Sicherheitstechniker für Unternehmen — externer sicherheitstechnischer Dienst (BTS)
Wir stellen Ihnen einen vom Nationalen Arbeitsinspektorat zertifizierten Sicherheitstechniker — externer BTS nach dem Gesetz Nr. 124/2006 Slg., slowakeiweit.
Pauschale ab15 €/Monatzzgl. MwSt.

- Bezpečnostný technik s osvedčením NIP pridelený vašej firme
- Vstupný audit a posúdenie rizík
- Kompletná dokumentácia BOZP — vypracovanie aj aktualizácie
- Vstupné a opakované oboznamovanie zamestnancov
- Pravidelné previerky pracovísk so záznamom o zistenom stave
- Vyšetrovanie a registrácia pracovných úrazov
- Poradenstvo a podpora 24/7
- Zastúpenie pri kontrole inšpektorátu práce
Postaráme sa o celú bezpečnostnotechnickú službu — vy sa venujete svojej prevádzke.
paušál od15 €/mesbez DPH
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Was ein Sicherheitstechniker tut und was der sicherheitstechnische Dienst ist
Der sicherheitstechnische Dienst (BTS) ist eine Fachleistung, die dem Arbeitgeber von einem Sicherheitstechniker erbracht wird. Nach § 22 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. handelt es sich um eine Beratungsleistung für fachliche, methodische, organisatorische, kontrollierende, koordinierende und schulende Aufgaben bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit — insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit von Arbeitsräumen und Bauwerken, Arbeitsprozessen und Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebung.
Das Gesetz ergänzt, dass der sicherheitstechnische Dienst die Einstellung des Arbeitgebers, der Führungskräfte und der Mitarbeitenden zur Arbeitssicherheit beeinflusst. In der Praxis heißt das: Ein Sicherheitstechniker ist nicht nur derjenige, der Formulare ausfüllt — es ist jemand, der Ihre Arbeitsstätten begeht, sieht, was dort tatsächlich passiert, und warnt, bevor etwas geschieht.
Nach § 22 ods. 2 werden die Aufgaben des sicherheitstechnischen Dienstes vom Sicherheitstechniker wahrgenommen und bei Bedarf zusätzlich von einer weiteren Fachkraft für Prävention und Schutz in einem spezifischen Bereich. Sicherheitstechniker ist nach § 23 ods. 1 eine natürliche Person mit gültigem Zeugnis über die Fachkunde als Sicherheitstechniker, ausgestellt vom Nationalen Arbeitsinspektorat. Das Zeugnis gilt nicht lebenslang: Nach § 23 ods. 9 muss der Sicherheitstechniker innerhalb von fünf Jahren eine Auffrischungsschulung absolvieren und jede weitere stets innerhalb von fünf Jahren nach der vorangegangenen. Im slowakischen Sprachgebrauch wird dieselbe Rolle häufig „technik BOZP“ genannt — das Gesetz selbst bezeichnet sie als bezpečnostný technik, den Sicherheitstechniker.
- Gefährdungsbeurteilung — Ermittlung von Gefahren und Vorschlag von Maßnahmen für konkrete Arbeitsstätten und Tätigkeiten
- Arbeitsschutzdokumentation — Erstellung, Führung und Aktualisierung interner Vorschriften und Aufzeichnungen
- Unterweisung der Mitarbeitenden — Erst- und Wiederholungsunterweisung, einschließlich der Führungskräfte
- Begehungen der Arbeitsstätten — regelmäßige Sicherheitskontrollen mit schriftlicher Aufzeichnung
- Arbeitsunfälle — Untersuchung der Ursachen, Registrierung und Meldepflicht
- Zusammenarbeit mit dem PZS — nach § 21 ods. 7 arbeitet der BTS mit dem arbeitsmedizinischen Dienst und mit den Arbeitnehmervertretern zusammen
Der sicherheitstechnische Dienst ist eine Leistung, die wir Ihnen liefern. Es ist keine Pflicht, die wir Ihnen abnehmen würden: Nach § 21 ods. 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. werden durch die Einrichtung des BTS oder durch die Erfüllung seiner Aufgaben durch einen Dienstleister die Pflichten des Arbeitgebers und seine Verantwortung für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit nicht berührt. Unser Ziel ist, dass Sie diese Pflichten erfüllen können — nicht, dass Sie aufhören, an sie zu denken.
Wann ein Unternehmen einen Sicherheitstechniker haben muss und wann ein externer genügt
Die Pflicht steht in § 21 ods. 3: Der Arbeitgeber muss für seine Beschäftigten den sicherheitstechnischen Dienst sicherstellen. Das Gesetz legt keine Beschäftigtenzahl als Schwelle fest — die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten. Unterschiedlich ist nur der Umfang der Erfüllung.
Das Gesetz bevorzugt eigenes Personal: Für die Durchführung des BTS soll der Arbeitgeber eine ausreichende Zahl eigener Fachkräfte in einem Arbeitsverhältnis oder vergleichbaren Verhältnis bestimmen und dafür angemessen technisch und gerätetechnisch ausgestattet sein. Verfügt er jedoch mit Blick auf die Größe der Organisation, die Beschäftigtenzahl, die Arbeitsbedingungen und die Verteilung der Risiken nicht über genügend Fachkräfte, muss er nach § 21 ods. 4 die Durchführung des BTS vertraglich über einen Dienstleister vereinbaren. Genau das ist der externe sicherheitstechnische Dienst.
Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist ein externer Sicherheitstechniker die einzig vernünftige Lösung — eine eigene Fachkraft mit Zeugnis, Auffrischungsschulung und Ausstattung ist bei zehn oder dreißig Personen unverhältnismäßig teuer. Das Gesetz rechnet damit und lässt die Erbringung durch Dienstleister ausdrücklich zu.
Der Dienstleister kann jedoch nicht beliebig sein. Nach § 21 ods. 8 darf den BTS auf Dienstleisterbasis nur eine natürliche Person, die Unternehmer ist, oder eine juristische Person mit einer vom Nationalen Arbeitsinspektorat erteilten Genehmigung erbringen. Eine Ausnahme gilt für Selbstständige, die selbst keine Arbeitgeber sind — sie dürfen den BTS persönlich ohne Genehmigung erbringen, wenn sie Sicherheitstechniker sind. Nach § 21 ods. 10 wird die Genehmigung unbefristet erteilt und das Inspektorat veröffentlicht die Liste der Inhaber.
So prüfen Sie einen Dienstleister: Das Nationale Arbeitsinspektorat führt ein öffentliches Verzeichnis der erteilten Genehmigungen für den sicherheitstechnischen Dienst sowie ein Verzeichnis der ausgestellten Zeugnisse für Sicherheitstechniker. Fragen Sie nach der Registriernummer der Genehmigung — das ist der einzige verlässliche Weg festzustellen, ob ein Dienstleister den BTS überhaupt erbringen darf.
Autorisierter Sicherheitstechniker — was der Begriff heute bedeutet
Der Begriff autorisierter Sicherheitstechniker (ABT) ist weiterhin gebräuchlich, im Gesetz existiert er jedoch nicht mehr. Die Novelle Nr. 114/2022 Slg. mit Wirkung vom 1. Januar 2023 hat zwei bis dahin getrennte Fachkunden — Sicherheitstechniker und autorisierter Sicherheitstechniker — zu einer gemeinsamen Fachkunde mit der Bezeichnung „bezpečnostný technik“ (Sicherheitstechniker) zusammengeführt. Der ursprüngliche § 24, der den autorisierten Sicherheitstechniker regelte, wurde aufgehoben.
Zeugnisinhaber haben nichts verloren. Nach § 39k ods. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. ist eine natürliche Person mit einem vor dem 1. Januar 2023 ausgestellten gültigen Zeugnis als autorisierter Sicherheitstechniker eine Person mit einem Zeugnis als Sicherheitstechniker — unmittelbar kraft Gesetzes, ohne Antrag und ohne neue Prüfung. Zu diesem Zeitpunkt laufende Verfahren zur Erteilung eines ABT-Zeugnisses wurden nach den früheren Vorschriften abgeschlossen, das Inspektorat stellte an deren Ende jedoch ein Zeugnis als Sicherheitstechniker aus.
Wenn Ihnen heute jemand einen „autorisierten Sicherheitstechniker“ anbietet, ist das kein Betrug — es ist eine eingebürgerte Bezeichnung. Prüfen Sie aber stets das, was tatsächlich gilt: ein gültiges Zeugnis als Sicherheitstechniker vom Nationalen Arbeitsinspektorat und beim Dienstleister zusätzlich die Genehmigung für den sicherheitstechnischen Dienst.
Ein Bereich, in dem der ursprüngliche Begriff weiterhin Bedeutung hat, ist der Sicherheitskoordinator auf der Baustelle. Der Text des § 6 ods. 1 der Regierungsverordnung Nr. 396/2006 Slg. enthält den Begriff „autorisierter Sicherheitstechniker“ nicht mehr — gestrichen hat ihn die Regierungsverordnung Nr. 469/2022 Slg. mit Wirkung vom 1. Januar 2023. Ein älteres gültiges ABT-Zeugnis öffnet diesen Weg dennoch weiterhin: sein Inhaber ist nach § 39k ods. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. unmittelbar kraft Gesetzes eine natürliche Person mit Sicherheitstechniker-Zeugnis. Bedingung ist die Gültigkeit — die Frist für die Aktualisierungsschulung läuft ab der ursprünglichen Ausstellung des ABT-Zeugnisses. Wenn Sie ein Bauvorhaben haben, sehen Sie sich die Sicherheitskoordination auf der Baustelle an.
Interner versus externer Sicherheitstechniker
Beide Formen sind zulässig. Der Unterschied liegt in den Kosten, der Verfügbarkeit und darin, was passiert, wenn Ihre Fachkraft erkrankt oder kündigt.
| Eigene Fachkraft | Externer BTS | |
|---|---|---|
| Kosten | Gehalt, Abgaben, Ausstattung, Schulungen | monatliche Pauschale je nach Umfang |
| Zeugnis und Auffrischungsschulung | zahlen und überwachen Sie | liegt beim Dienstleister |
| Vertretung bei Abwesenheit | keine, wenn Sie nur eine Person haben | der Dienstleister stellt Ersatz |
| Unabhängigkeit | ist Ihnen unterstellt | nach § 21 ods. 9 písm. e) muss unabhängig sein |
| Abgedeckte Bereiche | begrenzt auf seine eigenen Zeugnisse | Arbeitsschutz, Brandschutz, vorbehaltene technische Einrichtungen und PZS in einem Vertrag |
| Geeignet für | große Betriebe mit dauerhaftem Risiko | kleine und mittlere Unternehmen, mehrere Standorte |
Das Gesetz denkt auch an die Bündelung von Funktionen. Nach § 22 ods. 5 darf die Funktion des Sicherheitstechnikers ausnahmsweise nur mit fachlichen Tätigkeiten zusammengelegt werden, die dem Schutz von Leben oder Gesundheit der Beschäftigten, der Verhütung schwerer Industrieunfälle, dem Brandschutz und der Durchführung von Fachprüfungen und Fachtests vorbehaltener technischer Einrichtungen dienen. Genau deshalb können wir mit einer Fachkraft auch Brandschutz und Prüfungen vorbehaltener technischer Einrichtungen abdecken.
Unabhängig von der Form gilt § 21 ods. 5: Der Arbeitgeber muss dem Sicherheitstechniker — dem eigenen wie dem beauftragten — ausreichend Zeit für die fachlichen Aufgaben einräumen. Ein Vertrag über eine Stunde monatlich für einen Produktionsbetrieb mit hundertfünfzig Beschäftigten erfüllt diese Bedingung nicht, so formell er auch geschlossen sein mag.
Wie wir den sicherheitstechnischen Dienst bei Ihnen starten
Die Übernahme der Agenda dauert bei einem üblichen Unternehmen zwei bis vier Wochen. Den Großteil der Arbeit übernehmen wir — von Ihnen brauchen wir den Zugang zu den Arbeitsstätten und das, was Sie bereits erstellt haben.
Erstbegehung und Bestandsaufnahme Wir gehen Ihre Arbeitsstätten ab und sehen uns Technologien, Arbeitsverfahren und die bisherige Dokumentation an. Wir stellen fest, was vorhanden ist und was fehlt.
Gefährdungsbeurteilung Wir erstellen die Gefährdungsbeurteilung für die einzelnen Arbeitsstätten und Tätigkeiten und schlagen Maßnahmen zu deren Beseitigung oder Verringerung vor.
Arbeitsschutzdokumentation Wir ergänzen und vereinheitlichen die Dokumentation — das Arbeitsschutzkonzept, interne Vorschriften, Betriebsordnungen und Listen der bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstung.
Unterweisung der Mitarbeitenden Wir sorgen für die Erst- und Wiederholungsunterweisung der Mitarbeitenden und Führungskräfte einschließlich schriftlicher Nachweise und Aufzeichnungen.
Festlegung der Fristen Wir erfassen alle wiederkehrenden Termine — Begehungen der Arbeitsstätten, Wiederholungsunterweisungen, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Prüfungen — und überwachen sie für Sie.
Dauerhafte Erbringung des BTS Der Sicherheitstechniker kommt im vereinbarten Umfang zu Ihnen, führt Begehungen durch, erstellt die Aufzeichnungen und steht Ihnen bei alltäglichen Fragen zur Verfügung.
Vertretung bei Kontrollen Bei einer Kontrolle des Arbeitsinspektorats bereiten wir die Unterlagen vor, sind bei der Kontrolle an Ihrer Seite und kommunizieren mit dem Inspektor.
Sie beginnen auch dann nicht bei null, wenn Sie eine von jemand anderem übernommene Dokumentation haben. Die Erstbegehung zeigt uns, was weiterverwendet werden kann und was überarbeitet werden muss — und Sie erhalten eine klare Liste dessen, was fehlt, noch vor der Vertragsunterzeichnung.
Was droht, wenn Sie keinen sicherheitstechnischen Dienst haben
Die fehlende Sicherstellung des sicherheitstechnischen Dienstes ist ein Verstoß gegen die Pflicht des Arbeitgebers nach dem Gesetz Nr. 124/2006 Slg.; das Arbeitsinspektorat behandelt ihn im Verwaltungsverfahren nach dem Gesetz Nr. 125/2006 Slg. über die Arbeitsinspektion. Die Höhe der Geldbuße richtet sich nach der Schwere der Feststellung und danach, ob es zu einem Unfall gekommen ist.
Die praktische Wirkung ist meist größer als die Geldbuße selbst. Ohne Gefährdungsbeurteilung und ohne Nachweise über die Unterweisung der Mitarbeitenden lässt sich nach einem Arbeitsunfall nur sehr schwer belegen, dass der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllt hat — und das wirkt sich auf den Schadenersatz wie auch auf das Verhältnis zum Versicherer aus. Gleiches gilt bei Ausschreibungen und Kundenaudits, bei denen der Nachweis eines sichergestellten BTS regelmäßig verlangt wird.
Das Gesetz stellt zugleich Anforderungen an den Dienstleister. Nach § 21 ods. 11 ist die zur Erbringung des BTS berechtigte Person verpflichtet, die Tätigkeit unparteiisch auszuüben und beim Arbeitgeber auf die Einhaltung der Vorschriften zu dringen; nach § 21 ods. 12 kann das Inspektorat die Genehmigung entziehen. Ein Dienstleister, der Ihnen zu allem zunickt, macht seine Arbeit nicht.
Wenn Sie mehr brauchen als den Techniker allein
Der Sicherheitstechniker ist eine Rolle. Wenn Sie den Arbeitsschutz als Ganzes angehen — Dokumentation, Schulungen, Unfälle, Begehungen und Vertretung bei Kontrollen in einem Paket — sehen Sie sich die umfassende Arbeitsschutzleistung an. Der sicherheitstechnische Dienst ist ihr Kern, der Arbeitsschutz umfasst aber auch alles, was daran anschließt.
- Brandschutz (OPP) — Brandschutztechniker, vorbeugende Begehungen, das Brandschutzbuch
- Arbeitsmedizinischer Dienst (PZS) — Kategorisierung der Arbeiten und arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Sicherheitskoordination auf der Baustelle — wenn Sie Bauherr oder Generalunternehmer sind
- Prüfungen vorbehaltener technischer Einrichtungen — Elektro, Gas, Druck, Hebezeuge
Wenn Sie nur die Begriffe klären möchten, finden Sie die Definitionen im Glossar — etwa die Einträge Sicherheitstechniker und autorisierter Sicherheitstechniker.
Was Ihr Sicherheitstechniker für Sie erledigt
Zertifizierter Sicherheitstechniker
Eine fachkundige Person mit gültigem Zeugnis des Nationalen Arbeitsinspektorats, die den sicherheitstechnischen Dienst in Ihrem Betrieb erfüllt.
Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzkonzept, interne Vorschriften und deren Aktualisierung bei jeder Änderung in Ihrem Betrieb.
Kontrollen der Arbeitsstätten
Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten mit schriftlichem Befund und Vorschlägen für Abhilfemaßnahmen.
Unterweisung der Mitarbeitenden
Erst- und Wiederholungsunterweisung von Mitarbeitenden und Führungskräften einschließlich Nachweisen und Bescheinigungen.
Vertretung bei Kontrollen
Teilnahme an Kontrollen des Arbeitsinspektorats, Vorbereitung der Unterlagen und Kommunikation mit dem Inspektor für Sie.
Warum Alpha Safety
- Genehmigung des Nationalen Arbeitsinspektorats für den sicherheitstechnischen Dienst
- Sicherheitstechniker mit gültigem Zeugnis und absolvierter Auffrischungsschulung
- Wir sind in der ganzen Slowakei tätig, auch in kleineren Städten und Gemeinden
- Ein Anbieter für Arbeitsschutz, Brandschutz und arbeitsmedizinischen Dienst
- Ab 15 €/Monat zzgl. MwSt.; der genaue Preis richtet sich nach Beschäftigtenzahl und Risiko
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Stručná odpoveď
Ein Sicherheitstechniker ist eine natürliche Person mit einem gültigen, vom Nationalen Arbeitsinspektorat ausgestellten Zeugnis über die Fachkunde (§ 23 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg.), die die Aufgaben des sicherheitstechnischen Dienstes (BTS) wahrnimmt — Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzdokumentation, Unterweisung der Mitarbeitenden und Begehungen der Arbeitsstätten. Der Arbeitgeber muss den BTS ab dem ersten Beschäftigten sicherstellen; verfügt er nicht über genügend eigene Fachkräfte, muss er ihn nach § 21 ods. 4 über einen Dienstleister vereinbaren. Alpha Safety s.r.o. stellt einen externen Sicherheitstechniker für Unternehmen in der gesamten Slowakei, Pauschale ab 15 € monatlich zzgl. MwSt.
Časté otázky – Sicherheitstechnischer Dienst
Ein Sicherheitstechniker nimmt die Aufgaben des sicherheitstechnischen Dienstes nach § 22 ods. 1 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. wahr — er berät den Arbeitgeber fachlich, methodisch, organisatorisch, kontrollierend, koordinierend und schulend bei der Gewährleistung des Arbeitsschutzes. In der Praxis beurteilt er die Gefährdungen an den Arbeitsstätten, erstellt und aktualisiert die Arbeitsschutzdokumentation, unterweist Mitarbeitende und Führungskräfte, führt regelmäßige Begehungen mit schriftlicher Aufzeichnung durch, untersucht Arbeitsunfälle und arbeitet mit dem arbeitsmedizinischen Dienst zusammen. Nach § 22 ods. 2 nimmt diese Aufgaben der Sicherheitstechniker wahr, bei Bedarf gemeinsam mit einer weiteren Fachkraft für einen konkreten Bereich.
Ja, es ist dieselbe Rolle. Das Gesetz Nr. 124/2006 Slg. verwendet den Begriff bezpečnostný technik — nach § 23 ods. 1 eine natürliche Person mit gültigem Zeugnis über die Fachkunde, ausgestellt vom Nationalen Arbeitsinspektorat. Die Bezeichnung „technik BOZP“ ist umgangssprachlich und kommt im Gesetzestext nicht vor, ist aber in der Praxis, in Stellenanzeigen und in Suchanfragen verbreitet und meint genau dieselbe Person, die die Aufgaben des sicherheitstechnischen Dienstes nach § 22 ods. 1 erfüllt.
Ja. Nach § 21 ods. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. muss der Arbeitgeber für seine Beschäftigten den sicherheitstechnischen Dienst sicherstellen, unabhängig von der Beschäftigtenzahl — das Gesetz nennt keine Schwelle, ab der die Pflicht entstehen würde. Unterschiedlich ist nur der Umfang der Erfüllung, der sich nach der Größe der Organisation, den Arbeitsbedingungen und der Verteilung der Risiken richtet. Die Pflicht gilt für ein Unternehmen mit einem einzigen Beschäftigten ebenso wie für ein Büro ohne Produktionsrisiken.
Das Gesetz geht primär von eigenen Fachkräften aus. Verfügt der Arbeitgeber jedoch mit Blick auf die Größe der Organisation, die Beschäftigtenzahl, die Arbeitsbedingungen und die Verteilung der Risiken nicht über genügend Fachkräfte, muss er nach § 21 ods. 4 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. die Erbringung des sicherheitstechnischen Dienstes über einen Dienstleister vereinbaren. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist ein externer Sicherheitstechniker die einzig wirtschaftliche Lösung, denn eine eigene Fachkraft mit Zeugnis, Auffrischungsschulung und Ausstattung wäre bei einer Beschäftigtenzahl im zweistelligen Bereich unverhältnismäßig teuer.
Nein, als eigenständige Fachkunde nicht mehr. Die Novelle Nr. 114/2022 Slg. mit Wirkung vom 1. Januar 2023 hat die Fachkunden des autorisierten Sicherheitstechnikers und des Sicherheitstechnikers zu einer mit der Bezeichnung „bezpečnostný technik“ (Sicherheitstechniker) zusammengeführt; der ursprüngliche § 24 wurde aufgehoben. Nach § 39k ods. 3 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. ist eine natürliche Person mit einem vor dem 1. Januar 2023 ausgestellten gültigen Zeugnis als autorisierter Sicherheitstechniker unmittelbar kraft Gesetzes eine Person mit einem Zeugnis als Sicherheitstechniker — ohne Antrag und ohne neue Prüfung. Der Begriff wird in der Praxis weiterhin verwendet, zu prüfen ist jedoch ein gültiges Zeugnis als Sicherheitstechniker.
Der sicherheitstechnische Dienst ist gemeinsam mit dem arbeitsmedizinischen Dienst einer der beiden Präventions- und Schutzdienste nach § 21 ods. 2 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. Nach § 22 ods. 1 erbringt er dem Arbeitgeber Beratungsleistungen bei der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit von Arbeitsräumen und Bauwerken, Arbeitsprozessen und Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln und Arbeitsumgebung. Seine Aufgaben nimmt ein Sicherheitstechniker wahr. Die Abkürzung BTS ist in Verträgen und in der Kommunikation mit dem Arbeitsinspektorat gebräuchlich.
Nach § 21 ods. 8 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. darf den sicherheitstechnischen Dienst auf Dienstleisterbasis nur eine natürliche Person, die Unternehmer ist, oder eine juristische Person mit einer vom Nationalen Arbeitsinspektorat erteilten Genehmigung erbringen. Die Ausnahme ist ein Selbstständiger, der kein Arbeitgeber ist — er darf den BTS persönlich ohne Genehmigung erbringen, wenn er Sicherheitstechniker ist. Nach § 21 ods. 10 wird die Genehmigung unbefristet erteilt und das Nationale Arbeitsinspektorat veröffentlicht die Liste der Inhaber, sodass Sie einen Dienstleister anhand seiner Registriernummer prüfen können.
Nein. Nach § 21 ods. 7 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. werden durch die Einrichtung des sicherheitstechnischen Dienstes oder durch die Erfüllung seiner Aufgaben durch einen Dienstleister die Pflichten des Arbeitgebers im Arbeitsschutz und seine Verantwortung für die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit nicht berührt. Ein externer Sicherheitstechniker übernimmt die Verantwortung also nicht — er erbringt die fachliche Seite, damit der Arbeitgeber seine Pflichten erfüllen und nachweisen kann. Nach § 21 ods. 5 muss ihm der Arbeitgeber dafür ausreichend Zeit einräumen.
Die Pauschale beginnt bei 15 € monatlich zzgl. MwSt. für die kleinsten Unternehmen mit geringem Risiko. Der genaue Preis richtet sich nach der Beschäftigtenzahl, der Anzahl der Standorte, der Risikoträchtigkeit der Tätigkeiten und der vereinbarten Häufigkeit der Begehungen — ein unverbindliches Angebot erstellen wir innerhalb von 24 Stunden. In der Pauschale enthalten sind Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsschutzdokumentation samt Aktualisierungen, Unterweisung der Mitarbeitenden, regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten, die Bearbeitung von Arbeitsunfällen und die Vertretung bei Kontrollen des Arbeitsinspektorats.
Ja, das Gesetz lässt es ausdrücklich zu. Nach § 22 ods. 5 des Gesetzes Nr. 124/2006 Slg. darf die Funktion des Sicherheitstechnikers ausnahmsweise nur mit fachlichen Tätigkeiten zusammengelegt werden, die dem Schutz von Leben oder Gesundheit der Beschäftigten, der Verhütung schwerer Industrieunfälle, dem Brandschutz und der Durchführung von Fachprüfungen und Fachtests vorbehaltener technischer Einrichtungen dienen. Genau deshalb können wir Arbeitsschutz, Brandschutz und Prüfungen vorbehaltener technischer Einrichtungen mit einer Person abdecken und das Unternehmen muss sich nicht mit mehreren Dienstleistern befassen.
Bei einem üblichen Unternehmen zwei bis vier Wochen ab Vertragsunterzeichnung. Wir beginnen mit einer Erstbegehung der Arbeitsstätten und einer Prüfung der bisherigen Dokumentation, es folgen Gefährdungsbeurteilung, Ergänzung und Vereinheitlichung der Arbeitsschutzdokumentation, Erstunterweisung der Mitarbeitenden und die Einrichtung des Kalenders wiederkehrender Fristen. Danach gehen wir in die dauerhafte Erbringung über — der Sicherheitstechniker kommt im vereinbarten Umfang, führt die Aufzeichnungen der Begehungen und steht für alltägliche Fragen zur Verfügung.
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