre Einhaltung überwacht das zuständige Staatsarchiv unter dem Innenministerium der Slowakischen Republik.

Für den Geschäftsführer bedeutet das nur eines: Entweder baut die Firma ein eigenes funktionierendes Registratursystem auf (Aktenplan, Registraturordnung, Zentrum, geschulter Verwalter, Evidenz) oder sie überlässt das einem Fachmann. Wir bieten den zweiten Weg — die Registraturverwaltung im Auftrag, schlüsselfertig — einschließlich der Beobachtung der aktuellen Gesetzgebung, die sich gerade ändert (eine Novelle in Kraft seit Oktober 2025). Sie widmen sich Ihrem Geschäft, die Pflichten bewachen wir.

Möchten Sie zuerst verstehen, was die Registratur ist und wie sie funktioniert? Sehen Sie sich unseren vollständigen Leitfaden zur Registraturverwaltung an. Diese Seite behandelt das Praktische — was genau wir für Sie tun.

Wer die Pflicht zur Registraturverwaltung hat

Die Pflicht betrifft nicht nur Behörden. Sie betrifft jeden Registraturbildner — sowohl juristische Personen als auch selbständige natürliche Personen, deren Tätigkeit eine Registratur entstehen lässt (§ 16 zák. 395/2002). Der Umfang der Pflichten unterscheidet sich nach der Kategorie des Registraturbildners (I. bis III.), die die Durchführungsverordnung Nr. 628/2002 Slg. festlegt — vom strengsten Regime mit Aktenplan, Registraturordnung, Zentrum und Verwalter bis hin zu reduzierten Pflichten für Firmen ohne Schriftgut von dauerndem Wert.

Die meisten Firmen wissen nicht, in welche Kategorie sie fallen — und gerade die Einordnung in die richtige Kategorie ist der erste Schritt, den wir für Sie erledigen. (Die detaillierte Aufteilung der Kategorien und ihrer Pflichten behandeln wir im Leitfaden zur Registraturverwaltung.)

Was Sie riskieren, wenn Sie die Registratur vernachlässigen

Eine unterschätzte Registratur ist kein „Papierproblem“, sondern ein finanzielles und rechtliches Risiko. Die Sanktionen regelt § 31 des Gesetzes Nr. 395/2002 Slg.

VerstoßBußgeldVorschrift
Unbefugte Vernichtung der Registratur ohne Aussonderungsverfahrenbis zu 40 000 €§ 31 ods. 1 písm. a)
Verhinderung der Ausübung der staatlichen fachlichen Aufsichtbis zu 20 000 €§ 31 zák. 395/2002
Nichtsicherstellung der Registraturverwaltung / Nichterstellung von Aktenplan und Registraturordnung / ungeeignete Räumebis zu 5 000 €§ 31 ods. 1 písm. c)

Neben Bußgeldern droht der Verlust von Belegen für die Sozialversicherungsanstalt — verlorene Lohn- und Personalunterlagen können Ihren ehemaligen Mitarbeitern die Rentenberechnung erschweren (diese Unterlagen haben nach besonderen Vorschriften die längsten Aufbewahrungsfristen). Ohne Aktenplan wächst das Archiv zudem chaotisch und das Auffinden von Belegen kostet Stunden. Die Kosten für eine fachgerechte Verwaltung sind ein Bruchteil dessen, was eine einzige schlecht bewältigte Kontrolle kostet.

Was wir für Ihre Firma sicherstellen

Wir liefern eine vollständige Registraturverwaltung — vom anfänglichen Audit bis zur Vertretung bei der Kontrolle. Keine punktuelle Beratung, sondern ein fertiges und gepflegtes System.

Einordnung in die Kategorie sowie Aktenplan und Registraturordnung

Wir beurteilen den Charakter Ihrer Dokumente, ordnen die Firma in die richtige Kategorie des Registraturbildners ein und bereiten den Antrag an das Staatsarchiv vor. Wir erstellen einen Aktenplan (eine verbindliche Liste der Sachgruppen mit Wertzeichen und Aufbewahrungsfrist) und eine Registraturordnung (die Regeln für die Annahme, Erfassung, Ablage und Aussonderung von Schriftstücken). Bei Registraturbildnern der Kategorie I./II. stellen wir auch deren Genehmigung durch das Staatsarchiv gemäß § 16 ods. 2 písm. b) sicher.

Registraturzentrum, Verwalter und Registraturtagebuch

Wir helfen, ein Registraturzentrum einzurichten — einen geschützten Raum zur Ablage von Schriftstücken (geeignetes Umfeld, Regale, Schutz vor Feuer und Wasser) gemäß der Verordnung Nr. 628/2002 Slg.; für Firmen ohne Räume können wir auch eine langfristige Einlagerung lösen. Wir bestimmen und schulen einen Registraturverwalter oder übernehmen diese Rolle extern und richten ein Registraturtagebuch ein (die Evidenz der ein- und ausgehenden Post), damit jedes Schriftstück auffindbar ist.

Schulung, Aussonderungsverfahren und Vertretung bei der Kontrolle

Wir schulen Ihr Team, damit das System tatsächlich funktioniert, und führen in regelmäßigen Zyklen ein Aussonderungsverfahren gemäß § 19 und § 20 durch — den Antrag auf Aussonderung von Schriftstücken mit abgelaufener Frist, die Kommunikation mit dem Staatsarchiv und die Einholung seiner Zustimmung. Schriftstücke mit dem Zeichen „A“ übergeben wir an das Archiv, die übrigen lassen wir rechtmäßig vernichten. Und bei einer Kontrolle des Staatsarchivs vertreten wir Sie und bereiten die Unterlagen vor.

Warum jetzt handeln — die Novelle in Kraft seit 15. 10. 2025

Das Gesetz über Archive und Registraturen hat eine Novelle (Gesetz Nr. 241/2025 Slg.), in Kraft seit 15. Oktober 2025 durchlaufen — und diese ändert die Regeln, an die ältere Handbücher und die Websites der Konkurrenz gewöhnt sind.

Die bedeutendste Änderung — die Transformation von Schriftstücken (neuer § 16b) — bedeutet, dass der Registraturbildner nicht mehr ein papiernes und ein elektronisches Original desselben Schriftstücks aufbewahren muss und die Registratur nur in einer Form führen kann. Damit entfällt die Doppelung und es werden Lagerkosten gespart. Zugleich legt die Novelle größeren Wert auf die Wahrung der Authentizität der Schriftstücke.

Gerade diese Änderung ist der Grund, warum es sich lohnt, jemanden an seiner Seite zu haben, der die Gesetzgebung täglich verfolgt — ältere Handbücher und Konkurrenz-Websites spiegeln die Novelle aus dem Jahr 2025 noch nicht wider. Wir richten Ihre Registratur nach dem aktuellen Wortlaut ein. Eine detaillierte Analyse der Änderungen finden Sie im Leitfaden zur Registraturverwaltung.

Kanonische Paragraphen und Kategorien der Registraturbildner

BereichVorschriftWas sie regelt
GrundgesetzGesetz Nr. 395/2002 Slg. (Novelle 241/2025)Pflichten des Registraturbildners, Aufsicht des Staatsarchivs
Pflichten des Registraturbildners§ 16 zák. 395/2002Registraturverwaltung, Aktenplan und Registraturordnung, Genehmigung durch das Archiv
Aussonderungsverfahren§ 19 a § 20 zák. 395/2002Aussonderungsantrag, Entscheidung des Archivs (Frist 60 Tage)
Sanktionen§ 31 zák. 395/2002bis zu 5 000 € / 20 000 € / 40 000 €
DurchführungsverordnungVerordnung des Innenministeriums der SR Nr. 628/2002 Slg.Einzelheiten der Registraturverwaltung, Kategorien der Registraturbildner
Kategorien der Registraturbildner I.–III.§ 4 ods. 2 vyhl. 628/2002Umfang der Pflichten nach dem dauernden Wert der Schriftstücke
Aufsicht§ 24 a § 28 zák. 395/2002Innenministerium der SR + Staatsarchiv

Für welchen Firmentyp die Dienstleistung bestimmt ist

  • Kleine und mittlere Firmen (GmbH) ohne interne Verwaltungsabteilung.
  • Buchhaltungs- und Personalagenturen, die Lohn- und Personalunterlagen mit langen Aufbewahrungsfristen verwalten.
  • Produktions- und Handelsgesellschaften mit großem Umfang an Vertrags- und Geschäftsdokumentation.
  • Firmen vor einer Kontrolle oder nach einer Aufforderung des Staatsarchivs, die ihre Registratur schnell in Einklang bringen müssen.
  • Gesellschaften bei Beendigung der Tätigkeit oder Liquidation, die ihre Registratur rechtmäßig einlagern oder übergeben müssen.

Ob Sie bei null beginnen oder nur Mängel beheben — wir passen den Umfang der Dienstleistung an Ihre Situation an.

Wie die Zusammenarbeit mit Alpha Safety abläuft

  1. Erstberatung und Audit Wir erfassen, welche Dokumente die Firma erstellt, wie sie diese heute ablegt und in welche Kategorie des Registraturbildners sie gehört.

  2. Einordnung in die Kategorie des Registraturbildners Bei dauerndem dokumentarischem Wert bereiten wir den Antrag an das zuständige Staatsarchiv vor und reichen ihn ein.

  3. Erstellung des Aktenplans und der Registraturordnung Wir erstellen die Dokumente maßgeschneidert auf Ihre Tätigkeit, mit Wertzeichen und Aufbewahrungsfristen.

  4. Genehmigung durch das Staatsarchiv Bei Kategorie I./II. stellen wir die Genehmigung der Dokumentation durch das Archiv gemäß § 16 ods. 2 písm. b) sicher.

  5. Einrichtung des Zentrums und der Evidenz Wir richten das Registraturzentrum und die Evidenzhilfen einschließlich des Registraturtagebuchs ein.

  6. Bestimmung und Schulung des Verwalters Wir schulen den Verwalter und die Mitarbeiter oder übernehmen die Rolle des externen Verwalters.

  7. Laufende Verwaltung und Aussonderungsverfahren Wir halten das System aufrecht und führen in regelmäßigen Zyklen ein Aussonderungsverfahren gemäß § 19 und § 20 durch.

  8. Vertretung bei der Kontrolle Bei einer Kontrolle des Staatsarchivs vertreten wir Sie und bereiten alle Unterlagen vor.

Warum Alpha Safety — alle Pflichten unter einem Dach

Die Registratur ist nur eine der gesetzlichen Pflichten einer Firma. Bei uns lösen Sie sie zusammen mit den übrigen Agenden bei einem einzigen Anbieter — ohne die Koordination mehrerer Lieferanten, mit einer Rechnung und einem Ansprechpartner:

Achten Sie auf die Unterscheidung: Die Registratur (Gesetz 395/2002) ist nicht dasselbe wie GDPR (Schutz personenbezogener Daten, Gesetz 18/2018) — es sind eigenständige Agenden, die Sie bei uns auf einmal erledigen. Warten Sie nicht auf eine Aufforderung des Staatsarchivs — vereinbaren Sie eine unverbindliche Beratung und wir erfassen den Zustand Ihrer Registratur.

Wobei helfen wir Ihnen in der Registraturverwaltung?

Kategorieneinstufung

Einstufung des Unternehmens in die Kategorie der Registraturoriginatoren (in Zusammenarbeit mit dem Staatsarchiv).

Registraturplan und -ordnung

Erstellung eines maßgeschneiderten Registraturplans und einer Registraturordnung gemäß dem Typ Ihrer Agenda.

Einrichtung der Registraturstelle

Unterstützung bei der Einrichtung einer Registraturstelle.

Mitarbeiterschulung

Schulung der in der Registratur tätigen Mitarbeiter.

Methodische Führung

Methodische Führung bei der Erfassung und beim Umgang mit Unterlagen.

Aktualisierung und Beratung

Laufende Aktualisierung und fachkundige Beratung.

Was bringt Ihnen unser Dienst?

  • Übersichtlichkeit und Einfachheit bei der Arbeit mit Unterlagen
  • Verringertes Risiko von Bußgeldern und Sanktionen
  • Zeitersparnis und effizientere Prozesse
  • Korrekte Kommunikation mit dem Staatsarchiv
  • Fachkundige Vertretung bei Kontrollen
Kostenlose Beratung anfordern

Stručná odpoveď

Die Registraturverwaltung muss gemäß Gesetz Nr. 395/2002 Slg. jede Firma als Registraturerzeuger gewährleisten. Das bedeutet, Dokumente zu erfassen, zu lagern, zu schützen und nach Ablauf der Fristen gesetzlich auszusondern. Alpha Safety stuft die Firma in die richtige Kategorie des Erzeugers ein, erstellt den Aktenplan und die Registraturordnung, richtet ein Registraturzentrum ein, schult die Arbeitnehmer und führt die Firma bei der Evidenz und beim Aussonderungsverfahren.

Časté otázky – Registratur

Ja. Jede juristische Person und jeder Unternehmer, aus deren Tätigkeit Registraturunterlagen entstehen, ist Registraturerzeuger und hat Pflichten gemäß § 16 des Gesetzes Nr. 395/2002 Slg. Dazu gehören die Evidenz der Unterlagen, die Erstellung des Aktenplans, die Gewährleistung der Registraturverwaltung und der Schutz der Dokumente bis zu ihrer Aussonderung. Der Umfang der Pflichten unterscheidet sich nach der Kategorie des Erzeugers, doch die grundlegende Pflicht, die Registratur zu verwalten, gilt für nahezu jede Firma.

Der Aktenplan und die Registraturordnung sind interne Dokumente, die der Registraturerzeuger gemäß § 16 und § 17 des Gesetzes Nr. 395/2002 Slg. erstellen muss. Der Aktenplan legt fest, in welche Sachgruppen die Unterlagen eingeordnet werden und welche Aufbewahrungsfristen sie haben. Die Registraturordnung regelt, wie die Registratur in der Organisation geführt, gelagert und geschützt wird. Alpha Safety erstellt beide Dokumente maßgeschneidert für die Firma.

Ja. Sonstige Verwaltungsdelikte bei der Registraturverwaltung behandelt § 31 des Gesetzes Nr. 395/2002 Slg. Für die Nichtgewährleistung der Registraturverwaltung oder die Unterbringung von Unterlagen in ungeeigneten Räumen kann eine Geldstrafe von bis zu 5 000 Euro auferlegt werden. Für die unbefugte Vernichtung von Registratur ohne Aussonderungsverfahren droht eine Geldstrafe von bis zu 40 000 Euro. Eine ordnungsgemäß geführte Registratur und eine evidenzierte Aussonderung beseitigen diese Risiken.

Nein. Registraturunterlagen können nur im Aussonderungsverfahren mit Zustimmung des zuständigen Staatsarchivs gemäß § 19 und § 20 des Gesetzes Nr. 395/2002 Slg. ausgesondert werden. Der Erzeuger stellt einen Aussonderungsantrag, und das Archiv entscheidet, was vernichtet wird und was dauerhaften dokumentarischen Wert hat. Die unbefugte Vernichtung von Unterlagen außerhalb dieses Verfahrens ist ein Verwaltungsdelikt. Alpha Safety bereitet den Aussonderungsantrag vor und führt die Firma durch das gesamte Verfahren.

Alpha Safety stuft die Firma in die richtige Kategorie des Registraturerzeugers ein, erstellt den Aktenplan und die Registraturordnung, hilft, ein Registraturzentrum einzurichten und einzustellen, und schult die Arbeitnehmer, die mit den Dokumenten arbeiten. Ferner bietet sie eine methodische Anleitung bei der Evidenz der Unterlagen und laufende Beratung einschließlich der Vorbereitung des Aussonderungsverfahrens. Ziel ist eine übersichtliche, gesetzeskonforme Registratur und die Minimierung des Risikos von Geldstrafen.

Die Aufbewahrungsfristen der einzelnen Arten von Unterlagen legt der Aktenplan fest, den die Firma als Registraturerzeuger gemäß § 16 des Gesetzes Nr. 395/2002 Slg. erstellt. Sie unterscheiden sich nach dem Dokumenttyp – andere haben etwa Personal- und Lohnunterlagen, andere Buchhaltungs- oder Vertragsunterlagen. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist verfallen die Unterlagen nicht automatisch, sondern gehen in das Aussonderungsverfahren über.

Ja. Eine Registraturunterlage ist eine vom Registraturerzeuger erfasste Information unabhängig von der Form, also auch elektronische Dokumente. Der Erzeuger muss gemäß § 16 des Gesetzes Nr. 395/2002 Slg. ihre Beständigkeit und Glaubwürdigkeit von der Erstellung oder dem Empfang bis zur Aussonderung gewährleisten. Bei Unterlagen mit personenbezogenen Daten gilt zudem die Pflicht, den Zugang zu ihnen zu beschränken. Alpha Safety berücksichtigt bei der Erstellung des Aktenplans auch die elektronische Agenda.

Die Novelle (Gesetz Nr. 241/2025 Slg.), wirksam ab dem 15. Oktober 2025, führte vor allem die Transformation von Unterlagen ein: Der Erzeuger muss nicht mehr das papierne und das elektronische Original derselben Unterlage aufbewahren und kann die Registratur nur in einer Form führen. Hinzu kam ein Schwerpunkt auf die Wahrung der Authentizität der Unterlagen, und die Regeln für Archive und Gebühren wurden präzisiert. Alpha Safety stellt Ihre Registratur nach der aktuellen Fassung ein, die ältere Handbücher und Konkurrenz-Websites noch nicht widerspiegeln.

Die Kategorien der Erzeuger grenzt § 4 ods. 2 der Verordnung Nr. 628/2002 Slg. ab. In die I. Kategorie gehören vor allem Organe der öffentlichen Gewalt und durch Gesetz errichtete Subjekte, in die II. Kategorie Firmen, bei denen Registratur mit dauerhaftem dokumentarischem Wert entsteht (Unterlagen mit dem Zeichen A), und in die III. Kategorie Erzeuger ohne dauerhaften Wert, die eingeschränkte Pflichten haben. Die richtige Einstufung beurteilen wir für Sie gleich zu Beginn der Zusammenarbeit.

Für die Nichtermöglichung der Ausübung der staatlichen Fachaufsicht kann gemäß § 31 des Gesetzes Nr. 395/2002 Slg. eine Geldstrafe von bis zu 20 000 Euro auferlegt werden. Für die Nichtgewährleistung der Registraturverwaltung droht eine Geldstrafe von bis zu 5 000 Euro und für die unbefugte Vernichtung von Unterlagen ohne Aussonderungsverfahren von bis zu 40 000 Euro. Eine ordnungsgemäß geführte Registratur und unsere Vertretung bei einer Kontrolle beseitigen diese Risiken.

Ein Registraturzentrum ist ein vorbehaltener und geschützter Raum zur Lagerung abgeschlossener Akten während des Laufs ihrer Aufbewahrungsfrist, mit Anforderungen an den Schutz vor Beschädigung gemäß Verordnung Nr. 628/2002 Slg. Das Registraturtagebuch ist das grundlegende Evidenzhilfsmittel – eine chronologische Evidenz der eingegangenen und versendeten Post, die jeder Unterlage eine Nummer zuweist und ihre Bewegung verfolgt. Beides helfen wir Ihnen einzurichten und einzustellen.

Nach der Novelle 241/2025 ja. Die Transformation von Unterlagen erlaubt es dem Erzeuger, sich zu entscheiden, die Registratur nur in einer Form zu führen, sodass Sie nicht das papierne und das elektronische Original gleichzeitig aufbewahren müssen. Es sind jedoch die Lesbarkeit, die Integrität und die Glaubwürdigkeit der Unterlagen während der gesamten Aufbewahrungsfrist zu gewährleisten, und bei der Überführung eines Schriftstücks in die elektronische Form kann eine garantierte Konversion erforderlich sein. Diese Regeln setzen wir in Ihre Registraturordnung um.

Ja. Die Registratur (Gesetz 395/2002) und der Schutz personenbezogener Daten (DSGVO, Gesetz 18/2018) sind eigenständige Agenden, doch bei Alpha Safety erledigen Sie sie auf einmal unter einem Dach zusammen mit BOZP, OPP, PZS, Zivilschutz und Abfallwirtschaft. Sie haben einen Lieferanten, einen Ansprechpartner und eine Rechnung, womit Sie Zeit und Koordination sparen.

Schreiben Sie uns — wir melden uns innerhalb eines Werktags

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns, unverbindlich.

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