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VTZ

Vorbehaltene technische Einrichtungen (VTZ)

Unser Unternehmen gewährleistet umfassend fachliche Prüfungen und Tests (Revisionen) von vorbehaltenen technischen Einrichtungen (VTZ) für Firmen, Selbstständige und ihre Betriebe in der gesamten Slowakei — Gas-, Druck-, Hebe- und elektrische — auf der Grundlage erteilter Bescheinigungen und Berechtigungen. Alles im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung, damit Ihre Einrichtungen sicher und betriebsfähig bleiben, Ihr Betrieb die Kontrollen besteht und Sie Bußgelder vermeiden.

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Vorbehaltene technische Einrichtungen (VTZ)

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Warum VTZ mit einem Fachmann angehen

Vorbehaltene technische Geräte (VTZ) gehören zu den technisch wie rechtlich anspruchsvollsten Bereichen der Arbeitssicherheit. Die Verordnung Nr. 508/2009 Slg. definiert sie als Druck-, Hebe-, Elektro- und Gasgeräte, die je nach Gefährdungsgrad in die Gruppe A (hoher Gefährdungsgrad), die Gruppe B (höherer Gefährdungsgrad) oder die Gruppe C (geringerer Gefährdungsgrad) eingeteilt werden — wobei als vorbehaltene technische Geräte die Geräte der Gruppe A und der Gruppe B gelten (§ 4 ods. 2 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.). Wenn Sie in Ihrer Firma einen Kessel, einen Druckluftbehälter eines Kompressors, einen Aufzug, einen Kran, einen Gasheizraum oder eine Elektroinstallation betreiben, haben Sie gesetzliche Pflichten, die sich nicht aufschieben lassen. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb dieser Geräte liegt unmittelbar beim Arbeitgeber. Das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. über BOZP erlegt dem Arbeitgeber die Pflicht auf, den Sicherheitszustand der technischen Geräte zu kontrollieren und in den durch Sondervorschriften bestimmten Intervallen amtliche Proben, fachliche Prüfungen und fachliche Proben der vorbehaltenen technischen Geräte sicherzustellen (§ 9 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Es handelt sich also weder um eine freiwillige Tätigkeit noch um eine papierne Formalität, sondern um eine gesetzliche Pflicht, deren Nichterfüllung reale Folgen hat.

Die Risiken einer Vernachlässigung sind zweifach. Das erste ist sicherheitsbezogen: eine ungeprüfte Druckeinheit kann bersten, eine vernachlässigte Elektroinstallation einen Brand verursachen und ein defekter Aufzug eine schwere Verletzung. Das zweite ist rechtlich und finanziell — bei einer Kontrolle prüft das Arbeitsinspektorat, ob Sie gültige Revisionsberichte haben, eine Evidenz der Geräte führen und festgestellte Mängel behoben sind. Für einen Verstoß gegen die Pflichten im Bereich BOZP kann das Arbeitsinspektorat dem Arbeitgeber eine Geldstrafe von bis zu 100 000 € auferlegen (§ 19 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg.). Hinzu kommt das Risiko einer Kürzung oder Verweigerung der Versicherungsleistung, da Versicherer im Schadensfall üblicherweise gültige Revisionsberichte verlangen. Dabei verfügen die meisten Firmen nicht über die interne Kapazität, um diese Agenda korrekt zu bewältigen. Eine Revision von VTZ darf nur ein Revisionstechniker mit einer gültigen Bescheinigung genau für die jeweilige Art und Gruppe des Geräts durchführen — eine Bescheinigung für Druckgeräte gilt nicht für Gasgeräte und umgekehrt. Dutzende verschiedener Fristen zu verfolgen, die Dokumentation gesetzeskonform zu führen und Techniker mit unterschiedlichen Berechtigungen zu koordinieren ist administrativ aufwendig und fehleranfällig. Genau hier kommen wir ins Spiel — wir übernehmen die gesamte VTZ-Agenda, vom Eingangsaudit über die Durchführung der Revisionen bis zur Überwachung der nächsten Termine. Eine erläuternde Übersicht der Fristen und Pflichten finden Sie in unserem Leitfaden zu vorbehaltenen technischen Geräten; diese Seite behandelt das, was wir für Sie tun.

Was wir für Sie sicherstellen

Unsere Leistung ist so aufgebaut, dass Sie sich um die vorbehaltenen technischen Geräte nicht kümmern müssen. Wir übernehmen die komplette Agenda und liefern das Ergebnis — gültige Revisionsberichte und Ordnung in der Dokumentation. Konkret stellen wir für Sie sicher:

  • Fachliche Prüfungen und Proben (OPaOS) aller vier Arten von VTZ durch Revisionstechniker mit gültigen Bescheinigungen für die jeweilige Art und Gruppe des Geräts. Durch die fachliche Prüfung und Probe wird der Sicherheitszustand des Geräts nach Herstellung, Montage, Installation, Rekonstruktion und Reparatur sowie während des Betriebs kontrolliert (§ 13 ods. 1 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.).
  • Eingangsaudit und Passportisierung der Geräte — wir erfassen, welche VTZ Sie betreiben, in welche Gruppe sie gehören und in welchem Zustand Ihre Dokumentation ist.
  • Führung der Begleit- und Evidenzdokumentation nach § 8 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. einschließlich der Evidenz der VTZ und der Belege über durchgeführte Prüfungen, Kontrollen und Proben.
  • Überwachung und Benachrichtigung der Fristen — jedes Gerät hat sein eigenes Revisionsintervall; wir verfolgen sie systematisch und weisen Sie rechtzeitig darauf hin.
  • Koordination der Revisionstechniker für alle 4 Gruppen der VTZ — anstatt mehrerer Lieferanten haben Sie einen Ansprechpartner.
  • Behebung festgestellter Mängel einschließlich des Hinweises auf die Notwendigkeit einer Abschaltung bei einem Mangel mit unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit.
  • Revisionen nach Montage und Rekonstruktion — die Ausgangsrevision, gegebenenfalls die amtliche Probe dort, wo das Gesetz sie verlangt. Die amtliche Probe wird vor der Inbetriebnahme bei VTZ der Gruppe A und bei ausgewählten Gasgeräten durchgeführt (§ 12 ods. 1 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.).

Diese Agenda bieten wir einmalig an (zum Beispiel, wenn Sie versäumte Revisionen in Ordnung bringen müssen) oder in Form einer laufenden vertraglichen Betreuung, bei der wir uns langfristig um alles kümmern und Sie nur die fertigen Revisionsberichte und Benachrichtigungen erhalten. Bei der vertraglichen Betreuung ist ein großer Vorteil, dass wir VTZ mit den übrigen Bereichen der Sicherheit verbinden können — BOZP, Brandschutz und arbeitsmedizinischer Dienst — bei einem einzigen Lieferanten.

Die vier Gruppen der VTZ, die wir abdecken

Wir decken alle vier Arten der vorbehaltenen technischen Geräte nach der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. ab. Sie müssen also nicht mehrere Lieferanten ansprechen — wir kümmern uns um Ihr gesamtes Geräteportfolio auf einmal. Eine detaillierte Erläuterung der Einstufung in Gruppen und die Fristentabellen finden Sie im VTZ-Leitfaden; hier geben wir die Fristen nur grob an.

Druckgeräte

Dampf- und Flüssigkeitskessel, ortsfeste Druckbehälter, Druckluftbehälter von Kompressoren, Ausdehnungsgefäße in Heizräumen, Autoklaven oder Rohrleitungen mit Dampf oder Heißwasser. Wir stellen äußere und innere Prüfungen sowie Druckproben sicher und koordinieren bei Geräten der Gruppe A die von einer berechtigten juristischen Person durchgeführten amtlichen und wiederholten amtlichen Proben. Die Fristen bestimmt die Anlage Nr. 5 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg.

Hebegeräte

Krane, Aufzüge, Gabelstapler, fahrbare Arbeitsbühnen, Hubladebühnen, Regalbediengeräte oder Kranbahnen. Bei Hebegeräten stellen wir sowohl fachliche Prüfungen als auch fachliche Proben nach der Anlage Nr. 7 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. sicher — bei Kranen der Gruppe A auf einer ortsfesten Kranbahn (Brücken-, Portal- sowie Mobil-, Bau- oder Seilkrane) beträgt die Frist gemäß Anmerkung 4 des Anhangs Nr. 7 jährlich eine fachliche Prüfung und alle 2 Jahre eine fachliche Probe; die Grundfrist von 2 Jahren / 4 Jahren gilt nur für einen Kran ohne ortsfeste Kranbahn, die wiederholte amtliche Probe wird in der Regel alle 10 Jahre durchgeführt.

Elektrogeräte

Elektroinstallationen, Schaltschränke, Blitzableiter, Geräte zum Schutz vor statischer Elektrizität und elektrische Maschinen. Die Fristen der fachlichen Prüfungen und fachlichen Proben von Elektrogeräten während des Betriebs bestimmt die Anlage Nr. 8 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. und sie hängen von der Art des Objekts und der Klassifizierung der äußeren Einflüsse ab. Wir stellen Ausgangs-, periodische und außerordentliche Revisionen sowie Revisionen nach einer Rekonstruktion sicher.

Gasgeräte

Gasheizräume, Gas-Regelstationen, Gasverbraucher, industrielle Gasleitungen und Gasverteilungen. Die Fristen bestimmt die Anlage Nr. 10 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. — zum Beispiel wird bei Gasverbrauchern mit einer Leistung von 5 kW bis 0,5 MW (Gruppe B) die fachliche Prüfung jedes Jahr und die fachliche Probe alle 3 Jahre durchgeführt, bei Rohrgasverteilungen beträgt die Frist der Prüfung 3 Jahre und der Probe 6 Jahre.

BeispielgerätOrientierungsfrist (Prüfung / Probe)
Ortsfester Druckbehälter (Gr. A)äußere 1 Jahr / innere 5 Jahre / Druck 10 Jahre
Gasverbraucher 5 kW – 0,5 MWPrüfung 1 Jahr / Probe 3 Jahre
Gebäude-ElektroinstallationPrüfung 5 Jahre (kürzer je nach Umgebung)
Blitzableiter2 Jahre (Stufe I – II) / 4 Jahre (III – IV)
Kran auf ortsfester Kranbahn (Gr. A)Prüfung 1 Jahr / Probe 2 Jahre
Aufzug mit PersonenbeförderungPrüfung 3 Monate / Probe 3 Jahre

Die Fristen sind orientierend — für ein konkretes Gerät können sie je nach Gruppe, Umgebung und Herstelleranweisungen abweichen. Den genauen Zeitplan für Ihre Geräte stellen wir beim Eingangsaudit zusammen; die kompletten Tabellen nach den Anlagen der Verordnung finden Sie im VTZ-Leitfaden.

Bei jeder Gruppe gilt eine Schlüsselregel: eine Revision darf nur ein Revisionstechniker mit einer Bescheinigung genau für die jeweilige Art und Gruppe des Geräts durchführen, andernfalls ist der Revisionsbefund ungültig. Wir garantieren, dass wir auf jedes Ihrer Geräte einen Techniker mit der richtigen Berechtigung einsetzen.

Preisangebot einholen

Wie die Zusammenarbeit abläuft

Wir haben die Zusammenarbeit so eingerichtet, dass sie für Sie möglichst einfach ist. Den gesamten Prozess leitet ein einziger Koordinator auf unserer Seite, der Ihr Ansprechpartner vom ersten Telefonat bis zur Übergabe der Revisionsberichte ist. In der Praxis läuft sie in sieben Schritten ab:

  1. Unverbindlicher Kontakt und Beratung. Sie rufen an oder schreiben uns und wir gehen die grundlegenden Informationen durch — welche Geräte Sie betreiben, wo Sie ansässig sind und in welchem Zustand Ihre Dokumentation ist. Bereits bei diesem Gespräch erhalten Sie eine erste grobe Vorstellung von Umfang und Preis. Die erste Beratung ist immer kostenlos und unverbindlich.

  2. Eingangsaudit und Bestandsaufnahme der Geräte. Wir besuchen Ihren Betrieb oder fordern die Unterlagen elektronisch an und erfassen alle Ihre vorbehaltenen technischen Geräte. Wir stellen fest, in welche Gruppe sie gehören, wann die letzte Revision stattfand, welche Berichte fehlen und wo die Risiken liegen. Das Ergebnis ist ein klarer Überblick — Sie wissen genau, was Sie haben und was in Ordnung gebracht werden muss.

  3. Fristenplan und Preisangebot. Auf Grundlage des Audits erstellen wir einen Revisionsplan mit allen Terminen für ein Jahr im Voraus und ein unverbindliches, maßgeschneidertes Preisangebot. Der Preis für die Revisionen wird üblicherweise nach Vereinbarung je nach Art und Anzahl der Geräte festgelegt — ohne versteckte Gebühren, und Sie wissen immer, wofür Sie zahlen.

  4. Durchführung der fachlichen Prüfungen und Proben. Zu den vereinbarten Terminen führen wir die fachlichen Prüfungen und Proben Ihrer Geräte durch Revisionstechniker mit gültigen Bescheinigungen durch. Wir planen die Arbeiten so, dass sie Ihren Betrieb möglichst wenig beeinträchtigen — wo möglich, stimmen wir die Revisionen mit geplanten Abschaltungen ab. Nach jeder Revision erhalten Sie einen Revisionsbericht mit einer klaren Aussage über die Eignung des Geräts.

  5. Führung und Aktualisierung der Dokumentation. Alle Revisionsberichte, Protokolle und die Geräteevidenz nach § 8 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. halten wir geordnet und aktuell. Bei einer Kontrolle des Arbeitsinspektorats haben Sie so alles griffbereit in physischer oder elektronischer Form, je nach Ihrer Präferenz.

  6. Fristenüberwachung und Benachrichtigungen. Das ist das Herzstück unserer vertraglichen Betreuung. Wir überwachen für Sie alle Termine und weisen Sie rechtzeitig darauf hin, dass die nächste Revision näher rückt. Wir bereiten den Termin, den Techniker und eine eventuelle Abschaltung vor — Sie müssen es nur noch bestätigen. So verpassen Sie nie eine gesetzliche Frist.

  7. Behebung von Mängeln und Unterstützung bei der Kontrolle. Deckt eine Revision einen Mangel auf, schlagen wir Abhilfemaßnahmen vor und helfen bei deren Umsetzung. Bei einem Mangel mit unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit weisen wir auf die Notwendigkeit hin, das Gerät sofort außer Betrieb zu nehmen. Und wenn der Inspektor kommt, sind wir Ihr fachlicher Partner, der die Dokumentation erklären und vertreten kann.

Dank dieses Prozesses wird aus dem chaotischen Nachholen von Revisionen in letzter Minute ein vorhersehbares, gesteuertes System. Das ist der Unterschied zwischen einer Firma, die die Kontrolle fürchtet, und einer Firma, die jederzeit darauf vorbereitet ist.

Für wen ist die VTZ-Leistung bestimmt?

Vorbehaltene technische Geräte betreffen einen breiteren Kreis von Firmen, als viele meinen — sie hat praktisch jeder Rechtsträger, der ein Gebäude mit einer Elektroinstallation, Heizung oder einem Aufzug betreibt. Unsere Leistung eignet sich für eine breite Palette von Segmenten:

Produktions- und Industriebetriebe

Maschinenbauwerke, Metallverarbeitung, Lebensmittelindustrie, Kunststoffverarbeitung oder chemische Produktion haben in der Regel das vielfältigste Portfolio an VTZ — Druckbehälter, Kompressoren, Dampfkessel, Brücken- und Portalkrane, umfangreiche Elektroinstallationen sowie industrielle Gasleitungen. Hier ist die Fristenüberwachung besonders kritisch, denn es gibt Dutzende Geräte und jedes hat sein eigenes Intervall.

Lager und Logistikzentren

In Lagern dominieren Hebegeräte — Gabelstapler, Regalbediengeräte, Hubladebühnen, gegebenenfalls Brückenkrane. Dazu gehören eine umfangreiche Elektroinstallation, Beleuchtung und oft auch eine Gasheizung der Halle. Wir stellen die Revisionen von allem auf einmal sicher, damit Ihre Logistik ohne Unterbrechungen und ohne rechtliches Risiko läuft.

Verwaltungsgebäude und Büros

Auch ein gewöhnliches Büro hat vorbehaltene technische Geräte: eine Elektroinstallation, Schaltschränke, einen Blitzableiter, oft einen Aufzug und eine Gas- oder Elektroheizung. Vielen Verwaltungsträgern ist nicht bewusst, dass auch für sie Revisionspflichten gelten — und gerade sie sind bei einer Kontrolle unangenehm überrascht.

Betriebe mit Kesseln, Aufzügen und Kompressoren

Hotels, Pensionen, Restaurants, Gesundheitseinrichtungen, Autowerkstätten, Tankstellen sowie verwaltete Wohnhäuser — überall dort, wo es einen Gasheizraum, einen Personen- oder Lastenaufzug, einen Druckluftbehälter eines Kompressors oder einen Druckbehälter gibt, entstehen konkrete Revisionspflichten. Diese Betriebe kombinieren oft mehrere Arten von VTZ und schätzen einen einzigen Lieferanten statt dreier.

Baufirmen

Baukrane, fahrbare Arbeitsbühnen, vorübergehende Elektroinstallationen auf Baustellen sowie Druck- und Gasgeräte. Das Bauumfeld hat bei manchen Geräten strengere und kürzere Fristen (zum Beispiel vorübergehende Elektroinstallationen auf Baustellen mit einer Frist von 0,5 Jahren), weshalb die systematische Überwachung der Termine außerordentlich wichtig ist.

Ob Sie ein Gerät oder hundert haben, wir passen den Umfang der Leistung Ihrer Situation an. Für kleine Betriebe bieten wir eine einfache einmalige Lösung, für größere Firmen eine umfassende vertragliche Betreuung mit regelmäßigem Reporting. Und da wir in der ganzen Slowakei tätig sind, spielt es keine Rolle, wo Sie ansässig sind.

Warum VTZ von Alpha Safety

Auf dem Markt sind zahlreiche selbständige Revisionstechniker sowie kleinere Firmen tätig. Wodurch unterscheiden wir uns und warum sollten Sie VTZ gerade uns anvertrauen?

  • Komplexität — BOZP, OPP, PZS und VTZ unter einem Dach. Wir sind nicht nur eine Revisionsfirma. VTZ sind eng mit den übrigen Bereichen der Sicherheit verbunden — Revisionen sind Teil der Kontrolltätigkeit im Rahmen von BOZP, und eine fehlende Revision ist zugleich ein Mangel bei der Arbeitsinspektion.
  • Ein Lieferant für die gesamte Sicherheit der Firma — anstelle eines Sicherheitstechnikers, eines Brandschutztechnikers, eines PZS-Arztes und dreier Revisionstechniker haben Sie einen Ansprechpartner und einen Vertrag.
  • Revisionstechniker mit Berechtigungen für alle vier Arten von VTZ — wir setzen stets einen Techniker mit der richtigen Berechtigung für die konkrete Art und Gruppe des Geräts ein, sodass Ihr Revisionsbefund stets gültig ist.
  • Tätigkeit in der ganzen Slowakei — wir sind in Martin ansässig, erbringen die Leistungen jedoch in allen Regionen der SR, sodass wir auch Firmen mit mehreren Betrieben einheitlich bedienen.
  • Verfügbarkeit und schnelle Reaktion — wenn Sie eine Revision schnell benötigen (vor der Kollaudierung, vor einer Kontrolle oder nach der Inbetriebnahme eines neuen Geräts), können wir ohne unnötiges Warten einspringen.
  • Individueller Ansatz und faire Preise — das Preisangebot bauen wir auf dem realen Umfang Ihrer Geräte nach dem Eingangsaudit auf, ohne versteckte Gebühren.

Hinter uns stehen Dutzende betreuter Firmen aus verschiedenen Branchen — von der Produktion über die Logistik bis zur Verwaltung. Im Einklang mit unserer Firmenpolitik treten Autorschaft und fachliche Garantien für die Organisation Alpha Safety s.r.o. als Ganzes auf — wir stehen für die Qualität unserer Leistungen als Gesellschaft.

Pflichten und Sanktionen in Kürze

Als Betreiber sind Sie verpflichtet, fachliche Prüfungen und fachliche Proben der VTZ in den gesetzlichen Fristen sicherzustellen, eine Evidenz der Geräte zu führen und die Revisionsberichte für die Kontrollorgane aufzubewahren, die Geräte nur durch fachlich befähigte Personen zu betreiben und festgestellte Mängel zu beheben (§ 8 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. und § 9 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.). Bei den gemeinschaftlichen Teilen von Wohnhäusern erfüllt diese Pflichten der Verwalter oder die Eigentümergemeinschaft. Für einen Verstoß gegen die Pflichten im Bereich BOZP kann das Arbeitsinspektorat dem Arbeitgeber eine Geldstrafe von bis zu 100 000 € auferlegen (§ 19 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg.). Ist infolge des Verstoßes ein Arbeitsunfall entstanden, legt das Gesetz Mindeststrafen fest — bei einer schweren Gesundheitsschädigung mindestens 20 000 € und bei Tod mindestens 33 000 €. Eine detaillierte Analyse der Pflichten, Fristen und fachlichen Befähigung finden Sie im VTZ-Leitfaden. Wir helfen Ihnen, all diese Pflichten ohne Stress zu erfüllen — und bei einer Kontrolle an Ihrer Seite zu stehen.

Holen Sie sich ein unverbindliches Angebot

Überlassen Sie die VTZ-Revisionen nicht der letzten Minute — das Risiko einer Geldstrafe, eines Unfalls und einer Kürzung der Versicherungsleistung ist zu hoch. Vertrauen Sie die vorbehaltenen technischen Geräte Fachleuten an: wir erfassen Ihre Geräte, bereiten einen Zeitplan vor, führen die Revisionen durch und überwachen alle weiteren Termine. Die erste Beratung ist immer kostenlos und völlig unverbindlich — wir erstellen ein maßgeschneidertes Preisangebot für Ihre Firma überall in der Slowakei.

Unverbindliche Beratung

Unsere Fachdienstleistungen im Bereich VTZ umfassen:

Elektrische Einrichtungen

Revisionen und fachkundige Besichtigungen elektrischer Einrichtungen und Elektroanlagen.

Gaseinrichtungen

Kontrollen und Revisionen von Gasgeräten und -verteilungsanlagen.

Druckgeräte

Fachkundige Besichtigungen und Prüfungen von Druckbehältern und -geräten.

Hebezeuge

Revisionen von Kränen, Hebezeugen, Aufzügen und Gabelstaplern.

VTZ-Erfassung

Führung der Aufzeichnungen für vorbehaltene technische Einrichtungen.

Betriebsvorschriften

Erstellung von Betriebsvorschriften und Richtlinien für den sicheren Betrieb der Einrichtungen.

Prüfplan

Erstellung eines Plans für fachkundige Prüfungen und Besichtigungen.

Technische Kontrollen

Technische Kontrollen der Einrichtungen einschließlich Gabelstapler.

Dokumentation

Erstellung der begleitenden technischen Dokumentation.

Zustandsbeurteilung

Allgemeine Beurteilung des technischen Zustands der einzelnen Einrichtungen.

Beratung

Fachkundige Beratung im Bereich Betrieb, Kontrolle und Wartung von VTZ.

Was bringt Ihnen unser Dienst?

  • Fachkundige Vertretung bei Kontrollen
  • Professionelle Dokumentenverwaltung
  • Sicherstellung der Konformität mit Rechtsvorschriften
  • Verringertes Risiko technischer Störungen
  • Sicherer Zustand technischer Einrichtungen
Kostenlose Beratung anfordern

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Stručná odpoveď

Revisionen vorbehaltener technischer Geräte (VTZ) sind fachliche Prüfungen und fachliche Proben von Druck-, Hebe-, Elektro- und Gasgeräten, mit denen ihre Sicherheit und Betriebsfähigkeit gemäß Verordnung Nr. 508/2009 Slg. überprüft wird. Alpha Safety gewährleistet Revisionen aller vier Arten von VTZ einschließlich der Führung der Evidenz, des Prüfungszeitplans, der Begleitdokumentation und der Beurteilung des technischen Zustands der Geräte.

Časté otázky – VTZ

Der Preis für die Revisionen wird standardmäßig nach Vereinbarung je nach Typ, Anzahl und Gruppe der vorbehaltenen technischen Geräte festgelegt. Andere Kosten verursacht ein einzelner Druckbehälter und andere eine komplette Produktionshalle mit Dutzenden Geräten. Deshalb führen wir zunächst ein unverbindliches Erstaudit durch und erstellen erst danach ein genaues, maßgeschneidertes Preisangebot ohne versteckte Gebühren. Die erste Beratung ist kostenlos.

Ja. Wir decken alle vier Arten von VTZ gemäß Verordnung Nr. 508/2009 Slg. ab – Druck-, Hebe-, Elektro- und Gasgeräte. Wir koordinieren Revisionstechniker mit gültigen Bescheinigungen für jede Art und Gruppe von Geräten, sodass Sie nicht mehrere Lieferanten suchen müssen. Alles lösen Sie an einem Ort, unter einem Vertrag.

Die Fristen unterscheiden sich je nach Art und Gruppe des Geräts und sind in den Anlagen Nr. 5 bis 10 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. festgelegt. Zum Beispiel erfordert ein Gasverbrauchsgerät mit einer Leistung von 5 kW bis 0,5 MW jedes Jahr eine fachliche Prüfung. Die genauen Intervalle für Ihre konkreten Geräte legen wir beim Erstaudit fest und überwachen sie anschließend für Sie.

Sie sind nicht allein – fehlende oder unvollständige Dokumentation ist ein sehr häufiger Zustand. Beim Erstaudit erfassen wir, was Sie haben und was fehlt, und helfen, die Dokumentation zu ergänzen oder wiederherzustellen. Bei Verlust der Nachweise kann man sich an den Hersteller oder Lieferanten wenden, um Duplikate zu erhalten. Wir legen Ihnen eine geordnete Evidenz an, die wir weiterhin aktuell halten.

Ja. Wir haben unseren Sitz in Martin, aber Revisionen und die gesamte VTZ-Agenda gewährleisten wir in der ganzen Slowakei – in allen Kreis- und Bezirksstädten. Wir können auch Firmen mit mehreren Betrieben an verschiedenen Orten einheitlich bedienen, unter einem Vertrag und mit einem Ansprechpartner.

Ja, das ist einer der Hauptvorteile unserer vertraglichen Betreuung. Wir überwachen systematisch alle Fristen Ihrer Geräte und weisen Sie rechtzeitig darauf hin, wann die nächste Revision ansteht. Wir bereiten den Termin, den Techniker und eine etwaige Abschaltung vor – Sie bestätigen nur noch. So versäumen Sie nie einen gesetzlichen Termin.

Das hängt vom Typ des Geräts und von der Phase ab – bei den meisten VTZ wechseln sich während des Betriebs fachliche Prüfungen (häufiger, visuelle und funktionale Kontrolle) und fachliche Proben (seltener, einschließlich Messungen und Druckprüfung) ab, bei Geräten der Gruppe A kommt eine amtliche Probe hinzu. Wir bewerten für Sie, welche Handlungen Ihre konkreten Geräte in welchen Fristen benötigen, und stellen den gesamten Zeitplan so zusammen, dass Sie nichts versäumen und nicht für überflüssige Handlungen zahlen. Die Erläuterung der Begriffe finden Sie im VTZ-Leitfaden.

Es drohen drei Arten von Risiken. Sicherheitsbezogene – Störung, Brand, Explosion oder Unfall. Rechtliche – bei einer Kontrolle kann das Arbeitsinspektorat eine Geldstrafe von bis zu 100 000 Euro gemäß § 19 ods. 1 písm. a) des Gesetzes Nr. 125/2006 Slg. auferlegen; entsteht infolge der Verletzung ein Arbeitsunfall, beträgt die Mindeststrafe mindestens 20 000 Euro bei schwerer Gesundheitsschädigung und mindestens 33 000 Euro bei Tod. Und finanzielle – die Versicherung kann im Schadensfall die Versicherungsleistung kürzen oder ablehnen.

Auf gewöhnliche Anfragen reagieren wir prompt und stehen auch für dringende Situationen zur Verfügung. Wenn Sie eine Revision schnell benötigen – vor der Kollaudation, vor einer Kontrolle oder nach der Inbetriebnahme eines neuen Geräts – können wir ohne unnötiges Warten anfangen. Den konkreten Termin vereinbaren wir gleich beim ersten Kontakt.

Ja. Bei der Inbetriebnahme eines neuen oder umgebauten Geräts gewährleisten wir eine Ausgangsrevision. Bei vorbehaltenen technischen Geräten der Gruppe A und ausgewählten Gasgeräten ist vor der Inbetriebnahme zusätzlich eine amtliche Probe gemäß § 12 ods. 1 der Verordnung Nr. 508/2009 Slg. erforderlich – auch deren Durchführung durch eine berechtigte juristische Person koordinieren wir für Sie.

Ja, und das ist entscheidend. Eine Revision darf nur ein Revisionstechniker mit gültiger Bescheinigung genau für die betreffende Art und Gruppe des Geräts durchführen. Führt jemand ohne die richtige Berechtigung die Revision durch, ist der Befund ungültig – als hätte die Revision gar nicht stattgefunden. Wir garantieren, dass wir für jedes Ihrer Geräte einen Techniker mit der richtigen Berechtigung einsetzen.

Ja, und genau darin liegt unsere Stärke. Alpha Safety bietet Arbeitssicherheit (BOZP), Brandschutz, arbeitsmedizinischen Dienst, Schulungen und VTZ-Revisionen unter einem Dach. Statt mehrerer Lieferanten haben Sie einen Ansprechpartner für die gesamte Sicherheit der Firma – was Zeit, Kosten und Verwaltung spart und gewährleistet, dass die einzelnen Bereiche aufeinander aufbauen.

Wir lassen Sie damit nicht allein. Wir schlagen Abhilfemaßnahmen vor, erläutern ihre Schwere und helfen mit einem Plan zur Beseitigung. Handelt es sich um einen Mangel mit unmittelbarer Gefahr für Leben und Gesundheit, schlägt der Revisionstechniker die sofortige Abschaltung des Geräts aus dem Betrieb bis zur Reparatur vor. Nach der Beseitigung der Mängel gewährleisten wir eine Kontrolle, ob das Gerät wieder geeignet ist.

Ja. Auch ein Büro oder ein kleiner Betrieb hat in der Regel eine Elektroinstallation, einen Schaltschrank, einen Blitzableiter, oft einen Aufzug oder eine Gasheizung – und auf all diese Geräte beziehen sich Revisionspflichten. Die Größe der Firma spielt keine Rolle; die Pflichten ergeben sich daraus, welche Geräte Sie betreiben. Den Umfang der Dienstleistung passen wir auch den kleinsten Betrieben an.

Ganz einfach. Melden Sie sich bei uns, und wir vereinbaren eine unverbindliche Beratung und ein Erstaudit, bei dem wir Ihre Geräte und Ihre Dokumentation erfassen. Anschließend erhalten Sie einen Zeitplan der Revisionen und ein maßgeschneidertes Preisangebot. Die erste Beratung ist stets kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

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