UMWELT – Abfallwirtschaft
Unser Unternehmen gewährleistet umfassend die Abfallwirtschaft für Firmen, Selbstständige und ihre Betriebe in der gesamten Slowakei — von der Einstufung und Evidenz der Abfälle über die Meldung und Umweltdokumentation bis hin zur Funktion eines externen Betriebsökologen und Beratung beim Umgang mit Abfällen. Alles im Einklang mit dem Gesetz Nr. 79/2015 Slg. über Abfälle, damit Ihr Unternehmen die Kontrollen der Slowakischen Umweltinspektion problemlos besteht und Bußgelder vermeidet.

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Die Abfallwirtschaft übernehmen wir für Sie — von der Evidenz bis zur Kontrolle
Fast jedes Unternehmen in der Slowakei erzeugt Abfall — und in dem Moment, in dem es ihn erzeugt, wird es zum Abfallerzeuger mit konkreten gesetzlichen Pflichten: Evidenz, Meldungen, Dokumentation, Registrierungen, Schulungen. Für einen Geschäftsführer oder Betriebsleiter ist das eine Agenda, die nichts einbringt, aber bei einer Kontrolle ordentlich wehtun kann.
Bei Alpha Safety übernehmen wir diese Agenda dienstleistend und führen sie für Sie — ebenso zuverlässig wie BOZP, den Brandschutz oder den arbeitsmedizinischen Dienst. Wir richten Ihre Abfallevidenz ein, reichen die Meldungen über ISOH ein, erstellen die Dokumentation, schulen Ihre Leute und stehen Ihnen im Fall einer Kontrolle zur Seite. Und da sich die Abfallgesetzgebung gerade jetzt grundlegend ändert, behalten wir auch für Sie im Blick, was tatsächlich gilt und was verschoben wird.
Suchen Sie eine ausführliche Auslegung des Abfallgesetzes, Definitionen und Verfahren? Diese finden Sie in unserem Leitfaden zur Abfallwirtschaft. Diese Seite handelt vom Praktischen — was genau wir für Sie tun.
Welche Pflichten Ihr Unternehmen hat — kurz gefasst
Das Gesetz Nr. 79/2015 Slg. über Abfälle legt dem Abfallerzeuger und -besitzer Dutzende Pflichten auf. Die häufigsten, an denen Unternehmen bei einer Kontrolle „scheitern“:
- Evidenz führen über Arten und Mengen des Abfalls sowie über dessen Bewirtschaftung (§ 14 Gesetz 79/2015).
- Abfall richtig einstufen nach dem Abfallkatalog, einschließlich der Bestimmung, was gefährlicher Abfall (NO) ist.
- Jahresmeldung abgeben über die Abfallentstehung und -bewirtschaftung — seit 2025 elektronisch über ISOH, in der Regel bis zum 28. Februar.
- Dokumentation vorhalten — Betriebsordnung des Lagers, Identifikationsblätter für gefährlichen Abfall (ILNO), Verträge mit Abnehmern.
- Die erweiterte Herstellerverantwortung (RZV) bei Verpackungen, Elektrogeräten, Batterien und weiteren Strömen erfüllen (§ 27) — individuell oder über eine OZV.
- Abfall nur an berechtigte Personen übergeben und die Lagerfristen einhalten.
Jede dieser Pflichten hat ihre eigene Frist, Form und Sanktion. Gerade ihre Kombination macht aus Abfällen eine Agenda, die man besser einem Fachmann anvertraut.
Was wir konkret für Sie erledigen
Abfallevidenz und Jahresmeldung über ISOH
Wir richten Ihre Abfallevidenz passend zu Ihrem Betrieb ein — Abfallarten, Mengen, Art der Bewirtschaftung, Abnehmer — und führen laufende Aufzeichnungen (Abfallevidenzblätter). Wir bearbeiten und reichen für Sie die Jahresmeldung über die Abfallentstehung und -bewirtschaftung über das Informationssystem der Abfallwirtschaft (ISOH) ein. Wir achten auf die Frist, das Format und etwaige Systemausfälle, damit Sie den Termin nicht verpassen.
Dokumentation, Registrierungen und erweiterte Herstellerverantwortung
Wir erstellen die komplette Abfalldokumentation: Betriebsordnung des Lagers, Identifikationsblätter für gefährlichen Abfall (ILNO), Zustimmungen, Verträge mit Abnehmern und interne Richtlinien. Wir erledigen die Registrierungen bei der Behörde, beurteilen, ob für Sie eine erweiterte Herstellerverantwortung entsteht (Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Reifen, Fahrzeuge, Nichtverpackungsprodukte), und übernehmen deren Erfüllung — individuell oder über eine Organisation der Herstellerverantwortung (OZV).
Schulungen und Vertretung bei der SIŽP-Kontrolle
Wir schulen die verantwortliche Person und die Mitarbeiter, die mit Abfall in Berührung kommen — Trennung, Kennzeichnung, Führung von Aufzeichnungen, Umgang mit NO. Und wenn eine Kontrolle der Slowakischen Umweltinspektion (SIŽP) oder des Bezirksamts (Abteilung für Umweltschutz) kommt, vertreten wir Sie: Wir bereiten die Unterlagen vor, kommunizieren mit den Inspektoren und beheben etwaige Mängel, damit Sie Sanktionen vermeiden.
Was Sie riskieren, wenn Sie Abfälle unterschätzen
Abfallwirtschaft ist keine Formalität. Kontrollen der SIŽP und der Bezirksämter sind häufig und die Bußgelder spürbar — vor allem für das Nichtführen oder fehlerhafte Führen der Evidenz und für das Nichtabgeben der Meldung.
| Versäumnis | Sanktion | Vorschrift |
|---|---|---|
| Nichtführen / fehlerhafte Abfallevidenz | 500 € bis 50 000 € | § 117 ods. 1 Gesetz 79/2015 |
| Nichtabgabe der Jahresmeldung | im Rahmen der Sanktionsbestimmungen | § 117 Gesetz 79/2015 |
| Fehlerhafter Umgang mit gefährlichem Abfall | höhere Bußgeldspannen | § 117 Gesetz 79/2015 |
Neben dem Bußgeld drohen der Verlust des guten Rufs, Probleme bei öffentlichen Aufträgen und Zertifizierungen (ISO 14001) und in extremen Fällen die Einschränkung des Betriebs. Die Kosten für eine fachgerechte Abfallverwaltung sind ein Bruchteil dessen, was eine einzige schlecht bewältigte Kontrolle kostet.
Warum gerade jetzt handeln — ISOH und Verordnung 89/2024
Die Abfallgesetzgebung ist gerade jetzt so stark in Bewegung wie seit Jahren nicht — und genau deshalb lohnt es sich, jemanden an Ihrer Seite zu haben, der sie täglich verfolgt.
- ISOH ist zum zentralen Ort für die Meldung geworden — Jahresmeldungen laufen nun elektronisch über das Informationssystem der Abfallwirtschaft, was den Unternehmen auch technische Komplikationen und Terminverschiebungen gebracht hat.
- Die Verordnung 89/2024 Slg. über die Evidenz- und Meldepflicht steuert auf eine vollständig elektronische, laufende Abfallevidenz über ISOH zu und ersetzt schrittweise die ältere Verordnung 366/2015 Slg.
- ⚠️ Wichtig und aktuell: Die vollständige elektronische laufende Evidenz und die vierteljährliche Meldung an ISOH wurden durch die Verordnung 369/2025 Slg. um ein Jahr verschoben — vom 1. Januar 2026 auf den 1. Januar 2027. Für die Jahre 2025 und 2026 wird die Meldepflicht daher nach dem bisherigen Regime erfüllt.
Gerade diese Unsicherheit ist der Grund, warum Unternehmen den Überblick verlieren — konkurrierende Websites und Handbücher zitieren noch immer nur die alte Verordnung 366/2015. Wir behalten für Sie im Blick, was tatsächlich gilt, was verschoben wird und wann Sie handeln müssen, damit Sie weder doppelte Arbeit leisten noch den tatsächlichen Termin verpassen.
Kanonische Paragrafen, Fristen und Schwellen
| Bereich | Vorschrift | Frist / Schwelle |
|---|---|---|
| Abfallerzeuger / -besitzer | § 4 Gesetz 79/2015 | Definition des verpflichteten Subjekts |
| Abfallevidenz | § 14 Gesetz 79/2015 | laufend; in der Regel 5 Jahre aufbewahren |
| Jahresmeldung | § 14 Gesetz 79/2015 + Verordnung 366/2015 | bis zum 28. Februar, elektronisch über ISOH |
| Schwelle der Meldepflicht | Verordnung 366/2015 § 3 | mehr als 50 kg NO / mehr als 1 t sonstiger Abfall pro Jahr |
| Abfalllagerung | § 14 ods. 1 písm. i) Gesetz 79/2015 | max. 1 Jahr vor der Beseitigung / 3 Jahre vor der Verwertung |
| Erweiterte Herstellerverantwortung | § 27 Gesetz 79/2015 | individuell oder über eine OZV |
| Sanktionen | § 117 Gesetz 79/2015 | z. B. 500 – 50 000 € für die Evidenz |
| Neue Evidenzverordnung | Verordnung 89/2024 Slg. | volle Wirksamkeit verschoben auf den 1. 1. 2027 (Verordnung 369/2025) |
| Aufsicht und Kontrolle | Gesetz 79/2015 | Bezirksamt (Abteilung Umwelt) + SIŽP |
Vorbehaltene Ströme der erweiterten Herstellerverantwortung: Verpackungen und Nichtverpackungsprodukte, Elektrogeräte und Elektroabfall, Batterien und Akkumulatoren, Reifen und Fahrzeuge. Die Erfüllung ist individuell oder über eine OZV möglich; wir beurteilen, welche Ströme Sie betreffen.
Für welchen Unternehmenstyp die Dienstleistung bestimmt ist
- Produktions- und Industriebetriebe — größere Mengen und oft gefährlicher Abfall.
- Bauunternehmen — Bauabfall, Aushubboden, Bauschutt.
- Lager, Logistik und Online-Shops — Verpackungen, Folien, RZV für Verpackungen.
- Gastronomie und Einzelhandel — biologisch abbaubarer Abfall, Öle, Verpackungen.
- Kfz-Werkstätten und technische Kontrollstellen (STK) — gefährlicher Abfall (Öle, Filter), Reifen, Batterien.
- Verwaltung und Dienstleistungen — kleinere Mengen, aber dennoch mit Evidenz und Meldung.
- Neue Unternehmen — Aufbau der Abfallwirtschaft von Grund auf gleich richtig.
Für kleinere Betriebe können wir die Dienstleistung auf das notwendige Minimum verschmälern, für größere Erzeuger übernehmen wir die komplexe Agenda einschließlich RZV und mehrerer Betriebe.
Wie die Zusammenarbeit mit Alpha Safety abläuft
Kostenlose Beratung und Eingangsaudit Wir stellen fest, welche Abfälle Sie erzeugen, was Sie bereits haben und was Ihnen gegenüber dem Gesetz fehlt.
Lösungsvorschlag und Preisangebot Wir erstellen den Leistungsumfang und einen transparenten, auf Ihren Betrieb zugeschnittenen Preis.
Einrichtung der Evidenz und Dokumentation Wir starten die Abfallevidenz, Betriebsordnungen, ILNO und interne Richtlinien.
Registrierungen, Zustimmungen und ISOH Wir erledigen die nötigen Registrierungen und melden Sie im Meldesystem an.
Schulung der verantwortlichen Person und der Mitarbeiter Wir schulen Ihre Leute und legen einen Nachweis für den Fall einer Kontrolle vor.
Laufende Verwaltung und Jahresmeldung Wir führen die Agenda über das Jahr und reichen die Meldung fristgerecht über ISOH ein.
Vertretung bei der Kontrolle Im Fall einer Kontrolle der SIŽP oder des Bezirksamts kommunizieren wir für Sie.
Warum Alpha Safety — unter einem Dach und stets aktuell
- Aktualität zuerst — wir verfolgen ISOH, die Verordnung 89/2024 sowie die Verschiebungen der laufenden Evidenz; wir richten uns nicht nach veralteten Handbüchern.
- Alles unter einem Dach — neben den Abfällen übernehmen wir für Sie auch BOZP, den Brandschutz, den arbeitsmedizinischen Dienst, den Zivilschutz sowie den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO). Ein Lieferant, ein Vertrag, ein Ansprechpartner.
- Vertretung bei der Kontrolle — bei der SIŽP und beim Bezirksamt stehen Sie nicht allein.
- Kein zusätzlicher Papierkram — wir führen die Agenda digital und meldebereit.
- Tätigkeit in der ganzen Slowakei — in allen Kreis- und Bezirksstädten.
Überlassen Sie die Abfälle uns. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Beratung — wir sehen uns Ihren Betrieb an, sagen Ihnen, was Sie nach der aktuellen Gesetzgebung tatsächlich brauchen, und erstellen ein maßgeschneidertes Angebot. Kontaktieren Sie uns.
Wobei helfen wir Ihnen im Bereich Abfall?
Abfallerfassung
Führung von Abfallaufzeichnungen und Bearbeitung von Anträgen auf Stellungnahmen und Genehmigungen.
Abfallwirtschaftsdokumentation
Erstellung von Dokumentation gemäß den Anforderungen des Abfallgesetzes.
Systemaktualisierung
Aktualisierung des betrieblichen Abfallwirtschaftssystems und regelmäßige Meldungen.
Registrierung in Umweltministeriumsregistern
Registrierung in den einschlägigen Registern des Umweltministeriums.
Gesetzliche Beratung
Fachkundige gesetzliche Beratung und Konsultationen zur Abfallentsorgung.
Mitarbeiterschulungen
Durchführung von Mitarbeiterschulungen im Bereich des Umgangs mit Abfällen.
Fachunterstützung bei Kontrollen
Fachkundige Unterstützung bei Kontrollen durch staatliche Behörden.
Was gewinnen Sie durch unsere Dienstleistung?
- Professionelle Abfallwirtschaftsdokumentation
- Korrekte Aufzeichnungsführung und Abfallklassifizierung
- Vorbeugung von Bußgeldern und Sanktionen
- Fachkundige Vertretung bei staatlichen Kontrollen
- Regelmäßige Überwachung des Systemstatus
Stručná odpoveď
Die Abfallwirtschaft für Firmen ist ein Bündel gesetzlicher Pflichten beim Umgang mit Abfall, die jeder Abfallerzeuger und Abfallbesitzer hat. Diese Pflichten regelt das Gesetz Nr. 79/2015 Slg. über Abfälle. Alpha Safety führt für Firmen die Abfallevidenz, reicht den Behörden jährliche Meldungen ein, gewährleistet Registrierungen, erstellt Dokumentation, schult Arbeitnehmer und vertritt den Kunden bei Kontrollen.
Časté otázky – Umwelt
Eine Evidenz führt jeder Abfallbesitzer, also sowohl der Abfallerzeuger als auch die Person, die den Abfall im Besitz hat (§ 4 des Gesetzes Nr. 79/2015 Slg.). Gemäß § 14 ods. 1 muss der Besitzer den Abfall nach dem Abfallkatalog richtig einstufen und eine Evidenz über die Arten, die Menge der Abfälle und den Umgang mit ihnen führen und aufbewahren. Die Pflicht betrifft praktisch jede Firma, durch deren Tätigkeit Abfall entsteht.
Die jährliche Meldung über das Entstehen von Abfall und den Umgang mit ihm wird für das vorangegangene Kalenderjahr bis zum 28. Februar beim zuständigen Bezirksamt eingereicht (§ 3 ods. 2 der Verordnung Nr. 366/2015 Slg.). Diese Pflicht hat der Besitzer, wenn er jährlich mit mehr als 50 kg gefährlicher oder mehr als einer Tonne sonstiger Abfälle umgeht (§ 3 ods. 1). Alpha Safety bereitet die Meldung auf Grundlage der geführten Evidenz vor und reicht sie für den Kunden ein, damit Sie den Termin nicht versäumen.
Wir führen die Abfallevidenz, reichen Meldungen und Anträge mit den erforderlichen Anlagen ein, erstellen die Dokumentation des Systems nach den gesetzlichen Anforderungen und aktualisieren sie laufend. Wir gewährleisten Registrierungen in den Systemen des Umweltministeriums, bieten Rechtsberatung, schulen Arbeitnehmer und vertreten die Firma während staatlicher Kontrollen.
Gemäß § 14 ods. 1 des Gesetzes Nr. 79/2015 Slg. muss der Besitzer den Abfall nach dem Abfallkatalog richtig einstufen, eine Evidenz führen und aufbewahren, die Daten aus der Evidenz dem Organ der staatlichen Abfallwirtschaftsverwaltung melden und den Abfall nur an eine berechtigte Person übergeben. Gefährliche Abfälle werden getrennt nach Arten gesammelt und gekennzeichnet.
Wenn eine Firma vorbehaltene Produkte in Verkehr bringt (zum Beispiel Verpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Reifen oder Nicht-Verpackungsprodukte), gilt für sie die erweiterte Herstellerverantwortung gemäß § 27 des Gesetzes Nr. 79/2015 Slg. Diese Pflichten können individuell oder kollektiv über eine Herstellerverantwortungsorganisation erfüllt werden. Wir helfen festzustellen, ob Sie diese Agenda betrifft.
Gemäß § 14 ods. 1 des Gesetzes Nr. 79/2015 Slg. darf Abfall höchstens ein Jahr vor seiner Beseitigung und höchstens drei Jahre vor seiner Verwertung gelagert werden. Der Abfall muss dabei nur an eine zum Umgang mit Abfällen berechtigte Person übergeben werden. Wir überwachen bei den Kunden diese Fristen sowie den ordnungsgemäßen Umgang.
Der Preis hängt von der Größe der Firma, den Arten und der Menge der Abfälle und dem Umfang der Agenda ab. Die Website gibt keine Preisliste an, da sie individuell festgelegt wird. Wir beginnen mit einer kostenlosen Beratung, bei der wir Ihre Pflichten erfassen und den Umfang der Zusammenarbeit mit einem konkreten Preisangebot vorschlagen.
Das ISOH ist das Informationssystem der Abfallwirtschaft des Umweltministeriums. Die jährlichen Meldungen über das Entstehen von Abfall und den Umgang mit ihm werden gerade über das ISOH elektronisch eingereicht. Die Bearbeitung und die Einreichung der Meldung können wir für Sie übernehmen und den Termin überwachen.
Nein. Die vollständige laufende elektronische Evidenz mit vierteljährlicher Meldung an das ISOH gemäß der Verordnung 89/2024 wurde durch eine Novelle – die Verordnung Nr. 369/2025 Slg. – vom Jahr 2026 auf das Jahr 2027 verschoben. Im Jahr 2026 wird nach dem bisherigen Regime der Verordnung 366/2015 fortgefahren. Den genauen Stand verfolgen wir für Sie.
Die staatliche Aufsicht üben das Bezirksamt, Abteilung für Umweltfürsorge, und die Slowakische Umweltinspektion (SIŽP) aus. Sie kontrollieren die Evidenz, die Meldungen, die Dokumentation und den Umgang mit Abfall. Bei einer Kontrolle vertreten wir Sie und kommunizieren mit den Inspektoren für Sie.
Für das Nichtführen oder fehlerhafte Führen der Evidenz droht gemäß § 117 des Gesetzes Nr. 79/2015 Slg. eine Geldstrafe von 500 bis 50 000 Euro, bei fehlerhaftem Umgang mit gefährlichem Abfall und schwereren Verstößen mehr. Die Kosten für eine fachgerechte Abfallverwaltung sind ein Bruchteil des Preises einer schlecht bewältigten Kontrolle.
Durch Ihre Tätigkeit entsteht Abfall, sodass Sie sein Erzeuger und zugleich erster Besitzer sind, auf dem die Pflichten lasten. Wir übernehmen für Sie die Evidenz, die Meldung über das ISOH, die Dokumentation und die Übergabe des Abfalls an eine berechtigte Person, damit Sie sich nicht durch ein falsches Vorgehen Ihrer Verantwortung entledigen.
Ja. Das Entsorgungsunternehmen nimmt den Abfall ab, führt jedoch in der Regel weder Evidenz noch Meldung für Sie durch – diese Pflicht verbleibt bei Ihrer Firma als Erzeuger. Genau diese Agenda übernehmen wir von Ihnen: Wir führen die Evidenz, reichen die Meldung ein und überwachen die Übergabenachweise.
Schreiben Sie uns — wir melden uns innerhalb eines Werktags
Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten — wir melden uns, unverbindlich.
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